{"id":"bgbl1-1975-111-1","kind":"bgbl1","year":1975,"number":111,"date":"1975-09-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/111#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-111-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_111.pdf#page=1","order":1,"title":"Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete","law_date":"1975-09-10T00:00:00Z","page":2567,"pdf_page":1,"num_pages":5,"content":["2567\nBundesgesetzblatt\nTeilI                                                                                          Z 1997 A\n1975                   Ausgegeben zu Bonn am :rn.Septcmher 1975                                                                                                  INr.111\nTdg                                                              Inhalt                                                                                         Seite\n10. 9. 75  S<•d1sle V(,rord11urHJ zur Anclerung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnen-\nlinie und die der Cr<'nzaufsicht unterworfenen Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 2567\n61:l-1-3\n20. 9. 75  Zw<~ile VPrordnung zur Anclerung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse . . . . . . . . . . . .                                                         2572\n9fi-l-10\n23. 9. 75  V<!JOrdnung zur i\\nd<!rung der Allgemeinen Zollordnung und der Durchführungsbestim-\nmunqcn zum Tc1bakslcLwrgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2573\n613-1-1, 612-1-1\n24. 9. 75  Vcrordnun~J über das Formblatt zur Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung,...........                                                                    2575\n9. 75  /\\chi<· J\\nordnung d<>s Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die\nUniform der Soldt1lcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2590\n51-1 -7-7\nSechste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie\nund die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 10. September 1975\nAuf Grund des § 2 Abs. 4, des § 68 und des § 73                                       Deutschland hin liegende Betonnungslinie von\nAbs. 2 des Zollgeselzc~s in der Fassung der Bekannt-                                    der Fischerbalje bis zur letzten seewärts der\nmachung vom 18. Mai 1970 (Bundesgesetzbl. I                                             Linie Wybelsum - Termunten gelegenen Tonne\nS. 529), zuletzt geändert durch das Fünfzehnte Ge-                                      und von dort aus die Gerade zum rechten Ems-\nsetz zur Änderung des Zollgesetzes vom 3. August                                        uf er in Höhe des Leuchtfeuers Wybelsum.\"\n1973 (Bundesgesetzbl. I S. 940), wird verordnet:\n2. Anlage 2:\nArtikel 1                                            a) Abschnitt A:\nDie Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbin-\n1. In Nummer 1 wird\nnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen\nGebiete vom 22. Dezember 1961 (Bundesgesetzbl. I                                              (a) in Satz 2 an Stelle von „Kunststraße\nS. 2141), zuletzt geändert durch die Fünfte Verord-                                                   W esloe-Schl u tup\" gesetzt „Wesloer Land-\nnung zur Änderung der Verordnung über die Zoll-                                                       straße\",\ngrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzauf-                                             (b) in Satz 3 an Stelle von „An der Hafen-\nsicht unterworfenen Gebiete vom 18. Februar 1974                                                      bahn\" gesetzt „Glashüttenweg\",\n(Bundesgesetzbl. I S. 654), wird wie folgt geändert:\n(c) Satz 11 wie folgt gefaßt:\n1. Anlage 1:                                                                                           „ Weiter folgt sie der Pickertstraße, der\nKaiserstraße und dem Karlstal, läuft dann\na) Im Abschnitt I werden die Worte „ bei der Gift-                                                    in südlicher Richtung bis in die Werft-\nbude\" gestrichen und die Worte „vom Westrand                                                      straße, folgt darauf der Gablenzstraße,\nvon Borkum\" durch die Worte „von der Süd-                                                         dem Sophienblatt, der Andreas-Gayk-\nspitze des Südstrandes von Borkum\" ersetzt.                                                      Straße, dem Ziegelteich, der Holsten-\nb) Im Abschnitt K wird der erste Satz durch folgen-                                                   straße, der Fleethörn, der Willestraße,\nden Satz ersetzt:                                                                                dem Martensdamm, dem J ensendamm, der\n„Seezollgrenze ist die Gerade von der Südspitze                                                  Dahlmannstraße, der Hospitalstraße, der\ndes Südstrandes der ]nsel Borkum bis zur Leucht-                                                  Schittenhelmstraße und der Feldstraße bis\ntonne Fischerbalje, anschließend die nach                                                         zur Esmarchstraße.\"","2568                                    Bundcsgesetzb]a tt,           1975, Teil I\n,.;dtz 18, zweiter Ilalbsatz, wie fo]gt gefaßt:    straße 6 nach Süden über Midlum und Langen\n\"dann der Bundesstraße 199 bis Kappeln            --- Ortschaft Holßel       bis Langen - Ortschaft\n(Ortsteil Mehlby) und weiter der Land-             Sievern - . Von hier folgt sie der in südostwär-\nslrnßc Kappeln (Ortsteil Mehlby)-Sterup.\"            tiger Richtung führenden Straße bis nach Langen\n-- Ortschaft Debstedt - , weiter in ostwärtiger\n2. In Nummer 2 Satz l wird die Ortsbezeichnung\nRichtung längs der Straße nach Drangstedt bis\n,, Lindholm\" durch „Risum-Lindholm\" ersetzt.\nzur Abzweigung der nach Schiff dorf - Ortschaft\n3. Folqende Nummer 3 wird eingefügt:                        Wehden -- führenden Straße. Dieser folgt sie in\nsüdostwärtiger Richtung bis zu ihrem Schnitt-\n,/i. Abgrenzung des Zollgrenzbezirks längs\npunkt mit der Bundesbahnlinie Bremerhaven-\ndc>r Zollgrenze um den Freihafen Hamburg\nBederkesa und führt dann in gerader Linie über\nDie Zollbinnenlinie beginnt auf dem rech-          Wehdenerdamm bis zum ostwärtigen Ortsrand\nten Elbufcr südöstlich vom Gut Fähr-               von Schiffdorf - Ortschaft Laven --. Von dort\nrnannssancl am Uferendpunkt des Stacks              verläuft sie in südostwärtiger Richtung bis zur\nin Hölw des Elbkilometers 644. Von dort            Geeste und weiter, diese überschreitend, in süd-\nverläuft sie in nordöstlicher Richtung bis         licher Richtung über Schiffdorf -- Ortschaft\nzur Straße Langer Damm und folgt dieser             Bramel - am Westufer des Großen Sellstedter\nbis zur Straßenbrücke über die Hetlinger            Sees entlang über Wildes Moor bis zur Einmün-\nBinnenelbe. Dann folgt sie dem Sommer-              dung der von Hosermühlen nach Loxstedt - Ort-\ndeich der Hetlinger Binnenelbe zunächst             schaft Bexhövede - führenden Straße in die zwi-\nin südöstlicher, anschließend in nordöst-           schen den Ortschaften Schiffdorf und Sellstedt\nlicher Richtung bis zum Brooksdamm. Die-            der Einheitsgemeinde Schiffdorf verlaufende\nsem folgt sie bis zur Einmündung in die             Straße. Von hier folgt sie der Straße von Hoser-\nAustraße. Sie folgt dann den Straßen Au-            mühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - ,\nstraße, Schulaucr Straße, Schloßkamp,               bis diese am Ostrand von Loxstedt - Ortschaft\nABC-Straße, Hafenstraße, der Straße Bei             Bexhövede - in die südwestlich nach Loxstedt\nder Doppeleiche und dem Tinsdaler Weg               -     Ortschaft Loxstedt -     führende Hauptver-\nbis zur Landesgrenze der Freien und                 kehrsstraße einmündet. Dieser folgt sie in süd-\nHansestadt Hamburg. Hier schließt die               westlicher Richtung über Loxstedt - Ortschaft\nZollbinnenlinie an die der Oberfinanz-              Bexhövede --, Loxstedt - Ortschaft Loxstedt -\ndirektion lldmburq an.\"                             und Loxstedt - Ortschaft Nesse - bis zur Ein-\nb) Abschnitt B:                                                mündung in die Bundesstraße 6. Dieser Straße\nfolgt sie etwa 900 m in südlicher Richtung bis\n1. In Nummer 1 wird                                         zur Abzweigung der Hauptverkehrsstraße nach\n(a) in Satz 2 hinter „Altenbruch\" eingefügt              Loxstedt -- Ortschaft Stotel - . Hier biegt sie\n11 (Am Marktplatz)\",                              nach Westen ab und folgt nun der über Loxstedt\n(b) in Satz 3 wird „Bundesstraße 73\" durch               - Ortschaften Stotel und Holte - führenden\n„Lange Straße\" und „Hohen Lieth\" durch             Straße bis Loxstedt - Ortschaft Büttel - . Dort\n,, Hohe Lieth\" ersetzt.                           biegt sie nach Süden ab und folgt der Straße zwi-\nschen den Ortschaften Büttel und Neuenlande\n2. In Nummer 2 werden                                       der Einheitsgemeinde Loxstedt bis zur Straßen-\n(a) die Sätze 1 bis 4 gestrichen,                        brücke über das Bütteler Sieltief, biegt hier nach\n(b) vom Satz 5 die Worte „Sie folgt dann\" bis            Westen ab und läuft am Bütteler Sieltief entlang\n„Tinsdaler Weg\" durch folgende Fassung             bis zum Weserdeich, überquert diesen und läuft\nersetzt:                                            dann an der Südseite des Bütteler Sielhafens ent-\n,, Die Zollbinnenlinie schließt im Schnitt-        lang bis zur Weser. Sie überspringt diese in ge-\npunkt des Tinsdaler Wegs in Wedel mit               rader Linie zur Einmündung des Beckumer Siel-\nder Landesgrenze der Freien und Hanse-              tiefs (Südseite) in die Weser.\"\nstadt Hamburg an die Zollbinnenlinie der         d) Abschnitt D:\nOberfinanzdirektion Kiel an und folgt\n1. In Satz 1 wird hinter dem Wort „entlang\" ein\ndann den Straßen\",\nBeistrich gesetzt. Die Worte „über Varel bis\n(c) in Satz 6 die Worte „Spadenländer Elb-                   zur Bundesstraße 69\" werden ersetzt durch die\ndeichs, des Ochsenwerder Elbdeichs\" er-                 Worte „bis sie im Stadtgebiet Varel die Süd-\nsetzt durch die Worte „Spadenländer                     endener Leke schneidet, folgt dem Wasserlauf\nIlauptdeichs, des Gauerter Hauptdeichs\",                in südwestlicher Richtung bis zur Bundesauto-\n(d) in Satz 8 das Wort „Kreuzung\" durch                      bahn und läuft an dieser entlang bis zum\n,,:Höhe\" ersetzt,                                      Schnittpunkt mit der Bundesstraße 69.\"\n(e) in Satz 9 das Wort „Daerstorf\" durch die             2. In Satz 2 werden die Worte „über Lange-\nWorte „Neu Wulmstorf\" ersetzt.                                                               II\nwerth\" bis „St. J ooster Altendeich ersetzt\nc) Abschnitt C:                                                    durch die Worte „bis zur Stadtgrenze von·\nWilhelmshaven, weiter entlang der Stadt-\nNummer 1 erhält folgende Fassung:                               grenze in nördlicher Richtung, bis sie südost-\n„Die Zollbinnenlinie schließt bei der „Hohen                    wärts von Hooksiel auf die Landstraße 10\nLieth\" an die der Oberfinanzdirektion Hamburg                   trifft; dieser folgt sie über Hooksiel bis\nan und verlünft weiter am Ostrand der Bundes-                   St. J ooster Altendeich.\"",":'J r. 11 l  Tctg der Ausgabe: Bonn, den 30. September 1975                        2569\n3. I)J<~ Sd lz(~ 12 u ntl 1] Prhd l len folge11de Fas-                licher Richtung entlang dem Nordostab-\nsung:                                                             hang des Lousberges, Teilen des Soerser\n„Von Dalumerfcthr verl~iuft sie auf der Straße                    Wegs und der Krefelder Straße folgend\nGeeste --- Dalum --· Wietmarschen bis zur                          bis zum Schnittpunkt dieser Straße mit\nGrenze der Kreise Meppen und Lingen. Sie                           dem Wurmbach; diesem bis zur Jülicher\nfolgt dieser Grenze in nordwestlicher Rich-                        Straße folgend, dann in ostwärtiger Rich-\ntung bis zum Schnittpunkt der Kreisgrenzen                         tung entlang der Jülicher Straße bis zu\nMeppen, Lingc·n und Grafschaft Bentheim, ver-                      ihrem Schnittpunkt mit der Straße Auf\n]Juft weiter auf der Kreisgrenze Grafschaft                        der Hüls, dieser in vorwiegend südlicher\nßenthcim und Lingen bis zum Schnittpunkt                           Richtung folgend bis zur Eisenbahnunter-\nmit der Bundesstraße 65 ostwärts Schüttorf                         führung darauf entlang dem Zehnthofweg,\nund stößt in südlicher, gerader Richtung durch                     der Katharinenstraße, dem Freunder Weg\nden Samerrott auf den Knick der Straße                             und dem !-Iickelweg bis zur Trierer\nSchüttorf      Samcn1         Ohne.\"                               Straße.\"\ne) Abschnitt E:                                               h) Abschnitt H:\n1. Die S~itzP 4 und 5 erhalt(~n folgende Fassung:             1. In Satz 6 wird der Punkt durch einen Beistrich\nersetzt und folgender Halbsatz angefügt:\n,,Sie folgt der SchützPnstraße und anschlie-\nßend der Spinnereistrnße in westlicher Rich-                  ,,dabei die östlich der Bundesstraße 51 gelege-\ntung, bis die Spinnereistraße südlich Ochtrup                 nen Teile der Stadt Bitburg aus dem ZoH-\ndie Landstraße Ochtrup -- Heek (Ortsteil                      grenzbezirk ausschließend.\"\nNienhorg) erreicht. Dieser Landstraße folgt sie           2. In Satz 7 werden die Worte „den rechts der\nin südwestlicher Richtung bis zur Einmündung                  Mosel liegenden Teil\" ersetzt durch die Worte\nin die Landstraße Gronau (Ortsteil Epe) -·                    ,,die links der Kyll und rechts der Mosel lie-\nHeek, der sie in südlicher Richtung bis zur                   genden Teile\" ersetzt.\nBahnlinie Steinflirt-Ahaus-Stadtlohn folgt.\"\ni) Abschnitt J erhält folgende Fassung:\n2. Satz 8 erhält folgende Fassung:\n,,J. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanz-\n,,Dieser folgt sie etwa 1 km in östlicher Rich-\ndirektion Saarbrücken\ntung bis zur Kirche von Stadtlohn (Ortsteil\nBüren), führt dann in südlicher Richtung ent-                   Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt\nlang der Gemeindestraße bis zur Einmündung                      der Bundesstraße 51 mit der Landesgrenze\nin die Landstraße Gescher-Holtwick und folgt                    Saarland/Rheinland-Pfalz an die der Ober-\ndieser in südlicher Richtung bis Gescher.\"                      finanzdirektion Koblenz an und verläuft ent-\nlang der Bundesstraße 51 bis zur Saar bei\n3. Der letzte Satz wird gestrichen.                                 Mettlach. Von dort führt sie entlang der\nSaar bis zu der Straßenbrücke in Saarbrük-\nf) Abschnitt F:                                                        ken-St. Arnual, die in Verlängerung der\nDie Sätze 1 und 2 werden durch folgende Fas-                        Straße Am Gutenbrunnen über die Saar führt,\nsung ers(~tzt:                                                     und weiter in ostwärtiger Richtung bis zum\n„Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der                   Bahnhof Saarbrücken-Brebach. Von dort ver-\nGrenze des Regierungsbezirks Düsseldorf mit                         läuft sie auf der Landstraße 107 über Saar-\nder Bundesstraße 70 an die Zollbinnenlinie der                     brü cken-F echingen, Saarbrücken-Eschringen,\nOberfinanzdirektion Münster an, verläuft weiter                     Mandelbachtal-Ommersheim, Blieskastel-Aß-\nentlang dieser Straße südwestlich bis Brünen -                      weiler, weiter auf der Bundesstraße 423 über\ndiesen Ort ausschließend --·-, folgt von hier der                   Blieskastel nach Blieskastel-Webenheim und\nnach Westen führenden Straße bis Hamminkeln                         von dort entlang dem südostwärts in Rich-\n- diesen Ort ausschließend -- und verläuft dann                     tung Zweibrücken (Stadtteil Mittelbach-\nin allgemein westlicher Richtung entlang der                        Hengstbach) führenden Weg bis zur Landes-\nStraße zur Einmündung in die Landstraße Vis-                        grenze Saar land/Rheinland-Pfalz.\nsel-Haffen-Bergswick.\"                                              Die Teile der von der Zollbinnenlinie durch-\nschnittenen Städte und Gemeinden gehören\ng) Abschnitt G:                                                         zum Zollgrenzbezirk, soweit sie zwischen\ndieser Linie und der Staatsgrenze liegen.\"\n1. In Satz 2 wird\n(a) ,,Pattern\" durch „Aiden hoven-Pattern\",           k) Abschnitt K:\n(b) ,,Lamersdorf\" durch „Inden-Lamersdorf.                1. In Satz 1 ist statt „Mittelbach-Hengsbach\" zu\nsetzen „Mittelbach-Hengstbach\".\n2. In Satz 5 wird ersetzt\n2. Nach Satz 3 sind die folgenden neuen Sätze 4\n(a) ,,Marienstraße\" durch „Berdoletstraße\",                   und 5 einzufügen:\n(b) der Satzteil „Seffenter Weg\" bis „Trierer                 ,,Die nördlich der vorbeschriebenen Linie ge-\nStraße\" durch folgende Fassung:                          legenen Teile der Stadt Zweibrücken werden\n„Seffenter Weg bis zum Schnittpunkt mit                  vom Zollgrenzbezirk ausgenommen. Dies\nder ehemaligen Stadtkreisgrenzei dieser                  jedoch nicht für den nördlich dieser Linie ge-\nin vorwiegend nordöstlicher und südöst-                  legenen Teil des Stadtteils Mittelbach.\"","2570                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\n3. lm bisheri~Jcn Scltz 4, künftigen Satz 6, werden        quert. An dieser Stelle biegt die Zollbinnenlinie\ndie Worte „Von hier verläuft sie\" ersetzt               zunächst nach Westen ab und verläuft - den\ndttrch die Worte „Die Zollbinnenlinie verläuft          Straßen folgend -     über Sinzheim-Leiberstung,\nweiter\".                                                Bühl-Moos, Ottersweier-Zell, Ottersweier-Ober-\nwasser - diese Ortsteile jeweils ausschließend\n4. Die bisheri~Jen Sätze 6 bis 9, künftigen Sätze 8\n- bis zum Schnittpunkt der Straße Oberwasser-\nbis 11, erhallen folgende Fassung:\nGamshurst mit der Regierungsbezirksgrenze\n„Von hier führt sie in südöstlicher Richtung            Karlsruhe/Freiburg.\"\nauf der Straße nach Pirmasens-Windsberg bis\nzur Straßenüberführung Blümelbach. Sie folgt         m) Abschnitt M erhält folgende Fassung:\ndann dem Blümelbach aufwärts bis zur Stra-\n,,M. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanz-\nßenüberführung nördlich der Kläranlage im\ndirektion Freiburg\nBlürnelbachtal, aann dieser Straße nach Süden\nbis zur Einm ünclung in die Straße Pirmasens-           Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der\nWi nzeln und weiter in ostsüdöstlicher Rich-            Kreisstraße 5315 mit der Grenze der Regierungs-\ntung auf der Straße im Erlenteich bis zur               bezirke Karlsruhe/Freiburg an die Zollbinnen-\nBlocksbergstraße. Sie verläuft weiter in süd-           linie der Oberfinanzdirektion Karlsruhe an. Sie\nöstlicher Richtung entlang eines südlich des            verläuft entlang dieser Kreisstraße, der Landes-\nOhrnbachtals        geleqenen    Feldwegs    zum        straße 88 und der Kreisstraße 5314 bis zur Kreis-\nPunkt 29B, 1 auf der Struße Pirmasens-Nieder-           straße 5313. Sie folgt in westlicher Richtung die-\nsim ten, dann in östlicher Richtung zum                 ser Straße bis zur Kreuzung mit der Kreis-\nPunkt 41 b,2 auf der Straße Pirmasens--Ruh-             straße 5312. Hier biegt sie nach Süden ab, ver-\nbank--Erlen brunn, folgt dieser Straße etwa             läuft entlang der Kreisstraße 5312 bis zur Ein-\n250 Meter südlich und zieht dann in südöst-             mündung in die Landesstraße 89 - Achern aus-\nlicher Richtung entlang eines südlich des Hor-          schließend - und entlang dieser Landesstraße\nbachs gelegenen Feldwegs zum Punkt 303 bei              bis zum Schnittpunkt mit der Bundesautobahn.\nLemberg. Die nördlich der vorbeschriebenen              Sie folgt nun der Bundesautobahn in südlicher\nLinie von der Straßenüberführung Blümelbach             Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Kaiser-\nwestlich von Windslwrg bis hierher gelege-              stuhlbahn bei Riegel. Von hier verläuft sie wei-\nnen Teile der Stadt Pirmasens und die Orts-             ter entlang der Kaiserstuhlbahn über Riegel,\nteile Hengsberg und Fehrbach werden vom                 Eichstetten bis nach Gottenheim, folgt der Lan-\nZollgrenzbezirk ausricnommen.\"                          desstraße 187 bis zur Gemarkungsgrenze der\nStadt Freiburg i. Br. und der westlichen Stadt-\n5. Im bisherigen Satz 10, künftigen Satz 12 wird           grenze Freiburgs bis zum Berührungspunkt mit\ndas Wort „Sie\" durch die Worte „Die Zoll-               der Gemeindegrenze von. Bad Krozingen. Von\nbinnenlinie\" ersetzt.                                   dort verläuft sie entlang der östlichen Gemar-\n6. Dem bisherigen Satz 12, künftigen Satz 14,              kungsgrenzen von Bad Krozingen, Heitersheim,\nwird folgender Satzteil angefügt:                       Buggingen, Müllheim, Badenweiler, Schliengen\n,,und folgt clic>sem Gleis bis zum linken Rhein-       und Kandern. Hier biegt die Zollbinnenlinie nach\nufer.\"                                                 Osten ab und folgt den nördlichen Gemarkungs-\ngrenzen der Gemeinden Steinen, Wieslet, Schopf-\n7. Die bisherigen Sätze 13 und 14, künftigen               heim, Hausen im Wiesental, Schopfheim, Wehr,\nSätze 15 und 16, erhaltt!n folgende Fassung:           Rickenbach, Laufenburg, Albbruck, Waldshut-\n„Von hier verläuft sie am Ufer des Rheins              Tiengen, Weilheim, Waldshut-Tiengen, Wu-\nstromaufwärts bis zur Landesstraße 556, die             töschingen, Eggingen, Stühlingen, Blumberg,\nzwischen Rheinkilometer 354,0 und 354,1 auf             Tengen, Hilzingen, Singen (Hohentwiel), Steiß-\nden Rhein stößt. Dort biegt sie rechtwinklig            lingen, Radolfzell, Bodman-Ludwigshafen bis zur\nnach Südosten ab, bis sie auf die im Rhein               Grenze des Oberfinanzbezirks.\nverlaufende Landesgrenze Rheinland-Pfalz/               Die östlich der Zollbinnenlinie liegenden Teile\nBaden-Württemberg trifft.\"                             der Gemeinden Renchen, Appenweier, Willstätt,\nOffenburg, Schutterwald, Hohberg, Friesenheim,\n1) Abschnitt L erhält folgende Fassung:                       Lahr, Mahlberg, Ettenheim, Ringsheim, Herbolz-\n„Die Zollbinnenlinie beginnt im Schnittpunkt der          heim und Kenzingen gehören nicht zum Zoll-\nZollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion Koblenz             grenzbezirk.\"\nmit der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-\nWürttemberg zwischen Rheinkilometer 354,0 und           n) Abschnitt N erhält folgende Fassung:\n354, 1 und folgt der Landesstraße 566 bis zur               „Die Zollbinnenlinie schließt etwa 200 m östlich\nKreuzung mit der Bundesstraße 36 in Rheinstet-             der sogenannten Dachsbergbrücke an die der\nten. Von hier verläuft sie entlang der Bundes-              Oberfinanzdirektion Freiburg an. Sie verläuft da-\nstraße 36 in südlicher Richtung bis zur Zufahrt-           nach entlang der nördlichen Gemarkungsgrenzen\nstraße zur Autobahn Karlsruhe-Basel ca. 1 km               von Uberlingen, Salem, Bermatingen, Markdorf\nvor Rastatt. Sie folgt dieser Straße bis zur Auto-         und Oberteuringen bis zum Schnittpunkt mit der\nbahn. Von hier verläuft sie entlang der Autobahn           Grenze des Bodenseekreises etwa 500 m südlich\nin südwestlicher Richtung --- Baden-Baden aus-             von Fuchstobel. Von dort folgt sie der Grenze\nschließend -- bis zu dem Punkt, an dem die                  des Bodenseekreises - den Ort Fuchstobel mit\nSLrnße SinzhPim-Stollhofen die Autobahn über-              Ausnahme des Hofes Magino ausschließend, die","Nr. 11 l   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. S~ptember 1975                        2571\nGcmeind('n 1:ricdrichshalcu, J\\llpckenbeuren, Tett-         Straße, Farger Straße, Reckumer Straße und der\nnang und N<'ukirch einschließend -- bis zum                 Verkehrsstraße in nördlicher Richtung über\nSchnittpunkt <for K reisgrcnze mit der östlichen            Schwanewede -- Ortschaften Neuenkirchen, Ra-\nGemarkungsgn!nze dt1r Gemeinde Achberg etwa                 de, Aschwarden - Wurthfleth, Rechtebe, Wer-\n250 rn nordöstlich von Blunwgg und verläuft wei-            sabe, Offenwarden, Sandstedt, Rechtenfleth, Lox-\nter östlich von lü~gnilz, Bi.1indt, Bufflings bis zum       stedt - Ortschaft Neuenlande - bis zur Straßen-\nGrcnzstejn Nr. 2 ca. 100 m westlich des Bettens-            brücke, die südlich von Loxstedt - Ortschaft\nweiler Mooses. Sie trifft dort auf die Landes-              Büttel - über das Bütteler Sieltief führt. Von\ngrenze Baden-Würltemlwrg/Bayern.\"                           hier ab ist sie die in westlicher Richtung verlau-\nfende Zollbinnenlinie bis zum Bütteler Sielhafen\no) Abschnitt 0:\nund weiter die Weser überspringend bis zur\nSalz 1 erhJll folgende Fassunq:                             Einmündung des Beckumer Sieltiefs.\"\n„Die Zollbinnenlinie schließt beim Grenzstein\nNr. 2 an die der Oherfi nanzdirektion Stuttgart          c) Abschnitt G:\nan und verlünft entlang der Landesgrenze Baden-             1. Am Schluß des Satzes 1 wird hinter Bokeler\n11\nWürttemberg/Buyern bis zum Schnittpunkt mit                      Straße\" eingefügt „bis zur Kreuzung mit der\nder SLraHe Degelsweiler-VolklinrJs.\"                             Kreisstraße 52\".\n2. Satz 2 erhält folgende Fassung:\n3. Anlage 3:\n,,Sie folgt dann der Kreisstraße 52 in nord-\na) Abschnitt. D:                                                    westlicher Richtung bis zur Ems an der H_alter\nBrücke und schließt hier rechts der Ems an\n1. Am Schluß des Salzes 1 wird hinter „Alten-\ndie Zollbinnenlinie an.\"\nbruch\" eingefügt (Am Marktplatz)\".\n11\n2. In Satz 4 werden hinter den Worten „Straßen-         d) Abschnitt H:\ngabel Neuhaus-Geversdorf\" der Schrägstrich               Der SatzteH „die beim Maxauer Hafen/Maxi-\nund die Worte „Neuhaus-Kadenberge\" gestri-               miliansauer Hafen den Rhein überquert\" wird\nchen.                                                    durch folgenden Satzteil ersetzt:\n3. In Satz 6 wird die Ortsbezeichnung Basbek-11\n11 die zwischen den Endpunkten der Landes-\nOsten\" ersetzt durch „ Basbeck-Osten''.\nstraßen 556 (Rheinland-Pfalz) und 566 (Baden-\n4. In Satz 10 werden die Worte „und anschlie-               Württemberg) den Rhein überquert.\"\nßend die Bundesstraße 73\" gestrichen.\ne) Abschnitt I:\n5. Die Sdtze 18 bis 20 erhalten folgende Fassung:\n,,Von hier verlduft die Bl~grenzungslinie ent-          Satz 2 erhält folgende Fassung:\nlang der Straße über Kuhlen und Kudensee                 „Eingeschlossen sind die Inseln., die Staustufen\nnach Averlak. In Averlak folgt s'ie der Haupt-           und ein Uferstreifen von beiderseits 50 m Breite,,\nstraße bis zur Einmündung der Bahnhofstraße.             soweit dieser im Bereich der Stadt Trier nicht\nSie führt dann üher die Bahnhofstraße und den            schon zum Zollgrenzbezirk gehört, und die\nBarsweg bis nach lvershörn, weiter über die              Hafenanlagen.\"\nWesterbütteler Straße nach Belmermoor, von\ndort über den Krohnweg zur Umgehungsstraße                                     Artikel 2\nBrunsbüttel. Sie~ folgt dieser und danach der\nBundesstraße 5 bis Kattrcpel, wo sich die               Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nZolJbinnenl inie ansch I ießt\"                       leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nb) Abschnitt E:                                            auch im Land Berlin.\nDie Sätze 10 und 11 erholten folgende Fassung:\n,,Sie folgt weiter der Lindenstraße, Landrat-                                     Artikel 3\nChristian-Straße„ Lüder-Ciüver-Straße, Kapt.-              Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nDallmann-Straße,, Rünnebecker Straße,, Dillener         dung in Kraft.\nBonn, den 10. September 1975\nDer Bundesrninister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Hiehie"]}