{"id":"bgbl1-1975-106-5","kind":"bgbl1","year":1975,"number":106,"date":"1975-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/106#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1975-106-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1975/bgbl1_1975_106.pdf#page=10","order":5,"title":"Berichtigung der Neufassung des Güterkraftverkehrsgesetzes","law_date":"1975-09-01T00:00:00Z","page":2480,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["2180                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I\nBerichtigung\nder Neufoss-ung des GüterkraHverkehrsgesetzes\nVom 1. September 1975\nDie !\\eufcic;sung des Cül(;tkrc1Hverkehrsgesetzes                                             5. auf Seite 2154 in § 93 Abs. 1, zwölfte Zeile von\nvorn 6. /\\ uqusl 1975 (Bund(!S~J('setzbl. I S. 2132) ist                                               oben, statt ,,§ 8 Abs. 3\" richtig ,,§ 8 Abs. 2\";\nWi(: folgt. zu hericlltiq<)IJ:\n6. auf Seite 2156 in § 99 Abs. 2, vierte Zeile von\n1. Auf Sei I<: 2138 in § 21 Abs. 1 Nr. 2 statt „Möbel-\nob.en, statt „Abs. 2 Nr. 2, 4, 5 und 6\" richtig\nverkehr\" richtig „Mübelfernverk<!hr\";\n,.Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 6\";\n2. aul Seil.l· 2144 in§ 501 Abs. 2, achle Zeile von\noben, sldlt „ inslwondPre\" richtig „insbesondere\";                                            7. auf Seite 2156 in § 99 a Abs. 1 Nr. 3, erste Zeile,\nstatt „oder nahverkehrs\" richtig „oder -nahver-\n3. auf Seite 2150 in § 83 Abs. 1, achte Zeile von\nkehrs\" und in Nummer 3 Buchstabe c, sechste\noben, slall „lbnc1lt\" richtig „Inhalt\";\nZeile statt „durchgeführt\" richtig „durchführt\";\n4. auf Seite 2150 in § 84 c Abs. 2, zweite Zeile von\noben, stalt ,,'Lnifkornmission\" richtig „Tarifkom-                                            8. auf Seite 2158 in § 103 Abs. 4 ist hinter „3.\" der\nn1i';sionen'';                                                                                      Punkt zu streichen.\nBonn, den 1. September 1975.\nDc~r Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nHinz\nB undesgesetzb Ia tt\nTeil II\nNr. 55, ausgegeben am 10. September 1975\nTag                                                                            Inhalt                                                                                      Seite\n2. 9.     Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Juli 1975\nüber die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang\nSchleching . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1229\n2 9. 75    Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Juli 1975\nüber die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang\nObernberg am Inn ................................ : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1231\n4. 9. 75    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/75 - Erhöhung des Zoll-\nkontingents 1975 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1234\nrn.   8. 75 Bekcrnnl.rnc1chung über den Geltungsbereich der Regeln zur Verhütung von Zusammen-\ns1öf\"IC'n r111f See (Seestraßenordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1235\n2:ii. 8. 75 fü)kctnnl.machung über das Inkrafttreten der Sitzstaatvereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Laboratorium für Molekular-\nbiolo~Jic . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1235\nR 7:S Bekannl.ma(hung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeulschland und d(~rn Königreich Norwegen über den Transport von Kohlenwasserstoffen\ndurch eine Rohrleitung vom Ekofisk-Feld und benachbarten Gebieten in die Bundes-\nrepublik Deulschlimd ................................................................                                                                             1236"]}