{"id":"bgbl1-1976-104-2","kind":"bgbl1","year":1976,"number":104,"date":"1976-08-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/104#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-104-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_104.pdf#page=3","order":2,"title":"Gesetz zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses","law_date":"1976-08-18T00:00:00Z","page":2215,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 104 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. August 1976                       2215\nGesetz\nzur Gewährleistung der Unabhängigkeit\ndes vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses\nVom 18. August 1976\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                 § 3\nsen:\n§ 1\nDer in § 1 Abs. 2 Satz 2 festgesetzte Betrag ist\nim Haushaltsplan veränderten allgemeinen wirt-\n(1) Der Deut.sehe Presserat erhält zur Gewähr-\nschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Dieser Be-\nleistung seiner Unabhängigkeit bei der Wahrneh-\ntrag tritt an die Stelle des in § 1 Abs. 2 Satz 2 ge-\nmung seiner satzungsgemäßen Aufgabe zur Fest-\nnannten Betrages.\nstellung und Beseitigung von Mißständen im Presse-\nwesen alljährlich einen Zuschuß des Bundes. Der                                    § 4\nZuschuß ist zweckgebunden für die Tätigkeit des\nBeschwerdeausschusses des Deutschen Presserates            Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nzu verwenden.                                           des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(2) Der Zuschuß wird zum 1. April eines jeden         (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nJahres gezahlt, erstmals am 1. April 1976. Er beträgt\n80000 DM.\n§ 2                                                       § 5\nDas Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs be-           Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nstimmt sich nach § 104 der Bundeshaushaltsordnung.      in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 18. August 1976\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nOsswald\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nGenscher\nFür den Bundesminister des Innern\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}