{"id":"bgbl1-1975-114-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":114,"date":"1975-10-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/114#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-114-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_114.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970","law_date":"1975-10-08T00:00:00Z","page":2615,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2615\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                     Z 1997 A\n1975                      A usgegehen zu Bonn am t t. Oktober 1975                                                                                      N r.114\nTdg                                                      Inhalt                                                                                       Seite\n8. Hi. 75 Zw{~il(' V<~rurdnunq iihc•r di,,                 von MiUeln aus den Konjunkturausgleichsrück-\nlagen der Iic1ush<1ltsjahre 19G9             1970 ............................................ .                                              2615\n707-'.l-1-1, 707-:l-l-2\nHinweis aui andere VerkündungsbläUer\nßundcsgPsdzblc11l Teil IT Nr. 61 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2616\nVerkündungen im Bund(•sanzt!iger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        2616\nRc•chtsvorschrifLe11 der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      2617\nZweite Verordnung\nüber die freifJabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen\nder Haushaltsjahre 1969 und 1970\nVom 8. Oktober 1975\nAuf Grund des § 15 Abs. 5 des Gesetzes zur För-                      Sonderkonten bei der Deutschen Bundesbank ange-\nderung der Stabilität und des Wachstums der Wirt-                      sammelten, noch nicht freigegebenen Konjunktur-\nschaft vom 8. Juni 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 582),                    ausgleichsrücklagen werden entsprechend dem je-\nzuletzt geändert durch Artikel 25 des Zuständig-                       weiligen Aufkommen von Bund und Ländern voll-\nkeitsanpassungs-Geselzes vom 18. März 1975 (Bun-                       ständig freigegeben.\ndesgesetzbl. I S. 705), verordnet die Bundesregie-\n§2\nrung nach Anhörung des Konjunkturrates für die\nöffentliche Hand mit Zustimmung des Bundesrates:                            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n§1                                    gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Gesetzes\nDie gemäß der Verordnung über die Bildung von                         zur Förderung der Stabilität und des Wachstums\nKonjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und                            der Wirtschaft auch im Land Berlin.\nLänder im Haushaltsjahr 1969 vom 24. Juli 1969\n(Bundesgesetzbl. I S. 940) sowie der Verordnung                                                                            §3\nüber die Bildung von Konjunkturausgleichsrückla-\ngen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970                             Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nvom 21. April 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 411) auf                       kündung in Kraft.\nBonn, den 8. Oktober 1975\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel\nDer Bundesminister für \\-Virtschaft\nFriderichs"]}