{"id":"bgbl1-1975-49-7","kind":"bgbl1","year":1975,"number":49,"date":"1975-05-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/49#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-49-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_49.pdf#page=20","order":7,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1032,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["1032                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 29, ausgegeben am 3. Mai 1975\nTag                                                                    Inhalt                                                                                        Seite\n24. 4. 75   Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem\nGebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                645\n22. 4. 75   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation\nvon Urkunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    660\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                       Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                   Bundesanzeiger                                      Inkraft-\nNr.                 vom                              tretens\n24. 4. 75   Verordnung über die Grundsätze für die Ver-\nteilung der Gemeinschaftszollkontingente 1974/75\nfür Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhen-\nrassen, nicht zum Schlachten                                                                          80                 29. 4. 75                         30.4. 7-5"]}