{"id":"bgbl1-1975-57-4","kind":"bgbl1","year":1975,"number":57,"date":"1975-05-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/57#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-57-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_57.pdf#page=15","order":4,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1171,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 57 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Mai 1975                                                  1171\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 34, ausgegeben am 24. Mai 1975\nTag                                               Inhalt                                                                Seite\n20. 5. 75   Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   765\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                  Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                           Bundesanzeiger                                  Inkraft-\nNr.                  vom                        tretens\n13. 5. 75   Verordnung über die Verlängerung der Frist für\nden Bezug des Kurzarbeitergeldes in den Bezirken\nder Arbeitsämter Bad Hersfeld, Bonn, Bremer-\nhaven, Düren, Düsseldorf, Fulda, Göppingen,\nHamburg, Heide, Kiel, Landshut, Leer, Limburg,\nLübeck, Meschede-Brilon, Nagold, Nordhorn,\nOberhausen, Rastatt, Rosenheim, Solingen und\nWeilheim                                                       90             17.5. 75                         1. 12. 74","1172                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nübersieht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 291. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n30. April 1975, ist im Bundesanzeiger Nr. 90 vom 17. Mai 1975 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 90 vom 17. Mai 1975 kann zum Preis von 1,- DM (einschl. Ver-\nsandgebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\"\nKöln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzbl,ltt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zollta1ifveron]nungen veröffentlicht.\nB c zu g s b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlug vorliegen. Pustans(hrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienene1 Ausgaben: Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, Postfodi 6 24, Tel. (0 22 21) 23 ao 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundes9csctzblülter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe : 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die, Mchrwer tsU!uer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}