{"id":"bgbl1-1975-138-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":138,"date":"1975-12-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/138#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-138-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_138.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen","law_date":"1975-12-08T00:00:00Z","page":2999,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2999\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z 1997 A\n1975                      Ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 1975                                                                                            Nr.138\nTctq                                                        In h a 1 t                                                                                     Seite\n8. 12. 75   Vcrordnu11g zur Gl<~ichslellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule\nfür F<'rligungsl.f)clrnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen\nd<)r Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    2999\n,!(J:l0-11-/4fi\nJ. 12. 75   J\\11ord11u11~J ülwr die 'Ernennung und Entlassung von Beamten der Bundesfinanzverwaltung                                                          3000\n2030-1 J-'n\n4. 12. 75   A11md1n1n~J über die Ernennung und Entlassung von Offizieren der Reserve bis zum\nDic•nslqrud <~in<'s IJauptmcrnns, der Offizieranwärter, der Unteroffiziere und der Mann-\nschallen ............................................................................                                                             3001\n51-1-1/4\n]. 12. 75   f:11lschl'idtrn~1 des Bu11desverlassungsgerichts (zu § 4 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen\nßduordnung vorn 23. Juli 1973) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3004\nHinweis aui andere Verkündungsblätter\nBund<·s;J< s<iLt.lilaU Teil 11 Nr. 71 und Nr. 72 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          3005\nVl•tki11Hlt111q<~n im Bund<~sanz<)iger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    3006\nVerordnung\nzur Gleichstellung von Prüiungszeugnissen\nder Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn\nmit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen\nVom 8. Dezember 1975\nAuf Grund des § 43 Abs. 1 des Berufsbildungsge-\nBezeichnung des                                      Ausbildungsberuf,\nsetzes vom 14. August l 969 (Bundesgesetzbl. I                                    Prüfungszeugnisses der                                   für den gleichgestellt\nS. 1112), zuletzl gefü1dert durch § l1 des Strafrechts-                                  Berufsfachschule                                                wird\nreform-Ergänzungsgesdzcs vorn 28. August 1975\n(Bundesgesetzbl. ] S. 2289), wird im Einvernehmen                            Abschlußprüfung als\nEnergieanlagen-\nmit dE!m Bundesminister für Bildung und Wissen-                              Energieanlagen-\nelektroniker                                           elektroniker\nschaft mit Znstimnrnng des Bundesrates verordnet:\nAbschlußprüfung als\nInformationselektroniker\n§ 1                                      Informationselektroniker\nAbschlußprüfung als\nGleichstellung von Prüfungszeugnissen                                                                                      Funkelektroniker\nFunkelektroniker\nPrüfungszeu~Jnisse der Staatlichen Berufsfach-\n§2\nschule für focrliqungslechnik und Elektrotechnik\nIserlohn werden mit den Zeugnissen über das Beste-                                                                   Berlin-Klausel\nhen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen                                     Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nnach Maßgabe ch~r nachstehenden Aufstellung                                  Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngleichgestellt:                                                              gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-\nbildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nBezeichnung des                     Ausbildungsberuf,\nPrüfungszeugnisses der                 für den gleichgestellt\nBerufsfachscl1ule                        wird                                                                            §3\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nAbschlußprüfung als\nMaschinenschlosser                          Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli\nMaschinenschlosser\n1975 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember\nAbschlußprüfung als                                                           1980 außer Kraft.\nWerkzeugmacher                        Werkzeugmacher\n(Industrie)                           (Industrie)\nAbschlußprüfunu als                                                               Bonn, den 8. Dezember 1975\nGalvaniseur                           Gai v aniseur\nAbschlußprüfung als                          .    ..            .                     Der Bundesminister für Wirtschaft\nEnergiege rä teel ek tronikerEnerg I egerateelektrornker                                                               Friderichs"]}