{"id":"bgbl1-1975-38-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":38,"date":"1975-04-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/38#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-38-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_38.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar","law_date":"1975-04-07T00:00:00Z","page":829,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["829\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1975                        Ausgegeben zu Bonn am 11.. April 1975                                                                                                            Nr. 38\nTag                                                                         Inhalt                                                                                         Seite\n7.4. 75   Gesetz über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar                                                                                                     829\n[)40-9\n7. 4. 75  Gesetz über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    830\n1. 4. 75 Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der privaten und\nder öffentlich-rechtlichen Bausparkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               831\n24. 3. 75 ~rslc Vt)rordnung zur Änderung der Verordnung über die Rechnungslegung bestimmter\nkleinerer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 VAG . . . . . . . . . . . .                                                                    847\n7b'.l1-l-5\n21. 3. 75  Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von\nBundesbe,unten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozial-\nordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     848\n,:030-11-39\n2.4. 75   Berichtigung der Neufdssung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung                                                                                                 848\n92:12-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundcsg<:-:sel.zblatt Teil II Nr. 20 und Nr. 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              849\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            850\nGesetz\nüber den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar\nVom 7. April 1975\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                                                                               §3\nsen:                                                                                             Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\n§ 1                                                           1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nDie Bundeswasserstraße Saar wird von km 28,871                                                                                                §4\n(saarländische Kilometrierung) bis zur Mündung in\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\ndie Mosel Binnenwasserstraße des Bundes, die dem\nin Kraft.\nallgemeinen Verkehr dient (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des\nBundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 -\nBundesgesetzbl. II S. 173 - , zuletzt geändert durch                                             Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nArtikel 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des                                             sind gewahrt.\nBundesfernstraßengesetzes vom 4. Juli 1974 - Bun-                                                Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\ndesgesetzbl. I S. 1401).\nBonn, den 7. April 1975\nFür den Bundespräsidenten\n§2                                                                           Der Präsident des Bundesrates\nKubel\nDie lfd. Nr. 33 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des\nBundeswasserstraßengesetzes wird wie folgt geän-                                                                           Der Bundeskanzler\ndert:                                                                                                                                    Schmidt\nDie Wörter „km 28,871 (saarländische Kilometrie-                                                         Der Bundesminister für Verkehr\nrung)\" werden ersetzt durch das Wort „Mosel\".                                                                                         Gscheidle"]}