{"id":"bgbl1-1975-8-4","kind":"bgbl1","year":1975,"number":8,"date":"1975-01-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/8#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-8-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_8.pdf#page=15","order":4,"title":"Verordnung zur Änderung der Fleischbeschau-Statistik-Verordnung","law_date":"1975-01-20T00:00:00Z","page":287,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. B   Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Januar 1975                                 287\nVerordnung\nzur Änderung der Fleischbeschau-Statistik-Verordnung\nVom 20. Januar 19'75\nAuf Grund dc's § 25 i.1 !\\ bs. 2 dc~s Fleischbeschau-                Rückstände von Schwermetallen\ngesetzes .in der J1 assung dc~r Bekanntmachung vom                      Sonstige Rückstände\".\n29. Oktober 1940 (Reichsgc~sc!tzbl. I S. 1463), zuletzt\ngeändert durch das Ein f übrungsgesetz zum Straf-             d) In den Nachweisungen 3 und 4 werden jeweils\ngesetzbuch vom 2. Mürz 1974 (Bundesgesetzbl. I                    in den Uberschriften die Worte „ganzen Tier-\nS. 469), wird mit Zustinnnung des Bundesrates ver-                körpers\" durch die Worte „geschlachteten\nordnet:                                                           Tieres\" ersetzt.\nArtikel 1                           e) In der Nachweisung 5 werden die Worte\n,,ganze Tierkörper\" durch die Worte „ge-\nDie Fleischbeschau-Statistik-Verordnung vom                    schlachtete Tiere\" ersetzt.\n30. April 1970 (Bundcsgesetzbl. I S. 450) wird wie\nfolgt geändert:                                                f) Nachweisung 6 wird wie folgt geändert:\naa) In der Uberschrift werden die Worte „Be-\n1. In § 1 Abs. 1 wird das Wort „Auslandsfleisch-                       anstandung von Teilen des Tierkörpers\"\nbeschau\" durch das Wort „Einfuhruntersuchung\"                       durch die Worte „Untauglichkeit von\nersetzt.                                                             Fleischteilen\" ersetzt.\nbb) Nach der Zeile „Gehirnblasenwürmer\"\n2. Muster A der Anlage wird wie folgt geändert:\nwerden folgende Zeilen eingefügt:\na) Die Anweisung für die Eintragungen wird wie                       „Veränderungen nach § 34 Abs. 1 Nr. 22\nfolgt geändert:                                                 AB.A\naa) Nummer 2 erhfüt folgende Fassung:                           Rückstände von Hemmstoffen nach § 34\n,,2. Wird Fleisch aus verschiedenen Grün-                  Abs. 2 AB.A\".\nden beanstandet, so ist nur der Haupt-           cc) In der Zeile „Veränderungen nach § 34\ngrund einzutragen. Ein positives Er-                  Abs. 1 Nr. 22 AB.A\" sind die Spalten außer\ngebnis einer Rückstandsuntersuchung                    der Spalte „Schweine\" durch Bindestriche\nist stets ein Hauptgrund.\"                             als nicht zutreffend zu kennzeichnen.\nbb) In Nummer 3 werden die Worte „Jeder\ng) In der Nachweisung 8 wird nach der Zeile\nin der Nachweisung 8 eingetragene be-\nZusammen\" das Wort „Davon:\" eingefügt,\nanstandete Tierkörper\" durch die Worte\n~nd darunter werden folgende Zeilen ange-\n,,Jedes in der Nachweisu'ng 8 eingetra-\ngene geschlachtete Tier\" ersetzt.                     fügt:\n„Nachweise von Hemmstoffen nach § 32 Abs. 1\nb) Nachweisung 1 wird wie folgt geändert:                      Nr. 24 AB.A\naa) Zwischen den Zeilen „Zusammen\" und                     Nachweise von Hemmstoffen nach§ 34 Abs. 2\n,,Bakteriologisch untersucht\" ist einzu-             AB.A\".\nfügen das Wort „Davon:\".\nh) Nach der Nachweisung 8 werden folgende\nbb) Nach der Zeile „Bakteriologisch unter-                 Worte angefügt:\n,sucht\" werden folgende Zeilen angefügt:\n„Ort ..........................\n,,Stichprobenweise auf Rückstände unter-\nsucht                                                 Datum ..................... • • • • • • • • • · · · ·\nWegen begrlindctem Verdacht auf Rück-                 Unterschrift .................. • •, •. • • • · · ·\nstände untersucht\".\n3. Muster B der Anlage wird wie folgt geändert:\nc) Nachweisung 2 wird wie folgt geändert:\na) Die Uberschrift des Musters B erhält folgende\naa) In der Uberschrift werden die Worte                    Fassung:\n„ganzen Tierkörpers\" durch die Worte\n,,Zusammenstellung der Ergebnisse der Ein-\n,,geschlachteten Tieres\" ersetzt.\nfuhruntersuchungen\".\nbb) Nach der Zeile „Mieschersche Schläu-\nb) Nummer 3 der Anweisung für die Eintragun-\nche\" werden folgende Zeilen eingefügt:\ngen erhält folgende Fassung:\n„Rückstände von Hemmstoffen\n„3. Wird Fleisch aus verschiedenen Gründen\nRückstände von östro9en wirkenden Stof-                   beanstandet, so ist nur der Hauptgrund\nfen                                                       einzutragen. Ein positives Ergebnis einer\nRückstände von Thyreostatika                              Rückstandsuntersuchung ist stets ein\nRückstände von Pestiziden                                 Hauptgrund.\"","288                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nc) Nachweisung 1 wird wie folgt geändert:                                   d) Nachweisung 2 wird wie folgt geändert:\naa) Nach Zeile 11 werden folgende Zeilen                                  aa) In Nummer 11 werden die Worte „in dem\neingefügt:                                                              amtstierärztlichen        Gesundheitszeugnis\"\n„12. Rückstände von Hemmstoffen                                       ersetzt durch die Worte „in der Genuß-\n13. Rückstände von östrogen wirkenden                               tauglichkeitsbescheinigung\".\nStoffen                                                   bb) Nach Zeile Nr. 16 wird die Zeile\n14. Rückstände von Thyreostatika                                    ,,17. Rückstände (§ 14 a Abs. 2 EinfV)\"\n15. Rückstände von Pestiziden                                       eingefügt;\n16. Rückstände von Schwermetallen                                   die bisherige Nummer 17 wird Num-\n17. sonstige Rückstände\";                                           mer 18.\ndie bisherigen Nummern 12 und 13 wer-                             cc) Nach der Zeile „Insgesamt beanstandet\"\nden Nummer 18 und 19. In der neuen                                     werden die Zeilen „Stichprobenweise\nNummer 18 werden die Worte „in dem                                      Rückstandsuntersuchung mit positivem\namtstierärztlichen           Gesundheitszeugnis\"                        Ergebni,s\nersetzt durch die Worte „in der Genuß-                                  Einfrierverfahren nach § 15 Abs. 2 Nr. 4\ntauglichkeitsbescheinigung\".                                            EinfV\"\nbb) Nach Zeile „Insgesamt beanstandet\" wer-                                     eingefügt.\nden folgende Zeilen angefügt:\ne) Nach der Nachweisung 2 werden folgende\n,, Stichprobenweise          Rückstandsun tersu-                 Worte angefügt:\nchung mit positivem Ergebnis\n,,Ort ................................... .\nEinfrierverfahren nach § 15 Abs. 2 Nr. 4\nDatum ................................. .\nEinfV\".\nUnterschrift ............................. \".\ncc) In die Spalten „Tierkörper (TK), Tier-\nkörperhälften         (TH),      Tierkörperviertel\n(TV)\" sowie „Tierkörperteile vom\" wer-                                               Artikel 2\nden jeweils nach der Spalte „Schweine\"                        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nfolgende Spalten eingefügt:                                leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n„Haarwild nach§ 12 a Abs. 1 des Gesetzes                   blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 6 des Geset-\nHaarwild nach § 12 a Abs. 2 des Geset-                     zes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom\nzes\", wobei in der Spalte „Tierkörper-                     5. Juli 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 709) auch im Land\nteile\" das Wort „vom\" gestrichen wird.                     Berlin.\ndd) In der Fußnote werden nach dem Wort                                                       Artikel 3\n,,Finnen\" die Worte „sowie bei Rück-\nstandsuntersuchungen mit positivem Er-                        Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ngebnis\" angefügt.                                          kündung in Kraft.\nBonn, den 20. Januar 1975\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nIn Vertretung\nProf. Dr. Wo 1t er s\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblutt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bunclesgesetzblutt Teil II werden völkerr'c!chtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntnrnchungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlug vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits eischienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II hülbjiihrlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblult Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nP r e i s d i e s er Au s g ab e : 1,50 DM (1. 10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die MehrwertstC'ner enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}