{"id":"bgbl1-1975-98-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":98,"date":"1975-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/98#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-98-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_98.pdf#page=1","order":1,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr","law_date":"1975-08-07T00:00:00Z","page":2185,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2185\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1975                    Ausgegeben zu Bonn am 19. August 1975                                                                                             1 Nr. 98\nTug                                                        Inhalt                                                                                         Seite\n7. 8. 75 Anordnung üb(~r die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Gesd1äfi.si:Jereidl\ndes Bundesministers für Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2185\n2030-1 l<Hi\n15. 8. 75 Neunund,:wanzigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsea . . . . . . . . . . . . . .                                                  2lffü\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nßundcsgesel.zblcill Teil II Nr. 49 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2187\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              218.7\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            2tSB\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung der .Bundesbeamterrn.\nim Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr\nVom 7. August 1975\nI.                                          a) der Deutschen Bundesbahn der Besoidungsord-\nnung A auf den Vorstand der Deutschen Bunde,-;-\nAuf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung\ndes Bundespräsidenten über die Ernennung und                                      bahn mit dem Recht, diese Befugnis hinsichfüd11\nEntlassung der Bundesbeamten und Richter im Bun-                                  der Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (ge-\nhobener Dienst) auf die unmittelbar nachgeord-\ndesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I\nneten Behörden weiter zu übertragen,.\nS. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes\nzur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten                             b) der Bundesanstalt für den Güterfern\\\"erkehr bfs\nbis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst)                                  zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst)\nauf                                                                               auf den Präsidenten der Bundesa.nsta.rt für den\ndie Bundesanstalt für Flugsicherung„                                              Güterfernverkehr,\nden Deutschen Wetterdienst,\ndas Oberprüfungsamt für die höheren technischen\nVerwaltungsbeamten,                                                                                                            m.\ndie Bundesanstalt für Straßenwesen,                                             Für besondere FäHe behalte ich mir dle Er-\ndas Deutsche Hydrographische Institut,                                      nennung und Entlassung der unter L und ff. ge-\ndas Kraftfahrt-Bundesamt,                                                   nannten Beamten vor.\ndas Luftfahrt-Bundesamt,\ndie Bundesanstalt für Gewässerkunde,\ndie Bundesanstalt für Wasserbau,                                                                                               rv.\ndas Bundesamt für Schiffsvermessung,                                            Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkün-\ndie Wasser- und Schiffahrtsdirektionen                                      dung in Kraft. Gleichzeitig treten meine Anordnun-\njeweils für ihren Geschäftsbereich.                                         gen vom 7. August 1969 (BundesgesetzbL I S . 1315),.\n9. Oktober 1972 (BundesgesetzbL I S. 2017) und\nII.                                          7. August 1974 (BundesgesetzbL I S . 1991) über die\nAuf Grund des Artikels 1 Abs. 2 der unter I. ge-                         Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten irn\nnannten Anordnung übertrage ich die Ausübung des                            Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr\nRechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten                            außer Kraft\nBonn, den 7. August 1975\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ru h n a u"]}