{"id":"bgbl1-1975-113-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":113,"date":"1975-10-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/113#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-113-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_113.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die gebietliche Zuständigkeit der Frachtenausschüsse in der Binnenschiffahrt","law_date":"1975-10-01T00:00:00Z","page":2607,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2607\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1975                     Ausgegeben zu ßonn am 8. Oktober 1975                                                                                           1 Nr.113\nTag                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n1. 10. 75 Drille Vcronlnung zur .i\\nderung der Verordnung über die gebietliche Zuständigkeit der\nf'rnc:htcndussd1iissc in der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2607\n9500-4-J\n1. 10. 75 Verordnung ;,,ur Ubcrlcitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neu-\nregelunu des Bcsoldunqsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die\nkünfti~J wc~Jfdllcnd('l1 i\\mter (UIV -- 2. BesVNG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2608\n1. 10. 75  Bcka1111t111c1chun~J('n über Enlei~Jnungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . .                                              2609\n30. 9. 75   Bcrichligun~J des Ticrkiirpcrbcscitigungs9esetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   2610\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 60 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2610\nRc!chlsvorsdiriflcn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         2611\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die gebietliche Zuständigkeit der Frachtenausschüsse\nin der Binnenschiffahrt\nVom 1. Oktober 1975\nAuf Grund des § 22 Abs. 1 in Verbindunq mit § 35                          ,, (2) Mit Ausnahme der in § 5 Abs. 1 genannten\ndes Gesetzes über den qewerblichen Binnenschiffs-                         Entgelte setzt der Frachtenausschuß Berlin die Ent-\nverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom                             gelte im Verkehr von den Wasserstraßen des Lan-\n8. Januar 1969 (Bundesgesctzbl. I S. 65), geändert                        des Berlin nach dem übrigen Geltungsbereich dieser\ndurchArtikel 275 des Einführungsgt'.setzes zum Straf-                      Verordnung sowie die Entgelte im Verkehr auf den\ngesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I                             Wasserstraßen des Landes Berlin fest.\"\nS. 469, 625), wird im Benehmen mit der obersten\nVerkehrsbehörde des Landes Berlin verordnet:                                                                            Artikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nArtikel 1\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Ge-\n§ 6 Abs. 2 der Verordnung über die gebietliche                          setzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr\nZuständigkeit der Frachtenausschüsse in der Binnen-                        auch im Land Berlin.\nschiffahrt vom 8. August 1963 (Bundesgesetzbl. II\nArtikel 3\nS. 1151), zuletzt qeändert durch Verordnung vom\n12. April 1967 (Bundesgesetzbl. J1 S. 1533), erhält fol-                        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\ngende Fassung:                                                             kündung in Kraft.\nBonn, den 1. Oktober 1975\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhnau"]}