{"id":"bgbl1-1975-70-5","kind":"bgbl1","year":1975,"number":70,"date":"1975-06-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/70#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-70-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_70.pdf#page=21","order":5,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter zum Bundesausbildungsförderungsgesetz","law_date":"1975-06-24T00:00:00Z","page":1497,"pdf_page":21,"num_pages":5,"content":["Nr. 70 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1975     1497\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter\nzum Bundesa us bild ungsförderungsgesetz\nVom 24. Juni 1975\nAuf Grund des § 46 Abs. 3 des Bundesausbildungs-\nförderungsgesetzes vom 26. August 1971 (Bundes-\nqesetzbl. I S. 1409), zuletzt geändert durch das\nZweite Gesetz zur Änderung des Bundesausbil-\ndungsförderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1649), wird mit Zustimmung des Bun-\ndcsnites verordnet:\nArtikel 1\nDie Verordnung zur Bestimmung der Formblätter\nzum Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 3. No-\nvember 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1757), geändert\ndurch die Verordnung vom 19. Juli 1972 (Bundes-\nfJ(:setzbl. I S. 1265), wird wie folgt geändert:\nfn  § 1 Abs. 1 werden die Worte         „ 1 bis 10\" durch\ndie Worte „1 bis 12\" ersetzt.\nArtikel 2\nDie Anlagen 11 und 12 zu § 1 der Verordnung zur\nBestimmung der Formblätter zum Bundesausbil-\ndungsförderungsgesetz sind die Anlagen 1 und 2 zu\ndieser Verordnung (Formblatt 11/75 und Form-\nblatt U/75).\nArtikel 3\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nlcilungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 67 des Bundes-\nausbildungsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 4\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\ndung mit der Maßgabe in Kraft, daß die in Arti-\nkel 2 bezeichneten Formblätter für alle Bewilli-\n~1ungszeiträume verwendet werden können, die nach\n<km lnkrnfttreten beginnen. Sie müssen verwendet\nwerden für alle Bewilligungszeiträume, die nach\ndem 30. September 1975 beginnen.\nDonn, den 24. Juni 1975\nDer Bundesminister\nfür Bildung und Wissenschaft\nHelmut Rohde","1498                                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnlage 1\nZutreffendes ist anzukreuzen l&l\nBitte sorgfältig\nFörderungsnummer 1                                                !        J         !        1 1 1 1 1                                                 1 1 1 ,.._            U)\n......\nin Blockschrift ausfüllen.\n.,..\n.,..\nName, Vorname, Geburtsname des Auszubildenden\n(Eingangsstempel)\nGeburtsdatum                                                                                                                           =\n:0\n(U\n...0E\nZusatzblatt für Ausländer,                                                 die weder Heimatlose noch als Asylberechtigte anerkannt sind                                                                                                                                                                             LI.\n1.   Staatsangehörigkeit\n1.1  des Aus zu b iIden den, .... ,.. ,... ,... ,,.... ,, ..,........ ,......... ,.................................................................., nachgewiesen durch ........................................................................................................\n(nachzuweisen durch Vorlage eines gültigen Nationalpasses, Fremdenpasses oder zugelassenen Paßersatzes)\n1.2  des Vaters                                      .............................................................................................................................................................,............. ,..........................................................................\n1.3  der Mutter\n2.    Zugehörigkeit zu Personengruppen mit besonderer Rechtsstellung\nWar oder ist eine der in Tz 1.1 bis 1.3 genannten Personen Mitglied oder Familienangehöriger eines Mitglieds\na) einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung, einer ausländischen Handelsvertretung,\nb) einer supra- oder internationalen Organisation,\nc) der Stationierungsstreitkräfte oder ihres zivilen Gefolges?\nAuszubildender       ja  D nein D                                                 Vater ja                D nein D                                      Mutter ja                 D nein D\nIn der Zeit vom                                                                                                                                        bis ................................................................................... ,.............................................................\n3.    Auszubildender\n3.1   Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einschl.des Landes Berlin\n3.1.1 Beginn des jetzigen rechtmäßigen Aufenthalts\n3.1.2 Festgesetztes Ende der Aufenthaltserlaubnis\n3.1.3 Frühere rechtmäßige Aufenthalte\n: j : : : : : : : :: j ~ ~ : : : : :j :: ~: : : : : :.~\nBeginn\nEnde\n3.1.4 Nachweis der Erlaubnis/Berechtigung zum Aufenthalt nach Tz 3.1.1 bis 3.1.3, (z.B. Sichtvermerk im Paß oder Bescheini·\ngung der Ausländerbehörde) .. ,.....................................................................................................................................................,................................................................._._ ... __\n3.1.5 Soweit eine Erlaubnis/Berechtigung zum Aufenthalt nicht erforderlich ist, bitte begründen:\n3.2   Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin\n3.2.1 Zeiten der rechtmäßigen Erwerbstätigkeit\n:::·                          -===:==:=::=:=l:=:::=::====:=::i=::::::::=::::=:=:l:::::=::=:::=::==\n3.2.2 Nachweis cler rechtmäßigen Erwerbstätigkeit, (z.B. Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamtes und Bestätigung\ndes Arbeitgebers, Bescheinigung der berufsständischen Vertretung und Steuerbescheid)\n,_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ H-Hn•tll,••···•••••<••••\"'''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''\"''••••••••••••••••••••••••••••••••••~\n4.    Vater des Auszubildenden\n4.1   Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin\n4.1.1 Beginn des jetzigen rechtmäßigen Aufenthalts                                                                      ............. \"\" .................................................,.....................................................................................................................\n4.1.2 Festgesetztes Ende des rechtmäßigen Aufenthalts .........................................................................................................................................................................................\n4.1.3 Nachweis der Erlaubnis/Berechtigung zum Aufenthalt nach Tz 4.1.1 und 4.1.2 (z.B. Sichtvermerk iril Paß oder Bescheini-\ngung der Ausländerbehörde) ........... ,.........................................................................................................................................................................,.........................................................\n4.1.4 Soweit eine Erlaubnis/Berechtigung zum Aufenthalt nicht erforderlich ist, bitte begründen:\n4.2   Erwerbstätigkeit In der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin\n4.2.1 Beginn der jetzigen oder letzten rechtmäßigen Erwerbstätigkeit ..................................................................................................................................................\n4.2.2 Ende/voraussichtliches Ende der Erwerbstätigkeit","Nr. 70 -                           Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1915                                                                                                                                                                                                                       1499\n4.2.3 Nachweis der rechtmäßigen Erwerbstätigkeit, (z.B. Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamtes und Bestätigung\ndes Arbeitgebers; Bescheinigung der ber\\,lfsständischen Vertretung und Steuerbescheid)\n4.2.4 Soweit eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit nicht erforderlich ist, bitte begründen:\n............................................................................, ..\n4.2.5 Zeiten, in denen eine Erwerbstätigkeit, aus vom Vater des Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen, nicht aus-\n________ ____                                                                                             ...........................................\ngeübt werden konnte, (z.B. wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit).\nBeginn\nBegründung (Nachweis ist zu führen): ........................................                                                                                                                  ____\n........................................................................................................ Ende ............................,, ..............,, ............... .\n,\n____\n.... ,, ....... \" ........................ ..__               ___\n..................... \" .....................\n5      Mutter des Auszubildenden\n5.1    Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin\n5.1.1 Beginn des jetzigen rechtmäßigen Aufenthalts\n5.1.2 festgesetztes Ende des rechtmäßigen Aufenthalts ............................................. -----~--\"\"\"\"\"·\".... ,.. ____ ,, .....................................\n5.1.3 Nachweis der Erlaubnis/Berechtigung zum Aufenthalt nach Tz 5.1.1 und 5.1.2;(z.B.Sichtvermerk im Paß oder Beschei-\nnigung der Ausländerbehörde) ...................................................................., ............................................. _ _ _ _ _ ,, ..,........... ,....... ,......,,.......... ,,...........,.....,,,...................\"\n5.1.4 Soweit eine Erlaubnis/Berechtigung zum Aufenthalt nicht erforderlich Ist, bitte begründen:\n..............................................................................................................................................................................      _______\n6.2    Erwerbstätigkeit In der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin                                                                                                                                                                                                                                                .\n(Als ErwerbstäTigkelt gilt auch die Hausfrauentätigkeit einer Mutter mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren oder einem Kind, das behindert\nund auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt)\n5.2.1 Beginn der jetzigen oder letzten rechtmäßigen Erwerbstätigkeit - - - - - - - -\n5.2.2 Ende/voraussichtliches Ende der Erwerbstätigkeit                                                                                                                                                ___________                                                                                           ,................. ,....................\n5.2.3 Nachweis der rechtmäßigen Erwerbstätigkeit, (z.B. Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamtes und Bestätigung\ndes·Arbeitgebers; Bescheinigung der berufsständischen Vertretung und Steuerbescheid)\n...................................................................................................................................................................................  ______ -~-----                            .......... ,. ..........\n5.2.4 Soweit eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit nicht erforderlich ist, bitte begründen:\n............................................................................... ,.............................................\n5.2.5 Hausfrauentätigkeit der Mutter mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren oder einem Kind, das behindert und auf\n_________________________\nHilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt\nBeginn                                                       ..................... ,............ , ........................ ,, ............... .,...........................Ende ..... ,, .. _ _ _ _ _ ..........,... ,                            0 . . , , ........................... - - · \" · · . . ••• . . . . , . . . . . , ••• . , . . . . . . . . . . .. .\n5.2.6 Zeiten, in denen eine Erwerbstätigkeit, aus von der Mutter des Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen, nicht\nausgeübt werden konnte, z.B. wegen Krankheit .oder Arbeitslosigkeit\nBeginn                                                      ................................................................._ _ _ _ _ E n d e - - - - - - - - - - · - - - - - -.............,...............\nBegründung (Nachweis ist zu führen): ................................................................................. _ _ _ _ _ ..............................,, ... ,_ _ _ ..,, ... ,....... ,......................\nIch versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, daß unrichtige oder unvollständige Angaben\noder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße\ngeahndet werden und daß zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden können.\nOrt, Datum\nDie Angaben sind zu bestätigen:\nDer Auszubildende                                                                                                                                                                zu Tz 2 und 4 durch Unterschrift des Vaters\nBei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vertreter\n_________\nzu Tz 2 und 5 durch Unterschrift der Mutter\n.. ................. ,............................. ............... .\n,                                                           ,","1500                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnlage 2\nZutreffendes ist anzukreuzen !xl                                                                       Förderungsnummer                                          j j j j I j j I j j 1 1 j\nBitte sorgfältig\nin Blockschrift ausfüllen.\nName, Vorname, Geburtsname                 (Eingangsstempel)                                                                              Geburtsdatum\nÜbergangsblatt               zum Ersten und zweiten Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz\n1.   Bezieht oder bezog im maßgeblichen Berechnungszeitraum\nder Auszubildende in der Zeit von ....... ., ...................,.. ,........................ bis ............................................................\nsein Ehegatte, sein Vater, seine Mutter im Kalenderjahr 19 ........,.......... .\neine der nachstehend aufgeführten Einnahmen?                                                                                                                 jaD                neinD\nWenn ja, bitte Angaben für jeden Einkommensbezieher getrennt auf besonderem Blatt. (Bescheide bitte beifügen.)\n1.1 Nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFGj\na) Unlerhnllsgeld (§ 44)             b) Kurzarbeitergeld (§§ 63 ff.)                                                                                   c) Schlechtwettergeld (§§ 83 ff.)\nd) Arbeitslosengeld (§§ 100 ff.)     e) Arbeitslosenhilfe (§§ 134 f_f.)                                                                                  f) Konkursausfallgeld (§§ 144a ff.)\n1.2 Nach der Fieichsversicherungsverordnung (RVO), dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG), dem\nMutterschutzgesetz (MuSchG), dem Angestelltenversicherungsgesetz (AYG) und dem Reichsknappschaftsgesetz (RKG).\na) Krankengeld (§§ 182 ff. RVO.      b) Sonderunterstützung für im Familienhaus- c) Mutterschaftsgeld (§§ 200 ff. RVO\n§§ 19 ff. KVLG)                      balt beschäftigte Frauen (§ 12 MuSchG)                                                                                §§ 27 ff. KVLG, § 13 MuSchG)\nd) Verletztengeld (§§ 560 ff.RVO)    e) Ubergangsgeld (§ 1241 RVO.                                                                                     f) Anpassungsgeld nach den Richtlinien über\n§ 18 AVG, § 40 RKG)                                                                                                   die Gewährung von Anpassungsgeld an Ar-\ng) Knappschaftsausgleichsleistung (§ 98a RKG)                                                                                                                  beitnehmer des Steinkohlenbergbaues\nv. 13.12.1971\n1.3 Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den Gesetzen, die das Bunde$versorgungsgesetz für anwendbar erklären\na) - Einkommensaus.gleich (§ 17 BVG)                                                               b) - Unterhaltsbeitr~g (§ 26 Abs. 4 BVG)\n- ab 1. 1 O. 19 7 4 Ubergangsgeld (§ 16 BVG)                                                           - ab 1. 10. 1974 UberganQsgeld (§ 26 a BVG)\nc) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a Abs. 1 BVG)\n1.4 Nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG), dem Reparationsschädengesetz (RepG) und dem Flüchtlingshilfegesetz (FIOHG)\na) Unterhaltshilfe(§§ 261 bis 278a LAG)                                                             b) UntE1.rhaltsbeihilfe (§ 1O des 14. Gesetzes\nzur Anderung des LAG)\nc) Beihilfe zum Lebensunterhalt(§§ 301 bis 301b LAG)                                              d) Unterhaltshilfe und Unterhaltsbeihilfe (§§ 44,45 RepG)\ne) Beihilfe zum Lebensunterhalt (§§ 12 bis 15 FlüHG)\n1.5 Nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG), soweit sie nicht zum Ausgleich für den Wehrdienst des Auszubildenden\ngeleistet wurden\na) Allgemeine Leistungen (§ 5)                                                                     b) Einzelleistungen (§ 6)\nc) Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitäts-                                               d) Verdienstausfallentschädigungen(§ 13 Abs.1, § 13a)\noffiziere (§ 12a)\n1.6 Nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 22), soweit sie für den nicht dauernd\ngetrennt lebenden Ehegatten und Kinder, sowie für Großeltern und Geschwister des Auszubildenden geleistet wird\n1.7 Unterhaltsleistungen mit Ausnahme der Unterhaltsleistungen der Eltern des Auszubildenden und seines Ehegatten, sofern\ndieser nicht dauernd von ihm getrennt lebt.\n2,   Leistet der Ehegatte, der Vater, ein Geschwister des Auszubildenden\na) Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz,                                                         b) Grenzschutzdienst beim Bundesgrenzschutz oder der baye-\nrischen Grenzpolizei nach dem Bundesgrenzschutzgesetz,\n•\nc) Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz,                                                        d) ein freiwilliges soziales Jahr nach de,n Gesetz zur För-\njaD        nein\nderung eines .freiwilligen sozialen Jahres?\nwenn ja: Name      .                                                                                                                                    Geburtsdatum ..................................................................................\nArt des Dienstes                                                                                                                                       von .............................................. bis ...................................................\n3.   Nur für Auszubildende mit eigenem Haushalt\n3.1 Führt der Auszubildende einen eigenen Haushalt?                                        ja    D             nein         D\n3.2 Lebt der Auszubildende mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt?                                                                                     ja D                nein         D\nWenn ja: Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes","Nr. 70                     - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1975                                                                                                                                                                                            1501\n4.    Nur für Schüler der Klasse 10 an Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und Berufsfachschulen, die nicht bei den\nEltern wohnen\n4.1 Aus welchen Gründen wohnt der Auszubildende nicht bei den Eltern oder einem Elternteil'?\n4.2 Der Schüler besucht im Schuljahr 19.......... .J ......... die Klasse 10 der\n0\n(Schule und Schulgattung)\nOrt, Datum\n·<un·1e·rschritt1srem·pei··a·er·~rct1·üiäl\"\"\"\"'•\"·· ... ·..............................................\n5.   Nur für Studierende, die von einer Fachhochschule (einem Fachhochschulstudiengang) an eine Hochschule\nanderer Art übertreten\n5.1 Liegt dem Wechsel eine Prüfung an einer Fachhochschule (einem Fachhochschulstudiengang) zugrunde? ja\nD               neinD\n5.2 Wenn ja:      D     a) eine Prüfung mit Berufsqualifikation (z.B. Ing. grad.)\n•\nD     b) eine Zwischenprüfung, die gleichzeitig Prüfung mit Berufsqualifikation ist (z.B. Ing. grad.\nan Gesamtt1ochschulen im Rahmen eines Gesamtstudienganges); Zeitpunkt der Prüfung\nc) eine sonstige Zwischenprüfung ohne Berufsqualifikation, die zur fachgebundenen oder\n1 1 1 1 1\n{Monatj             (Jattr\n·---    allgerneinr)n I loct1~;chulreife füt1rt; Zeitpunkt der Prüfung                                                                                                                                                                        1 1 1 1 1\n(Monat)             (Jahr)\n5.3 Wird das S!udiurn in der bisherigen Fachrichtung weitergeführt?                                                                                                                                                                                        JaO                   neinD\na) Fachrichtung vor dern Übertritt\nb) Fachrichtung nach dem Übertritt ...\n6.   Nur für Auszubildende mit berufsqualifizierendem Ausbildungsabschluß (Belege bitte beifügen)\n6.1 Ausbildungszeiten bis zum berufsqualifizierenden Abschluß                                                                                       Beginn.................... ,.......                                Ende .. .\n6.2 Wurde nach dem berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluß eine Erwerbstätigkeit ausgeübt?                                                                                                                                                               JaO                   neinD\n6.3 Wenn ja: a) Zeiten der Erwerbstätigkeit\n:::~nn • • • · · . . . •• • • • • • • • • • • • • 1........................................\n(soweit Platz nicht ausreicht, bitte besonderes Blatt verwenden)                                 +............\nb) Zeiten der Hausfrauentätigkeit einer Mutter mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren oder einem Kind, das behindert\n1:...................                    =~=t •. :• · · · :\n::::~ H,lte angcw,esen ~ [;gen~~ :a\"::? : ,st,\nGeburtsdatum\ndes Kindes                                                           ........................... ..\nArt und Grad der Behinderung..                                                                                 .. ................ ,......................... ,.... ,...............................................................................................................\nc) Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie ihnen gleichgestellte Zeiten\n::::\"\n6.4 War der Auszubildende in der Lage, sich in den zu Tz 6.3 Buchstabe a)\na~1gegebenen Zeiten aus dem                  Ertrag seiner Erwerbstätigkeit selbst zu unterhalten?\n··································'·····················································\nAußergewöhnliche Belastungen der Eitern und des Ehegatten des Auszubildenden, insbesondere nach den§§ 33, 33a,\nJaO                   neinD\n33b EStG, (z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge für Körperbehinderte, Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haus-\nhilfe, Beerdigungskosten), die im Bewilligungszeitraum anfallen, können im Rahmen der Einkommensanr(;)chnung nur auf\nbesonderen schriitlichen Antrag berücksichtigt werden. Nähere Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung:\nIch versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind.\nMir [st bekannt,\n1.   daß ich verpflichtet bin, jede Änderung zu den gemachten Angaben unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung/der\nHochschule schriftlich anzuzeigen,\n2.   daß unrichtige oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder\nals Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden und daß zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert\nwerden können.\nOrt, Datum                                                                                                                                  Der Vater                   1)\nDer Auszubildende                                                                                                                           Die Mutter                     1)\nDer Ehegatte                                                                                                                               Gesetzlicher Vertreter 2)\n1) Bei Minderjährigen zugleich als gesetzlicher Vertreter\n2) Falls die Eltern nicht gesetzliche Vertreter sind, auch Unterschrift des gesetzlichen Vertreters"]}