{"id":"bgbl1-1975-41-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":41,"date":"1975-04-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/41#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-41-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_41.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Seemannsamtsverordnung","law_date":"1975-04-09T00:00:00Z","page":901,"pdf_page":1,"num_pages":5,"content":["901\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1975                     Ausgegeben zu Bonn am 16. April 1975                                                                                                               Nr.41\nTag                                                                        Inhalt                                                                                          Seite\n9.4. 75   Zweite Verordnung zur Änderung der Seemannsamtsverordnung                                                                                                          901\n951:1-4\n9. 4. 75  Verordnun~J über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil\nund im fochtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Radio- und Fernsehtechniker-\n1-Iand werk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     906\n9. 4. 75  Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil\nund im fachtheoretischcn Teil der Meisterprüfung für das Raumausstatter-Handwerk . .                                                                                909\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündun9cn im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             912\nRechlsvorschrift:en der Emopäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           912\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Seemannsamtsverordnung\nVom 9. April 1975\nAuf Grund des § 143 Abs. 1 Nr. 2 des Seemanns-                                                Die Anlage 1 (zu § 2) - Muster des Seefahrt-\ngesetzes vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 713).                                    buches - erhält die aus der Anlage ersichtliche\nzuletzt geändert durch Artikel 49 des Zuständig-                                           Fassung.\nkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 705), wird mit Zustimmung des Bun-                                                                                    Artikel 2\ndesrates verordnet:                                                                             Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nArtikel 1                                                         blatt I S, 1) in Verbindung mit § 148 des Seemanns-\ngesetzes auch im Land Berlin.\nDie Seemannsamtsverordnung vom 3. Juni 1959\n(Bundesgesetzbl. II S. 687), zuletzt geändert durch\nArtikel 3\ndie Verordnung über die Gebühren der Seemanns-\nämter im Bundesgebiet vom 21. März 1972 (Bun-                                                   Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\ndesgesetzbl. I S. 585), wird wie folgt geändert:                                            kündung in Kraft.\nBonn, den 9. April 1975\nDer Bundesminister für Verkehr\nGscheidle\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIn Vertretung\nEicher","902                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnlage zu Artikel 1\nMuster des Seefahrtbuches\nim Format DIN A 6\nDer Einbanddeckel besteht aus feingenarbtem, steifen, marineblauem Kunstleder mit Sichtscheibe\nim vorderen Einbanddeckel. An der Innenseite des hinteren Einbanddeckels ist eine Tasche aus\ndurchsichtigem Material befestigt.\nVorderer Einbanddeckel außen                                Vorderer Einbanddeckel innen\nBUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND                        Das Seefahrtbuch ist sorgfältig aufzubewahren.\nEigenmächtige Eintragungen oder Änderungen sind\nstrafbar.\n(Bundesadler)\nSozialversicherung\nDas Seefahrtbuch ist für die Beurteilung sozial-\nversicherungsrechtlicher Verhältnisse von Bedeu-\nSEEFAHRTBUCH                              tung. Unter anderem dient es dem Reeder gegen-\nfür                               über als Nachweis der Versicherungsnummer.\n(Sichtscheibe)\nVersicherungsnummer des Buchinhabers\n1   1\nBereich       Geb.-Dat.             Serien-Nr.\nden\nSeriennummer                                             Seriennummer: ...\n(Seemannsamt/Seekasse)","Nr. 41     Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. April 1975                                                                903\nSeite 1                                                                      Seite 2\nReg. Nr.\nBUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND\n(Bundesadler)\nRaum für das\nLichtbild des\nSEEFAHRTBUCH                                                                       Inhabers\nfür\n(Name)\nUnterschrift des Inhabers\n(Vornamen)                              Es wird bescheinigt, daß der Inhaber die durch das\nobenstehende Lichtbild dargestellte Person ist und\ndie darunter befindliche Unterschrift eigenhändig\nvollzogen hat.\n........................................ , den .................................. .\nDas Seemannsamt\nSeriennummer                                                  Seriennummer\nSeite 3                                                                      Seite 4\nPersonenbeschreibung                           Raum für Änderungen der Angaben auf den Sei-\nten 1 und 3\nName:\nVornamen:\n(Rufnumc unterstreichen)\nGeburtsdatum:\nGeburtsort:\nAnschrift: (\nStaatsangehörigkeit: ..\nAugenfarbe:                         Größe:   ........... cm\nBesondere Kennzeichen:\nSeediensttauglichkeit: siehe Seediensttauglichkeits-\nzeugnis\nFamilienangehörige oder Personen, die eventuell\nzu benachrichtigen sind:\nSeriennummer                                                  Seriennummer","904                                       Bunde,sges,etzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nSeite 5                                                                       Seiten 6 und 7\nDer Inhaber hat vor Ausfertigung dieses Seefahrt-                                                        Vermerke\nbuches das Seefahrtbuch                                                    über nachgewiesene, anrechnungsfähige Vordienst-\nzeiten und Zulassungsnachweise (außer Befähi-\nReg.-Nr.: .                                                                gungszeugnissen).\nSeriennummer:\nausgestellt am:\ndurch das\nSeemannsamt:\nvorgelegt.\nDem Inhaber ist gemäß § 11 Abs. 3 des Seemanns-\ngesetzes ein neues Seefahrtbuch\nReg.-Nr.:\nSeriennummer:\nausgefertigt worden.\n... , den ................................... .\nDas Seemannsamt\nSeriennummer                                                               Seriennummer\nSeite 12 und fortlaufend alle Seiten mit gerader Seitenzahl\nSeiten 8 bis 11                                                                      bis Seite 38\nRaum für Visa und Vermerke                                                             .... .Anmusterung als:\nNr. in der\nMusterrolle\nSchiff:\nU.-Signal: ........... BRT...              PSe ....\nReeder:\nHeimathafen:\nRegisterhafen:\nDienstantritt am:\n........................ , den\nDAS SEEMANNSAMT\nUmmusterung mit Wirkung vom:\nzum:\n.... , den ........\nDAS SEEMANNSAMT\nSeriennummer                                                               Seriennummer","Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. April 1975                                         905\nSeite 13 und fortlaufend alle Seiten mit ungerader\nSeitenzahl bis Seite 39                                            Seiten 40 bis 43\nDienstzeit als:                                                                Dienstzeit des Inhabers\nauf aufliegenden Schiffen*)\nab:                   als:\nDer Inhaber hat während der Zeit\nSchiff:\nvom:_.                             .. bis:\nFahrtgebiet:                                          Fahrt\nauf dem aufliegenden Schiff:\nvom:\nbis:\nU.-Signal:            ..... BRT:           . _____ PSe:\ninsgesamt:                  Monate       .. ____ .... Tage\nReeder:\nAuf die Fahrtzeit sind                   Tage für den\nUrlaub nach der Abmusterung anzurechnen.                    als:\nSchiffsdienst geleistet.\n___ , den\n..... , den\nUnterschrift des Kapitäns oder eines bevollmächtig-\nten Schiffsoffiziers\nDer Reeder\nDie Abrnusterung ist erfolgt. / Das Dienstende ist\nglaubhaft gemacht.                                          *) Hier ist die Zeit einzutragen, während welcher der Inhaber\nauf einem aufliegenden Schiff dauernd im Schiffsdienst (z. B.\nmit Wachdienst, Arbeiten zur Instandhaltung und Sicherung\ndes Schiffes) beschäftigt worden ist, unter Angabe der\n_, den                             Dienststellung.\nDAS SEEMANNSAMT\nSeriennummer                                                Seriennummer"]}