{"id":"bgbl1-1975-32-2","kind":"bgbl1","year":1975,"number":32,"date":"1975-03-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/32#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-32-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_32.pdf#page=15","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 17 und Nr. 18","page":743,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1975                                                                                               743\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 17, ausgegeben am 21. März 1975\nTag                                                                     Inhalt                                                                                      Seite\n18. 3. 75 Gesetz zu den Internationalen Obereinkommen vom 29. November 1969 über die zivil-\nrechtliche Haftung für Olversdlmutzungssdläden und vom 18. Dezember 1971 über die\nErrichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Olversdlmutzungsschäden                                                                         301\nNr.18, ausgegeben am 22. März 1975\n13. 2. 75 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsd1-\nland und der Regierung der Tunesischen Republik über finanzielle Zusammenarbeit . . . .                                                                      349\n28. 2. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Zusatzvereinbarung zum Ma-\ndrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben\nauf Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  351\n5. 3. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Fassung der Berner Ubereinkunft\nzum Sdrntz von Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      352\n5. 3. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung der\nWeltorganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            352\n6. 3. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden\nvon der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         353\n14. 3. 75 Bekanntmachung der Änderungen der Satzung der Ernährungs- und Landwirtschafts-\norganisation der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        353","744                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 289. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n28. Februar 1975, ist im Bundesanzeiger Nr. 52 vom 15. März 1975 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 52 vom 15. März 1975 kann zum Preis von 1,- DM (einschl. Ver-\nsandgebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\"\nKöln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlö.g: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesqcsetzbldlt Teil I werden Gesetze. Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesqesctzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der D_DR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBek,mntnwchun11en sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufendei Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen PostansdHift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits e, schienener Ausgab1m: Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 i2 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten' 1, 10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDiese, Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das PostschPckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten, der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}