{"id":"bgbl1-1975-78-3","kind":"bgbl1","year":1975,"number":78,"date":"1975-07-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/78#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-78-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_78.pdf#page=8","order":3,"title":"Bekanntmachung von Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","law_date":"1975-06-24T00:00:00Z","page":1848,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1848                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nBekanntmachung\nvon Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages\nVom 24. Juni 1975\nDer Delltsche Bllndestc:1g hat seine gemäß Arti-                            zuführen sind, deren öffentliche Finanzen un-\nkel 40 Abs. l des (_\";rundg<')setzes beschlossene Ge-                           mittelbar betreffen oder auf ihre Verwaltungs-\nschctftsordnung in der Fassung der Bekanntmachung                               organisation einwirken. Von der Bestimmung des\nvom 22. Mai 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 628), zuletzt                            Satzes 1 kann bei Regierungsvorlagen abgesehen\ngeändert durch Beschluß vom 10. April 1975 (Be-                                 werden, wenn aus der Begründung der Vorlagen\nkanntmachung vom 14. April 1975 --- Bundesgesetz-                               die Auffassungen der kommunalen Spitzenver-\nblatt J S. 992), durch Beschlllß vom 19. Juni 1975                              bände ersichtlich sind. Die Rechte des Ausschus-\nwie folgt geändert:                                                             ses aus Absatz 3 bleiben unberührt.\"\n1. In § 73 wird ein Absatz 3 a mit folgendem Wort-                          2. § 74 Abs. 2 erhält folgende Fassung:\nlaut eingefügt:\n,, (2) Die Berichte müssen die Ansichten und den\n,, (3 a) Berät der Ausschuß einen ihm überwiese-                         Antrag des federführenden Ausschusses sowie\nnen Gegenstand, durch den wesentliche Belange                              die Stellungnahme der Minderheit und der be-\nvon Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt                                teiligten Ausschüsse enthalten. Wenn kommu-\nwerden, soll den auf Bundesebene bestehenden                               nale Spitzenverbände im Rahmen des § 73 Abs. 3 a\nkommunalen Spitzenverbänden vor Beschlußfas-                               Stellung genommen haben, müssen, sofern Infor-\nsung im Ausschuß Gelegenheit zur Stellungnahme                             mationssitzungen gemäß § 73 Abs. 3 stattgefun-\ngegeben werden. Dies gilt insbesondere bei Ent-                            den haben, sollen die dargelegten Ansichten in\nwürfen von Gesetzen, die, ganz oder teilweise von                          ihren wesentlichen Punkten im Bericht wieder-\nden Gemeinden oder Gemeindeverbänden aus-                                  gegeben werden.\"\nBonn, den 24. Juni 1975\nDer Präsident des Deutschen Bundestages\nRenger\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun(Jen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nB _e zu g s p_r e i s : Für Teil I und Teil II halb_jährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 39-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten i der an9ewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}