{"id":"bgbl1-1975-5-8","kind":"bgbl1","year":1975,"number":5,"date":"1975-01-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/5#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-5-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_5.pdf#page=6","order":8,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 2","page":230,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["230                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus cl(:m Bes eh l uß des Bundesverfassungsgerichts                                              II. Teil -              Finanzänderungsgesetz 1967 -                               vom\nvom 13. November J 974 -- 1 BvL 12/73 ---, ergangen                                                 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. l S. 1259) ist\nauf Vorlage des Sozialgerichls Gelsenkirchen, wird                                                  insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar,\nnachfolgender Entscheidun~1ssal.z veröffentlicht:                                                   als Frauen, deren nicht gesetzlich krankenversi-\nchertes             Ausbildungsverhältnis                                während     der\nDie Regelung in § J:3 Absatz 2 Satz l des Gesetzes                                                Schwangerschaft vor Beginn der Schutzfrist, je-\nzum Schutze (for erwerbstätigen Mutter (Mutter-                                                   doch später als zwölf Wochen vor Ablauf des vier-\nschutz~iesctz       MuSchG) in der Fassung der Be-                                                ten Monats vor der Entbindung endet, vom Bezug\nkanntmachung vom 18. April 1968 (Bundesgesetz-                                                    eines fortlaufend gezahlten Mutterschaftsgeldes\nblatt l S. 315) und in § 200a Satz l der Reichs-                                                  schlechthin ausgeschlossen sind.\nversiclicrungsordnun~J in der Fc1ssLmg des Arti-                                                  Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß\nkels l § 1 Nr. G dPs Cesel:;.es zur Verwirklichung                                           § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nder mchrjüliri~l<'n Finanzplanung des Bundes,                                                sungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 7. Januar 1975\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 2, ausgegeben am 14. Januar 1975\nTag                                                                            Inhalt                                                                                        Seite\n29. 11. 74  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Re~Jierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über Kapitalhilfe . . .                                                                             33\n6. 12. 74  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die wirtschaftliche, indu-\nstrielle und technische Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  35\n11. 12. 74  Bekanntnrnchung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung des Madrider Ab-\nkommens über die internationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        38\n11. 12. 74  Bekanntmachung des Protokolls über die zusätzliche Beihilfe nach dem geänderten fran-\nzösischen Gesetz vom 30. Juni 1956 in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 11. Oktober\n1974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    38\n11. 12. 74  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Bank für Inter-\nnationalen Zahlungsausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          40\n11. 12. 74  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die Unter-\ndrückung falscher oder irrE'führender Herkunftsangaben auf Waren und der Stockholmer\nZusatzvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  41\n16. 12. 74  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-\nbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       41\n16. 12. 74  Bekanntmachung über den Gc-oltungsbereich des Wiener Ubereinkommens über kon-\nsularische Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    42\n18. 12. 74  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Ubereinkommens über den Zivil-\nprozeß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       42\n23. 12. 74  Bekanntnrnchung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Lufttüchtigkeits-\nzeugnisse für cin9cführte Luftfahrzeuge vom 31. Mai 1974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    43"]}