{"id":"bgbl1-1976-104-6","kind":"bgbl1","year":1976,"number":104,"date":"1976-08-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/104#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-104-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_104.pdf#page=7","order":6,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":2219,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 104              Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. August 1976                                                                                    2219\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 46, ausgegeben am 18. August 1976\nTag                                                                           Inhalt                                                                                        Seite\n10. 8. 76   Gesetz zum Verl.rag vom 10. Juli 1915 zur Änderung bestimmter Vorschriften des Proto-\nkolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               1445\n28. 6. 76   Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und\nTechnologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development\nAdministration der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiet der natrium-\ngekühlten Schnellen Brutreaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1448\n12. 7. 76   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Ubereinkommens über Suchtstoffe                                                                               1459\n23. 7. 76   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz\ndes gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1460\n23. 7. 76   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung der\nWeltorganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1461\n23. 7. 76   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zum Schutz der Her-\nsteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . .                                                                   1461\n23. 7. 76   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 7 der Internationa-\nlen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit\nauf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1462\n29. 7. 76   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 18 der Internationa-\nlen Arbeitsorganisation über die Entschädigung aus Anlaß von Berufskrankheiten . . . . . . .                                                                       1463\n3. 8. 76   Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschen-\nrechte und Grundfreiheiten und zum Protokoll Nr. 4 der Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1464\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                Bundesanzeiger                                Inkraft-\nNr.                  vom                       tretens\n9. 8. 76    Verordnung TSF Nr. 6/76 über Tarife für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen                                                                                152            14.8. 76                       1. 12. 76","2220                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nübersieht über den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 306. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Juli 1976,\nist im Bundesanzeiger Nr. 153 vom 17. August 1976 erschienen.\nDiese Übers_icht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 153 vom 17. August 1976 kann zum Preis von 1,- DM\n(einschl. Versandgebühren) gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgeset,hlatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: Vmfender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1, 10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt aud1 für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden smd. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npi eis ist die Mehrwer lsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}