{"id":"bgbl1-1975-47-4","kind":"bgbl1","year":1975,"number":47,"date":"1975-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/47#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-47-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_47.pdf#page=7","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 28","page":1003,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 47 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. April 1975                                                                                   1003\nAnmerkung zur Anlage\nDie welteren drei Stücke der Schlachtkarte enthalten in dem Kasten in der rechten oberen Ecke\nfolgende Bestimmungsvermerke:\n2. Exemplar:     für Antragstellung\nNach Schlachtung vom Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt der Schlachtung an\nErzeuger oder an die für die Entgegennahme des Antrags zuständige Stelle zu\nsenden. Bei Intervention von der EVSt einzubehalten.\n3. ExemplM:      Nach Schlachtung bzw. bei Intervention nach Abstempelung durch die EVSt vom\nVerfügun9sberechtigten im Zeitpunkt der Schlachtung dem Schlachtbetrieb, bei Haus-\nschlachtung der zuständigen Fleischbeschaubehörde zu übergeben.\n4. Exemplar:     verbleibt beim Erzeuger.\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 28, ausgegeben am 26. April 1975\nTag                                                                Inhalt                                                                                      Seite\n26. 3. 75 ßPkcrnnl.machung der Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul-\nund Klauenseuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  625\n14. 4. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Fassung der Berner Ubereinkunft\nzum Schutz von Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               642\n14. 4. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-\nbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         642\n14. 4. 75 Bckünntmachung über den Geltungsbereich des am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Welt-\nurhebcrrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          643\n14. 4. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung der Welt-\norganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 643\n14. 4. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zum Schutz der Her-\nslcllcr von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . . .                                                      644\n18. 4. 75 Bekannlmachunq über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der\nBundcsn,publik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die\nd('n1schc· Cerichl.sburkei.t für di.e Verfolgung bestimmter Verbrechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          644"]}