{"id":"bgbl1-1975-51-7","kind":"bgbl1","year":1975,"number":51,"date":"1975-05-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/51#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-51-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_51.pdf#page=7","order":7,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1059,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 51 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1975                                                                                                 1059\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 30, ausgegeben am 6. Mai 1975\nTag                                                                           Inhalt                                                                                           Seite\n24. 4. 75  Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der\nSteuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               661\n24. 4. 75  Gesetz zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der\nSteuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der inter-\nnationalen Investitionstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           679\n11. 4. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Dbereinkornrnens zur Ver-\nhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheits-\ngebiete gesendet werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      698\n18. 4. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkornrnens über die vorüber-\ngehende Einfuhr von Lehrmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               698\n21. 4. 75  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und Kanada über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             699\n22. 4. 75  Bckann1machung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Zuständigkeit\nder Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minder-\njährigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       699\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                            -    Ausgabe in deutscher Sprache -\nvorn                          Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n14. 4. 75  Verordnung (EWG) Nr. 961/75 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und Fein -\n9 r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfun-\ngen bei der Einfuhr                                                                                                              15. 4. 75                       L 93/1\n14. 4. 75 Verordnung (EWG) Nr. 962/75 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr\nfür Getreide, M eh 1 und M a 1 z hinzugefügt werden                                                                               15.4. 75                        L 93/3\n11. 4. 75   Verordnung (EWG) Nr. 963/75 der Kommission zur Festsetzung\nder Mindestpreise bei der Ausfuhr von Begonien - , Da h -\n1 i e n - , G 1 a d i o 1 e n - und S i n n i g i a k n o 1 1 e n nach\nDrittländern                                                                                                                     15. 4. 75                       L 93/5\n11. 4. 75   Verordnung (EWG) Nr. 964/75 der Kommission zur Festsetzung\nder Liste der spüten, mittelspäten und frühen Sorten von\nLolium perenne L.                                                                                                                15. 4. 75                       L 93/11\n14. 4. 75  Verordnung (EWG) Nr. 965/75 der Kommission zur .Änderung\ncle,r Verordnung (EWG) Nr. 1204/72 über Durchführungsbe-\nsl.immunqen zur Beihilferc9elung für O 1 s a a t e n                                                                             15. 4. 75                       L 93/14","1060                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDutum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                      -  Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom               Nr./Seite\n14. 4. 75     Verordnung (EWG) Nr. 966/75 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 892/75 zur Einführung einer Aus-\ngleichsabgabe auf die Einfuhr von Tomaten mit Ursprung\nin Spanien                                                                             15.4. 75            L 93/15\n14. 4. 75    Verordnung (EWG) Nr. 967/75 der Kommission zur Änderung\nder als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -\nt r e i d e - und R e i s s e k t o r s anzuwendenden Beträge                           15.4. 75            L 93/16\n15. 4. 75     Verordnung (EWG) Nr. 968/75 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und Fein -\ng r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfun-\ngen bei der Einfuhr                                                                    16.4. 75            L 94/1\n15. 4. 75    Verordnung (EWG) Nr. 969/75 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prlimien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr\nfür G e t r e i d e , M eh 1 und M a 1 z hinzugefügt werden                             16. 4. 75           L 94/3\n15. 4. 75    Verordnung (EWG) Nr. 970/75 der Kommission zur Festsetzung\nder durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein                                         16.4. 75            L 94/5\n15. 4. 75     Verordnung (EWG) Nr. 971/75 der Kommission zur Festsetzung\nder Abschöpfungen bei der Einfuhr von Mi 1 c h und Mi 1 c h -\nerzeugnissen                                                                           16.4. 75            L 94/7\n15. 4. 75    Verordnung (EWG) Nr. 972/75 der Kommission zur Änderung\nder Verordnungen (EWG) Nr. 1223/74 und (EWG) Nr. 2637/70\nhinsichtlich der Gültigkeitsdauer bestimmter Ausfuhrlizenzen\nfür G e t r e i d e und Re i s                                                         16.4. 75            L 94/13\n15. 4. 75     Verordnung (EWG) Nr. 973/75 der Kommission zur Änderung\nder Wlihrungsausgleichsbeträge für bestimmte Mi 1 c h -\nerzeugnisse                                                                             16.4. 75            L 94/15\n15. 4. 75    Verordnung (EWG) Nr. 974/75 der Kommission zur Verlänge-\nrung der Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter\nFischereierzeugnisse                                                                    16.4. 75            L 94/18\n15. 4. 75    Verordnung (EWG) Nr. 976/75 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 893/75 zur Einführung einer Aus-\ngleichsabgabe auf die Einfuhr von Tomaten mit Ursprung\nin Marokko                                                                             16.4. 75            L 94/20\n15. 4. 75    Verordnung (EWG) Nr. 977/75 der Kommission zur Änderung\nder als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -\nund Re i s s e k t o r s anzuwendenden Beträge                                          16.4. 75            L 94/21\n15. 4. 75     Verordnung (EWG) Nr. 978/75 der Kommission zur Änderung\nder bei der Einfuhr von G e t r e i d e - und R e i s v e r -\na r b e i t u n g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöp-\nfungen                                                                                 16.4. 75            L 94/25\n15. 4. 75     Verordnung (EWG} Nr. 979/75 der Kommission zur Änderung\nder besonderen Abschöpfung bei der Ausfuhr von W e i ß -\nund R o h z u c k e r                                                                  16.4. 75            L 94/27\n14. 4. 75     Verordnung (EWG) Nr. 980/75 des Rates zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 1052/68 über die Regelung für die\nEinfuhr und die Ausfuhr von G et r e i de - und Re i s v er -\narbeitungserzeugnissen                                                                 17. 4. 75           L 95/1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVedag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdn,ckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II weiden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die da7u gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifvcrcrdn,mgc-m veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bewg nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 8G 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der ilngewandte SteuersiltZ beträgt 5,5 0/o."]}