{"id":"bgbl1-1975-17-3","kind":"bgbl1","year":1975,"number":17,"date":"1975-02-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/17#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-17-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_17.pdf#page=5","order":3,"title":"Verordnung über die Grenze des Freihafens Hamburg","law_date":"1975-02-14T00:00:00Z","page":489,"pdf_page":5,"num_pages":4,"content":["N1. 17     Tc1g der Ausgabe: Bonn, den J 8. Februar 1975 489\nVerordnung\nüber die Grenze des Freihafens Hamburg\nVom 14. Februar 1975\nAu I Grund des § 86 Abs. 2 des Zollgesetzes in der\nFc1sslmg der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970 (Bun-\ndesgeselzbl. l S. 529), zuletzt geändert durch das\nFiinfzehnte Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes\nvorn 3. August 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 940), wird\nV('rordnel.:\n§ 1\nDie Grenze des östlich des Köhlbrands gelegenen\nGcbids des Freihafens Hamburg--Alter Freihafen-\nwird ~Jeändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der\nAnlc1ge.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nJ<jtungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt J S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\ncrnch im Land Berlin.\n§ 3\n(l) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nkündung in Kraft.\n(2) Gleichzeitig lritt die Verordnung über die\nGrenze des Freihafens Hamburg--Alter Freihafen -\nvorn 12. Juli 1967 (Bundesanzeiger Nr. 133 vom\n20. Juli 1967), zuletzt geändert durch die Dritte Ver-\nordnung über die Änderung der Grenze des Frei-\nhafens Hamburg vom 28. Oktober 1971 (Bundesge-\nsetzbl. l S.1721), außer Kraft.\nBonn, den 14. Februar 1975\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel","490                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nAnlage\nzur Verordnung\nüber die Grenze des Freihafens Hamburg\n-Alter Freihafen -\nDie Zollgrenze gegen das östlich des Köhlbrands       gerader Verlängerung 17 m nach Nordosten und\ngelegene Gebiet des Freihafens Hamburg - A:lter          biegt dann im rechten Winkel nach Nordwesten ab,\nFreihafen - verläuft vom östlichen Führungspfahl         bis sie wieder auf die Kaimauer des Zollkanals stößt.\nder Pontonanlage Uberseebrücke der Zollverwaltung        Dieser folgt sie in nordöstlicher Richtung 134 m bis\nwestlich zunächst an der Westkante des anschlie-         zum Gebäude der Grenzaufsichtsstelle Kornhaus-\nßenden Pontons bis zur nordwestlichen Pontonecke.        brücke. Dort wendet sie sich nach Südsüdosten und\nVon dort überquert sie - durch Grenzweiser ge-           verläuft in dieser Richtung, zunächst an der West-\nkennzeichnet - den Niederhafen in östlicher Rich-        seite des Gebäudes, 15 m bis zur Mitte der Straße\ntung 175 m bis zur Westseite der Uberseebrücke in         „Neuer Wandrahm\". Sie überquert anschließend in\nHöhe der südlichen Pfahlgruppe des Mittelbogens.         gerader Linie die Straße „Bei St. Annen\" in Richtung\nSie wendet sich dort nach Süden und verläuft an der      auf die Südwestecke der Personenhalle des Zoll-\nWestseite der Uberseehrücke bis zum Ponton, den          amts Hamburg.,.Kornhausbrücke. Von dort verläuft\nsie -- durch einen weißen Strich gekennzeichnet -        sie an der Südseite der Gebäude des Zollamts Ham-\nbis zur Elbseite überquert. Von dort folgt sie der       burg-Kornhausbrücke bis zur Südostecke der Ost-\nPontonkante --- durch einen weißen Strich gekenn-        halle des Zollamts. Die Zollgrenze biegt zunächst\nzeichnet -- um das Ostende des Pontons bis zur Ost-      nach Südosten um, folgt dem Maschenzaun - die-\nseite der Uberseebrücke, an der sie in nordöstlicher     sen in den Freihafen einbeziehend - in einem Bo-\nRichtung bis zur Höhe der südlichen Pfahlgruppe          gen nach Südwesten übergehend 170 m bis zum\ndes Mittelbogens verläuft. Uber diese Pfahlgruppe        Grenzübergang Brooktor. Dort überquert sie in süd-\nhinweg überquert sie den Niederhafen - durch             östlicher Richtung die Straße „Brooktorkai\" bis zur\nGrenzweiser gekennzeichnet -- bis zur Südwestecke        Nordecke der nördlichen Abfertigungsbühne des\ndes westlichen Pontons der Zollabfertigungsstelle        Zollamts Hamburg-Brooktor. Sie folgt der Rück-\nHamburg-Vorsetzen und folgt dann der Südkante            wand dieses Gebäudes m:id dem anschließenden\nder Pontonanlage bis zur südöstlichen Pontonecke.        Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend -\nVon dort überquert sie - durch Grenzweiser ge-           227,5 m in südwestlicher Richtung. Dort überquert\nkennzeichnet - die östliche Einfahrt des Nieder-         sie im rechten Winkel auf einer Länge von 8,5 m\nhafens bis an die Kehrwiederspitze. Sie folgt so-        die nördliche Einfahrt zum Zollhof, folgt sodann\ndann der nach Nordosten verlaufenden Kaimauer            erneut dem Maschenzaun auf einer Länge von 15 m\n40 m in dieser Richtung bis zu der Stelle, an der        in südlicher Richtung, überquert anschließend im\ndiese nach Nordwesten abknickt, überquert von dort       rechten Winkel auf einer Länge von 8,5 m die süd-\n- durch Hinweistafeln gekennzeichnet - in öst-           liche Einfahrt und folgt in dieser Richtung 6,5 m dem\nlicher Richtung den Straßenplatz vor den beiden          Maschenzaun bis zur nördlichen Kaimauer des\n' Niederbaumbrücken bis an die Nordwestecke der            Brooktorhafens. Sie verläuft an deren \\tVasserseite\nWassertreppe zum Kehrwiederfleet und verläuft so-        52 m in östlicher Richtung, anschließend 22,5 m in\ndann 185 m an der nördlichen Kaimauer gegen das          ostnordöstlicher Richtung und sodann 18 m in süd-\nKehrwiederfleet bis zur südöstlichen Ecke des Süd-       östlicher Richtung. Von diesem Punkt führt sie in\ngebäudes des Zollamts Hamburg-Niederbaum. Dort           einer Biegung 5,7 m nach Nordosten bis zur süd-\nbiegt sie, die Zufahrt zum südlichen Zollhof über-       westlichen Ecke des Verwaltungsgebäudes des Zoll-\nquerend, 25 m nach Norden, wendet sich, der Süd-         amts Hamburg-Brooktor. Von dort folgt sie der\nseite des Mittelgebäudes des Zollamts folgend, 12 m      Kaimauer an der Wasserseite 212,8 m nach Nord-\nnach Osten bis· zu dessen Südostecke und biegt, die      osten, anschließend 7,5 m nach Südsüdosten und\nZufahrt zum nört'l.lichen Zollhof überquerend, nach      dann 3,4 m in östlicher Richtung bis zur Ericus-\nNorden ab bis zum Südufer des Binnenhafens. Von          brücke. Sie überquert den Brooktorhafen an der\ndort verläuft sie an der Wasserseite der südlichen       Westseite dieser Brücke und folgt sodann der süd-\nKaimauer gegen den Binnenhafen ·nach Osten bis an        lichen Kaimauer des Brooktorhafens 3,4 m in west-\ndie Nordwestecke des westlich der Brooksbrücke ge-       licher Richtung. Dann wendet sie sich nach Süden\nlegenen Gebäudes. Sie folgt dessen West- und Süd--       und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen\nseile bis zur Südostecke, wo sie in gerader Verlän-      belassend - 57,5 min dieser Richtung, anschließend\ngerung der Ostseite 8 m nach Süden abknickt. Da-         41 mim Bogen nach Westen und dann 132 min süd-\nnach wendet sie sich im rechten Winkel nach Osten        westlicher Richtung. Dort biegt sie nach Südosten\nund überquert die Straße „Auf dem Sande\" in ge-          ab und folgt dem Maschenzaun - diesen im Frei-\nrader Linie 56 m. An diesem Punkt biegt sie im rech-     hafen belassend - 33,4 m in dieser Richtung. Sie\nten Winkel nach Norden ab und erreicht nach 12,6 m       wendet sich sodann nach Nordosten und verläuft\nerneut die südliche Kaimauer gegen den Zollkanal.        11,8 m in dieser Richtung. Dort biegt sie nach Süd-\nAn deren Wasserseite verläuft sie, den Biegungen         osten ab und folgt dem Maschenzaun - diesen im\nder Kaimauer folgend, zunächst in östlicher, dann in     Freihafen belassend - 29,5 m in dieser Richtung,\nnordöstlicher Richtung, bis sie, nach Uberqueren des     wendet sich sodann in ostnordöstlicher Richtung und\nZugangs zum Kleinen Fleet, die Stelle erreicht, an der   verläuft in dieser Richtung 6,5 m bis an die west-\ndie Kaimauer kurz vor der Jungfernbrücke nach            liche Ecke des Gebäudes Magdeburger Straße 3. Sie\nNorden abknickt. Von diesem Punkt führt sie in           folgt anschließend 18,5 m der nach Ostnordosten","Nr. 17    Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Februar 1975                         491\nverlcrnfenden Ci<:belwand, bie~JI dann an der nord-     sich nach 68,8 m auf einer Länge von 9,9 m in süd-\nöstlichen Ecke des Gebäudes im rechten Winkel           westliche Richtung bis zum Bahnübergang Harburger\nnach Südsiidosten ab und fol~Jt in dieser Richtung      Chaussee. Sie überquert in dieser Richtung die\n192 m der Ostseile dieses Gebäudes und der an-          Gleise auf einer Länge von 26 m und folgt dem\ngrenzenden Gcbüudc. Dort biegl sie nach Ostsüd-         Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend\nosten ab und verl~iull. dn der Nordseite des Maschen-   auf dem Deich am Berliner Ufer über den Grenz-\nzauns inmitten d<~r Gleisanli.l~Jen nördlich der Vers-  übergang Harburger Chaussee 1 257 m in westsüd-\nmannstraf)e bis an die Nordwestecke des Gebäudes        westlicher Richtung. Sie führt dann 8 m nach Süd-\ndes Bahnhofs .,1 lcm1burg-Kai rechts\". Sie führt an     westen, biegt erneut in westsüdwestliche Richtung\nder Nordseile des Bahnhofs~Jeb~iudes und der Zoll-      um und überquert die Deichauffahrt in einer Länge\nzweigstelle Hc1mburg-Versmcmnkc1i entlang bis zu        von 13 m. Von dort folgt sie wieder dem Maschen-\neinem Punkt 27,:i rn üstlich · der Zollabfertigungs-    zaun --- diesen im Freihafen belassend -- zunächst\nrampe, überquert 7 ,n in nördlicher Richtung das in     in gleicher Richtung 200 m, wendet sich dann in\nden Freihafen lühn)ndt~ Eisenbahn~Jleis und verläuft    einem Bogen von 53 m nach Nordwesten und ver-\nvon dort pc_1rallel zum Eisenbahnviadukt in ost-        läuft 544 m in dieser Richtung bis 30 m vor die Klüt-\nsüdöstlicher Richtung an der Nordseile des Ma-          jenfelder Straße. Dort überquert sie 15,6 m in nord-\nschenzauns bis in Höhe des im Freihafen gelegenen       östlicher Richtung das Potsdamer Ufer, wendet sich\nSchuppens 24 B. Von dort lol~Jl sie dem weiteren        nach Nordwesten und folgt dem Maschenzaun 56 m\nBogen des Maschenzc1uns           diesen im Freihafen   bis zum Grenzübergang Ernst-August-Schleuse. Dort\nbelassend      nach Südosten bis c1n die Eisenbahn-     überquert sie die Klütjenfelder Straße bis zur\nbrücke über die Norderelbe. Ü(~rn westlichen Rand       Nordostecke des Zollamts Hamburg-Ernst-August-\nder Brücke bis zum südlicben Ufer der Norderelbe        Schleuse. Sie verläuft weiter am Maschenzaun -\nfolgend, führt sie von dort crn der Ostseite des an-    diesen in den Freihafen einbeziehend - um das\nschließenden Maschenzauns bis zur Eisenbahnblock-       Grundstück des Zollamts Hamburg-Ernst-August-\nstelle Veddel. Sie wird dort durch die westlichen       Schleuse herum auf dem Damm zwischen Klütjen-\nWände der beiden Blockslellen-Gebäude gebildet,         felder Hafen und Ernst-August-Kanal bis an dessen\nverläuft dann am Maschenzaun           diesen im Frei-  Ende. Von dort setzt sie sich in nordwestlicher Rich-\nhafen belassend ..~. in südwestlicher Richtung wei-     tung auf dem Wasser fort bis zu dem Punkt im Rei-\nter und überquert an dessen Ende am nördlichen          herstieg, in dem sich die Linien schneiden, die durch\nBahndurchlaß 5 m in westlicher Richtung das Frei-       zwei Grenzweiser auf dem sich gegenüberliegenden\nhafengleis der Hafenbahn. Von dort führt sie weiter     Ufer bestimmt werden. Von dort führt sie in ge-\nan der Ostseite des Maschenzauns entlang und über-      rader Linie über den Reihenstieg bis zu der durch\nquert in dessen Richtung am südlichen Bahndurch-        Grenzweiser bezeichneten Stelle am oberen Rand\nlaß 5 m in östlicher Richtung das Freihafengleis der    der südlichen Uferböschung der östlichen Einfahrt\nHafenbahn. Sie verläuft weiter an der Ostseite des      zur Ellerholzschleuse, setzt sich dort an der Süd-\nanschließenden Maschenzauns bis zu dessen Ende          seite des Maschenzauns 70 m nach Westen fort, biegt\nam Bahndurchlaß der vom Bahnhof Veddel in den           nach Westsüdwesten ab und überquert den Eller-\nFreihafen führenden Hafenbahn. Sie überquert 8 m        holzweg auf einer Länge von 16 m. Sie wendet sich\nin westlicher Richtung das Hafenbahngleis und folgt     dann nach Südsüdwesten und verläuft am Maschen-\nwieder dem Maschenzaun            diesen im Freihafen   zaun - diesen im Freihafen belassend -- auf einer\nbelassend - bis zu dessen Ende am Schnittpunkt der      Strecke von 195 m parallel zur Böschung der Hoch-\nStraßen „Veddeler Damm\" und „Am Saale-Hafen\".\nstraße bis an die Südostecke des Fundaments des\nSie wendet sich dort nach Südwesten und führt in\nHEW-Hochspannungsmastes 801. Sie folgt dem Ma-·\ndieser Richtung 29 m bis zur Straßenmitte des Ved-\nschenzaun -- diesen und die HEW-Hochspannungs-\ndeler Damms. Dort biegt sie nach Südosten um und\nführt 33 m in gerader Linie bis zu dem Punkt, an        masten 800 und 799 im Freihafen belassend -- bis\ndem der Maschenzaun beginnt. Diesem folgt sie auf       zur Südostecke des Fundaments des HEW-Hochspan-\ndessen SüdC?slseile auf dem Bürgersteig bis 2,3 m       nungsmastes 799. Von dort verläuft sie am Maschen-\nvor das Gebäude der Zollabfertigungsstelle Nie-         zaun - diesen im Freihafen belassend - zunächst\ndernfelde, springt auf die Südecke dieses Gebäudes      95 m nach Südsüdwesten, wendet sich dann nach Sü-\nüber und verläuft an seiner Südostseile entlang bis     den und verläuft 80 m in dieser Richtung. Sie biegt\n1,9 m vor die Ostecke. Von dort führt sie im rechten    nach Südsüdwesten ab und verläuft 80 m in dieser\nWinkel über den Bürgersteig auf die Stützmauer          Richtung. Sie wendet sich dann in einem rechten\nder Hafenbahnanlage, folgt in nordöstlicher Richtung    Winkel zur östlichen Köhlbrandbrückenrampe, ver-\nauf einer Länge von 18 m dem Maschenzaun bis zur        läuft 5 m in westnordwestlicher Richtung und knickt\nwestlichen Ecke der Flußwegunlerfühnmg, überquert       dann nach Südsüdosten ab. Von dort folgt sie der\ndie Gleisanlagen bis zur südlichen Ecke dieser Unter-   Brückenrampe und der Brückenauffahrt Neuhof in\nführung, wendet sich dann nach Südwesten und ver-       einem Abstand von 3 m bis zur Nordostecke der\nläuft in dieser Richtung 7,8 m auf der Flügelmauer.     Fußgängertreppe an der Ostseite der Brückenauf-\nSie folgt dann dem Maschenzaun         diesen im Frei- fahrt. Sie folgt der Ostkante dieser Treppe und\nhafen belassend       zunächst in südwestlicher Rich-  biegt vor der Brückenauffahrt in einem annähernd\ntung über die Venloer Brücke, wendet sich von deren    rechten Winkel nach Westnordwesten ab, überquert\nsüdlichem Widerlager auf einer Länge von 2,4 m in       auf einer Länge von 29 m die Fahrbahnen bis zum\nwestliche, danach 21,2 m in südwestliche Richtung,     westlichen Geländer an der Brückenabfahrt. Dort\nbiegt erneut in westliche Richtung um und wendet       wendet sie sich nach Nordwesten, verläuft 43 m in","492                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\ndieser Richlunq und knickt dilnn im rechten Winkel                                 folgt sie dem in 4 m Abstand von der Böschung\nnach Südwesl<'11 ab. Sit~ lolqt in tdnem Abstand von                               am Westphalkai parallel zu dieser errichteten Ma··\n5 rn d<~r l<iililbrdnclbriicke 13!) m in südwestlicher                             schenzaun --- ihn im Freihafen belassend - 430 m\nRichttm~J- Dann wende! si<! sich nc.1ch Südsüdwesten                               in gerader Richtung nach Nordnordosten. An diesem\nund verlüull ]O rn in dieser Richtung. Sie knickt                                  Punkt wendet sie sich nach Nordosten, nach 7 m nach\ndann nc1cl1 \\i\\/('.Slnordwesten ilb, (ilwrquert das Frei-                          Nordnordosten, nach 12,5 m nach Westnordwesten\nhafengleis der l lcilc~nbdhn und Jol~Jt anschließend                               und nach 5,5 m in nordnordöstlicher Richtung ---\n1 615 rn dem Maschenzm,n                          diesen im Freihafen              stets dem im Freihafen verbleibenden Maschenzaun\nbelassend              cntlcrnq dt'.r Kühll.mrndbrücke. Anschlie-                  folgend. Sie folgt sodann dem unmittelbar an der\nßend führt sie in Pirw,n Boq<'n von 237 111 in nörd-                               Uferböschung zum Kohlenschiffhafen errichteten\nlicher Richf.trnq bis zur Roßbrückl~. Sie überquert den                             Mascbenzaun             ihn im Freihafen belassend -\nRoßkanal 55 m dtil der <lstlidH'n Seite der lnlands-                               136,5 m in einem Bogen zunächst in nördliche, dann\nbrücke, bicqt am Nordenck der BrückP 2 rn nach                                     in nordwestliche Richtung bis zum Ende der Um-\nOsten c1b und lolql dem Mc_1sclwnzaun -- diesen irn                                schlagsanlage der Firma ULAB am \\Nestphalkai.\nFreihafC'n beldsscnd                      12b m in nördlicher Rich-                 Hier wendet sie sich in Richtung des Grenzweisers\ntung. T2 m vor dem Cebüuck der Zolldbfertigungs-                                   über die Uferböschung westsüdwestlich in den Koh-\nstellP Jlarn bu rq-Rof1 w<'nd<~L sie sich im reclüen W in-                          lenschiffhafen. ln dieser Richtung verläuft sie 220 m\nkel nach Osten, ülwrqucr1 den Roßddmm 30 min die-\ndl~rch den Kohlenschiffhaf en bis zu der mit Grenz-\nser Richtun~J nnd verl<lulL de.Ilm auf der Westseite\nweisern gekennzeichneten Pfahlgruppe. Sie wendet\nd(~s Schutzqel~indPrs und d<'s c111scbließenden Ma-\nsich sodann in nordnordwestliche Richtung, folgt\nschcnzauns 141 m ncic'h Norden. Anschließend über-\n117 rn der Linie der Pfahlgruppen und biegt nach\nquert sie 5 m in nonfostlidwr Rich1ung das zum\neiner weiteren v\\Tendung an der durch Grenzweiser\nKöhlbrand Jühn)nd<) Cl<:is d<!r l hlicn bahn, verläuft\ngekennzeichneten Pfahlgruppe in nordwestliche\ndanach BB m in lJercJder Ridilunq cJn der Westseite\nRichtung ab. Sie folgt auf 438 m Länge der Linie\ndes Maschenzc1trns nach Nordc:n und überquert 4,5 rn\nder Pfahlgruppen und ihrer Verlängerung durch den\nin nordöstliclwr Richtun~J dcis c1uf d<m Köhlbrand-\nKohlenschiffhafen bis zur Höhe des Nordendes des\ndeich führende Cleis der Hc1lenbahn. Sie folgt so-\ndann dem Masclwnz<:1 u n                     diesen im Freihafen br~-               vVestphalkais. Dort wendet sie sich nach Norden\nlassend               an der Ostseile der Straßen Köhlbrand-                        und verläuft in dieser Richtung -- von der West-\ndeich und Tollerortwl)(J zunächs1 24 rn nach Norden,                                spitze der Kaizunge Tollerort 45 m entfernt                 78 m\n70 m nach Nordoslc'.n, 1:15 m nach Nordnordosten                                    bis in die Norderelbe hinein. Sie biegt sodann nach\nund 7 rn nach Nordosten. Von hier verläuft sie ---                                 Ostnordosten ab und verläuft -- vom Nordufer der\nweiter dem irn Freihafen verbleibenden Maschen-                                     Kaizunge Tollerort zwischen 45 und 120 m, vom\nzaun folgend                an der Ostseile des Tollerortweges                      Nordufer von Steinwerder (Wendemuthkai) 105 m\nin einem 318 rn langen weiten Bogen zunächst nach                                   entfernt -· im Strom bis in die Höhe des Trocken-\nNordnordosten, darauf nach Norden und dann wie-                                     docks und weiter in gerader Linie über die Elbe zum\nder nach Nordnordosten bis zu der am nördlichen                                     östlichen Führungspfahl der Pontonanlage der Zoll-\nEnde dieser Strc1 ßp geleqenen Kehre. Von hier aus                                  verwaltung westlich der Uberseebrücke.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVe1ld!J: Bundcs,rnzcigcr Verlagsgcs.m.b.H. - - Druck: Bundesdruckerei Bonn\n1111 Bunclcsqcisc,lzhl<1ll Teil I w<i1dPn Ceselzc, Verordnungen, Anordnungen und dumil im Zusammenh,mg stehende Bekannlmachungen veröffentlicilt.\nIm Bundes(JCsdzblatt Teil JJ werden völk:.rrcchtlichc Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die darn 9ehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntm,H.:lrnn9l'l1 sowir: Zolll.t1rifverorcln11n<J['n veröflcnllicht..\nB c zu g ~ b e d in g u n !! c n : 1.aulender ßezu<J nur iw Post.abonnl'rtll:nt. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Vcrliiq vorlieqcn. l'ostilnschrift lür Abornwrnenlsbesl!:llung<'l1 sowie Be.,1.ellungcn bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatl\n53 Bonn 1, Po,Lfilch G 21, Tel. (0 22 21) 2:l BO 67 bis 69.\nB c zu 9 s p r <.' i s: Für. Teil I und Teil_ ll halbj/il1rlich je 40,     DM. Einzelstücke je c1ngcfangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis ~Jill. auch für Bundesqesdzblüll.cr, die vor eiern 1. Januur 1975 ausgeqeben worden sind. Liefenm9 gegen Vorei-nscndunq des Betraqes\nauf das Poslschcckkonlo Bundcsw·sclzbliil.l. Köln :l 9!J-50D oder ue9en Vorausrechnung.\nPreis die!,er /\\usqabe: 1,:iO DM (1,10 DM zuzüglich ---,40 DM Versandkoslt\"n). hei 1.iefornncJ qeqen Vornusrechnun!J 1,90 DM. Im Bew9s-\npr('iS isl di<• l\\h'hrwc•r\\slP1H•r pnlllill\\('n; dPr aJHJPWillldle Sleiwrsal,. betrJ9t 5,5 °/o."]}