{"id":"bgbl1-1975-85-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":85,"date":"1975-07-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/85#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-85-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_85.pdf#page=1","order":1,"title":"Erstes Gesetz zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes","law_date":"1975-07-18T00:00:00Z","page":1917,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1911\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1975                           Ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 1975                                                                                                        Nr.85\nTag                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\nrn. 7. 75 Erstes Gesetz zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes                                                                                                     1917\n221-2\n18. 7. 75 Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           1918\nJB. 7. 75 Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   1919\n19. 7. 75 Gesel.z über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz\nnach Artikel 45 c des Grundgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1921\n9. 7. 75 V()rordrrnn9 über die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig-\nkeil()ll nuch § 11 a des Cesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen . . . . . . . . . . . . . .                                                              1922\nJG. 7. 75 V(•rord111rng zur Andcrung der Verordnung über das Verfahren bei der Zulassung der\nBau,Ht von Spiel(J()riil.<'n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1923\n110:1-2\n16. 7. 75 Verordnung zur A ndPnrng der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen gelten-\nckn sonslirwn Einnuhrnen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes                                                                          1924\n2 l 'JJ-2-10-1\n17. 7. 75 V<·rord1wng über die Anforderungen in der Meisterprüfung in der Forstwirtschaft . . . . . .                                                                      1925\n17. 7. 75 Verordnung über die Ei9nung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung in der\nForst wirlschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1928\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVcrk(indun~wn im Bundcs,.mzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1929\nR<'chtsvorschriflPn dt)r Europüischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1929\nErstes Gesetz\nzur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes\nVom 18. Juli 1975\nDer Bundc~slaq hat mit Zustimmung des Bundes-                                               Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\nBonn, den 18. Juli 1975\n§ 1\nDas Graduiertenförderungsgesetz vom 2. Septem-\nber 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1465) wird wie folgt                                                         Für den Bundespräsidenten\ngeändert:                                                                                               Der Präsident des Bundesrates\nGoppel\nIn § 13 Abs. 1 Satz 1 wird die Jahreszahl „ 1974\"\ndurch die Jahreszahl „ 1977\" ersetzt.\nDer Bundeskanzler\n§2                                                                                                   Schmidt\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952                                                                   Der Bundesminister\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.                                                            für Bildung und Wissenschaft\nHelmut Rohde\n§3\nDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975                                                 Der Bundesminister der Finanzen\nin Kraft.                                                                                                                          Hans Apel"]}