{"id":"bgbl1-1975-77-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":77,"date":"1975-07-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/77#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-77-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_77.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO)","law_date":"1975-06-30T00:00:00Z","page":1785,"pdf_page":1,"num_pages":56,"content":["1785\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                         Z 1997 A\n1975                     Ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 1975                                      Nr.77\nTag                                          Inhalt                                             Seite\n30, 6. 75 Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO)                                1785\nVerordnung\nüber die Eichung von Binnenschiffen\n(BinSchEO)\nVom 30. Juni 1975\nAuf Grund des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die        4. ,,Schiffe\"\nAufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnen-               Binnenschiffe, die zur Beförderung von Gütern\nschiffahrt vom 15. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. II          bestimmt sind, und andere auf Binnenwasser-\nS. 317), zuletzt geändert durch das Gesetz vom               straßen verkehrende Fahrzeuge (z. B. Fahrgast-\n22. Januar 1975 zu dem Internationalen Schiffs-              schiffe, Fähren, schwimmende Geräte, Schlepper,\nvermessungs-Ubereinkommen vom 23. Juni 1969                   Schubboote);\n(Bundesgesetzbl. 1975 II S. 65), wird verordnet:\n5. ,,Antragsberechtigte\"\nder Schiffseigentümer, der Schiffseigner oder eine\nvon ihnen beauftragte Person.\nErster Abschnitt\nAllgemeine Vorschriften                                               § 2\nAnwendungsbereich\n§ 1\nDiese Verordnung gilt für die Eichung von Schif-\nBegriffsbestimmungen                     fen auf Bundeswasserstraßen mit Ausnahme der Tal-\nIm Sinne dieser Verordnung sind:                       sperren.\n§ 3\n1. ,,Eichung\"\nSchiffseichbehörden\ndie Feststellung der von einem Schiff nach Maß-\ngabe seiner Eintauchung verdrängten Wasser-              (1) Die Eichung von Schiffen obliegt den Schiffs-\nmenge;                                                eichbehörden.\n2. ,,Ubereinkommen\"                                          (2) Schiffseichbehörden sind das Bundesamt für\ndas Ubereinkommen vom 15. Februar 1966 über           Schiffsvermessung und die Schiffseichämter.\ndie Eichung von Binnenschiffen (Bundesgesetz-\nblatt 1973 II S. 1417), das für die Bundesrepublik                              § 4\nDeutschland am 19. April 1975 in Kraft getreten                          Aufsichtsbehörde\nist;\n(1) Technische Aufsichtsbehörde über die Schiffs-\n3. ,,Zentralstelle\"                                       eichämter ist das Bundesamt für Schiffsvermessung.\ndas Bundesamt für Schiffsvermessung in Ham-           Es nimmt auch die Aufgaben der Zentralstelle nach\nburg;                                                 Artikel 8 des Ubereinkommens wahr.","1786                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\n(2) Die technische Aufsichtsbehörde hat die Auf-                                § 8\ngaben\nEichschein\n1. die Schiffseichämter fachtechnisch zu beraten\n(1) Das Schiffseichamt stellt für jedes von ihm\nund mit technischen Anweisungen zu versehen;\ngeeichte Schiff einen Eichschein aus, und zwar\n2. die Messungen und Berechnungen der Schiffs-\neichämter zu prüfen und erforderlichenfalls zu        1. bei Verfahren nach dem zweiten Abschnitt ent-\nberichtigen;                                              sprechend dem Muster der Anlage 2;\n3. die Meßgeräte zu überprüfen und die Art ihrer          2. bei Verfahren nach dem dritten Abschnitt ent-\nVerwendung zu überwachen sowie ihre Neu-                  sprechend dem Muster der Anlage 3.\nbeschaffung zu regeln;                                Uber jede Eichung i,st ein Nachweis nach dem\nMuster der Anlage 4 zu fertigen.\n4. Nachprüfungen der Angaben des Eichscheines\nvon Amts wegen oder auf Verlangen des An-                (2) Das Schiffseichamt trägt jeden von ihm aus-\ntragsberechtigten anzuordnen und zu über-            gestellten Eichschein unter fortlaufender Nummer\nwachen;\nin ein Eichverzeichnis nach dem Muster der An-\n5. das Eichpersonal fachlich zu unterweisen.              lage 5 e1in.\n(3) Die Geltung,sdauer eines Ekhscheins darf auf\n(3) Beauftragte der Aufsichtsbehörde können an\nSchiffseichungen teilnehmen.                             höchstens 10 Jahre festgesetzt werden. Auf jedem\nEichschein ist der Tag anzugeben, an dem er un-\ngültig wird.\n§ 5\n(4) Ungeachtet der auf dem Eichschein angegebe-\nSchiffseichämter                      nen Geltungsdauer wird dieser ungültig, wenn das\nDie Schiffseichämter und deren Kennbuchstaben          Schiff solche Änderungen (Reparaturen, Umbauten,\n(Artikel 2 Abs. 3 Satz 2 des Uberninkommens) wer-        bleibende Formänderungen} erfährt, daß die An-\nden im Verkehrsblatt besonders bekanntgemacht.            gaben des Eichscheiins über die Wasserverdrängung\nfür gegebene Hintauchungen oder über die größte\nTragfähigkeit nicht mehr zutreffen. Be,stehen Zwei-\n§ 6                            fel an der Richtigkeit der vorstehenden Angaben,\nArten der Eichung                      ,sind diese von Amts wegen nach § 9 Abs. 2 zu über-\nprüfen.\n(1) Bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern\nbe,stimmt sind, wird die Wasserverdrängung bei be-           (5) Ungültig gewordene Eiichscheine werden ein-\nstimmten Schwimmebenen und die größte Trag-               gezogen. Wiird ein ungültig gewordener Eichschein\nfähigkeit festgestellt (Zwe.iter Abschnitt).              nicht zurückgegeben, wird seine Ungültigkeit öffent-\nlich bekanntgemacht. Die Kosten der Veröffent-\n(2) Bei Schiffen, die nicht zur Beförderung von        lichung hat derjenige zu tragen, der zum Zeitpunkt\nGütern bestimmt sind, wird die Wasserverdrängung          des Ungültigwerdens Eigentümer des Schiffes ist.\nin der Schwimmebene der größten Eintauchung und\nin der Leerebene oder in nur e,iner dieser Ebenen                                   § 9\nfestgestellt (Dritter Abschnitt). Die Tragfähigkeit\nkann auf Antrag festgestellt werden.                                   Verlängerung des Eichscheins\n(1) Die Verlängerung der Geltungsdauer eines\n§ 7                            Eichscheins kann bei jedem Schiffseichamt (§ 5) be-\nantragt werden. Die Geltungsdauer ist zu verlän-\nVoraussetzungen                       gern, wenn nach einer Uberprüfung an Bord und\n(1) Voraussetzungen für eine Eichung sind, daß         nach einer vom Schiffseichamt für notwendig gehal-\ntenen Einsichtnahme in die der Ausstellung des\n1. ein Antrag nach dem Muster der Anlage 1 ge-\nEichscheins zugrunde liegende Schiffseichakte fest-\nstellt wird;\ngestellt wird, daß die Angaben deis Eichscheins gül-\n2. das Schiff unbeladen und ohne losen Ballast be-        tig bleiben. Hiervon ausgenommen sind Eich-\nreitgestellt wird und die Verbrauchsstoffe und        scheine für Schiffe nach § 6 Abs. 1, die in Staaten\nVorräte auf e,in vertretbares Mindestmaß (§ 17)       ausgestellt worden sind, welche eine Verlängerung\nbegrenzt sind;                                        durch Schiffseichämter anderer Vertragsparteien\n3. das Schiff vollständig ausgerüstet und eingerich-      ausgeschlossen oder beschränkt haben. Um welche\ntet ist und                                           Staaten es sich handelt, wird im Verkehrsblatt be-\nkanntgemacht.\n4. das Schiff in ruhigem und strömungsfreiem Was-\nser liegt und mit einem Ponton umfahren werden           (2) Zur Uberprüfung, ob die Angaben des Eich- .\nkann.                                                 scheins gültig bleiben, werden\n(2) Ort und Zeitpunkt einer Eichung s,ind späte-       1. Länge, Breite und Leereiintauchtiefe an der Stelle\nstens eine Woche vor dem gewünschten Termin mit               jeder Eichmarke kontrolliert und\ndem Schiffseichamt zu vereinbaren. Die Eichung soll      2. in Fällen, in denen das Schiff bleibende Form-\nam ständigen Eichplatz des Schiffseichamtes statt-            änderungen aufweist, die betreffenden Breiten\nfinden.                                                       kontrolliert und mit den Berechnungsunterlagen","Nr. Tl    Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                          1787\nder letzten Eiclrnn~J verulich<:n, um festzustellen,     (3) Die Berichtigungen sind dem Schiffseichamt\nob diesP Formünderun~Jen vor oder nach der            mitzuteilen, das den Eichschein ausgestellt hat. Han-\nEichung eingcl.retcn sind.                            delt es sich dabei um einen Eichschein, der von\nDie Angaben des Eichsdwins sind nicht mehr als            einem Schiffseichamt einer anderen Vertragspartei\ngültig c1nzusehPn, wenn die auf Grund von Ver-            ausgestellt wurde, so sind die Berichtigungen un-\nänderungen d<,r L<,t,rlauchung oder bleibender Ver-       verzüglich der Zentralstelle zu melden.\nctndenmgen der Abmessungt'n des Schiffskörpers\nc~rrechneLe größte Wasserv<,rdrängung oder größte                                   § 12\nTragfühigkc!it um nwhr als diP in § 14 angegebenen                     Vorläufige Eichbescheinigung\nFehler9rcnzcn von den bei der letzten vollständigen\nEichung feslgestellten W1:-:1·Len cibwe,ichen.               Auf Antrag kann eine auf h_öchstens 6 Monate\nbefristete Bescheinigung über das vorläufige Eich-\n(3) Die Geltungsdauer eirH's Eichscheins darf je-      ergebnis ausgestellt werden, und zwar\nweils um höchstens 10 J ahrc vcrlüngert werden.\n1. bei Verfahren nach dem zweiten Abschnitt ent-\n(4) Das Schiffseichamt teilt innerhalb von 2 Wo-           sprechend dem Muster der Anlage 6;\nchen der Zentralstelle alle w~ihrend des abgelaufe-       2. bei Verfahren nach dem dritten Abschnitt ent-\nnen Kalendervierteljahres vorgenommenen Verlän-               sprechend dem Muster der Anlage 7.\ngerungen der Geltungsdauer von Eichscheinen nach\ndem Muster des Anhanges 3 zur Anlage des Uber-            Eine solche Bescheinigung verliert mit der Aushän-\neinkommens mit.                                           digung des Eichscheins ihre Gültigkeit.\n(5) Die Geltungsdauer des Eichscheins kann aus-                                  § 13\nnahmsweise auf begründetEm Antrag durch das\nSchiffseichamt, welches den Eichschein ausgestellt                               Meßgeräte\nhat, um höchstens sechs Monate ohne eine Uber-               Bei der Eichung sind Meßgeräte der nachfolgend\nprüfung nach den Absätzen 1 und 2 verlängert wer-         genannten Art zu verwenden, die nach den Bestim-\nden.                                                      mungen des Gesetzes über das Meß- und Eichwesen\nvom 11. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 759), zuletzt\n§ 10                           geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Gesamt-\nNamensänderung                       reform des Lebensmittelrechts vom 15. August 1974\n(Bundesgesetzbl. I S. 1945), geeicht sein müssen:\nWird der Name oder die Devise des Schiffes ge-\nändert, so wird die erforderliche Berichtigung in der     1. Meßbänder aus Stahl, 30 m lang;\nim Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik eingetra-         2. Meßstöcke von 5 m, 3 m, 2 m und 1 m Länge;\ngen. Die Änderung ist dem Schiffsekhamt mitzu-                sie müssen aus dauerhaftem und maßhaltigem\nteilen, welches den Eichschein ausgestellt hat.               Holz bestehen, quadratischen Querschnitt haben\nNamensi:inderungen, die in Eichscheinen vorgenom-             und mit einer oder mehreren Libellen versehen\nmen werden, welche von den Schiffseichämtern an-              sein; die Enden müssen mit Schuhen aus korro-\nderer Vertragsparteien ausgestellt wurden, sind               sionsbeständigem Nichteisenmetall versehen sein;\nvierteljährlich nach dem Muster des Anhanges 2 zur            in einer breiten, flachen Nut, die auf einer\nAnlage des Ubcreinkommc!ns dc\\r Zc~ntralstelle mit-           Seite über die ganze Länge verläuft, muß eine\nzuteilen.                                                     Skala mit Zentimeterteilung eingearbeitet sein;\n§ 11                           3. Klappmaßstäbe von 2 m Länge;\nBerichtigungen im Eichschein                4. Tiefenmaße, bestehend aus zwei Schenkeln, die\nim rechten Winkel fest verbunden oder fe.st ver-\n(1) Wird dvrch eine Veränderung des Schiffes,              schraubbar sind; auf dem senkrechten Schenkel\nwelche die UngültirJkeit des Eichscheins nach § 8             muß auf beiden Seiten eine Zentimeterteilung an-\nAbs. 4 in VPrbindung mit § 9 Abs. 2 nicht zur Folge           gebracht sein, deren Nullpunkt im Scheitel des\nhat, eine Berichtigung im Eichschein erforderlich,            Winkels liegt; der waagerechte Schenkel muß so\nso ist diese wie folgt einzutragen:                           lang sein, daß mit seiner Oberkante das Anwin-\n1. von df?m Schiffsüichamt, das chm Eichschein aus-           keln des Schiffsbodens möglich ist.\ngestellt hctt, oder\n2. von jedem anderen Schiffseichamt mit schrift-\nlicher Genehmigung des Schiffseichamtes nach                            Zweiter Abschnitt\nNummer 1, oder                                                     Schiffe, die zur Beförderung\n3. ohne schriftliche Genehmigung des Schiffs-                           von Gütern bestimmt sind\neichamtes nach Nummer 1 von jedem anderen\nSchiffseichamt, jedoch nur für eine Geltungs-                                   § 14\ndauer von höchstens 3 Monaten.                                              Genauigkeit\n(2) Die Berichtigungen nach Absatz 1 und im Falle         Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt wer-\ndes Absatzes 1 Nr. 3 auch die Befristun§' sind in         den, daß eine Genauigkeiit im Ergebnis erreicht wird,\nden dafür vorgesehenen Rubriken im Eichschein             deren Fehler geringer sind als\n3\neinzutragen.                                              - 1 0/o bei einer Verdrängung von höchstens 500 m ,","1788                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\n5 m3   bei einer VerdrJ_ngung von mehr als            (2) Befindet sich das Schiff bei seiner Eichung\n500 m 3 bis zu 2 000 m 3 ,                         nicht im vorstehend unter Absatz 1 angegebenen\n¼ 0/o bei einer Verdriingung von mehr als          Zustand und befindet sich das Schiff auch nicht in\n2 000 m 3 ,                                        einem Zustand, der zur gleichen Eintauchung und\nannähernd zur gleichen Schwimmlage führt wie der\ngleichviel, ob e.s sich um die Höchstverdrängung        unter Absatz 1 angegebene Zustand, werden die\noder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Ein-\nGewichtsunterschiede und gegebenenfalls der Unter-\ntauchungsunterschieden entsprechen.                     schied in der Wasserdichte rechnerisch berücksich-\ntigt. Im Ergebnis dürfen die Gewichtsunterschiede\n§ 15                        niicht mehr alis 2 v. H. der maximalen Wasserver-\ndrängung betragen.\nAufnahme der Maße\n(3) Die Gewichte der Gegenstände, die sich ent-\n(1) Alle Maße werden am Schiff selbst genom-         sprechend Absatz 1 an Bord befinden, sind in der\nmen.                                                    Rubrik 24 bis 27 des Eichscheins einzutragen.\n(2) Längen- und Breitenmaße werden ,in Zenti-\nmetern, Höhenmaße in Millimetern ermittelt.                (4) Diejenige Schwimmebene, welche das Schiff\nim Zustand nach Absatz 2 einnimmt, wird als untere\n(3) Maße zugänglicher Teile, die wegen der Größe     Eichebene bezeichnet.\nund Gestaltung des Rumpfes nicht mit ausreichen-\nder Genauigke:it festgestellt werden können (große\n§ 18\nSeitenhöhe oder weite Uberhänge). sind mit den\nent,sprechenden Maßen aus technischen Zeichnun-                            Obere Eichebene\ngen zu vergleichen und gegebenenfalls zu berich-           (1) Die obere Eichebene ist diejenige Schwimm-\ntigen.\nebene, welche das Schiff e,innimmt, wenn es unver-\n(4) Unzugängliche Teile dürfen nach technischen      trimmt in der Ebene der höchstzuläs,sigen Ein-\nZe,ichnungen aufgemessen werden.                        tauchung, bei der das Schiff fahren kann, schwimmt.\n(5) Die in den Absätzen 3 und 4 genannten tech-         (2) Die obere Eichebene wird so gelegt, daß sie\nnischen Zeichnungen müssen nach Maßstab und             dem kleinsten Freibord entspricht, den das zu\nMaßhaltigkeit für die Eichung geeignet sein.            e,ichende Schiff einzuhalten hat.\n§ 16                                                 § 19\nEichraum                                       Aufmaß und Berechnung\nDer Eichraum ist der auszumessende Teil des\n(1) Der Eichraum wird bei Schiffen, die in der\nSchiffes, der von der Leerebene (§ 17), der oberen\nLeerebene unvertrimmt schwimmen, durch waage-\nEichebene (§ 18) und den Außense,iten der zwischen\nrechte Flächen, die parallel verlaufen, oder - bei\ndiesen Ebenen liegenden Schiffswandung einge-\nim leeren Zustand vertrimmten Schiffen - durch\nschlossen ist. Nischen, Anhänge und Ausbuchtun-\nFlächen, die sich ,in einer Geraden schneiden, in\ngen in diesem Bereich (z.B. Ankertaschen, Wellen-\nEichschichten geteilt.\ntunnel) s,ind bei der Ausmessung zu berücksichtigen.\n(2) Die Dicke der fächschichten ist so zu wählen,\ndaß die Berechnung ihres Rauminhalte,s mit der in\n§ 17                       § 14 geforderten Genauigkeit erfolgen kann und daß\nLeerebene und untere Eichebene             die Arealkurve nach Absatz 7 einen gleichmäßigen\nVerlauf erhält.\n(1) Die Leerebene ist diejenige Schwimmebene,\nwelche das Schiff in Süßwasser (Dichte = 1) in             (3) Für das Aufmaß der Flächen nach Absatz 1\nfol§\"endem Zustand einnimmt:                            (Schnittflächen). und zur Berechnung ihrer Inhalte\nw:ird der Eichraum durch Querschnitte, deren Lage\n1. Das Schiff trägt die Ausrüstung, die Einrichtung,    sich nach der Schiffsform richtet, geteilt: in einen\ndie Vorräte und die Besatzung, die sich während     M,ittelteil, einen vorderen und einen hinteren End-\nder Fahrt normalerweise an Bord befinden. Dabei     teil und - wenn notwendig - in einen vorderen\ndarf der Brauchwasscrvorrat 0,5 v. H. der maxi-     und einen hinteren Uberhang.\nmalen Wasserverdrängung nicht merklich über-\nschreiten. Wasser, das mit den üblichen Lenz-          (4) Der Mittelteil erstreckt sich über die Länge,\neinrichtungen aus dem Schiffsraum nicht entfernt    in der die Außenwände über die ganze Höhe des\nwerden kann, darf an Bord verbleiben.               Eichraums parallel oder annähernd parallel zur\nLäng,sachse des Schiffes verlaufen. Daran schließen\n2. Die Maschinen, Kessel, Rohrleitungen und An-         sich die Endte1ile an, die bi,s zu den Schnittpunkten\nlagen, die dem Antrieb oder den Nebenzwecken        der unteren Eichebene mit den Steven reichen.\nsowie der Erzeugung von Wärme oder Kälte            Die so erhaltenen Flächenabschnitte werden, sofern\ndienen, enthalten das Wasser, das 01 oder die\nihre seitlichen Begrenzungen gleichmäßig gekrümmt\nFlüssigkeiten, mit denen sie normalerweise für      verlaufen, durch Ordinaten senkrecht zur Längs-\nihren Betrieb versehen sind.\nachse in mindestens vier Teile gleicher Läng-e unter-\n3. Es befänden sich weder Brennstoff in Tanks noch      teilt. Die Flächeninhalte der Dberhänge werden\nbeweglicher Ballast an Bord.                        wenn erforderlich - gesondert berechnet.","Nr. 77 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                         1789\n(5) FJäclwncibschnitte mit Knick in der Begren-            markenpaare sollen etwa 1/3 der Länge des Schif-\nzungskurve sind an der Stelle des Knicks zu teilen.           fes vor bzw. hinter dem mittleren liegen. Ihre\nDer Inhalt jeder Teilfläche ist gesondert zu berech-          Abstände müssen gleich sein.\nnen.\n(3) Jede Eichmarke wird dargestellt durch einen\n(6) Für d ic~ Bncchnung der rlächeninhalte der         waagerechten Strich von 30 cm Länge, der in der\nvon Kurven begrenzten Sehn i ttfl äc:hcn nach den         Ebene der Eintauchung liegt, bis zu der das Schiff\nAbsätzen 3, 4 und 5 ist die I. Simpsonregel anzu-         geeicht wurde, und durch einen senkrechten Strich\nwenden.                                                   von 20 cm Länge, der von der Mitte des waagerech-\nten Striches nach unten abgesetzt ist. Die Eichmarke\n(7) Zur Vorb(;rei lung der Berechnung der Raum-\nwird durch Striche ergänzt, die mit dem waagerech-\ninhalte sind die nach den Absätzen 3 bis 6 errech-\nten Strich ein Rechteck von 4 cm Höhe bilden, bei\nneten Flächeninhalte der Schnittflächen als Kurve\ndem dieser Strich die Unterseite darstellt. Die\n(Arealkurve) in Abhängigkeit von den jeweiligen\nStriche werden eingemeißelt oder eingeschlagen.\ngemittelten Eintauchungen aufzutragen.\n(4) Anstelle der Eichmarken nach Absatz 3 kön-\nDie gemittelten Einlauchungcn der Schnittflächen\nergeben sich                                              nen Eichplatten von 30 cm Länge und 4 cm Höhe\nfest angebracht werden, deren unterer Rand der\n1. bei parallelen Flächen nach Absatz 1 aus der           Ebene der Eintauchung entspricht, bis zu der das\nAufteilung nach Absatz 2,                             Schiff geeicht wurde, und deren Mitte durch einen\n2. bei sich schneidenden Flädwn nach Absatz 1 aus         senkrechten Strich gekennzeichnet ist.\ndem senkrnchten A bstancl der jeweiligen Schnitt-\nfläche von der gcmittelten unteren Eichebene bis\n§ 21\nzum Schnittpunkt dieser Schnittfläche mit der\nSenkrechten, die durch den aus oberer und unte-                             Eichzeichen\nrer Eichebene gc!rnittcllen Schwerpunkt verläuft.\n(1) Als Nachweis der Eichung wird dem Schiff\n(8) Für die Berechnung der Rauminhalte der Eich-       ein Eichzeichen gegeben.\nschichten wird zunächst die Gesamthöhe der Areal-            (2) Das Eichzeichen besteht aus den Kennbuch-\nkurve, ausgehend von der Leerebene, in neue Eich-         staben des Schiffseichamtes, das die Eichung vorge-\nschichten mit 10 cm Schichthöhe aufgeteilt. Der           nommen hat, und der Nummer des Eichscheins.\nRauminhalt dieser Eichschichten wird jeweils\ndurch Multiplikation der halben Summe der Flä-               (3) Das Eichzeichen wird innerhalb des Rechtecks\ncheninhalte ihrer oberen uncl unteren Begrenzungs-        der mittleren Eichmarken eingeschlagen. Erhält ein\nflächen mit der Schichtdicke von 0, l m bestimmt.         Schiff nur zwei Eichmarkenpaare, so wird das Eich-\nzeichen an den hinteren Eichmarken eingeschlagen.\n(9) Teilt man den Rauminhalt einer Eichschicht\ndurch ihre mittlere Dicke in Zentimetern, so erhält          (4) Hat das Schiff Eichplatten nach § 20 Abs. 4\nman die mittlere Zunahme der Wasserverdrängung            erhalten, so werden die Eichzeichen auf diesen Plat-\nfür jeden Zentimeter der Eichschicht.                     ten unaustilgbar angebracht.\n(10) Je nacb Antrag ist die Wasserverdrängung             (5) Das Eichzeichen wird ebenfalls in unaustilg-\nje Zentimeter und die Zunahme der Wasserverdrän-          baren Schriftzeichen an einer gut sichtbaren Stelle\ngung von Zentimeter zu Zentimeter -- von der              auf einem Teil des Schiffes angebracht, der fest, vor\nLeerebene beginnend - ·~ in der Tabelle der Ru-           Stößen geschützt und dem Verschleiß wenig ausge-\nbrik 33 im Eichschein einzutragen.                        setzt ist. Diese Stelle ist im Eichschein in der Ru-\nbrik 31 anzugeben.\n§ 20\n§ 22\nEichmarken\nEichskalen\n(1) An den Seiten des Schiffes sind paarweise\nEichmarken anzubringen; sie müssen zur senk-                 Unter jeder Eichmarke kann eine Eichskala ange-\nrechten Ebene durch die Längsachse des Schiffes           bracht werden. Der Nullpunkt dieser Skala ist auf\nsymmetrisch angeordnet sein.                              die waagerechte Ebene zu beziehen, die im belade-\nnen Zustand die tiefste Stelle des SchiHsbodens oder\n(2) Schiffe bis zu 40 m Länge erhalten 2, alle an-     - wenn ein Kiel vorhanden ist - die Unterkante\nderen Schiffe 3 Eichmarkenpaare.                          des Kiels in der senkrechten Ebene an der Stelle\n1. Schiffe mit 2 Eichmarkenpaaren:                        der Skala berührt.\nIhr Abstand voneinander muß etwa die Hälfte der\n§ 23\nSchiffslänge betragen und ihre Entfernung glei-\nchen Abstand haben von der Querschnittsebene,                              Tragfähigkeit\ndie durch den aus oberer und unterer Eichebene\nDie Tragfähigkeit in Süßwasser mit der Dichte 1\ngemittelten Schwerpunkt verläuft.\nentspricht der Wasserverdrängung von der Leer-\n2. Schiffe mit.3 Eichmarkenpaaren:                        ebene bis zur oberen Eichebene. Die Tragfähigkeit\nDas mittlere Eichmarkenpaar ist in der Quer-          ist in Tonnen anzugeben und in Rubrik 22 des Eich-\nschnittsebene, die durch den gemittelten Schwer-      scheins einzutragen, wobei auf 3 Dezimalstellen\npunkt verläuft, anzubringen. Die anderen Eich-        gerundet wird.","1790                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nDritter Abschnitt                                                     § 27\nSchiffe, die nicht zur Beförderung                                        Tragfähigkeit\nvon Gütern bestimmt sind                           Die Tragfähigkeit wird entsprechend § 23 berech-\n§ 24                               net und gegebenenfalls in Rubrik 22 des Eichscheins\neingetragen.\nLeerebene und untere Eichebene\n§ 28\n(1) Die Leerebene und die untere Eichebene sind\ndie in § 17 Abs. 1 und 4 genannten Schwimmebenen.                                     Eichmarken\n(2) Die Angaben nach § 17 Abs. 3 sind im Eich-                  (1) Die Schiffe erhalten Eichmarken nach § 20. Es\nschein einzutragen.                                            genügt e,ine Eichmarke auf halber Schiffslänge.\n§ 25                                  (2) Bei Schiffen, die keiner Untersuchungspflicht\nunterliegen, kann auf die Ergänzung der Eichmarke\nEbene der grönten Eintauchung\nentsprechend § 20 Abs. 3 Satz 2 verzichtet werden.\n(1) Bei Schiffen, die der Untersuchungspflicht\nunterliegen, wird die Ebene der größten Eintau-                                           § 29\nchung entsprechend § 18 Abs. 2 festgelegt.\nEichzeichen\n(2) Bei Schiffen, die keiner Untersuchungspflicht\nDie Schiffe erhalten Eichzeichen nach § 21.\nunterliegen, und deren größte zulässige Eintauchung\ndurch andere Vorschriften nicht bestimmt wird, ist\ndie Ebene der größten Eintauchung die Schwimm-\nebene, welche das betriebsfertig ausgerüstete und                                   Vierter Abschnitt\nbesetzte Schiff einnimmt, wenn alle Verbrauchs-                          Nacheichungen und Nachprüfungen\nstoffe, wie Brenn- und Schmierstoffe, Wasser und\nProviant sowie gegebenenfalls vorgesehene Per-\n§ 30\nsonen an Bord sind.\nNacheichung\n§ 26\n(1) Ergibt die Uberprüfung nach § 9 Abs. 1 und 2,\nBerechnung                            daß die Verlängerung des Eichscheins nicht zuläs-\n(1) Die Feststellung der Wasserverdrängung nach             sig ist, so ist eine Nacheichung erforderlich.\n§ 6 Abs. 2 erfolgt entweder\n(2) Die in § 7 genannten Voraussetzungen gelten\n1. durch Berechnung unter Anwendung der I. Simp-                auch für die Nacheichung.\nsonregE:~l nach Maßen, die am Schiff selbst ge-               (3) Bei der Nacheichung können Teilergebnisse\nmessen oder nach Angaben, die technischen                  früherer Eichungen verwendet werden, wenn und\nZeichnungen entnommen werden; bei Verwen-                  soweit keine Zweifel bestehen, daß sie für das Schiff\ndung von Zeichnungen sind Länge, Breite und                im Zustand der Nacheichung noch zutreffen.\nTiefgang am schwimmenden Schiff zu kontrollie-\nren, oder                                                     (4) Bei der Nacheichung werden\n1. ein neuer Eichschein ausgefertigt und der vor-\n2. durch Berechnung nach der Formel\nherige Eichschein eingezogen und\nV11   L · B · Tn · r);\n2. ein neues Eichzeichen erteilt und die ungültig\ndarin ist\ngewordenen Eichmarken oder -platten sowie die\nVn die Wasserverdrängung in m 3 bis zur Ein-                   vorherigen Eichzeichen und Eichskalen entfernt\ntauchtiefe Tu,                                            oder als ungültig gekennzeichnet.\nL die Länge des Schiffsrumpfes in der Schwimm-\nEichzeichen, die von einem Schiffseichamt eines\nebene in m,\nStaates angebracht worden sind, der erklärt hat, daß\nB die Breite des Schiffsrumpfes in der Schwimm-            die Eichzeichen nicht lediglich die Feststellung der\nebene an der breitesten Stelle in m,                  erfolgten Eichung bezwecken, dürfen weder ent-\nT n die Eintauchtiefe des Schiffes bei ½ L bis zur         fernt noch ausgelöscht werden. Links von ihnen ist\nbezogenen Schwimmebene,                               ledigLich eine unaustiilgbare Marke anzubringen, die\no der Völligkeitsgrad der Verdrängung.                     aus einem kleinen gleicharmigen Kreuz besteht. Um\nwelche Staaten es sich handelt, wird im Verkehrs-\nDie Maße werden ohne Berücksichtigung von\nblatt bekanntgemacht.\nAnhängen oder Einbuchtungen am Schiff selbst\noder technischen Zeichnungen entnommen, wo-                    (5) Der eingezogene Eichschein ist der Aufsichts-\nbei Tu am schwimmenden Schiff zu kontrollieren              behörde unverzüglich vorzulegen, wenn er von\nist.                                                        einem Schiffseichamt einer anderen Vertragspartei\nAls Völligkeiitsgrad o ist der für die betreffende          des Ubereinkommens ausgefertigt wurde.\nSchiffsgattung allgemein gebräuchliche Wert an-\nzunehmen; für alle schlanken Schiffe (Fahrgast-                                        § 31\nschiffe, Schlepper usw.) ist() = 0,7.                                      Nachprüfung von Eichungen\n(2) Für die im Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten                  Ergibt die Prüfung nach § 4 Abs. 2 Nr. 4, daß eine\ntechnischen Zeichnungen gelten die Bestimmungen                 Angabe im Eichschein auf fehlerhafter Messung\ndes § 15 Abs. 5.                                                oder Berechnung beruht, so daß die in § 14 ange-","NL 77 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                          1191\ng<:bcrH'.n Ft,lJlergr('lll:(!n nichl eingehalten werden,        hat, daß die Angaben des Eichscheins über die Was-\nso ist die Eichunq in clPm von der Aufsichtsbehörde             serverdrängung des Schiffes nach Maßgabe der Ein-\nfc,stzuleqenclen lJmfong zu wiederholen. Die Auf-               tauchungen oder über die größte Tragfähigkeit nicht\nsichtsbehörde kann ein anden,s als das ursprünglich             mehr zutreffen.\ndamit befaß1e Schiffseichamt mit der Uberprüfung\n(2) Die Geltungsdauer dieser Eichscheine ist die\nbeaufl ragen.\ndarin vorgesehene; sie darf jedoch 10 Jahre - vom\nInkrafttreten de1s Ubereinkommens für den betref-\nFünfter Abschnitt                           fenden Staat an gerechnet - nicht überschreiten.\nDer Zeitpunkt, zu dem das Uberninkommen für die\nKosten                             einzelnen Staaten in Kraft tr,itt, wird im Bundes-\ngesetzblatt bekanntgemacht.\n§ 32\n(3) Eichscheine nach Absatz 1 dürfen nicht ver-\nFür Amtshandlungen nach dieser Eichordnung                  längert werden; jedoch kann ein neuer Eichschein\nwerden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der                  nach § 8 Abs. 1 gegen Abgabe des alten Eichscheins\nKostenordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwal-               ohne Nacheichung ausgestellt werden, wenn die\ntung des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiff-              1\nin § 9 Abs. 1 und 2 für e,ine Verlängerung vorge-\nfahrt vom 24. Juli 1974 (Bundesgeset.zbl. I S. 1593),          sehenen Bedingungen erfüllt sind.\ngeändert durch Verordnung vom 10. April 1975\n(Bundesgeselzbl. I S. 890), erhoben.                                                    § 34\nBerlin-Klausel\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nSechst.er Abschnitt\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nUbergangs- und Schlußbestimmungen                      blatt I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes\nüber die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der\n§ 33                            Binnenschiffahrt auch im Land Berlin.\nGültigkeit alter Eichscheine\n§ 35\n(1) Eichscheine, die in e,inern Staat gültig sind,\nfür den das Ubereinkommen ,in Kraft getreten !ist,\nInkrafttreten\ngelten als Eichscheine nach dem Ubereinkommen,                    Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 19. April\nsofern das Schiff nicht solche Änderungen erfahren             1975 in Kraft.\nBonn, den 30. Juni 1975\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhna.u","1792                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnlagen\nzur Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen\n(BinSchEO)\nJ\\ nl,ige 1\nJ\\nlc1ge 2    Eichscht\\in (Güterbeförderer)\nAnlage 3      Ei eh schein (N ichtgü tcrbeförderer)\nAnlage 4      Eichnachweis\nAnlage 5 -- · Eichverzeichnis\nAnlage 6      Vor]Jufiqe Bescheinigung (Güterbeförderer)\nJ\\nld~Je 7    Vorliiufi~JC Bescheinigung (Nichtgüterbeförderer)","·,. 77               der                 : Bonn, den 8. Juli                                                                      1793\nAnlage 1\n:rvruste:r\nZutreffendes ankreuzen      0  oder ausfüllen\nName und Anschrift des Antragstellers\nVorbemerkungen\n1, Der Antrag soll spätestens eine Woche vor dem ge·\nwünschten Eichtermin beim Schiffseichamt vorliegen,\nWasser· und Schiffahrtsa.mt\n2. Der Eichtermin wird erst nach Bestätigung durch das\nSchiffseichamt                                                                                Schiffseichamt verbindlich.\n3. Die Kreisziffern entsprechen den Erläuterungen des\nEichscheins.\nAntrag auf\nD    Neueichung                               D Nacheichung                               D Verlängerung des Eichscheins\n7    m1  \"t         no        hne             Nachwe1·s der Wasserverd ra„n g ung von cm zu cm\n@Art des Schiffes\n0   Name oder Devise des Schiffps                                                          Amtliche Schiffsnummer\n--\nEigentümer (Name, Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)\nDas Schiff ist\n=1   noch nicht geeicht worden.\nDer Eichschein\nverliert seine\nzuletzt geeicht worden vom Schiffseichamt                                                1unter Nr.                 jvom                         Gültigkeit am\nsa Binnenschiffs·         Seeschiffs·          Nr,                                         69 in\n=1   registcr       D      register           1\nHeimatort                                                                                  Vorgesehenes Fahrgebiet\njausgestellt am\n7\nSchiffs-\nattest         n      Schiffs·\nzeugnis\n1\nNr.                                       j durch die Schiffsuntersuchungskommission\n@ Baustoffo:       a) des Schiffsrumpfes\nb) der Aufbauten  (DccksliäuBcr)\nc) der Lukendockel\n@ Einzelheiten der Bauart (Auf Kiol, aufgekimmler/flacher Boden, eckige/runde Kimm, offenes/festes Deck, .. Berghölzer, .. Tunnel, .. Schrauben)\n@) Antriebsmaschine(n) (Anzahl und Fabrikat)                                               Typ\nNr.                                          1Zylinder\n1\nnkwnps                    IBei\nU/min\n@Bauwerft\nBaujahr\nWesentliche Umbauten seit der Erbauung mit Umbaujahr\nDas Schiff soll geeicht werden am              um\n1              Uhr (","0'94                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nIch vcrpflich!o mich, das Schiff gelenzt, unbeladen, ohne Ladungsreste, ohne losen Ballast, ohne überzählige Personen und mit\nmöglichst geringen Vorräten, aber mit der vollen Ausrüstung in ruhigem strömungsfreien Wasser so vorzulegen, daß es mit\neinem Ponton oder großen Nachen umfahren werden kann. Bei der Eichung wird die Schiffsbesatzung jede Hilfe gewähren,\nwelche das Schiffsoichamt für die Durchführung des Verfahrens benötigt. Das Schiff wird soweit wie möglich frei von Krän-\ngung und Vertrimmung vorgelegt.\nDem Antrag sind als ~nterlagen beigefügt:\nD     Der bisher gültige Eichschein     D    Unterlagen der Schiffsuntersuchungsbehörde über den festgesetzten Freibord\nD ein Genoralplan                       D Linien- und Spantenrisse des Vor- und Hinterschiffes\nIch verpflichte mich, die Kosten für die Eichung nebst Auslagen zu übernehmen.\nOrt, Datum\n,...,,,.,__,,...,v, \"\" ue::.\n-  \"  oder seines Veriretors)\nVom Schiffseichamt auszufüllen\nPrüfung der Voraussetzungen für die Eichung\nLasten an Bord, die der Leerlauchung entsprechen\n@Lage und Beschreibung des festen Ballastes\n@ Maschinen, Kessel, Rohrleitungen oder andere Anlagen, die Wasser, Öl oder andere Flüssigkeiten für ihren Betrieb enthalten\n26   Annäherndes Gewicht des Wassers im Laderaum, das mit den üblichen Lenzeinrichtungen nicht entfernt werden kann\nkg\n21   Ausrüstung\nBeschreibung und annäherndes Gewicht der Ankerketten und Anker\nzusammen\n1                        kg\nAnnäherndes Gewicht der übrigen beweglichen\nAnnäherndes Gewicht der Einrichtung in kg\nAusrüstung und Ersatzteile in kg\n_ _ _ Schleppdrähte/Taue •         ..                                Küchenherde               . .. ..\n---        Mehrdrähte/Taue      ...                                  Koch· und Heizöfen                      ..\n---        Verholdrähte/Taue.   ...                                  Stühle1 Sessel usw.\nTische   .. . . . .\nc-\nLeck-/Decksk!eider   ...                                  Nichteingebaute Schränke\nNichteingebaule Badewannen\n---        Schorbäume              ..                                Waschmaschinen\nKühlschränke                      .. . .\n---        Bootshaken         ..                                     Radio· und Fernsehgeräte\nSonstige, nicht fest\n- - - Raumleitern                                                    eingebaute Gegenstände\n---        Außenbordleitern\n..\n_ _ _ Laufstege                 ..\ndiv. Schäkel, Blöcke, Haken\nSchläuche\n----\nFeuerlöscher\nInsgesamt                                                  Insgesamt","Nr. 77 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                                               1795\nAnnäherndes Gewicht\ndes oder der Beiboote                                                                      des Brauchwassers                                         der anderen Vorräte\nkg 1                                 .                         kg 1                                           kg\n38     Kofferdämme                     (Lage und Anzahl)                                                                         39 Ballasttanks (Lage und AnzahO\nI  in\nbetrug\n1110 i           i   I tlm3\nDas zulässige Gesamtgewicht gemäß§ 17 der Eichorc!nung wurde überschritten um\na) mehr Brauchwasser als 0,5 % der maximalen Wasserverdrängung •                                                                                                         _______ t\nb) Brennstoff in den Tanks                                                                                                       m3 ...                                  _______ t\n-------\nc) Ladungsreste und Restwassermengen                                                                                                                                     _______ t\nd) Sonstiges (rnil Beschreibung)                                                                   •\n_______ t\nInsgesamt\nfrühere Eichungen                                                                                                                                                          Name des Schiffes und amtliche\n@ Bezeichnung des Eichamtes                                                                                                       Datum               Eichzeichen           Schiffsnummer\n1-------- ....... ---------------cl--------11--------11--------------\nKünftiges Eichzeichen\nBemerkungen                      (z.B. Beobachtungen am Schiff, die Einfluß auf das Ergebnis der Eichung haben könnten)\nFür die Richtigkeit der Angaben\nOrt,Datum\n,,,,.,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,., .......•. ,,,,,,,, ......... ,, ....... ,., .......... ,,,,.,.,,,,.,,.,_.,,,,,i,.,,.,,,,uu111n•\n(Unterschrift des Schiffsführers)                                                                                              (Unterschrift des Eichsachverständigen)\nBegründung, weshalb die Eichung nicht durchgeführt werden konnte oder abgebrochen werden mußte\nOrt,Datum\n(Unterschrift des Eichsachverständigen)","1796                                                              Bundesgeselzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nZ:usfüzliche Prüfung bei Antragen auf Nacheichung oder Verlängerung des Eichscheins\n~ nic~'._vmgefundon.                                           n\nT„Dicfi-L\\Ic1en Eichzcichen···,:;,urdcn an den in Rubrik 31 des Eichscheins angegebenen Steilen\nvorgefunden.\n2. Bauliche Anderungcri-scit d•~r letzten Eichung, die Einfluß auf die Wasserverdrängung haben, wurden\n~l       nicht festgcslcilt.\nwie folgt feslgoslelit\n----•    --  -•--------,------•-.----~---· ----..-----\n-- ·--·-~---- -··- ---\n3. Größte Linge des Schiffrumpfes\n....... m                         1\nalso\nm\nD    mehr                        D          weniger              als angegeben\nGrößte Bn;ite des Schiffrumpfes\nm\n1 also\nm\nD    mehr                        D          weniger              als angegeben\nkleinste Seitenhöhe\n___ __ _ ·                  __ cm                       .\n,~so\ncm     D mehr                       . D\n.\nweniger              als angegeben\nDarüber hinaus lieqen keine Angaben und Anzeichen vor, daß F,c:,rm und Abmessungen des Schiffrumpfes seit der letzten\nEichung so wesentlich gelindert wurden, daß sich hieraus e(ne Anderung der Wasserverdrängung ergibt.\n---·-··-·-\nD4. Die Eichmarken und -skalen\nwaren nicht mehr erkennbar.                            D      waren noch erkennbar.\nDie Prüfung ergab:\nBackbord                                            Steuerbord\ntil                  ~                rn             tTI              ~                rn\nMarken von vorn nach hinten                                                                         Vorn                 Mitte          Hinten          Vorn             Mitte             Hinten\n@ Waagerechte                       Abstände in m\na) vom ~.enkrcchten Strich der vorderen Marke\nbis zum vorderen Ende des Schiffes\n1\nb) zwischen den scnkrcchlon Strichen benachbarter Marken\nc) vom scnkrcchlt,n Strich der hinteren Marke\n---                       --                       ---                   --·--\nbis zum hinteren Ende des Schiffes\n--\n@ Senkrechl.c Abstände                            an der Stelle jeder Marke in cm\na) zwischen der M;:u-ke und dem Gangbord\nb)                     der tkuko              <for Parallclnbnne zur Ebene der größten\n-                   0\niriJ(>r der          Schiff nicht rnchr·als di.cht angesehen werden\nkann\nzwischen der Marke und der unteren Eichebene\nzwischen der unteren Eichebene\nund dem Boden des Schiffes\ne) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes\nf) zwischen dem Boden und der Ebene, die durch den tiefsten Punkt des\nSchiffes und parallnl zur Ebene der größten Eintauchung verläuft.\n5. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Eichscheins nach\nDer Eichschein kann daher\no§ 9 Abs. 1 und 2 der BinSchEO sind\n~icht ei_füi~t: _                                      n     erJüllt.                                           n         nicht verlängert\nwerden.              n        verlängert\nwerden.\nnEine Nacheichung nac}i-§:fo der BinSchEO ist\nnicht erforderlich.                                    n      erforderlich.\nOrt, Datum\n...................................(u~i~;~;;;;;i;·;;~~·E;;;;;;;·h·;~;;i;;~;j;9~~·i··································","Nr. 77 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975            1797\nAnlage 2\nMuster\nEichschein Nr.                Seite 1\nBundesrepublik Deutschland\nEichschein\nfür\nBinnenschiffe\nÜbereinkommen vom 15. Februar 1966\n(Bundesgesetzblatt 197311 Seite-1417)\nEichung nach Artikel 4 der Anlage des Übereinkommens\n(Schiff, das zur Beförderung von Gütern bestimmt ist)","1798                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nEichschein Nr.                                                          Seite 2\nErläuterungen\nBei den auf dem Eichschein aufgeführten Angaben\n-wird allein das metrische System angewendet;\n-werden die linearen Abmessungen in Metern angegeben, wobei die Bruchteile auf Zentimeter gerundet werden; die Rauminhalte werden in\nKubikmetern angegeben, wobei die Bruchteile auf Kubikdezimeter gerundet werden; die Gewichte werden in Tonnen angegeben, wobei die\nBruchteile auf Kilogramm gerundet werden;\n-wird bei der Rundung jeder Bruchteil unter 0,5 nicht berücksichtigt und jeder Bruchteil von 0,5 oder mehr als eine Einheit gerechnet.\nAnmerkung: Die Nummer der Rubriken, auf die in den nachstehenden Erläuterungen Bezug genommen wird, ist im Eichschein in Kreise gesetzt.\n1. Name und Kennbuchstabe(n} des Staates.\n2. Bezeichnung und Sitz des Schiffseichamtes, das den Eichschein ausstellt.\n4. laufende Nummer der Eintragung des Eichscheins im Eichverzeichnis des Schiffseichamtes.\n5. Datum der Eintragung in das Eichverzeichnis.\n6. Das Eichzeichen besteht aus den Angaben der Rubriken 3 und 4.\n7. Name und Devise des Schiffes. Im Falle einer Änderung ist der frühere Name oder die frühere Devise zu löschen und die neue Angabe in\nRubrik 8 einzusetzen.\n9. Ort und Datum der Eintragung des neuen Namens oder der neuen Devise in den Eichschein.\n10. Unterschrift des befugten Beamten.\n11. Siegel des befugten Beamten.\n12. In Rubrik a) wird die Länge bei umqcleQ1:em Ruder ;:i.ngegeben, Der in Rubrik c) anzugebende Tiefgang ist der Abstand zwischen der Ebene\nder größlcn Eintz1uchung und                  parallel laufenden Ebene, die durch den tiefsten Punkt des Schiffes verläuft. In Rubrik d) wird für\nSchiffe     vn,·,o::'h!:1nnr,n die ohne Abbau eine Vemiinderung des Höhenmaßes (umlegbare Masten, absenkbares Steuerhaus usw.) bei der\nDurchfahrt unbr H:..,, ,,,,..,.rv,~n ermog!ichen, die Festhöhe so angegeben, als sei von diesen Vorrichtungen Gebrauch gemacht worden (Masten\numgelegt, S!eucrhaus abgesenkt usw.).\n13. Angabe der SchiffsgaUung, z. B: Schlepper, Schubboot, Fahrgastschiff, schwimmendes Gerät, Motorgüterschiff, Kahn usw.\n14. Angabe der B:i.ur;!offe, z.B.: Stahl, LeichlmelaH, Stahlbeton, Kunststoff, Holz usw.\n15. Angabe der wic:h!igs!en Einzelheilen, deren Änderung möglich ist (mit Deck, ohne Deck, Vorhandensein oder Fehlen von Lukendeck!=)ln) und\ngegebenenfalls der besonderen Merkmale.\n16. Name und Ort der Bauwerft und gegebenenfalls der Werft, die den Umbau oder die Erneuerung durchgeführt hat.\n17. Das Baujahr ist das Jahr des Stapellaufs. Gegebenenfalls ist auch das Jahr des Umbaues oder der Erneuerung anzugeben,\n18. Ohne Ruder und Bugspriet.\n19. Gemessen an der Außenseite der BeplaUung ohne Schaufelräder.\n20. Dampfmaschine, Benzinmotor usw.; Typ und ggf. Seriennummer; Maschinenleistung in kW/~S laut Angabe des Herstellers.\n21. Arithmetisches Mittel der in der Rubrik 30 d) angeführten Werte. Die Leerebene ist für Süßwasser festgestellt (Dichte: 1).\n23. Die Linie der größten Eintauchung wird durch die Eichmarken festgelegt.\n24. Soweit möglich, ist annäherungsweise.das Gewicht des festen Ballastes anzugeben.\n25. Angabe der Art und Zahl dieser Maschinen oder Kessel.\n28. Zahl der Eichmarken oder Eichplatten.\n29. Die Abstände werden in der Längsachse des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung gemessen. Ist ein einziges Paar Eich·\nmarken vorhanden, so ist nur die Spalte 2 auszufüllen. Sind zwei Paar Eichmarken vorhanden, so sind die Spalten 1, 2 und 3 auszufüllen und\nso weiter. Als Enden des Schiffes rielten die Punkte, welche die in die Rubrik 18 einzutragende Länge des Schiffsrumpfes bestimmen.\n30. Bei der Feststellung des Punktes, über dem ein Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann, werden Wassereintritts· und -austritts·\nöffnungen nicht berücksichtigt.\n32. Es ist anzugeben, in welcher Weise die Eichskalen dargestellt werden (Teilung, Zahl und Abstand der unaustilgbaren Marken usw.).\n33. Wird die Tabelle nicht ausgefüllt, so ist sie durchzustreichen bzw. zu entfernen.\n37. In diese Rubriken können ergänzende Angaben, die sich auf die Eichung beziehen, sowie gegebenenfalls die zur Beachtung der schiffahrt-\nbis polizeilichen Vorschriften zweckrnüßigen Angaben eingetragen werden. Staaten, die eine Erklärung nach Absatz 2 des Unterzeichnungsproto-\n59. kolls abgegeben haben, weisen hier darauf hin, daß ihre ungültig gewordenen Eichzeichen weder entfernt noch ausgelöscht werden dürfen\nund daß links davon eine unaustilgbare Marke angebracht werden muß, die aus einem kleinen gleicharmigen Kreuz besteht.\n61. Diese Angabe ist wahlweise einzusetzen, wenn der Eichsachverständige selbst den Eichschein ausstellt.\n62. Unterschrift des Eichsachverständigen; diese Angabe ist in dem oben genannten Fall wahlweise einzusetzen.\n64. Ort und Datum der Ausstellung des Eichscheins.\n65. Bezeichnung der Person oder der Diensbtellung der Person, die den Eichschein ausstellt.\n66. Unterschrift der Person, die den Eichschein ausstellt.\n67. Siegel des Schiffseichamtes, das den Eichschein ausstellt.\n71, 76 und 84. Siehe 64\n72, 77 und 85. Siehe 65\n73, 78 und 86. Siehe 66\n74, 79 und 87. Siehe 67\n81. Siehe 61\n82. Siehe 62","N,. 77                  T<1g der Aus~Jabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                               1799\nEichschein Nr.                                                         Seite 3\nCD Bundesrepublik Deutschland\n@ Schiffseichamt                                                                                               3 Kennbuchstaben des Schiffseichamtes\n--------·-··-\n© Eichschein Nr.                                                           l@ Eingetragen am                   @ Eichzeichen\n0   N-:i~~-;dcr Devise des Schiffes                                                                              Amtliche Schiffsnummer\n8  Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer\n@\n@Eing~tra 9en in, am\n@\n(Unterschrift)\n(::::.........:::)\na Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer\n@\n@ Ei~get;;g~;it,, am                                                                                                               ..•.····••'            ••······..•\n@                                                                                                             (...\n).\n..\n.......................... .... ,, ......................\n,\n\\  ........... , .........•....\n(Untc;schrift)\n@Abmessungen des Schiffes für die Durchfahrt durch Bauwerke\na) Länge über alles\nL!_B-reite über alles m\nm\nc) Tiefgang bei größter Eintauchung                                       1 d)  Festhöhe bei Lee;auchung\nm\nBeschreibung des Schiffes\n@Gattung\n@Baustoffe\na) des Schiffrumpfes\nb) der Aufbauten (Deckshäuser)\nc) der Lukendeckel\n@) Einzelheiten der Bauart\n@Bauwerft\n@Baujahr\nWesentliche Umbauten seit der Erbauung mit Umbaujahr","1800                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nEichschein Nr.                                       Seite4\n@ Größte Länge des Schiffrumpfes                         @) Größte Breite des Schiffrumpfes\nm                                                      m\n@ Antriebsmaschine(n)\nAnzahl              lfabrikat                                                Typ\nNummer(n)                                                Zylinder            Leistung            !bei\nkW/PS                  U/Minute\n@ Mittlere Leertauchlll1g in Süßwasser                   22 Größte Tragfähigkeit (in Tonnen} in Süßwasser (Dichte • 1)\nm                                                                 t\n@ Senkrechter Abstand von der Ebene der größten Eintauchung bis zum Gangbord\na) in der Mitte des Schiffrumpfes                       1b) am tiefsten Punkt des Gangbords\ncm                                                     cm\nLasten an Bord, die der Leertauchung entsprechen\n@ Lage und Beschreibung des festen Ballastes\n@ Maschinen, Kessel, Rohrleitungen oder andere Anlagen, die Wasser, Öl oder andere Rüssigkeiten fUr ihren Betrieb enthalten\n26  Annäherndes Gewicht des Wassers im Laderaum, das mit den üblichen Lenzeinrichtungen nicht entfernt werden kann\nkg\n27  Ausrüstung\na) Beschreibung und annäherndes Gewicht der Ankerketten und Anker\n!zusammen\nkg\nb) Annäherndes Gewicht der übrigen beweglichen Ausrüstung und der Ersatzteile\nkg\nc) Annäherndes Gewicht der Einrichtung                   d) Annäherndes Gewicht des oder der Beiboote\nkg                                                     kg\nVorräte\na} Annäherndes Gewicht des Brauchwassers                1b) Annäherndes Gewicht der anderen Vorräte\nkg                                                     kg","Nr. Tl       Tdg der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                         1801\nEichschein Nr.                                                  Seite 5\nZutreffendes ankreuzen [gjoder ausfüllen\nEichmarken\n@ Die Eb(:nu der größten Einlauchung wird auf jeder Seite des Schiffes kenntlich gemacht durch\n17     oingomeißclle Marken              n   eingeschlagene Marken                 7Platten\nBackbord                       Steuerbord\n[TI       []       !I          II         !J          [I\nMarken von vorn nach hinten\nVorn     Mitte    Hinten      Vorn        Mitte       Hinten\n@ Waagerechte Abstände in m\na) vom senkrechten Strich der vorderen Marke\nbis zum vorderen Ende des Schiffes\nb) zwischen den senkrechtem Str1chen benachbarter Marken\nc) vom senkrechten Strich der hinteren Marke\n--                                -..--\nbis zum hinteren Ende des Schiffes\n@ Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm\na) zwischen der Marke und dem Gangbord\nb) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau.\nchung, über der das Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann\nc) zwischen der Marke und der Leerebene\n· d) zwischen der Leerebene tmd dem Boden des Schiffes\ne) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes\nf) zwischen dem Boden des Schiffes und der Ebene, die durch den tiefsten\nPunkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft\nEichzeichen\n31 Das Eichzeichen ist außer auf den mittleren/hinteren Eichmarken angebracht\n~ Eine Eichskala\nist unter jeder Eichmarke angebracht.                 D    ist nicht unter jeder Eichmarke angebracht.\nSie ist                                                      und hat eine Teilung von","1802                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nEichschein Nr.                                              Seite 6\nEichung nach Artikel 4 der Anlage des. Ubereinkommens\n@ Wa~serverdrängung u_nd Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von\nder m Süßwasser ermittelten Leerebene an.\nC>                                C>\nCDC\nEntsprecherlde                  Entsprechende        1/! §    Entsprechende                       Entsprechende\n~~\nil1\nVerdrängung in\nm3                        U1   Verdrängung in\nm3\n11.!     Verdrängung in\nm3\n;E :::i E\ntj~o\nc:Jüi.5\nVerdrängung in\nm3\n1                               1                              1                                   1\n2                               2                              2                                   2\n,             3                               3                              3\n'1:\n3\n4\n6\n'        4\n6\n'            4\n6\n4\n6\n6                               6                              6                                   6\ng                                    ff                        6                                  E\n()\n.!!!.        7                       .!!!.   7                 .!!!.        7                    .m,            7\n~                                    m                                                            Cl)\n~                                  E\n1             8                       i::,    8                 ~::,         8                    -fäC\n::,\n8\nN                                    N                         N                                 N\ne\n1                                                                j                                  I!?\n9                        Cl)\n9                              9                    ..!!!          9\n:;;                       .t!\n::e                       ::e                               i\n0                               0                              0                                   0\n1                               1                              1                                   1\n2                               2                              2                                   2\n'1:\n3\n4\n,        3\n4                 t\n3\n4                   '7:\n3\n4\n6                               6                              5                                   5\n6                               6                              6                                   6\ng                                    ff                        6                                  E\n()\n.!!!.        7                       .!!!.   7                 .!!!.        7                    .m.\nCl)          7\n~\n1                                                                ~                                  E\n..c\n8                       i       8                 -fäC         8\nIII\nC\n::,          8\n~                         ~                                 N\ne           9\ne      9\n!!!\n9\nI!?\nCl)\n9\ni            0\ni       0\nj\n0\n~\n:s\n0\n1                                1                              1                                   1\n2                               2                              2                                   2\n3                               3                              3                                   3\n'%            4                      '1:      4                 1            4                   '7:             4\n6                               6                              6                                   5\n6                               6                              6                                   6\n5                                    5                         E\n()\nE\n()\n.!!!.        7                       .!!!.   7                 .!!!.        7                     .m.           7\n~                                   ~\nCl)\n~                                   E\n~            8                       -fäC    8                 -fäC         8\n-fäC          8\n::,                                                           ::,\n~\n::,\nN                         N                                  N\nI!?\nCl)        9                        ;      9\nI!?\nG)          9\nI!?\nCl)\n9\nE\n!            0\nE\n::e                       1                                  ::e\n0                              0                                   0","Nr. 77 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                          1803\nEichschein Nr.                                                  Seite 7\n~j Wasserv0rdrängunq und Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter geniittelter Eintauchung, beginnend von\nder in Süßwasser er-mittelten Leerebene an.\nDl                                         Dl                                 Dl                                Dl\n2§               Entsprechende\nQ)  C\nEntsprechende          g]          Entsprechende\nQ) C\nEntsprechende\n- .c\n.:i1l g  E        Verdrängung in\n-\n:HE\n:::l\nVerdrängung in\nQ)  ()\nE Verdrängung in         j-5      Verdrängung in\nfü-@\nCJ iiJ .S\nü         m3                        fü \"Ei ()\nCJ üJ .S\nm3\n.E:::,\nfü ~ ()\nC!) i.i] .5\nm3                    -~H\nC!)üJ.5\nm3\n1                                            1                                  1                               1\n1 - - - - - ..   . -------·--- -·---\n2                                            2                                  2                               2\n-·----         ------·- - - - -\n3                                            3                                  3                               3\n------          -----------    ----\n(\")                                           (\")                                  (\")                               (\")\nE                 4                           E                4                   E                                  E           4\n4\n--              ----~-----···  ----\n5                                            5                                 5                                5\n------                                      r---·\nE\n6\n--- ------ - - -                       E\n6                                  6                               e\n0                                    E                                  E\n0                                                                                  0                                  0\n-~                  7                         -~                 7                  -~              7                .!e,           7\nQ)\nE\n--                                     Q)\nE\nQ)\nE\n(1)\nE\n.c                                            .c                                    .c                               .c\n<tl                                           <tl                                  CIS                                <tl\nC                 8                           C\n:::i\n8                   C:            8                    C:          8\nN\n:::i   ---             ------- -------       N                                    N\n:::i\nN\n:::i\n~                                             ~                                    l!? 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(.)\n-~\n(1)\n7                          -~\n(1)\n7                  -~              7                  .!e,\n(1)\n7\n(1)\nE                                            E                                    E                                   E\n..c:                                          .c\nCIS                                          cd                                  ~                                  ~\nC:\n::s\n8                           C:\n::s\n8                    C             8                    C:\n::s\n8\n::s\nN                                             N                                    N                                  N\nfl:?\n<])              9\n~\nQ)               9\ne(1)           9\ne\n(1)        9\nE                                             E                                    Il                                 Il\n~                                             ~                                    :E                                 :E\n0                                            0                                  0                               0","1804                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nEichschein Nr.                                                        Seite 8\n(ffej Wasserverdrängung und Veründerung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von\nder in Süßwasser ermittelten Leerebene an.\nOl                                   tl)                               0)                               0)\n(1) C                              (1) C                               (1) C:                           Cl) C:\nEntsprechende                        Entsprechende                     Entsprechende                   Entsprechende\n~-fi       Verdrängung in\n~~\ngE    Verdrängung in\n~-§        Verdrängung in        j-8       Verdrängung in\n.Ce ::, E\nfü~ ()\n(!JiIJ.S\nm3\n_:(!l\n~~ü\n(!)   üJ .s\nm3\n.=!:1::, E\n~~()\n(!) i.iJ.S\nm3                   -~H\n(!Ji.iJ.S\nm3\n-         1\n2\n1\n2\n1\n2\n1\n2\n----\n3                                    3                                 3                               3\n7:               4\nC')\nE              4                 7:              4                7:             4\n, - -...                 ----\n5                                    5                                 5                               5\n6                                    6                                 6                               6\nE                                     E                                  E                                E\n0                                    0                                   (J                               0\n.!!; 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T7        Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                           1805\nEichschein Nr.                                               Seite 9\n(3;j) Wasserverdriinnung und Veriindnrung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von\nder in Süßwa:3scr ermittelten Leerebene an.\n-\n0)                                      0)                               0)                              0)\nQ) C                                    Q) C                           Cl)  C                           Cl) C\nEntsprechende                           Entsprechende                   Entsprechende         ~ß        Entsprechende\n::,\n~~                             'j .§\nUr:\nO)c\n(!}iil.~\no\nVerdrängung in\nm3\nj~E\n©°E   0\n(!} ü].S\nVerdrängung in\nm3                  -~H\n(!)i.i].!:\nVerdrängung in\nm3\n-~ g E\n~~o\nc:liil.!:\nVerdrängung in\nm3\n1                                      1                                1                               1\n--·\n2                                      2                                2                               2\n----\n3                                      3                                3                               3\n--\nC')\nE               4                      1               4                 1              4                1              4\n5                                      5                                5                               5\nf-\n6                                      6                                6                               6\nE      ----                              E                                 E                               E\n0                                        0                                 0                               0\n.!l;             7\n(1)\n·-;;            7                  -~            7                .!!?_          7\n~\nQ)\nE\n.c                                      .c\nE                                 ~\nctJ\nC\n:J    ---\n8\nctJ\nC\n::i\n8                  i::i\n8                i :::i\n8\nN                                       N                                  N                              N\n~                                        ~                                 ~                               ~\nQ)              9                        Q)\n9                                9                               9\n:E\n~\n'E\n~\n~·\n::t                            j\n0                                      0                                0                               0\nAnmerkungen\nMan erhält das Gewicht einer Ladung (in Tonnen), indem man den Unterschied zwischen\na} der Verdrängung (in m3) des Schiffes, die der gemittelten Eintauchu'ng zu Beginn der Beladung (oder Entladung)\nentspricht, und\nb) seine Verdrängung (in m3), die der gemittelten Eintauchu.ng bei Abschluß dieses Vorgangs ent.sp·richt,\nmit der Dichte des Wassers des Hafens multipliziert, in dem die genannten Eintauchungen gemessen wurden.\nDie Zunahme der mittleren Eintauchung h beim Übergang des Schiffes von Wasser mit der Dichte d1 in Wasser mit der\ngeringeren Dichte d2 ist gleich\nh • (d1 - d2) • a.\nDie Abnahme der mittleren Einlauchung h beim Übergang des Schiffes von Wasser mit der Dichte d3. in Wasser mit der\nhöheren Dichte d4 ist gleich\nh • (d4 - d3) • a;                    •                       ·\ndabei wird h in cm ausgedrückt, und a ist ein von den Formen des Schiffs abhängiger Koeffizient, der im alfgemeinen\ngleich 0,9 angenommen wird.\nBemerkungen @ bis @\na1 Der Punkt, über dem das Schiff nicht mehr'wasserdicht.ist (siehe Rubrik 30b) liegt\n-------- ·-------\n38 Kofferdärn me (l_;Jgc, Anzahl)\n39     Bc1ilasttanks (Lagc,Anz~1l) . .      -\n1-------------------------------------------","1806                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil 1\nEichschein Nr.                                                          Selte10\nFrühere außer Kraft gesetzte Eichscheine\neo Bezeichnung des Schiffseich·\namtes, das den Elchachein                    Datum der             Elchzeichen                                      Name und amtliche Schiffsnummer,\nausaestellt hat                              Eintragung                                                             Devise des Schiffes\n~\n@)Ort.Datum\n@ Der Eichsachverständige\n........                                                             . ............... ,.............................. ...\n,\n(Unterschrift)\naa Die Gültigkeit des Elchscheins\nlluft ab am\nDer Eichscheil) wird jedoch schon frOher ungültig, wenn das Schiff solche Veränderunge n\n(Reparaturen, Umbauten, bleibende Formveränderungen) erfährt, daß die Angaben der Rubrik 22 oder der Tabelle 33 nicht\nmehr.zutreffen.\n@Dieser Eichschein ist ausgestellt in, am\nund enthält die Seiten\n1 bis ___\n/ ...•····             ·······•.\\\n8                   Der Vorstand des Schiffseicha'mtes\n@\ni                                i\n\\                               !                    @\n..............................\n.......                                             (Unterschrift)\n88 Registernummer                            1•        Ort und Staat der Registrierung\nBeglaubigung der vorläufigen Änderungen des Elchscheins\n10 Geändert wurde{n) die Rubrik{en) Nr.                              1Die Änderung(en) ist/sind gültig bis zum\n,\n@Ort.Datum\n®                  Der Vorstand des Schiffseichamtes\n®                          (····                   ...\n@\n:                                :\n\\ •••••••••••••••••••••••••··i                    ......                                               (Unterschrift,)\n.\n.................. ..          ..\n, ,,.,,,, ,,,,,,.,,,, , .. ........\n10 Geändert wurde(n) äte Rubrik(en) Nr.                              1Die Änderung(en) isVsind gültig bis zum\n@0rt,Dalum\n...........           .•....,                      @ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@)\nl\\                              \\I                    ®\n\\.                           I\n··•.............. --fj····\n. . . . . . . . . . . . 1t11,,, . . . . . , •• ,,,                                       •••••••••••••IIOIOIOOOoOOolHtH\n(Unterschrift,)","der         Bonn, den 8. Juli 1975                     1807\nEichschein Nr.                            Seite 11\nBeglaubigung der Änderungen des Eichscheins\n75 Geändert wurde{n) die Rubrik(en) Nr.\n@ürt,Datum\n@                /.•················· ..\\                            @ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n®\n~\n............. 1 •• ' ' ' ' . ' •• ......\n(UntersGhri!t)      ·\n75 Geändert wurdc(n) die Rubrik(en) Nr.\n@o,t,Datum\n@ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n(Unterschrift)\nVerlängerung des Eichscheins\neo Die Angaben dieses Eichscheins sind gültig geblieben.\n@ort,D:itum\n@ Der Eichsachverständige\n83 Dieser Eichschein wird verlängert bis\n@ort,Datum\n@                                                                    @ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n80 Die Angaben dieses Eichscheins sind gültig geblieben.\n@ort,Datum\n@ Der Eichsachverständige\n83 Dieser Eichschein wird verlängert bis\n(Unterschrift)\n@ort,Datum\n@) Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n(::::::.......... :::)\n(Unterschrift)","1808                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnlage 3\nMuslt'r\nEichschein Nr.                  Seite 1\nBundesrepublik Deutschland\nEichschein\nfür\nBinnenschiffe\nÜbereinkommen vom 15. Februar 1966\n(Bundesgesetzblatt 197311 Seite 1417)\nEichung nach Artikel 5 der Anlage des Übereinkommens\n(Schiff, das nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist)","Nr. 77      -Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                      1809\nEichschein Nr.                                                     Seite 2\nErläuterungen\nBei den auf dem Eichschein aufgeführten Angaben\n-wird allein das metrische System angewendet;\n-werden die linearen Abmessungen in Metern angegeben, wobei die Bruchteile 9-Uf Zentimeter gerundet werden; die Rauminhalte werden in\nKubikmetern angegeben, wobei die Bruchteile auf Kubikdezimeter gerundet werden; die Gewichte werden in Tonnen angegeben, wobei die\nBruchteile auf Kilogramm gerundet werden;\n-wird bei der Rundung jeder Bruchteil unter 0,5 nicht berücksichtigt und jeder Bruchteil von 0,5 öder mehr als eine Einheit gerechnet.\nAnmerkung: Die Nummer der Rubriken, auf die in den nachstehenden Erläuterungen Bezug genommen wird, ist im Eichschein in Kreise gesetzt.\n1. Name und Kennbuchstabe(n) des Slaates.\n2. Bezeichnung und Sitz des Schiffseichamtes, das den Eichschein aussteift.\n4. laufende Nummer der Eintragung des Eichscheins im Eichverzeichnis des Schiffseichamtes.\n5. Datum der Eintragung in das Eichverzeichnis.\n6. Das Eichzr:ichen besteht aus den Angaben der Rubriken 3 und 4.\n7. Name und Devise des Schiffes. Im Falle einer Änderung ist der frühere Name oder die frühere Devise zu löschen und die neue Angabe in\nHubrik 8 einzusetzen.\n9. Ort und Datum der Eintragung des neuen Namens oder der neuen Devise in c!en Eichschein.\n10. Unterschrift des befugten Beamten.\n11. Siegel des befugten Beamten.\n12. In Rubrik a) wird die Li:ingo bei umr1elegtem Ruder angegeben. Der in Rubrik c) anzugebende Tiefgang ist der Abstand zwischen der Ebene\nder größten Einlauchung und der dazu parallel laufenden Ebene, die durch den tiefsten Punkt des Schiffes verläuft. In Rubrik d) wird für\nSchiffe mil Vorrichtungen, die ohne Abbau eine Verminderung•cjes Höhenmaßes (umlegbare Masten, absenkbares Steuerhaus usw.) bei der\nDurchfahrt unter Bauwerken ermöglichen, die Festhöhe so angegeben, als sei von diesen Vorrichtungen Gebrauch gemacht worden (Masten\numgelegt, Steuerhaus abgesenkt usw.).\n13. Angabe der Schiffsgattung, z.B.: Schlepper, Schubboot, Fahrgastschiff, schwimmendes Gerät, Motorgüierschiff, Kahn usw.\n14. Angabe der Baustoffe, z.B.: Stahl, Leichtmetall, Stahlbeton, Kunststoff, Holz usw,\n15. Angabe der wichtigsten Einzelheiten, deren Änderung möglich ist (mit Deck, ohne Deck, Vorhandensein oder Fehlen von lukendeckeln) u'nd\ngegebenenfalls der besonderen Merkmale.\n16. Name und Ort der Bauwerft und gegebenenfalls der Werft, die den Umbau oder die Erneuerung durchgeführt hat.\n17. Das Baujahr ist das Jahr des Stapellaufs. Gegebener:ifalls ist auc;h das Jahr des Umbaues oder der Erneuerung anzugeben.\n18. Ohne Ruder und Bugspriet.\n19. Gemessen an der Außenseite der Beplattung ohne Schaufelräder.\n20. Dampfmaschine, Benzinmotor usw.;Typ und ggf.Seriennummer;Maschinenl~istung in kW/PS laut Angabe des Herstellers.\n21. Arithmetisches Mittel der in der Rubrik 30 d) angeführten Werte. Die Leerebene ist für Süßwasser festgestellt (Dichte: 1).\n23. Die Linie der größten Eintauchung wird durch die Eichmarken festgelegt.\n24. Soweit möglich, ist annäherungsweise das Gewicht des festen Ballastes anzugeben.\n25. Angabe der Art und Zahl dieser Maschinen oder Kessel.\n28; Zahl der Eichmarken oder Eichplatten.\n29. Die Abstände werden in der Längsachse des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung gemessen. Ist ein einziges Paar Eich•\nmarken vorhanden, so •ist nur die Spalte 2 auszufüllen. Sind zwei Paar Eichmarken vorhanden, so sind die Spal~en 11 2 und 3 auszufüllen und\nso weiter. Als Enden des Schiffes gelten die Punkte, welche die in die Rubrik 18 einzutragende länge des Schiffsrumpfes bestimmen.\n30. Bei der Feststellung des Punktes, über dem ein Schiff nicht mehr als dicht angeseh!m werden kann, werden Wassereintritts· und -austritts·\nöffnungen nicht berücksichtigt.\n32. Es ist anzugeben, in welcher Weise die Eichskalen dargestellt werden (Teilung, Zahl und Abstand der unaustilgbaren Marken usw.}.\n33. Wird die Tabelle nicht ausgefüllt, so ist sie durchzustreichen bzw.zu entfernen.\n37. In diese Rubriken können ergänzende Angaben, die sich auf die Eichung beziehen, sowie gegebenenfalls die zur Beachtung der schiffahrt•\nbis polizeilichen Vorschriften zweckmäßigen Angaben eingetragen werden. StaatE;m, a1e eine Erklärung nach Absatz 2 des Unterzeichnungsproto-\n59. kolls abgegeben haben, weisen hier darauf hin, daß ihre ungültig gewordenen Eichzeichen weder entfernt noch ausgelöscht werden dürfen\nund daß links davon eine unaustilgbare Marke angebracht werdeh muß, die aus einem kleinen gleicharmigen Kreuz besteht.\n61. Diese Angabe ist wahlweise einzusetzen, wenn der Eichsachverständige selbst den Eichschein ausstellt.\n62. Unterschrift des Eichsachverständigen; diese Angabe ist in dem oben genannten Fall wahlweise einzusetzen.\n64. Ort und Datum der Ausstellung des Eichscheins.\n65. Bezeichnung der Person oder der Dienststellung der Person, die den Eichschein ausstellt\n66. Unterschrift der Person, die den Eichschein ausstellt\n67. SiegEJI des Schiffseichamtes, das den Eichschein ausstellt.\n71, 76 und 84. Siehe 64\n72, 77 und 85. Siehe 65\n73, 78 und 86. Siehe 66\n74, 79 und 87. Siehe 67\n81. Siehe 61\n82. Siehe 62","mm                                                           Bm1dcsgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nEichschein Nr.                                                        Seite 3\nBundesrepublik Deutschland\nG) Schiff:;cicharnt                                                                                                   a· Kennbuchstaben des Schiffseichamtes\n@ Eichzeichen\n(!) Narnu oder Devise des Schiffes                                                                                       Amtliche Schiffsnummer\na Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer\n@\n@Ei,\\gclrnncn in, mn\n....................... ,, .............. i'ü~i~;;·~·i;;fr·tY'\"'\"\"\"\"\"\"\"\"\"\"'\"\"\"\"\"\"'\"\"\"''\"\"\"\"\"\"'\n(:::::::::::::::::::)\n•--------\n8  Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer\n@\n@ Eingetragen in,    ;m · · · ·\n@Abmessungen des Schiffes für die Durchfahrt durch Bauwerke\na) Länge über allesm                                      Lb)-~mitc über~es m\nc) Tiofgan·g· bei grö:er Einlauchung                         d) Festhöhe bei Lee;auchung\nI\nBeschreibung des Schiffes\n@Gattung                                  ·\n@Baustoffe\na) des Schiffrumpfos\nb) der Aufbauten (Deckshäuser)\n@Einzelheiten der Bauart\n@Bauwerft\n@Baujahr\nWesentliche Umbauten seit der Erbauung mit Umbaujahr","Nr. 77 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                              1811\nEichschein Nr.                                        Seite 4\n@ Größte Länge des Schiffrumpfes                         @)   Größte Breite des Schiffrumpfes\nm                                                        m\n@ Antriebsmaschine(n}\nAnzahl               1Fabrikat                                                 Typ\nNummer(n)                                                 Zylinder              Leistung           lbei\nkW/PS                  U/Minute\n@ Mittlere Leertauchung in Süßwasser                      22 Größte Tragfähigkeit (in Tonnen) in Süßwasser (Dichte= 1)\nm                                                                   t\n@ Senkrechter Abstand von der Ebene der größten Eintauchung bis zum Gangbord\na) in der Mitte des Schiffrumpfes                       1 b} am tiefsten Punkt des Gangbords\ncm                                                       cm\nLasten an Bord, die der Leertauchung entsprechen\n@ Lage und Beschreibung des festen Ballastes\n@ Maschinen, Kessel, Rohrleitungen oder andere Anlagen, die Wasser, Öl oder andere Flüssigkeiten für ihren Betrieb enthalten\n---\n26   Annäherndes Gewicht des Wassers im Laderaum, das mit den üblichen Lenzeinrichtungen nicht entfernt werden kann\nkg\n21   Ausrüstung\na) Beschreibung und annäherndes Gewicht der Ankerketten und Anker\n!zusammen\nkg\nb) Annäherndes Gewicht der übrigen beweglichen Ausrüstung und der Ersatzteile\nkg\nc) Annäherndes Gewicht der Einrichtung                    d) Annäherndes Gewicht des oder der Beiboote\nkg                                                        kg\nVorräte\na) Annäherndes Gewicht des Brauchwassers                l b} Annäherndes Gewicht der anderen Vorräte\nkg                                                       kg","1812                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nEichschein Nr.                                                  Seite 5\nZutreffendes ankreuzen l><] oder ausfüllen\nEichmarken\nDie Ebene der cvößton Eintauchung wird auf jeder Seite des Schiffes kenntlich gemacht durch\nn    eingemeißelte M:irken              n   eingeschlagene Marken                n    Platten\nBackbord                       Steuerbord\n[]         ITT     [1          TI         @]            @]\nMarken von vorn nach hinten\nVom         Mitte   Hinten     Vom         Mitte         Hinten\nWaagerechte Abstände in ni\na) vom senkrechten Strich der vorderen Marke\nbis zum vorderen Ende des Schiffes\ne-----\nb) zwischen den sonkrnchten Sirichen benachbarter Marken\n--                                 --\nc) vom senkrechten Strich der hinteren Marke\nbis ;:um hinteren Ende des Schiffos                                                                                                   ,__     __\nSenkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm\na) zwischen der Marke und dem Gangbord\nb) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau.\nchung, über der das Schiff nicht mehr als dieht angesehen werden kann\nc) zwischen der Marke und der Leerebene\nd) zwischen der Leerebene und dem Boden des Schiffes\ne) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes\nf) zwischen dem Boden des ::ichiffes und der Ebene, die durch den tiefsten\nPunkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft\nEichzeichen\n31 Das Eichzeichen ist außer auf den mittleren/hinteren Eichmarken angebracht\nQ   Eine Eichskala\nist unter jeder Eichmarke angebracht.                 D ist   nicht unter 1eder Eichmarke angebracht.\nSie ist                                                      und hat eine Teilung von","Nr. 77                   . Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                      1813\nEichschein Nr.                                                                        Seite 6\nEichung nach Artikel 5 der Anlage des Übereinkommens\n34   War;c:orvordr~intJUng bei größter Einlauchung                                  35 Wasserverdrängung in der Leerebene\nrn'.l                                                          m3\n36   Wasscrvcrdrüngung zwiichen der Leerebene und der Ebene der größten Eintauchung\nAnmerkung\nDie Tragfiihigkoit in Süßwasser mit der Dichte 1 ergibt sich aus dem Unterschied der Wasserverdrängung bis zur\nobciron Eichoborn) und der Wasserverdrängung bis zur Leerebene.\nBemerkungen @ bis @)\n37 Der Punkt, über dem das Schiff nicht mehr wasserdicht ist (siehe Rubrik 30b) liegt\n··-···•···-\"'\"----·..      ---..-·.. -·        --------·-------------------------\n----··--· ..   -··--·---··,·--------------------------------\n................... -.,....       _, .. _______________________________\n..........- ..., . , . - - · - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n..., ...........,. ....., ... , __,, ..,. ________________________________\n-·----,-- ..        ------------------------------------\n' ......,.,,   __._.,_, ____________________________________","1814                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil 1\nEichschein Nr.                                                                                                             Seite 7\nFrühere außer Kraft gesetzte Eichscheine\n60    Bezeichnung des Schiffseich-\namtcs, das den Eichschein                                Datum der         Eichzeichen                    ·Name und amtliche Schiffsnummer,\nausqestellt hat                                          EintraQunQ                                         Devise des Schiffes\n----·----- - - - - - - - -\n-----•-..· · - · · - - - ··--·--- -----\n--- -  --- ------ .. --- -- ---\n@ort,Datum\n@ Der Eichsachverständige\n\"\"''''\"''''''\"'\"'''''\"\"\"'\"\"\"''''''''''''''iü~i~;;~;;;iftj''\"''''·············•·\"'·•·········\"'''''\"''·\"\"•\n63    Die Gültigkeit des Eichscheins\nläuft ab am\nDer Eichschein wird jedoch schon früher ungültig, wenn das Schiff solche Veränderunge n\n(Reparaturen, Umbauten, bleibende Formveränderungen) erfährt, daß die Angaben der Rubrik 22 oder der Rubriken 34, 35 un d\n36 nicht mehr zutreffen.\n@Dieser Eichschein ist ausgestellt in, am\n/ ...\nund enthält die Seiten\n1 bis ___\n®\n)\n······•...\n@) Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n......................••····/\n···\n(Unterschrift)\n68   Registernumr.ner                                       169 Ort und Staat der Registrierung\nBeglaubigung der vorläufigen Änderungen des Eichscheins\n10    Geändert wurde(n) die Rubrik(en)                      Nr.                1Die Änderung(en) ist/sind gültig bis zum\n@ürt,Datum\n@ Der Vorstand des Schiffseicha.mtes\n@\n······.)\n@\n., ............•·~·                    .................. ,.................... ,,.,, .. ,, ..... iü~i~;~·~;;;iii'i'······· ............................................\n10    Geändert wurde(n) die Rubrik(en)                      Nr.                1 Die Änderung(en) ist/sind gültig bis zum\n@ort,Datum\n@ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@                                                 ·················.)\n@\n.. ...\n·········•·····\n(Untor-schrift)","der Ausgc1be: Bonn, den 8. Juli 1975                                                                                                                               HH5\nEichschein Nr,                                                   Seite 8\nBeglaubigung der Änderungen des Eichscheins\n75 G(,;\\11dl:1t wurdu/11) di<i Hubrik(cn) Nr.\n@                                                                @ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n.....................................................iü'~i~;~~;;;iiii' ....................................................\n75 Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr.·\n@Ort.Datum\n@ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n............................................................... ,ü~i~·;;~·;;;;1ii................................................................\nVerlängerung des Eichscheins\n80 Die Angaben diese:,,; Eid1:icheins sind gültig geblieben.\n@ürt. Dal111n\n@ Der Eichsachverständige\n83 Dieser Eichschein wird verlänge,i bis\n, ...... ., ....... ,.•••••\"••u••\"•\"•• .. •..       •••••\"••,u;i;;~~f;;ifii'' •'•••••\"••••• .. •••••oo••••<o•••••• .. ••••\"•••\"\"\n@011.Datum\n@                                                                 @ Der Vorstand des Schiffseichamtes·\n@\n(Unterschrift)\n···················••:)\n80 Die Angaben dieses Eichscheins sind gültig geblieben.\n@Ort.Datum\n@ Der Eichsachverständige\n83 Dieser Eichschein wird verlängert bis\n(Unterschrift)\n@ort,Datum\n@) Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@                                                                  @\n(:••···········••:::::::i                                                                                   (Unterschrift)                                                           ·","1816                                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnlage 4\nMuster\nNachweis über eine                                                                                                                                       Die Kreisziffern entsprechen den\nErläuterungen im Eichschein\nNacheichung\n7    Neue\"chung\n1\nAuf Antrag vorn\nn wurde das Schiff\n1Zutreffendes ankreuzen 0 oder ausfüllen\n@am                                                                 durch das © Schiffseichamt\nin\ngeeicht und am gleichen Tage in das Eichverzeichnis eingetragen.\n3  Kennbuchstaben d. Schiffseichamtes                             ©      Eichschein Nr.                                              @ Eichzeichen\nDieser Nachweis ersetzt den Nachweis über die\nD    Neueichung                                                   :J       Nacheichung\n1Nr.\nvorn                                                               des Schiffseichamtes\nDieser Nachweis wird ersetzt durch den Nachweis über die\nD    Neueichung                                                   D        Nacheichung\n1Nr.\ndes Schiffseichamtes\n0   Name oder Devise des Schiffes                                                                                                     Amtliche Schiffsnummer\nEigentümer\n8  Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer                                                                          Neuer Eigentümer\n@ Eingetragen in, am\n•••••• 1,,,, ... ,, .... ,, .. ,1,1111,111u111111111tUlfUltlllUUfHUUHIIU·····••1111u111111u1111,11111111u111HHtMHh\nEing~gen am\n(Unterschrift)\n8  Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer                                                                          Neuer Eigentümer\n@ Eingetragen in, am\nEingetragen am\n{Unterschrift)\n@ Abmessungen des Schiffes für die Durchfahrt durch Bauwerke\na) Länge über arres                                                                                    b) Breite über alles\nm                                                                                                                  m\nc) Tiefgang bei größter Eintauchung                                                                    d) Festhöhe bei Leertauchung\nm                                                                                                                  m\nBeschreibung des Schiffes\n@Gattung\n@ Baustoffe: a) des Schiffsrumpfes\nb) der Aufbauten   (Deckshäuser)\nc) der Lukendeckel\n@ Einzelheiten der Bauart","Nr. 77         Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                         1817\nSeite 2\n@ Bnuwcrlt\nI®  Baujahr\nWesentliche Umbauton seit der Erbauung mit Umbaujahr\n@ Größte Länge des Schiffsrumpfes                        @ Größte Breite des Schiffsrumpfes\nm                                                        m\n@ Antricbsmaschine(n) (Anzahl und Fabrikat)                                !Typ\nNr.                                    1 Zylinder        Leistung\nnkW nps                IBei                U/min\n@) Mittlere Leertauchung in Süßwasser                    22  Größte Tragfähigkeit On Tonnen) in Süßwasser (Dichte= 1)\nm\n@ Senkrechter Abstand von der Ebene der größten Eintauchung bis zum Gangbord\na) in der Mitte des Schiffsrumpfes                       1b) am tiefsten Punkt des Gangbords\ncm                                                       cm\nLasten an Bord, die der Leertauchung entsprechen\n@ Lage und Beschreibung des festen BaUastes\n@ Maschinen, Kessel, Rohrleitungen oder andere Anlagen1 die Wasser1 Öl oder andere Flüssigkeiten für ihren Betrieb enthalten\n2s Annäherndes Gewicht des Wassers im Laderaum, das mit den üblichen Lenzeinrichtungen nicht entfernt werden kann\nkg\n27\n1. Ausrüstung\na} Beschreibung und annäherndes Gewicht der Ankerketten und Anker\n!zusammen\nkg\nb) Annäherndes Gewicht der übrigen beweglichen· Ausrüstung und Ersatzteile\nkg\nc) Annäherndes Gewicht der Einrichtung                   d) Annäherndes Gewicht des oder der Beiboote\nkg                                                       kg\n2. Vorräte\na) Annäherndes Gewicht des Brauchwassers                1b) Annäherndes Gewicht der anderen Vorräte\nkg                                                       kg\nDie Dichte des Wassers am                                                                         !betrug\nlin\n110 f    t   1 f/m3","1818                                                                Bunclesgesetzblatt Jahrgang 1915, Teil I\n1\nSeit,e 3\n3. Der Gewich1.sunterschied gemäß § 17 Abs. 2 Eichordnung wurde überschritten um\na) mehr Braur:hwasi·;er ab 0,5':;, der maximalen Wasserverdrängung\nb) Brennstoff in den T;rnks\nc)    •;cl, rn,,,,,,.,.,.,,. Ballast- und Rr:,,~twas,;crmcngen in den Räumen ,\n•••    t ••••••           t ~ · - - - - - - -\nd)                     (rr1il Oi :'.\",eh~( :lb1 ,ng)                                         •\nZunaht,H' dcr· Wasscrverdr iingllng je cm zwischen der                                                          Insgesamt\nLcc•1c•bcnc, und der unlci-cn Eichebene                                            1\nm3                                             1 Austauchung                                                cm\n, $   ~ •  1 e  1  • 1 ~ - - - - - - -\nG,·milldl1, Tauchung in der unteren Eichcbone\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ·-------~\nMi!llcre Lc,c•1l:i1JciH1nq i11 Siißvm~:, er                                                                                                     cm\nEichmarken\n(2BJ Dir, FIJcnn de:r\nJ     c-inr.1ur1r,iß,:l!c\nEinlnuchung wird c1uf jeder Seile des Schiffes kenntlich\n[J   eingeschlagene Marken                 D\ndurch\nBackbord                      Steuerbord\nlv1arkcn von vorn nach hintun                                                                            17          2         3       1        2      31\nVorn       Mitte     Hinten   Vorn     Mitte  Hinten\n@Waagerechte Abstände in m\na) vom sm1krechtcn Strich der vordmen Marke\nbis zum vonforcn Ende des Schiffes\nb) zwi'.;chcn den scnkrnchlen Strichen benachbarter Marken\nc)   vom senkrechten Strich der hinteren Marke\nbi:; zurn hinlercn Enck des Schiffes\n@Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in                                cm\na) zwischen dc,1· Marke und dem Gangbord\nb) 7V1i::r,l1<'11 dr:1 M:11kt: 1,nd\nc) zwi:;chen dm Marke und der Leerebene\nd) zwi:ochen der Lecr·cbcnc und dem Boden des Schiffes\nc) zwi,;chc)n der Marke und dem Boden des Schiffes\nf)   zwischen dr,m Boden und der Ebene, die durch den tiefsten Punk! des\nSchilfe,; und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft.\nnach wurde durch Schwerpunktermittlung bestimmt für die Ebenen\nDa\":Eir;hzcichen ist auß~;r auf ciÜnriiitÜt'iren/hinteren Eichmarken angebracht\n32  Eine Eichskala\nist unter jeder Eichmarke angcbrncht.                                          D   ist nicht unter jeder Eichmarke angebracht.\nSie ist                                                                              und hat eine Teilung von\nDie E1m;cnk11ngsebcnen wmden\nam schwimmenden Schiff                                   oanLand               D aus technischen Zeichnungen\nparallel\nzur Sch\\Ni1T1:n'wct:~s2r~Lin:e\nvrm Ebene\n• bis\nzum Boden\nund mit\nD   Keil             D     Fächer\naufgemessen.        entnommen.","Nr. 77 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                1819\nSeite 4\nBerechnung der Flächeninhalte der Einsenkungsebenen\n!::_i_n~=nkungscibcno                                      lI                           lII                l111            1,v             lv\na) Vordere Überhänge\nÜborhanglänge in de1- Draufsicht\nrn\nLängo in rn\n.\n1/2 Länge                     1/6\n---·--\nu<>r Mulli                            Mulli            Breite         Produkt       Breite    Produkt  Breite Produkt  Breite Produkt  Breite Produkt\nplikc1tor                      pl1kutor\n1           1                 1            1\n---·-·-- ----\n11/2 4\n---          ••--\n2           1                 2            1\n---------- - - - - - - - -\nSlllrnnc der Prnduk!u\n1/b L,i1l(Ji~-:;S11111111c\nrlr,r F'rorl11k           l11l1;tll (11i'\")\nb) Vordere Endteile\nLänge                                                      1/4 Länge                           m 11/12 Länge\nm                                                                  m\nUingc in m\n-·  ---\n~~~~JO\nMulli-                         Multi-           Breite        Produkt        Breite    Produkt  Breite Produkt  Breite Produkt  Breite Produkt\nplikator                       plikator\n1          1                1             1/2\n-------··--\n2          4                11/2 2\n---------      --~--\n3          2                2             1\n--         -   -----\n4          4                21/2 ?\n--------~ -~---··--\n5          1                3             11/2\n4            4\n-  ----           -   --   ------        ------·---\n5             1\nSumme der Produkte\nl,}',::'t',ri\") dur\nc) Mittlere.Teile\nLänge                                                      1/4 Länge                              1/12 Länge\nm                                          m                       m\n----- -\nM11lli-                        M11lti-          Breite         Produkt       Breite    Produkt  Breite Produkt  Breite Produkt  Breite Produkt\n!;;,TI\\;'  plikc1lor                      plrkator\n1          1                1             1/2\n-  --                              --                         ------      ----- -- -\n2         4                11/2 2\n---                                 -------~\n3          2                2             1 1/2\n--                        -------\n4          4                3             4\n-    -----      ---------- -----\n5          1                4             11/2\n---1---         ··-··       -··----- -----\n41/2 2\n--                    ---                                      --------\n5             1/2\nSumme der Produkte\n-111?. L:inqi,        1  Sumrnu dur\nPrnduklc,        lnlmll (rn~)","1820                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nSeite5\nEinsenkungscbcne                              1                II                III            IV             V\nd) Hintere Endteile\nLänge\nm\n1/4 Länge                l\nm 1/12 Länge\nm\nLänge in_m\n1/12 Länge\nNr.der  Multi-       Nr.der          Multi-   Breite   Produkt Breite   Produkt Breite  Produkt Breite Produkt Breite Produkt\nBrcito   pl,kator     Breite          plikator\n1        1           1                1\n---···\n2        4            2               4\n----\n3        2            3               11/2\n--\n4        4           31/2             2\n,--      --\n5        1           4                1\n41/2            2\n-\n5               1/2\nSumme der Produkte\n1/12 Länge x Summe der\nProdukte -- Inhalt (m?)\ne) Hintere überhänge 1 und 2\nGesamt-Qberhanglänge in der Draufsicht\nm\nLänge in m\n1/2 Länge            1/6Länge\nNr.der   Multi·      Nr.der           Multi·   Breite   Produkt Breite   Produkt Breite  Produkt Breite Produkt Breite Produkt\nBreite  plikator    Breite           plikator\n1       1           1                1\n11/2            4\n2        1            2               1\nSumme der Produkte\n1/2, 1/6 Länge x Summe\nder Produkle · Inhalt (m 2)\nLänge in_m ___\n------------\"\n1/2 l.iänge          1/6 Länge\nNr.der  M11lti-      Nr.der          Mulii-   Breite   Produkt Breite    Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt\nBreite  pl,kator     l3rcito         plikator\n1\n--- -----\n1           ______\n1       .,      1 ____\n___ ___ ,\n---~.\n__ ,,_.____ 11/2             4\n-~---                                         ----,.-- -----\n2       1            2               1\nSumme der Produkte\n1/2, 1/6 LängcxSummc\nder Produkte, Inhalt (m?)\nInhalt der Einsenkungsebenen\nBei der Ladehöhe (cm)\n(a +b+c+d+e) m2\n--~~-------\nf) Scheuerleisten +\nTunnelabzug -                                 -                -                 -              -              -\n(a +b +c+d +e+f) m2\nSkizzen, Aufmaßo und Berechnung von Tunneln, Scheuerleisten, Ruder und dgl. siehe Meßblatt","Nr. 77 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                   1821\nSeite 6\nBerechnung der Flächeninhalte der Einsenkungsebenen\nEinscnku.ngsebcrno                                [v1                              lv11                lv111            l,x              lx\na) Vordere Überhänge\nÜborhanglängc in der Draufsicht\nm\nLänge in m\n- ---·--         -·-\n1/2 Länge                  1~6-~~~e\nMulti-                     M11lti       Breite            Produkt       Breite     Produkt  Breite  Produkt  Breite  Produkt  Breite Produkt\n~;ci\\~r      plikator                   pltkator\n1            1             1           1\n-·--                                                      . ··- -----• -- --- ----------\n11/2 4\n----·--·--     -  ----------- ----·-\n2            1             2           1\nSumme der Produkte\n1/2, 1/6 Länge-\" Summe\nder Produk!e         O\nInhalt (m'.')\nb) Vordere Endteile\nLänge                                               1/4 Länge                               m 11/12 Länge\nm                                                                      m\n__Länge in m\n--\n1/12 Länge\nNr.der Multi-                Nr.der      Multi-       Breite             Produkt       Breite    Produkt   Breite Produkt   Breite Produkt  Breite Produkt\nBreite plikator              Breite      plikator\n1           1             1            1/2\n----- ------                         --                         ---\n2          4              11/2 .......\n2\n3           2             2            1\n-··----      ------                                 ------------       ---\n4           4             21/2 2\n------- ---------               -----\n5           1             3            11/2\n------      ---~--                               -- --------\n4            4\n-·--------   -------- ---- ·--·--------- ---------- ----\n5            1\nSumme der Produkte\n·1112 Länge x Surnmn der\nProdukte       Ce Inhalt (m~)\nc) Mittlere Teile\nLänge                                               1/4Länge                                   1/12 Länge\nm                                             m                        m\nNr.der Multi·              Nr.der       Multi-       Breite             Produkt       Breite    Produkt   Breite Produkt Breite   Produkt  Breite Produkt\nBreite plikator            Breite       plikator\n1           1              1           1/2\n----- ----·--               ---~--\n2          4             11/2 2\n--- - - -\n3           2             2            1 1/2\n4           4             3            4\n----~ ------ - - - -----                            -----\n5           1             4            11/2\n--- ----\n41/2 2\n- ----\n5           1/2\nSumme der Produkte\n1/12 Länge x Summe der\nProdukte\" Inhalt (m 2 )","1822                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nSeite 7\nEinsenkungsebene                           VI              VII              VIII          IX             X\nd) Hintere Endteile\nLänge                                      1/4Länge              m11/12 Länge\nm                                                m\nLänge in m\n1/12 Länge\nNr.der    Multi·      Nr.der      Multi·   Breite  Produkt Breite  Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt\nBreite     plikator   Breite      plikafor\n1          1          1           1\n2          4          2           4\n3          2          3           11/2\n4          4          31/2        2\n5          1          4           1\n41/2        2\n5           1/2\nSumme der Produkte\n1/12 Länge x Summe der\nProdukte., Inhalt (m2)\ne) Hintere überhänge 1 und 2\nGesamt-Überhanglänge in der Draufsicht\nm\nLänge in m\n1/2 Länge             1/6 Länge\nNr.der     M11lti•    Nr.der      Multi·   Breite  Produkt Breite  Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt\nBreite     plrkator   Breite      plikator\n1          1          1           1\n··- - -\n11/2        4\n----      -----\n2         1          2           1\nSumme der Produkte\n1/2, 1/6 Liinge x Summe\nder Produktr;      Inhalt (m 2 )\nLänge in m___\n1/2 Länge             1/6 Länge\nNr.der    M11lti·    Nr.der      Multi·   Breite  Produkt Breite  Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt\nBreite    plrkator   Breito      plikator\n1         1           1          1\n--- ----- - - -\n11/2 4\n----- --··-         ·-··--·\n2         1          2           1\nSumme der Produkte\n1/2, 1/6 Länge x Summe\nder Produkte       Inhalt (m 2)\nInhalt der Einsenkungsebenen\nBei der Ladehöhe (cm)\n--··------------\n(a+b+c+d+e) m2\n-----~-------\nf) Scheuerleisten +\nTunnelabzug                               -               -                -             -              -\n(a +b +c+d +e+f) m2\nSkizzen, Aufmaße und Berechnung von Tunneln, Scheuerleisten, Ruder und dgl. siehe Meßblatt",">.Jr 77             Tüg der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                  1823\nSeite 8\nEichung nach Artikel 4 der J.\\.nlage des Ubereinkommens\n(33)      rn    ,,;1 v,:iu                                      der Wosserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von\n· d ,r in       c~ ··r,,.,,     crn1itt,,it\"n Lecrcbc11c an.\nrn\n-jgEOl                                                                     C)\n2 §              Entsprechende\n0) C:\nEntsprechende             .a ~§     Entsprechende\n0) C\nEntsprechende\nJ:lg E\nfü ~    ü\nVerdrängung in\nm3\n:,\nfü ~  u\nVerdrängung in\nm3\näi '5\n.t!\n~~o\n::i E Verdrängung in\nm3\nJ~E\n~~o\nVerdrängung in\nm3\n('Jii] .S                                       0 lü.S                               (!) üJ.E                          (!) i.iJ.E\n1              _I _ _                          1                                    1                                  1·\n· - -... - - - -\n2                                              2                                    2                                  2\n--·\n3                                              3                                    3                                  3\n--·--\nC')\nE               4                              1               4                   i                4                 i                4\n----·-~\n5                                              5                                    5                                  5\n- - - - - - - - -----\n6                                              6                                    6                                  6\nE                                                 E                                                                       E\n0                                                 0                                   ä                                   0\n-~ (!)   --- ..\n7                              -~(!)\n--\n7                   -~               7                  -~              7\n~\n(1)\nE                                                 E                                                                       E\n.c                                                 .c\n(lj                                .s:::                              .s:::\n(lj                                                                                    (lj                                Cll\nC:\n:::,\n8                                C:\n:::,          8                      C\n:::,\n8                    C\n::s\n8\nN                                    -----         N                                   N                                  N\n(!)                                               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118\n(.') üJ _<::;\nVerdrängung in\nm3                       'iH\n(.') iiJ.~\nVerdrängung in\nm3                       IH\nü\n(.')iiJ.C:::\nVerdrängung in\nm3\n------·--- --------                                           , ____1_ ·--     ------- --•----\n2                                                       2                                        2                                    2\n3                                                       3                                        3                                    3\nC')                                                             C')                                       M                                 M\nE                     4                                       E                                         E                                 E\n4                                        4                                    4\n5                                                       5                                        5        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4                       \"'E              4\nM\nE                 4\n5                                                       5                                        5                                    5\n6                                                       6                                        6                                    6\nE                                                              E                                         E                                 E\n0                                                              ü                                                                           0\n0\n.22,                                                           .!l?..                                    .22._                             .22._\n7                                                       7                                        7                  (1)\n7\nQ)                                                             (!)                                       (1)\nE                                                                           E\n1                                                               .c\nCU\n.c\nE                               .c\nCU\n~                      8                                       C:\n:,\n8                         CU\nC:             8                  C:\n:,                8\nN                                 ·········---··    ····----\nN                                         N\n:::1\nN\ne                      9\ne               9\ne              9\n~\n(1)               9\nE\n(1)                                       (1)\n······-·--·    ·····--     ~                                         B                                  B\n~                                                               ~                                         ~                                 ~\n0                                                       0                                        0                                    0\n2                                                       2                                        2                                    2\n3                                                       3                                        3                                    3\n-····--     ·•·•···-····\nCl)                                                             Cl)                                       M                                 C')\nE                     4                                       E               4                         E              4                  E                 4\n---·- ·-·------\n5                                                       5                                        5                                    5\n6                                                       6                                        6                                    6\nE                                                            E                                          E                                  E\nü                                                             0                                         0                                  ü\n.'!'._                  7                                     .9?~              7                       .!l?.,           7                 .!l?..             7\n(1)                                                                          0)\n(1)                                    ····--· -···----                                                 Cl)\nE                                                             E                                         E                                  E\n.c                                                             ..c                                       .c                                 .c\ng                                                             g1                                        m                                  ro\n::J\n8\n:J\n8                         C:             8                   C:\n::i\n8\n::::i\nN                                                              N                                         N                                  N\ne\n(lJ                   9\n2(lJ             9\ne\n(1)            9\ne\nCl)              9\n::=:                                                           'B                                        B                                  B\n~                                                              ~                                         ~                                  ~\n0                                                       0                                        0                                    0","Nr. Tl--· Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                               1825\nSeite 10\n@ Wasserverdrängung und Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von\nder in Süßwasser ermitldtcn Leerobonc an.\n-\nID-§\nOl\n0) C\n::,       Entsprechende\nVerdrängung in\n0)\n~-5\nOl\nC\nEntsprechende\nVerdrängung in\n0)\n~-§\nu,\nC\n\\\nEntsprechende\nVerdrängung in\n--~ g\nG)\n-.,:;\nu,\nC\n::,\nE\nEntsprechende\nVerdrängung in\n.E  ::i E                                        .E E::i                             .t   ::i E\nfü-fi  <)     m3                                 fü ~ ()     m3                      ~ -fl   C)  m3                      ~  -fl  C)  m3\nc.?ill.!:                                        c.?iiiE.                            (?  iii.!:                         (!j  üi.!:\n1                                                1                                    1                                   1\n---         ----                                 --·        --------   ·--·-\n2                                                2                                    2                                   2\n--          -------                              ---\n3                                                3                                    3                                   3\n---         - - - ----·-           .. ,          ·--·\n('I)\nE\n4\n('I)\nE\n,____      4\n('I).\nE\n4                 t                 4\n·--·-        -----                  ,,.,\n5                                                5                                    5                                   5\n- - - --~----               --·                  ----\n6                                                6                                    6                                   6\nE      --··                        ·--·          E     ---                                                                 E\n0                                                0                                     6                                  0\n-~                7                              -~(l)\n7                  .!!!,             7                 .!!!,             7\n(l)   ---·-        -·--·-·         --            E     --···                           (1)                                 (1)\nE                                               .c                                     E                                   E\n.c                                                 <U                                  .c                                 .c\n<U                                                                                     <U                                  <U\nC               8                                C\n:,              8                     C              8                   C               8\nN\n:,\n----- - 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---·--·\n('I)\nE                4\n(')\nE               4                  i                 4                 t                 4\n5                                                5                                    5                                   5\n--\n6                                                6                                    6                                   6\nE                                         --      E                                     E                                   E\n0                                                 0                                     0\nu\n.!!!, ,\n(l)\n___ ---- 7\n---   ·---\n-~\n(l)\n7                   .!!!,\n(1)\n7\n.!!!,\n(l)            7\nE                                                E                                     E                                   E\n.c                                               .c                                    .c                                 .c\n<U                                               <U                                    <U                                  Cl!\nC\n,.______  8                                C               8                     C              8                    C              8\nN\n::J                --··            --           N\n::J  '---\nN\n::J\nN\n::J\n~                                                ~                                     ~                                   ~\n(l)             9                                 Q)             9                     (l)            9                    Q)             9\n'E                                   ----         ~                                    ~                                  'E\n~                                                 ::.E                                 ::.E                                :E\n0                                                0                                    0                                   0\n1                                                1                                    1                                   1\n--\n2                                                2                                    2                                   2\n----\n3                                                3                                    3                                   3\n·---·\n('I)\nE               4                              t                 4\n('I)\nE              4\n('I)\nE              4\n--·                 ----                                -\n5                                                5                                    5                                   5\n---------           ---\n6                                                6                                    6                                   6\nE     · - 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 -  X ---                X                   =                                               m3\nÜl~~~~'.:_r:ittenos Gesamtgewicht nach Rubrik 27 Absatz 3                                            =                                               t\n35\nWasservordriingung in der Leerebene                                                                  =                                               m3\n36 Wassorvordrüngunn zwischen der Lemebene und der Ebene der größten Eintauchung\ns\n(hir dir, l11,ir,d11,1111q 11a1:h './6 Abs. 1 Nummer 1 der Eichordnung kann das Berechnungsschema der Seiten.4- 7 verwendet werden)\nRubrik 34                        Rubr·ik 35\n-                                                                         =                                              m3\nBemerkungen               @)     bis   @)\n37   Der Punkt i.ibor dem das Schiff nicht mehr wasserdicht ist (siehe Rubrik 30 b) liegt\n- --,-· -----~-----·-\n-                          -          --·    -----\n38  Kofferdämme (Lage, An1ahl)\n-----------\n39   B~lla~ttanks          (Lag~, Ari;ahl)\n---~-\n--     ----------·-\n, ____\n----------··---·-----              , ___\n-----.\nFrühere außer Kraft gesetzte Eichscheine\n60\nBezeichnung des Schiffseichamtes,                           Datum der           Eichzeichen            Name und amtliche Schiffsnummer,\ndas den Eichschein ausgestellt hat                          Eintragung                                 Devise des Schiffes\nGemessen (Unterschrift, Datum)                                        Aufgestellt und gerechnet (Unterschrift, Datum)                Nachgerechnet (Unterschrift, Datum)\nE!~~ vo~läufige Eichbescheinigung wurde ausgestellt,\ngult1g bis\n@ort,Datum\n@ Der Eichsachverständige\n............................................................. , .............................................. ,,.u,,,., ............","Nr. 77        Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                         1827\nSeite 12\n63    Die GüitisJkeit des Eich:;cheins läuft ab am\n~.:V Dieser Eichschein ist ausges1cllt i~~ am\nund enthäl1 die Seiten\n1 bis                                                                     @ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n@\n(Unterschrift)\n68    Registernummer            . -1:_           Ort und Staat der Registrierung\nGebühren                                DM\nAuslagen                                DM\nlnsgos:imt                              DM\nSF:A········\nTagebuch I\\Jr;\nU.\n•\nmit Antrag,\nJ     Meßblatt\n•    Areal-\nkurvenblatt\nStrakblatt     D Streifen für Schwerpunktbestimmung\nEichscheinen\nNachweisen über Eichungen sowie Zeichnungen\ndem Bundesamt für Schiffsvermessung vorgelegt.\nOr1, Datulll\n(Unterschrift)\nBundesamt für Schiffsvermessung\nTagebuch Nr.\nU.    mit alk,n Anlaqon (mit Ausnahme ausländischer Eichscheine)\nan Sch1ffso1chamt                                                nach                                         Vorlage\n__________._O___.              Prüfung      D   Durchsicht       D       und Berichtigung\nzurück.\nBemerkungen\nHamburg\n(Unterschrift)","1828                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnhang 1 zum Nachweis der Eichung\nNr.                                                                             1des Schiffseichamtes\n'vom\nBeglaubigung der vorläufigen Änderungen des Eichscheins\n10  Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr.                     1Die Änderung(en) isVsind gültig bis zum\n@Orl,DJtum\n@ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n@\n(Unterschrift)\n10  Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr.                     1 Die Änderung(en) isVsind gültig bis zum\n@ Der .Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n@\n(::::·········::::)\n(Unterschrift)\nAnhang 1 zum Nachweis der Eichung\nNr.                                        lvom                                 1des Schiffseichamtes\nBeglaubigung der Änderungen des Eichscheins\n75  Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr.\n@ürt,Dalum\n@                             / ..•·············,..    __ )                      @ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n(.. ...          .. .... ~...\n~ ' '.' ' ' ~\n-··\n@\n(U~terschrift)\n75  Geändert wurdc(n) die Rubrik(en) Nr.\n@ort,Datum\n@ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n(::::::::::::::::)                                                         (Unterschrift/","Nr. 77           • Taq der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                               1829\n1---------------------------------------\n1 Anhang ·1 zum Nachweis der Eichung\nNr.                                                lvom                        1des Schiffseichamtes\nVerlängerung des Eichscheins\noo Die Anuaben clicc;cs Eichscheins sind gültig geblieben.\n@011,Dalum\n@) Der Eichsachverständige\n83  Dieser Eichschein wird verlängert bis\n·       (Unterschrift)\n@ort,Datum\n@                   ..··············\"••········...                     ®  Der Vorstand des Schiffseichamtes\n(....................)                                                    (Unterschrift)\n___     ......., ..................... ..\nao Die Angaben dieses Eichscheins s1nd'gültig geblieben.\n@)ürt,Dz,lum\n@) Der Eichsachverständige\n83  Dieser Eichschein wird verlängert bis\n· (Unterschrift)\n@ürt,Dulum\n@ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@\n(:::::·.........::::)\n(Unterschrift)\n80  Die Angaben uicses Eichscheins sind gültig geblieben.\n@ort,D,tum\n@) Der Eichsachverständige\n83  Dieser Eichschein wird verlängert bis\n'(Unterschrift)\n@ürt,Dalum\n@ Der Vorstand des Schiffseichamtes\n@)\n/ ...•····           ···•.•..\\\nt.........................)\n(Untersch•r-ift)---••o•, .. ,... ,1 .. ,,,,,,, .. ,, .. , ... ,.","1830                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1915, Teil I\nZutreffendes ankreuzen 0  oder ausfüllen\nAnhang 2 zum Nachweis über die Neueichung\ndes Schiffes\n1am\n1 ;,\n-···-  - ----·----···-\ndurch das Schiffseichamt                                                          :©   Eichschein Nr.\nMeßblatt\nDie Einsonkungsebenen wurden\n~ arn schwirnrnenden Schiff                 Dan Land            D aus technischen Zeichnungen\nparallel\nD    zur Schwirnrnwasserlinie               D zum Boden        • Keil D Fächer\nund mit\nvon Ebene                                     bis\nn                   n\nn    eingemeifü,lte Marken\n1\nn     eingeschlagene Marken           n\naufgemessen.\nDie Ebene der größten Eintauchung wird auf jeder Seite des Schiffes kenntlich gemacht durch\nPlatten\nentnommen.\n31  Das Eich1eichen ist außer auf den mittleren/hinteren Eichmarken angebracht\nDie Lage der Eichrnarken der Länge nachwurdenbestimmt durch Schwerpunktermfüfü.ng für die Ebenen\n@ Größte Uirig~) des Schiflsru111pfes                           1 @ Größte Breite d: Schiffsrumpfes\nm\n-·\nBackbord                         Steuerbord\n[TI        [1       [[J          t1J        @]         @]\nMarken von vorn nach hinten\nVorn       Mitte    Hinten       Vorn       Mitte      Hinten\n@ Waagerechte Abstände in m\na) vom senkrechten Strich der vorderen Marke\nbis zum vorderen Ende des Schiffes\nb) zwischen den senkrechten Strichen benachbarter Marken\nc) vom senkrechten Strich der hinteren Marke\n--                                 --\nbis zum hinteren Ende des Schiffes\n@ Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm\na) zwischen der Marke und dem Gangbord\nb) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau-\nchung, über der das Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann\nzwischen der Marke und der unteren Eichebene\nzwischen der unteren Eichebene und dem Boden des Schiffes\ne) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes\nf) zwischen dem Boden des Schiffes und der Ebene, die durch den tiefsten\nPunkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft","Überhang vorn  Vorschiff              Mittelschiff                Hinterschiff                      Überhang 1    Überhang 2      c.n\n(t)\nhinten        hinten\nl   ~\nTeilungspunkte               -r  1 i/2,l 2  -r  11/2 2 21/2 3 4 5  1    i 1/2  2 3 4 41/2   5  i     2   l3 1    .\n/3 i/2 4\n1\n14 i/2:\n1\n5  1    1 i/2 2  1\n,\n!1 i/2,  2 !'-.)\nEichraumhöhe im Keil od.               1                                                                 1  1        1                             1      1\nFächer Eb          bis                 1                                                                  , ,        1                             !\n1\ndavon                                                                                     1                          j\n!\n1•\nterTeil                                                                                                    1                             ,\nTEabuchg.  Draufsichtbreite\nene\n1\nStichmaße                                                                                                                                                    z-,\n--J\n'-'J\nBreite\nDraufsichtbreite\n-,\nII\n-  0 ..\n(D\nStichmaße                                                                                                                                                  >-1\n•c {fJ\nBreite                                                                                                                                                   lQ\nOJ\nv(D\nDraufsichtbreite\nbj\n0\nIII                                                                                                                                                                 :::i\nStichmaße                                                                                                                                                .?\n0.\n(D\n:::i\nBreite\n90\nDraufsichtbreite\n~\nIV                                                                                                                                                                 c.o\n'-..J\nStichmaße                                                                                                                                                   CJT\nBreite\nDraufsichtbreite\nV\nStichmaße\nBreite\n-\n-\n.::0\n~","-\n~\n~\nN\nTeilungspunkte               1   11/2   2   1  11/2    2  21/2  3   4     5      1 11/2 2    3       4 4112! 5 i  1\n2 1  3    31/2    4   41/2 5    1   11/2    2    1   11/2i  2\nDraufsichtbreite\n1\n!1\nVJ     Stichmaße\nBreite\n!\nDraufsichtbreite\n!\nVII     Stichmaße\nl:O\nBreite                                                                                                                                                                        c::\n:::l\n;:::.\n·\":l\nDraufsichtbreite                                                                                                                                                              :f)\nlO\n(TJ\nr..ri\nVIII    Stichmaße\n(;)\nN\no-'\nBreite                                                                                                                                                                        ;\nr......\nLänge über alles                                                                                                                                                                        p,,\no'\nm                                                                                                                                                             1-i\nÜberhang vorn   Vorschiff               Mittelschiff        Hinterschiff           Uberhang 1 hinten                  Uberhang 2 hinten                    <fü\nDraufsichtlängen\nm                m                        m                   m                   m                                  m                       ~\nEbene     Stichmaß          Länge    1/2    Länge     1/4    1/8    1/4                 Länge     1/4      1/8  Länge    1/2       Stichmaß       Länge   1/2       Stichmaß            (.Q\n-..l\ny1\n1                                                                  1/8\n~\nII                                                                                                                                                                                    -\nIII                                                              · wie oben\nIV\nV\nVI\nVII                                                                                                                                                                               (/)\n(t)\nVIII\ns=\nw","Nr. 77 -         Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                                                                                           1833\n@ Senkrechter Abstand von der Ebene der größten Eintauchung bis zum Gangbord\na) in der Mitte des Schiffsrumpfes\ncm\nIb) am tiefsten Punkt des Gangbords\ncm\n@ Abmessungen des Schiffes für die Durchfahrt .durch Bauwerke\na) Länge über alles                                                                  b) Breite über alles\nm                                                                                 m\nc) Tiefgang bei größter Eintauchung                                                  d) Festhöhe bei Leertauchung\nm                                                                                 m\n37    Der Punkt, Ubcr dem das Schift nicht mehr wasserdicht ist (Rubrik 30 b) liegt\nRaum für Skizzen und Aufrnaßo                    (forme!, Slc,vcn, zweite Überhänge und dgl.)\n~   - - - --·- ---         ~     ~    ---------- - -·-·1,----.-.......------,---r---,--;----,--t--t---+-t--t·-- - - - - --- -·-·- ---11--+--+----4-+---\n-- -       ·--- -    ---· --- -         -· -         · - - - - - - --1---1--+-f--+--t----+---l-f---+--t---+-t---- ---1----+----+-l----+----+---+----1--\n-- - - -         -   ··-· - · -         -     -      ···- --1- --1--+---+-+--+--1--l-+--+--+-+--+--1--1-+--+---l---l------+--·--                                                                                   ----                --\n-     -     -    -    ·--· - - ·~--- -        --- -         -1--f--/---i--J--t--+-t--f--t---t-+--t--+-t--t--- -1 -----+-----l--+-----1----+--·l----+----t--·--·\n-   ·-     .... ··-- - · -      -     -- -     --1---1--+---lf--+--+--l--+--+--+-l---+----t---+-+----t---+--\n-- -        -- -     ...... --     ---   --- · - · - - - · - - - --1-1--t-+---t-t--+-t-t---t----t-------j-------i·----+-------r-+------:-·-· -                                                           1                '__ - -\ni\n- - - - - - - - --- ---· -              - - ---- -         - - -·-:·----l--f--t---'f----1-----1---l--+---+--+-t---l-·-\n·---   - - - -·-- ---··1----- · - - - -    -- -      ----1---t---J---i-+---l---l--l-----l---+---+- t---+-t-----+--+---                                                --~~I-         1\n·-    -     --·     -    -   -· -      - - --1--+---+-+-...J--1-----l-+--'---+-l----+----1-·---l'------+--+---+-• ------'---+---i----\n· ··-- ---- - - · - - --- --- ---l---l--t--t---1---+--+-+-----+---+--I:-\n--·- · - - - - ---     --- --- ·---- --- - - - ~ - - -1-----+-------+----<--- ---+----+----+--r--- - - ~ - - - - · - 1 - - -+----+---+----1\n-      - - -· -               - - --- -         --- ·--- - - -        -·---1--1--+---l--+--+---+-1--+--+--+-+--+--+-f---+----J--l--+---t--+-t----i---\n-     -     -     -   --- --- ·-- --· --- - - -1--+---+----11-+--J--l--+--+---+~f--+--J--l--+---+--+-t----t---l---t-+---+--+-t---+--J\n-     -- -- -         -- -         ·-· -- -          -      -f---f--+__Jf--+--l---+-+---+--+--'f--+--+---1-+--+---+--t----t--+--+-+--+---t-t---t---f\nSchiffseichamt\nFür die Richtigkeit der Angaben\nOrt, Datum\nDer Eichsachverständige\n____           ............................................................................................................\n(Unterschrift)","1834                                  Bun<les~Jese:tz1Jlatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnlage 5\nMust('.r\nEichverzeichnis\na) Datum der\nNummer des       Eichung,      Schiffsgattung, Name oder Devise des    BSR-SSR·Ort und Nummer,\nEichschoins  b) Datum des      Schiffes, amtliche Schiffsnummer,       Eigentümer (Name, Wohnort, Straße und\nEichscheins   Antriebsleistung                        Hausnummer)\n1            2                              3                                          4\na)\nb)\nkW/PS\na)\nb)\nkW/PS\na)\nb)\nkW/PS\na)\nb)\nkW/PS\na)\nb)\nkW/PS\na}\nb)\nkW/PS\na)\nb)\nkW/PS","Nr. 77              der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                 1835\nSeite\nMittlere Leer•     Vorherg. Eichung,  Vedängcrung dos       Abgegeben an SEA\nGrößte Länge,     tauchung,          Zweitfertigung     Eichscheins durch SEA (Amt und Dalum),\nBauwerft, Bauort, Baujahr            Größte Breite,    Größte Eintauchung des Eichscheins,   (Ami und Datum),      Folgeeichung oder\nSeitenhöhe        Tragfähigkeit      Ungültigkei!sdatum Gültigkeitsdatum      Abwrackdatum\n------·· ~·---~---\n9\n[)                          6                    7                  8                                      10\nm                cm\nvom                am                    am\nm                cm\nam\n-.                 cm                  t\nungültig am         gültig bis           am\n------                             m                cm\nvom                am                     am\nm                cm\nam\ncm                  t\nungültig am        gültig bis            am\nm                cm\nvom                am                    am\nm                cm\nam\ncm                  t\nungültig am        gültig bis            am\nm                cm\nvom                am                    am\nm                cm\nam\ncm                  t\nungültig am        gültig bis            am\nm                cm\nvom                am                    am\nm                cm\nam\ncm                  t\nungültig am        gültig bis             am\nm                cm\nvom                am                    am\nm                cm\nam\ncm                  t\nungültig am        gültig bis             am\nm                cm\nvorn               am                    am\nm                cm\nam\ncm                  t\nungültig am        gültig bis             am","1836                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil 1\nAnlage 6\nMuster\nNicht für amtliche Eintragungen verwenden!\nDie Kreisziffern entsprechen den Erläuterungen des\nVorläufige Bescheinigung                                                                           Eichscheins.\nG) Eichschein Nr.                                    © des Schiffseichamtes                                              1 vom\n(j) Name des Schiffes\n@ Gattung des Schiffes                                                                              ®   Eichzeichen\n---------\n@ Größte Länge des Schiffsrumpfes                                            @) Größte Breite des Schiffsrumpfes\nm                                                                        m\nBackbord                           Steuerbord\nEichmarken                                                                                                                         [iJ        @]       @]\n[!        []        ITT\nMarken von vorn nach hinten\nVorn      Mitte        Hinten      Vorn      Mitte    Hinten\n@      Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm\na) zwischen der Marke und dem Gangbord\nb) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau.\nchung, über der das Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann\nc) zwischen der Marke und der Leerebene\nd) zwischen der Leerebene und dem Boden des Schiffes\ne) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes\nf) zwischen dem Boden des Schiffes und der Ebene, die durch den tiefsten\nPunkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft\n22    Größte Tragfähigkeit        (in Tunnr,n) in Süßwasser      (Dichte~ 1)\n@ Wac;s0rvr!rdriingung und Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von\nder in SLißwassr:r ermittelten Leerebene an.\nOl                                         Ol                                                                            Ol\n-2-5\nOl\n0)   C\n::,     Entsprechende                  -\n0,   C\n::,    Entsprechende\n0,\n== E\nC\nEntsprechende              2 §\n213\nEntsprechende\nVerdrängung in                ~~E          Verdrängung in                       Verdrängung in                         Verdrängung in\n\"!~ ~\n(.'J üJ _c\nm3                             ~ \"E\n(.'J üJ .c\n0  m3\n-~ g E\nfü ~ u\n(.'J üJ _c\nm3                         ·H8\n(.'J üJ.S\nm3\n1                                           1                                   1                                       1\n- - - ------- - - -                          ---··\n2                                           2                                   2                                       2\n--           ------·-     ----              ---\n3                                           3                                   3                                       3\n-----                     ---               \"---\n1                 4\nC')\nE              4\nC')\nE\n4\nC')\nE            4\n---\n5                                           5                                   5                                       5\n---\n6                                           6                                   6                                       6\nE     ---                                     E                                    E                                        E\n0                                             0                                    0                                        0\n-~\n(J)\n7\n(J)\n'ä;'            7                    -~             7                         -~\n(J)\n7\nE\n.r::\nE\n.r::                                   ~                                       E\n.r::\nctS                                           ctS                                 '{ä                                       ctS\nC\n::,\n8                            C\n::,            8                     C             8                          C\n::,\n8\n::,\nN                                             N                                    N                                        N\n~                                             ~                                     ~                                       ~\nQl               9                            Ql             9                     ~             9                          Ql           9\n:i::   ---                                    :i::                                 .E                                       :i::\n~                                             ~                                    ~                                        ~\n0                                           0                                   0                                       0","Nr. 77 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975                                                     1837\n@ Wasscrwrdriingung und Vcriincforung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von\nder in Süßwasser ermittelten Leerebene an.\n0)                                     0)                                                               C)\nCDC                                   CDC                             CD   g>                            CDC\nz::E      Entsprechende                          Entsprechende                    Entsprechende                   Entsprechende\n-~ g E\nfü~    0\n(!)Li] .s\nVerdrängung in\nm3\n~.§\n.'!:: ::, E\n&~.~\nVerdrängung in\nm3\ni~e\n(1) 'E1 ()\nC!Jül.S\nVerdrängung in\nm3\nfie.l!lu\nc!Jm.s\nVerdrängung in\nm3\n1                                      1                               1                                1\n2                                      2                               2                                2\n3                                       3                               3                                3\nCl)\nE             4                     i                 4                i              4                 i              4\n5                                       5                               5                                5\n6                                       6                               6                                6\nE                                      E                                 E                                 E\n0                                      0                                  u                                u\n-~(])\n7                      -~Q)             7                .~ (1)\n7                  -~(1)\n7\nE                                      E                                  E                                E\n.c                                     .c                                                                  .c\nccl\nC             8\nccl\nC              8                 iiC           8                    «I\nC           8\n:::;\n---                              ::s 1-----·                        ::s                              ::J\nN                                      N                                  N                                N\nE!\n(1)\n9\n~\n(1)\n9\ne           9\ne            9\n~\n'E\n~\n---\n0\n'E\n~\n0\n::!\n0\n1              0\n1                                       1                               1                                1\n---\n2                                       2                               2                                2\n3                                       3                               3                                3\nCl)\n-                         ·-\nE\n4                     '1:               4                '1:            4                 '1:            4\n5                                       5                               5                                5\n--\n6                                       6                               6                                6\nE                                      E                                                                   E\n0                                      0                                  fi                               u\n-~              7                      -~               7                 -~            7                  -~            7\n~\n(1)\n.c\n~                                    .c\nE                                  ~                              .t::\nccl\nC\n::i\n8                        <tl\nC\n::i\n8                 i ::i\n8\nN\n«I\nC\n::,         8\nN                                      N                                 N\ne             9\ne              9                   e           9\n~\n9\ni\n(1)\n..lQ                               ..lQ\n'E                                      ~                                .t!\n~                                      ~                                 ::iE\n0                                       0                               0                                0\n1                                       1                               1                                1\n2                                       2                               2                                2\n--\n3                                       3                               3                                3\nCl)\nE             4                     i                 4                '?:            4                 '1:            4\ne----\n5                                       6                               6                                6\n6                                       6                               6                                6\nE\n0                                     5                                  G                                 ä\n-~(])\n7                      -~(1)\n7                 -~            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   Entsprechende                2            Entsprechende\n(1)\nlil\nC\n-fi   Entsprechende           -2 \"§\n(1) C\n::,   Entsprechende\n~41~                    VerdrängunrJ in              ~            Verdrängung in        ,;, ::,  E Verdrängung in                     Verdrängung in\nf\nQ)\n(')Li]\n(D\n,~:\n[=\n,-\nl)\nm3                            E\n<D\n<.'J1\nE\nü\n,<:;\nm3                     Ho\n<!.l üJ.S\nm3                       H~\n0 üJ.S\nm3\n-\n~ - - · - · · - -~·---\n1\n·-   -··---- ----\n2                                              2                                    2                                  2\n3                                               3                                    3                                  3\n---·----· ----\n('I)\nE                    4\n('I)\nE           4                    i               4\n(\")\nE               4\n-·----·---- - - -\n5                                               5                                    5                                  5\n---·---- ·-·--\n6                                              6                                    6                                  6\n-----\nE\nü\n••••-••--•--\n8                                   E\n0\nE\n0\n-~\nQl\n7\nQl\n·;;           7                    -~              7                 -~\n(1)\n7\nE\n.c\nE\n..c                                   ~                               E\nctJ\nC                     8\nctJ\nC           8                    -füC:           8\n-füC:            8\nN\n::,\n•·--- ·---                 N\n::,\nN\n::,\nN\n:::s\n@                                                         @                                   !!?                             !!?\nQl                    9                                   Ql          9                                    9                   Q)             g\n:E\n~\n:E\n~\n:!:i:                             ~\n:i:\n0                                               0                                    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                              5\n6                                               6                                    6                                  6\nE       -  -   ·-··-      1 -•-·- - - - - - - - -\nE                                   E                                 E\n0                                                         0                                                                    0\n0\n-~\nQl\n7                                 -~Ql\n7                    -~ (1)\n7                 -~ Q)\n7\nE                                                         E                                   E                                 E\n.c                                                       .c                                                                   .c:\n~                     8\nctJ\nC:          8                    -füC            8\nctS\nC:             8\n::,                                                       ::,                                 ::,                   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Juli 1975                                                            1839\n@ Wassr!rV<!rdriinq1mn               und Vc:1-iindnnmg dnr Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von\nder in Sür:lwasscr crmilleltcn Leerebene an.\n-                                                                                                                                         -2-5\nOl                                                      Ol                                         Ol                                     0)\nQ) C\n::,        Entsprechende\nQ)\n~ -5\nC\nEntsprechende                 ~]\nQ)  0\nEntsprechende\nQ) C\n:::,   Entsprechende\nnE             Verdrängung in                           .=E ::, E   Verdrängung in                .=E  :::i E Verdrängung in              -~@ E      Verdrängung in\n~~     0      m3                                        fü ~   0   m3                             fü ~     0 m3                           a> Co     m3\nOw .<c                                                  (9 ii].'c                                 (9  iiJ .s                              <!:JiiJ.S\n-·\n1                                                       1                                           1                                      1\n-~·--·-                         ---                    ~-··       -----··-·----··-- ---·-\n2                                                       2                                           2                                      2\n- - 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IJ       !]      []\nVorn      Mitte      Hinten     Vorn     Mitte  Hinten\n@ Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm\na) zwischen der Marke und dem Gangbord\nb) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau-\nchung, über der das Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann\nc) zwischen der Marke und der Leerebene\nd) zwischen der Leerebene und dem Boden des Schiffes\ne) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes\nf) zwischen dem Boden des Schiffes und der Ebene, die durch den tiefsten\nPunkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft\n22   Größte Tragfähigkeit   (in Tennen)    in Süßwasser (Dichte• 1)\n„ii\"-·wasscrverdrängu·nribcTgrößterEintauchung                       135 Wasserverdrängung in der Leerebene\nm3                                                                m3\n·is Viis.serve-rdrängung zwischen der Leerebehe und der Ebene der größten Eintauchung\nm3\nDiese Bescheinigung gilt bis zum\nSchiffseichamt\nOrt,Datum\n(Unterschrift)\n//'             ·.·.:::)\n···············\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVedaq: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm B11ndes9esl)lz1Jl,itl Ti,il I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nfm Bundcsqt,sclzbl<1fl Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBckanntm,1chunqen sowie Zolltarifvcrordnun9en veröffentlicht.\nBezugs b c d in g 11 r; q c n : laufender fü,zug nur im Postabonnement. A bbestellungcn müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorJieq<,n. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, Postfdch fi 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBez u 9 s Preis: Für Teil I und Teil II halbjährlidi je 40,- DM. Einzelstücke je an9e,fangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis uilt auch lür Buncksqesetzblültcr, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nillll dds Postsc!H•ckko111.o Bundcs11cselzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vnrausrechmmg.\nPreis d i c s c r /\\. u s q ab c: 4,80 DM (4,40 DM zuzüglich ---,40 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM. Im Bezugs-\npreis ist die M<'hrwcrlsleucr enth,dten; der anqew,rndtc Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}