{"id":"bgbl1-1975-23-4","kind":"bgbl1","year":1975,"number":23,"date":"1975-02-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/23#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-23-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_23.pdf#page=10","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12","page":626,"pdf_page":10,"num_pages":3,"content":["626                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nB u ndesy;ese lz bla tt\nT ei I II\nNr. 12, ausgegeben am 25. Februar 1975\nInhalt                                                                                      Seite\n27. 1. 75   lkkt111111l11c1chL111\\J cl<is /\\bkonrnwns zwisch<!n de1                                          der Bundesrepublik Deutsch-\nl<11Hl L111d d<'r l(<'CJi<'J un~J dc:r Republik Nigc!r über                                                                                               213\n27. l. 7:l  Bt:k<11111t1nt1d1t11HJ iilwr das lnloaftlrnl.en des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nlkul.schl<11Hl und <km J\\uslr<lliscl1en Bund zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur\nVc,rhi11dc:11111q dn                                   bei den S1cuF:rn vom Emkommen und vom Ver-\n111ii<J<'11 sowie'. IH'i ('iniq<'n <1nderen                      ... . ........ ..... .......................                                             216\n30. 1. 7.5 Br!kiln11l111<1ch111HJ dc's i\\likornmPns zwischen der                                             der Bundesrepublik Deutsch-\nlc1nd und d('J' fü,qinlllHJ d('r lslamisdwn Republik                          P;at,ict,,n                Kapitalhilfo . . . . . . . . . . .               216\n5. 2. 75  fü,kd1111l.r11<1ch11n<J d('i\" Prolokollc: zur Vc!rli:ingcrung des Weizenhandels- und des Nahrungs-\nmilJclhillP-Ulwr('illkomrnclls von 1971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     219\n6. 2. 75  Bek<lnnl.mad1unq über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechts-\nhilfe in Strafsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  228\n31 !J-1fi-l\n6. 2. 75  Bekannl111c1chung ülil;r cllm Celtungsbercich des Ubereinkommens zur Errichtung der Welt-\norganisation fiir ~Jeisliges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 228\n6. 2. 75  Bekanntmachun~J über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die inter-\nnationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken\nund der Stockholmer Fassung des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 229\n6. 2. 75  Bekanntmaclrnnu über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Berner Uberein-\nkunft zum Schul/'. von Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     229\n7. 2. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-\nbandsübereinJrnnft zum Schutz des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          230\n12. 2. 75  Bekanntmachung zum Protokoll über die zusätzliche Beihilfe nach dem geänderten fran-\nzösischen Gesetz vorn 30. Juni 1956 in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 11. Okto-\nber 1974 (Berichtigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       231","Nr. 2'.3 - ~ Ta~J der Ausgabe: Bonn, den 28. Februar 1975             627\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 288. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n31. Januar 1975, ist im Bundesanzeiger Nr. 36 vom 21. Februar 1975 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 36 vom 21. Februar 1975 kann zum Preis von 1,- DM (einschl. Ver-\nsandgebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\"\nKöln 83400-502 bezogen werden.","628                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nFundstellennachweis A\nBundesrecht\nohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1974 - 296 Seiten DIN A 4\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nDer Fundstellennachweis A 1974 enthält (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Ver-\nträgen mit der DDR abgesehen) die Fundstelfen der nach dem 31. Dezember 1963\nim Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundesanzeiger verkündeten und noch gelten-\nden Vorschriften\nund der im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften\nmit den inzwischen eingetretenen Änderungen.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 15,- zuzüglich je DM 1,40 Porto und Ver-_\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1974 - Format DIN A 4 - Umfang 424 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge\nmit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffent-\nlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische\nBedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 15,- zuzüglich je DM 1,40 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.\nHerausgeber: Der Bundesminister der ·Justiz\nv,,, 1,\"J: B111ult·s<1nWi(Jt•r Verld(JSCfPs.m.h.J-1. •··· Drnck: Bunde,drnckerei Bonn\nIm B111H.lcS(JPs<,tziJJ<1II Tr•il I w<'rdt,n c:1,s,,1·1.r', Vt!r<Jrt.lnunqen, AnordmrnqPn 1.mtl damit im Zm;ammcnh,rnq stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundcsgesclzbl<1lt Teil II werd<'n vülk1'rr<'ci11liche Vereinb,1r111HJ1.'n, Vcr(1iiq1c mil cle:r DDR                          dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBckanntmilchun(JPll snwir· Zt,llli/J'ilv1•ru1d11m,ql·n verülfcn1.lichl,\nB c zu g s b l; d in (J u 11 <J \"11 : L,rnfr,ndC'r Bt:l'.lHJ m,r im Posl<1llunnc111r•nt                                                               31. 10. jeden Jahres\nheim Verli!q vorlir:(J<'ll. 1'1Jsl,ll!sd11 ill ilJJ Abo11n,,11H'l1tslwslPl!u1HTl'Jl                                                                       Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, l'oslf,1<h li 24, Trd. (0 22 21) :u BO 67 bis fül.\nBczu9sJHPis             Fiir T1,il 1 11nd Tt,il 11 lwlbFihrlich je                                           c1nciet,1mq1ene 16 Seilen 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gill iluch hir ß11ndc'S<J()scl·1,hJ;i!ft,r, dir' vor deu, l.                      ausqecrelJ(;n worden          Lieferunq ~Jege11 Voreinsendung des Betrages\niiUf das Postschcckkonlo Bu11cl\"stJ('Sl'i1.!Jl<1ll. Köln :l !)9\"50!! oder ireqcn Vor,rnsrc,cluw11q.\nPreis diesPr A11sqaiJ(': 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich ---,40 DM Versandkosten), b<'i Liefcruni1 gegen Vorans1echmrng 1,90 DM. Im Bezugs·\nprPis ist diP M<,]11wf>rlsl1•11<•r Pn1!J,il1<'n; d('l ,IIHJcw<1ndte Ste1wrst1lz br~lriigt 5,5 °/0 •"]}