{"id":"bgbl1-1975-119-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":119,"date":"1975-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/119#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-119-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_119.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (8. Änderungsgesetz)","law_date":"1975-10-30T00:00:00Z","page":2679,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2679\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1975                     Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1975                                                                                          Nr.119\nTag                                                     Inhalt                                                                                         SeHe\n30. 10. 7:7» Geselz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (8. Änderungsgesetz)                                                                             2679\n96-1\n27. 10. 75  Verordnung über den Beitrag in der Altershilfe für Landwirte (GAL -                                           Beitragsverord-\nnung 1976)      .........................................................................                                                     2680\n28. 10. 75  SidJzc!hnle Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes                                                            2681\n30. 10 . 75  Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Erholungs- und Heimaturlau[t;\n<ler im Ausland tätigen Bundesbeamten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2682\n2030-2-21\n23. 10. 75  Bckannlmachun~~ über dfm Schulz von Erfindungen, Mustern und \"\\IVarenzeichen auf Aus-\nslellunuen .......................................................... -'...... . . . . . . . . .                                              268:1\n22. 10. 75  Berichligun9 der Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nenn-\nWPrl von 5 Deulschen Mark (Albert-Schweitzer-Gedenkmünze) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   2684\nHinweis auf andere VerkündungsbläUer\nBundcsgeselzblall Teil II Nr. 63 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2684\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2684\nR(•chtsvorschriflc·n der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      2685\nGesetz\nzur .Änderung des Luftverkehrsgesetzes\n(8. Änderungsgesetzt\nVom 30. Oktober t 975\nDer Bundestag hal das folgende Gesetz beschlos-                                                                     Artikel 3\nsen:                                                                         Dieses Gesetz tritt am L November 1975 in KratL\nArtikel 1\nDas Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Be-\nDie verfassungsmäßigen. Rechte des Bundesrates\nkanntmachung vorn 4 . November 1968 (Bundesge-\nsind gewahrt\nsetzbL I S. 1113), zuletzt geändert durch § 70 Abs. 6\ndes Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März                             Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet\n1974 (Bundesgesetzbl. I S. 721, 1193), wird wie folgt\ngeändert:                                                                   Bonn, den 30. Oktober 1975\nIn § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 Satz ~l wird die Zahl\n„500\"' durch die Zahl , , 1 500\" ersetzt                                                            Der Bundespräsident\nScheel\nArtikel 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1                                                     Der Bundeskanzler\ndes Dritten Uberleilungsgesctzes vom 4. Januar                                                                       Schmidt\n1952 (Bundesgesetzbl. 1 S. l) auch im Land Berlin.\nDie Beschränkungen der Lufthoheit im Land Berlin                                     Der Bundesminister für Verkehr\nbleiben unberührt.                                                                                             K. Gscheidle"]}