{"id":"bgbl1-1974-98-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":98,"date":"1974-08-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/98#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-98-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_98.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte","law_date":"1974-08-15T00:00:00Z","page":2057,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2057\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1974                    Ausgegeben zu Bonn am 24. August 1974                                                                                           Nr. 98\nTag                                                   Inhalt                                                                                         Seite\n15. 8. 74 Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für .Kassenzahnärzte . . . . . . . . . . . . . . .                                              2057\n8230-26\n16. 8. 74 Bauordnung für Luftfahrtgerät (LuftBauO) ........... ,. .............. , . . . . . . . . . . . . . . . .                                      2058\n96-1-5\n19. 8. 74 Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         2060\n2121-2-1\n9. 8. 74 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . .                                                  2066\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 49 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2067\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2068\nVerordnung\nzur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte\nVom 15. August 1974\nAuf Grund des § 368 c Abs. 1 der Reichsversiche-                      das Zahnarztregister stellen, entfällt das Erforder-\nrungsordnung wird nach Beratung mit dem Bundes-                         nis des § 3 Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz.\"\nausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen mit Zu-\nstimmung des Bundesrates verordnet:                                                                                  Artikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nArtikel 1                                     leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des Drit-\nIn die Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte                         ten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom\nvom 28. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 582) wird fol-                   28. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 956) auch im Land\ngender § 55 a eingefügt:                                                Berlin.\n,,§ 55a                                                                                   Artikel 3\nBei Fachzahnärzten für Kieferorthopädie, die bis                          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nzum 1. Juli 1976 den Antrag auf Eintragung in                            kündung in Kraft.\nBonn, den 15. August 1974\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nWalter Arendt"]}