{"id":"bgbl1-1974-88-4","kind":"bgbl1","year":1974,"number":88,"date":"1974-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/88#page=35","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-88-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_88.pdf#page=35","order":4,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Druckformhersteller","law_date":"1974-08-01T00:00:00Z","page":1755,"pdf_page":35,"num_pages":14,"content":["Ni-. BB Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                          1155\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Druckformhersteller\nVom 1. August 1974\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs-        13. Kenntnisse der Druckformmaterialien,\ngt~setzes vom 14. A ugusl 1969 (Bundesgesetzbl. I        14. Anfertigen von Montagen,\nS. 1112), zuletzt ~JE~Jmler1 durch das Einführungs-      15. Kopieren von Montagen,\ngesetz zum Straf~Jesetzbuch vom 2. März 1974 (Bun-\n16. Einstufenätzen und Auswaschen,\ndesgesetzbl. I S. 469), wird im Einvernehmen mit\nden Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung         17. Messen und Prüfen,\nund für Bildunu und Wissenschc.ifl verordnet:            18. Korrigieren der Druckplatten und -zylinder.\n§ 1                              (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den ein-\nzelnen Fachrichtungen sind neben der Vertiefung\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes          von Fertigkeiten und Kenntnissen nach Absatz 1\nDer Ausbildungsberuf Druckformhersteller wird          Nrn. 1, 2 und 3 mindestens die folgenden Fertigkeiten\nstaatlich anerkannt.                                     und Kenntnisse:\n§ 2                           1. in der Fachrichtung Hochdruck:\nAusbildungsdauer, Fachrichtungen                   a)  Herstellen von Strich- und Rasterätzungen,\nb)  Bedienen der Bearbeitungsmaschinen,\nDie Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte\nAusbildungsjahr kann zwisch{m den Fachrichtungen             c)  Nachschneiden,\nHochdruck,                                                 d)  Andrucken,\nFlachdruck,                                                e)  Messen und Prüfen,\nTiefdruck oder                                              f) Kenntnisse der elektronischen Reproduktion;\nStereotypie                                            2. in der Fachrichtung Flachdruck:\ngewählt werden.                                              a)  Anfertigen von Montagen,\n§3                               b)  Kopieren von Montagen,\nc)  Andrucken,\nAusbildungsberufsbild\nd)  Messen und Prüfen;\n(1) Gegenstand der für alle Fachrichtungen ge-\nmeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die          3. in der Fachrichtung Tiefdruck:\nfolgenden Fertiqkeit(~n und Kenntnisse:                      a)  Anfertigen von Montagen,\n1. Kenntnisse      des    Ausbildungsbetriebes,  der        b)  Kopieren von Montagen,\nDruckindustr.ie und des Druckhandwerks,                 c)  Vorbereiten der Druckzylinder,\n2.  Arbeilsschutz und Unfallverhütung,                      d)  Ubertragen, Entwickeln, Abdecken,\n3.  Pflegen und Jnstcindhalten der Arbeitsgeräte,           e)  Atzen,\nMaschinen und Einrichtungen,                             f) Gravieren,\n4.  Kenntnisse der Satztechnik, der Druckverfahren          g)  Andrucken und Korrigieren von Zylindern,\nund der Druck vcrarbeitung,\nh)  Messen und Prüfen;\n5.  Grundferligkeil.en im Umgan~J mit Zeichenge-\nräten und -rnaterialien,                            4. in der Fachrichtung Stereotypie:\n6.  Grundfertigkeil.en im Zeichnen,                         a) Kenntnisse des typografischen Maßsystems,\n7.  Grundfort:igh!il.cn in der Film- und Fotopapier-        b) Kenntnisse der Pflege und Behandlung der\nbearbeitung,                                                Metallegierungen und Kunststoffe,\n8.  Bedienen von Reproduktionskameras, Vergrö-              c) Prägen von Matern,\nßerungs- und Kontaktgerötcn,                            d) Gießen von Rund- und Flachstereos,\n9.  Grundkenntniss(' der Farbenlehre,                       e) Herstellen von Druckplatten aus Gummi und\n10.  Kenntnisse der S(msilometrie,                               Kunststoffen,\n11.  Herstellen von Strich-, Halbton- und Rasterauf-          f) Korrigieren,   Nachschneiden und       Fertig-\nnahrnEm,                                                    machen von Druckplatten,\n12.  Ent.wickc~ln und Bearbeiten von Filmen,                 g) Messen und Prüfen.","1756                                   Bundes,gies,etzbliaitt, Jahrg,aing 1974, Teil I\n§ 4                                                             § 8\nAusbildungsrahmenplan                                Prüfungsanforderungen in der Abschlußprüfung\nDie Fcrligkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen                   (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in\nnach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur der Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und\nsachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufs-                  Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht\nausbildung     (Ausbildungsrahmenplan)          vermittelt        vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufs-\nwerden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei- , ausbildung wesentlich ist.\nchende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-\nhil dungsinhaltes ist .insbesondere zulässig, soweit                 (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\neine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge-                    ling in der gewählten Fachrichtung in der jeweils\ngan{Jen ist. oder betriebspraktische Besonderheiten nachstehend genannten Prüfungsdauer insbesondere\ndie Abweichung erfordern.                                         folgende Arbeitsproben durchführen:\n1. in der Fachrichtung Hochdruck in insgesamt\n§ 5                                       etwa 40 bis 45 Stunden zwei Aufgaben:\nAusbildungsplan                                  a) Ätzen einer Vierfarbenautotypie, DIN A 5,\nviereckig, 60er Raster, nach gelieferten Fil-\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\nmen, Anfertigen von 10 Andrucken und\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.                                      3 Farbskalen mit Farbkeil in dreißig Stunden\nb) freistehende Autotypie mit Hintergrundton-\nplatte als zweite Farbe über Umdruck und\n§ 6                                          Nachschneiden, Anfertigen von 10 Andrucken\nBerichtsheft                                                                  in fünfzehn Stunden\noder\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist                           Duplex-Autotypie,     freistehend, DIN A 5,\nGelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der                       10 Andrucke                      in zehn Stunden,\nAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das                       oder\nBerichtsheft regelmäßig durchzusehen.                                    Zweifarben-Autotypie, 10 Andrucke\nin zehn Stunden,\noder\n§ 7\nfreistehende Auto-Strich-Kombination mit\nZwischenprüiung                                     Verlauf, 10 Andrucke             in zehn Stunden;\n(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-\nschenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem                     2. in der Fachrichtung Flachdruck in insgesamt\nzweiten Ausbildungsjahr stattfinden.                                  etwa 16 bis 20 Stunden drei Aufgaben:\na) Herstellen einer mehrfarbigen Montage an-\n(2) Die Zwischenprüfung erntreckt sich auf die in\nhand des selbsterstellten Einteilungsbogens,\nder Anlage zu § 4 für die ersten beiden Ausbildungs-\nAusschießen einer mehrseitigen Form oder\njahre aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse so-\nNutzeneinteilung               in sieben Stunden,\nwie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend\nden Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff,                      b) Herstellen von Druckplatten nach der unter a)\nsoweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.                       erstellten  Kopiervorlage     im Mindestformat\nDIN A 1\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-                                                       in acht Stunden,\nling in insgesamt etwa achteinhalb Stunden neun\nArbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbe-                      c) Herstellen von vier Dianutzen nach einem ge-\nsondere in Betracht:                                                     stellten Negativ                   in einer Stunde,\n1. Anfertigen einer Slrichaufnahme                                       oder\nin einer halben Stunde,                 Anfertigen eines mehrfarbigen Andrucks mit\n2. Anferli9en einer I-folbtonaufnahme                                    Farbmischen und Festlegen der Dichtewerte\nin einer Stunde,                                                 in fünf Stunden,\noder\n3. Herstellen einer Kontaktkopie auf ätzfähigen\nFilm                        in einer halben Stunde,                 Farbmischen nach Vorlage und Rezepterstel-\nlung                              in einer Stunde;\n4. Korrigieren von Filmen          in eineinhalb Stunden,\n5. Ein!.Pilung und StandborJcn in eineinhalb Stunden,             3. in der Fachrichtung Tiefdruck in insgesamt etwa\n22 Stunden zwei Aufgaben:\n6. Montieren                              in einer Stunde,\na) Herstellen einer einfarbigen gemischten Form\n7. Anferl.i~1en ei1wr Metallkopie                                        im Format von mindestens DIN A 2 (Bild,\nin einer halben Stunde,                Schrift und Bild auf leichtem Halbton)\n8. Anfertiqen einer Einstufen~Hzung in einer Stunde,                                                       in acht Stunden,\n9. ITerstellcn C'ill('r Druckplatte für Flachdruck                    b) Herstellen einer zweifarbigen Form\nin einer Stunde.                                           in vierzehn Stunden;","Nr. BH     Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                        1757\n4. in der F,whrichlung Stereotypie in insgesamt                        kkk) Prinzipien und Unterscheidungs-\netwa 18 Stunckn fünf Aufgüben:                                            merkmale der verschiedenen Druck-\nverfahren: Hochdruck, Tiefdruck,\na) Herstellen cinc·s druckfertigen Stereos ein-\nschließ] ich McJter                in fünf Stunden,                   Flachdruck und Siebdruck,\n111) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und\nb) Auslülnc:n einer Blc:ilußrnonlage\nArbeitshygiene,\nin einer Stunde,\nmmm) Anwendung und Einsatz von berufs-\nc) Ausführen von schwierigen Korrekturen                                  üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen\nin fünf Stunden,                   und Hilfsmitteln,\nd) Schneidl!n eines BiJdc•lernc~ntes (Figur oder           b) in der Fachrichtung Flachdruck:\nSchrift) in Blei                    in fünf Stunden,\naa) Werkstoffkunde:\ne) Ausfü hrcn von C'.i nfdchen        Korrekturen an               aaa) Druckplatten: Arten,\neinem gelidcrl.cn Stereo           in zwei Stunden.                    ten, Verwendungsmöglichkeiten, Be-\n(3) Zum Ndchwc)i:, der Kenntnisse soll der Prüf-                           handlung und Lagerung; Verhalten\nling in den Prüfunqsl~ichern Technologie, Tech-                               bei Kopie und Fort.druck,\nnische Mi:!IJwrrwtik, Diktat sowie Wirtschafts- und                    bbb) Chemikalien zum Ansetzen der Lö-\nSozialkunde sch riill ich tJcprüft werden. Es kommen                          sungen und Bäder: Eigenschaften\nFragen und Aulgaben insbesondere aus folgenden                                und Wirkungsweise,\nGebieten in Betraclil:                                                 ccc) Bedruckstoffe:      Bedruckstoffarten,\nl. im Prüfungsfach Technoloqic~:                                              Herstellung, Eigenschaften, Erken-\nnungsmerkmale,      Anwendungsbe-\na) in der Fachrichtung I-Joclldruck:\nreiche, Behandlung, Formate, Ge-\naa) Werkstoffkunde~:                                                   wichte, Normung,\naaa) MetcJJle: Zink, Kupfor und Magne-                    ddd) · Farben: Farbenlehre; Farbenarten;\nsiumlegierung;      Zusammensetzung,                       Herstellung, Eigenschaften, Anwen-\nVerwendungsmöglichkeiten,           Ätz-                   dungsbereiche und Behandlung von\nfähigkeit,                                                 Druckfarben,    Zusatzmitteln   und\nbbb) Chemikalien zum Ansetzen der Lö-                            Trockenstoffen,\nsungen und Bäder: Eigenschaften                     eee) lichtempfindliche Materialien: Film,\nund Wirkungsweise,                                         Fotopapier; Aufbau,. Eigenschaften,\nccc) Bedruckstoffe:        Bedruckstoffart.en,                   Verwendungsmöglichkeiten und La-\nl-Ierstellung, Eigenschaften, Erken-                       gerung,\nnungsmerkmale,         Anwendungsbe-                  fff) Hilfsstoffe: Montagefolien, Wasch-\nreiche, Behandlung, Formate, Ge-                           mittel,\nwichte, Normung,                                bb) Arbeitskunde:\nddd) Farben: Farbenlehre; Farbenarten;                     aaa) Herstellung von Kontaktkopien und\nHerstellung, Eigenschaften, Anwen-                         Nutzenfilmen,\ndungsbereiche und Behandlung von                    bbb) Montage-       und   Kopiermethoden;\nDruckfarben,      Zusatzmitteln     und                    Falzschemen, Ausschießen, Eintei-\nTrockenstoffen,                                            lungsbogen,\neee) lichtempfindliche Materialien: Film,                 ccc) Herstellung von Druckplatten,\nFotopapier; Aufbau, Eigenschaften,                  ddd) Korrektur an Flachdruckplatten,\nVerwendungsmöglichkeiten und La-\neee) Andruck von ein- und mehrfarbigen\ngerung,\nDruckplatten,\nfff) Hilfsstoffe: Montagefolien, Wasch-\nfff) sensit.ometrische Grundlagen,\nmittel,\nggg) Messen und Prüfen,\nbb) Arbeitskunde:\nhhh) die wichtigsten vor- und nachge-\naaa) Montage-       und     Kopiermethoden;\nschalteten Arbeitsvorgänge,\nFalzschemen und Ausschießen,\niii) Prinzipien und Unterscheidungs-\nbbb) Arbeitsvorgänge bei der Herstel-                            merkmale der verschiedenen Druck-\nlung der verschiedenen Hochdruck-                          verfahren: Hochdruck, Tiefdruck,\nplatten,\nFlachdruck und Siebdruck,\nccc) Korrekturen an Hochdruckplatten,                     kkk) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und\nddd) Andruck von ein- und mehrfarbigen                           Arbeitshygiene,\nHochdruckplatten,                                     Ül) Anwendung und Einsatz von berufs-\neee) sensitometrische Grundlagen,                                üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen\nfff) elektronische Reproduktion,                                und Hilfsmitteln,\nggg) Messen und Prüfen,                           c) in der Fachrichtung Tiefdruck:\nhhh) die wichtigsten vor- und nachge-                 aa) Werkstoffkunde:\nschalteten Arbeitsvorgänge,                         aaa) Metalle: Kupfer, Nickel, Stahl und\niii) Eigenarten der verschiedenen Hoch-                         Chrom; Verwendungsmöglichkeiten\ndruckplatten-Nachformungen,                                und Atzverhalten,","1758                                 Bundesgesetzbl,a1tt, Jahrgang 1974, Te-il I\nbbb) Stiuren, Basen, Chromate, Gelatine;                    eee) Filme: Filmarten, Aufbau, Eigen-\nElektrolyte der Aufkupferung, Ver-                          schaften, Verwendungsmöglichkei-\nchromung und Vernicklung; Eigen-                            ten und Lagerung,\nschaften und Verwendungsmöglich-\nkeiten,                                         bb) Arbeitskunde:\naaa) Aufnahmearten: Strich-, Halbton-\nccc) Bedruckstoffe:        Bedruckstoffarten;\nund Rasteraufnahmen,\n}-Ierstellung, Eigenschaften, Erken-\nnungsmerkmale,        Anwendungsbe-                  bbb) Montage- und Kopiermethoden,\nreiche, Behandlung, Formate, Ge-                     ccc) Einstufenätzung und Auswaschver-\nwichte, Normung,                                            fahren,\nddd) Farben: Farbenlehre; Farbenarten;                      ddd) Herstellung von Prägungen,\nHerstellung, Eigenschaften, Anwen-                   eee) Herstellung von Rund- und Flach-\ndungsbereiche und Behandlung von                            stereos; Oberflächenverhärtung von\nDruckfarben, Lösemitteln und Zu-                            Bleistereos,\nsatzmitteln,                                          fff) Herstellung von Druckplatten aus\neee) Hilfsstoffe: Montagefolien, Wasch-                           Gummi und Kunststoffen,\nmittel,                                              ggg) Druckplattenkorrektur,\nbb) Arbeitskunde:                                                hhh) Messen und Prüfen,\niii) die wichtigsten vor- und nachge-\naaa) Galvanik,\nschalteten Arbeitsvorgänge,\nbbb) Montage-        und    Kopiermethoden;                 kkk) Eigenarten und Unterscheidungs-\nFalzschemen und Ausschießen,                               merkmale      der    Druckverfahren:\nccc) Ubertragungsmethoden,                                        Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck\nddd) Atzverf ahren,                                               und Siebdruck,\neee) I-Ierstellung von Abtastvorlagen für                    lll) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und\ndie Gravur, elektronische Zylinder-                         Arbeitshygiene;\ngravur,\n2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\nfff) Andruck und Zylinderkorrektur,\na) in der Fachrichtung Hochdruck:\nggg) ,sensitometrische Grundlagen,\nAnwendung der Grundrechenarten einschließ-\nhhh) Messen und Prüfen,\nlich Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten\nüi) die wichtigsten vor- und nachge-                  Flächen- und Gewichtsberechnungen, Mate-\nschalteten Arbeitsvorgänge,                     rial- und Energieverbrauch, Zusamme:p.set-\nkkk) Prinzipien und Unterscheidungs-                   zung von Bädern und Lösungen, Papierge-\nmerk1nale der verschiedenen Druck-              wicht, Papierbedarf, Papierpreis, Lohn und\nverfahren: Hochdruck, Tiefdruck,                Arbeitszeit,\nFlachdruck und Siebdruck,                    b) in der Fachrichtung Flachdruck:\nlll) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und\nAnwendung der Grundrechenarten einschließ-\nArbeitshygiene,\nlich Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten\nmmm) Anwendung und Einsatz von berufs-                   Flächen- und Gewichtsberechnungen, Mate-\nüblichen Arbeitsgeräten, Maschinen              rial- und Energieverbrauch, Zusammenset-\nund Hilfsmitteln,                               zung von Lösungen, Papiergewicht, Papierbe-\ndarf, Papierpreis, Lohn und Arbeitszeit,\ncl) in der Fachrichtung Stereotypif!:\naa) Werkstoffkunde:                                      c) in der Fachrichtung Tiefdruck:\naaa) Metalle: Gewinnung, spezifische Ge-               Anwendung der Grundrechenarten einschließ-\nwichte, Zusammensetzung, Eigen-                 lich Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten\nschaften, Verwendungsmöglichkei-                Flächen- und Gewichtsberechnungen, Zusam-\nt(~n; Zusatzm.etalle; Metalle für die           mensetzung von Bädern und Lösungen, Mate-\nOberfläclwnverhärtung von Blei-                 rial- und Energieverbrauch, Lohn und Ar-\nstereos.,                                       beitszeit,\nbbb) Gmnmi und Kunststoffe: Zusammen-               d) in der Fachrichtung Stereotypie:\nsetzung, Eigenschaften und Verwen-              Anwendung der Grundrechenarten einschließ-\ndungsrnögli chkeiten,                           lich Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten\nccc) Chemikalien zum Ansetzen der Lö-                  typografisches Punktsystem, Umrechnung me-\nsungen und Bäder: Eigenschaften                 trischer Maße in typografische und umgekehrt,\nund Wirkungsweise,                              Flächen- und Gewichtsberechnungen, Legie-\nddd} Bedruckstoffe:       Bedruckstoffarten,           rungsrechnen, Lohn und Arbeitszeit;\nHerstellung, Eigenschaften, Erken-\nnungsmerkmale, Anwendungsberei-           3. im Prüfungsfach Diktat:\nche, Behandlung; Formate, Ge-                Rechtschreibung, insbesondere Groß- und Klein-\nwicht.(', Normung,                           schreibung und Schreibweise allgemein gebräuch-","Nr. B8   Tc1q der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                         1759\n1ich er Fremd wörlPr. 1Iierlwi sol!(m die Satz-                                  §9\nzeichen innerhdlb der einzelnen Sätze nicht mit-                   Aufhebung von Vorschriften\ndiktiert werden;\nDie im Verwaltungsverfahren festgelegten Berufs-\n4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:          bilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforde-\nStaatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozialver-       rungen für die industriellen Lehrberufe Klischee-\nsicherung und Arbeitsrecht.                           ätzer, Nachschneider, Tiefdruckätzer, Galvanoplasti-\nker und Stereotypeur sind nicht mehr anzuwenden.\n(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:                                        § 10\n1. in den Prüfungsfächern Technologie, Technische                            Ubergangsregelung\nMathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde             Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\njeweils eineinhalb Stunden,                           krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die\n2. im Prüfungsfach Diktat eine Stunde.                    bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei\ndenn, die Vertragsparteien vereinbaren mit Zustim-\n(5) Soweit die Prüfung mit Hilfe programmierter        mung der zuständigen Stelle die Anwendung der\nFragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt           Vorschriften dieser Verordnung.\nwird, kann die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer\nunterschritten werden.                                                              § 11\n(6) Die Fertigkeils- und die Kenntnisprüfung haben                          Berlin-Klausel\nfür die Ermittlung des Prüfungsergebnisses das              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\ngleiche Gewicht. Für die Bewertung der Kenntnis-          Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nprüfung haben gegenüber dem Prüfungsfach Wirt-            gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-\nschafts- und Sozialkunde die Prüfungsfächer Tech-         bildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nnologie das vierfache, Technische Mathematik das\ndreifache und Diktat das zweifache Gewicht.                                         § 12\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der                           Inkrafttreten\nFertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens             Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Ver-\nausreichende Leistungen erbracht sind.                    kündung in Kraft.\nBonn, den 1. August 1974\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. Sc h 1echt","1760                                                          Burnfosw~setzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nAnlage (zu § 4)\nAusbildungsrahmenplan_\nfür die Berufsausbildung zum Druckformhersteller\nI. Gesamte Ausbildungsdauer:\n-  •·-··  ----    ·---- -- --·-------·-----------------~-----------------------\nUd.\nT(•il cl(•s i\\usliildt111~1sllt•rulshildes                Zu vennittelndE, Fertigkeiten und Kenntnisse\nNr.\n- - - -------------.-- . ··----------··- ---- - ~ - - ~ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nArlwitsschulz und Unfc1llv<'.rhütung                                    a) Kenntnisse der einschlägigen Arbeits-\n(§ '.i Abs. 1 Nr. 2)                                                        schutzvorschriften in Gesetzen und Ver-\nordnungen\nb) Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften\nder Träger der gesetzlichen Unf allversiche-\nrung, insbesondere der Unfallverhütungs-\nvorschriften, der Richtlinien und Merkblät-\nter\nc) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe\nd) Kenntnisse der Notwendigkeit und Bedeu-\ntung der Arbeitshygiene, wie allgemeine\nSauberkeit, geeignete Arbeitskleidung\n2           Pf1egen und Instandhalten der Arbeitsgeräte,                             a) Kenntnisse der Oberflächenbehandlung und\nMaschinen und Einrichtungen                                                  Beschädigungsgefahr der Arbeitsgeräte\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)                                                          und Maschinen\nb) Kenntnisse der Werkzeuge\nc) Kenntnisse der Zusammensetzung, Anwen-\ndung und Aufbewahrung von Olen, Fetten,\nGraphit, Farben und Reinigungsmitteln\nd) Olen, Schmieren, Reinigen und Warten der\nArbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtun-\ngen\nII. Erstes Ausbildungsjahr:\nZeitliche\nLfd.\nTPil    cl(!S /\\ uslJilclt1n~JslH'rt1fshildes              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse          Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n- - - ---·--··-----·-------·--·--·--·- - · - - · - · · - · · · · - · - - · - - - - - - 1 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - -\n- - - - - ' - - - - - - - -·------·-·-··----··           ----···--·---------'------------------------'-------\nKenntnisse des Ausbildungsbetrie-                           a) Betriebsorganisation,       Fertigungsabläufe\nbes, der Druckindustrie und des                                und ihre betrieblichen Zusammenhänge\nDruckhandwerks\nb) Verfahren und Erzeugnisse der Druckindu-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)\nstrie\nc) Zusammenhänge zwischen den einzelnen\nBerufen der Druckindustrie und des Druck-\nhandwerks\n2            Kenntnisse der Satztechnik, der                             a) satztechnische Grundlagen; Handsatz, Ma-\nDruckverfahren und der Druckver-                               schinensatz, Fotosatz, Schreibsatz\narbeitung                                                                                                                  2\nb) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)\nder Druckverfahren: Hochdruck,             Tief-\ndruck, Flachdruck, Siebdruck\nc) Weiterverarbeitung des Bedruckstoffes","Nr. BH     Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                           1761\nLlcJ.\nZeitliche\nT<'i! d<•s i\\usbildu11qslH·rulsbilcks          Zu vermillelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   Richtwerte\nNr.\nin Wochen\nCrundferti~Jkeit.en im Umgang mit             Arbeiten mit Stift, Feder, Pinsel, Kreide, Scha-\nZeichen9erätc>n und -mat.erialien             ber und Spritzapparat auf Papier, Transparent-          6\n(§ J Abs. 1 Nr. 5)                            folien, Filmen\n--------'-----    ·- ··--·---·-----   -------------'--------------------------'------\n4    Grundfertiqkeil.en im Zeichnen                 a) Zeichnen nach Natur und Vorlage auf ver-\n{§] Abs. 1 Nr. 6)                                 schiedenen Materialien\nb) Anlegen von Flächen und Verläufen                  10\nc) Anwenden von Aquarell-, Deck- und Lasur-\nfarben\n5    c;rundfertigkeiten in der Film- und           a) Ansetzen von Bädern und Lösungen\nFotopapierbearbeitung\nb) Entwickeln und Fixieren\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)                                                                                    3\nc) Prüfen der Aufnahme\nd) Abschwächen und Verstärken\n6    Bedienen von Reproduktionskame-               a) Kenntnisse der Objektive, Blenden, Licht-\nras, Vergrößerungs- und Kontakt-                  quellen und Filter, insbesondere ihrer\ngeräten                                           Eigenschaften .\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)                            b) Grundfertigkeiten im Anwenden der Ob-               13\njektive, Blenden, Lichtquellen und Filter\nc) Ausführen einfacher Arbeiten mit Kontakt-\ngeräten\n7     Grundkenntnisse der Farbenlehre               a) Lichtfarben und additive Farbmischung\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)\nb) Körperfarben       und     subtraktive    Farb-\nmischung                                            3\nc) Benennung und Ordnung der Farben\nd) Farbennormung\n8     Kenntnisse der Sensitometrie                  a) Logarithmen, Transparenz, Opazität                   5\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)\nb) Dichte, Schwärzung, Gradationskurve\n9     Herstellen von Strich-, Halbton-              a) Beurteilen der Vorlage auf Reprofähigkeit\nund Rasteraufnahmen\nb) Anbringen von Paßmarken                              9\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 11)\nc) Bestimmen des geeigneten Fotomaterials\nd) Errechnen des Reproduktionsmaßstabes\nIII. zweites Ausbildungsjahr:\nEntwickeln und Bearbeiten von Fil-            a) Ansetzen von Lösungen und Bädern\nmen                                                                                                   4\nb) Entwickeln\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 12)\nc) Reinigen und Abdecken von Filmen","1762                                   Bundesgese,tzblatl, Jahrgang 1974, Teil I\nZeitliche\nLfd.\nT<iil d(!S Aushildun~Jsl><·rufsbildPs            Zu vermittelndP Fertigkeiten und Kenntnisse    Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n·-···-•··-·----- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ! - - - - - -\n--------'---------------····\n2    Kenntnisse der Druckformmaleria-                Arten und Eigenschaften von Metallen und\n3\nJien (§ 3 Abs. 1 Nr. 13)                        Kunststoffen\n--------'--------------···--------__:___-.---------------------;------\n3    Anfertigen von Montagen                         a) Kenntnisse der Montagematerialien\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 14)\nb) Kenntnisse der Falzschemen und des Aus-\nschießens\nc) Anfertigen von Einteilungs- und Montage-\nbogen, Anhaltskopien                               13\nd) Anfertigen von Montagen zum Einkopieren\nund Zusammenkopieren von Motiven\ne) Aufsetzen von Kontroll- und Steuermarken\nf) Prüfen von Montagen\n4    Kopieren von Montagen                           a) Eintesten des Kopiermaterials\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 15)\nb) Beschichten, Belichten, Entwickeln und Ab-\n8\ndecken der Platten und Zylinder\nc) Zusammenkopieren von Filmen\n5   Einstufenätzen und Auswaschen                   a) Anreißen der Bildformate auf Metallkopien\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 16)\nb) Herstellen von Einstufenätzungen in Strich\nund Raster\nc) Kenntnisse der Arbeitsweise der Einstufen-\nätzmaschine\nd) Bedienen der Einstufenätzmaschine\n13\ne) Kenntnisse der Zusammensetzung und Wir-\nkungsweise der Ätzbäder\nf) Kenntnisse der Arbeitsweise der Entwick-\nlungs- und Bearbeltungsmaschinen\ng) Kenntnisse der Arbeitsweise von            Aus-\nwaschanlagen für Hochdruckplatten\n6   Messen und Prüfen                               a) Prüfen und Messen des Filmmaterials, ins-\n(§ 3 Abs. l Nr. 17)                                 besondere von Dichte und Umfang\nb) Erkennen der Gradation und Empfindlich-\nkeit eines Materials anhand der Grada-               5\ntionskurve\nc) Prüfen und Messen der geätzten Platten\nund Zylinder\n____._________ · · · · · · · · - - - - - - - ~ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ; - - - - - -\n7   Korri~Jiercn der Druckplatten und               a) Ausführen von einfachen Nachätzarbeiten\n-zyl inder\nb) Nachschneiden\n(§ 3 Abs. l Nr. 18)                                                                                      6\nc) Anwenden von galvanischen Metall-Kor-\nrekturverfahren","Nr. BB   Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                        1763\nIV. Drittes Ausbildungsjahr:\nA. In der Fachrichtun9 Hochdruck:\nZeitliche\nUd.\nNr.\nTeil des /\\ usbildun~Jslwrufshildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte\nin Wochen\n--·--~------·--··--··---------------------1-----------------------1------\n-------------- ----------,------------------------,------\nKennlnisse des Ausbildungsbetrie-            Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und\nbes, der Druckindustrü-~ und des             färe betrieblichen Zusammenhänge\nDruckhandwerks (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)\n2     Herstellen von Strich- und Raster-           a) Beurteilen der Strich- und Rasterkopien auf\nätzungen                                         Atzfähigkeit\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 B11d1slabe d)              b) Atzen der Metalle; Erkennen der Atzdauer\nund Atzwirkung, Erkennen von Unter-\nätzungen\nc) Anätzen und Tieferlegen der Rasterätzun-\ngen; Erkennen der notwendigen Bearbei-\ntung der Ton- und Zeichnungswerte nach\ndem Anät.zen\nd) Ausführen von Abdeckarbeiten zum Errei-\nchen der vorlagenbedingten Tonwerte mit\nPinsel und Spritzapparat sowie von Pinsel-\nätzungen                                        22\ne) Atzen von kombinierten ein- oder mehr-\nfarbigen Rast.er-Strich-Atzungen\nf) Herstellen von freistehenden Atzungen und\nVerlaufätzungen\ng) Tonwert.ätzen an mehrfarbigen Rasterätzun-\ngen\nh) Herstellen von Rasterätzungen für den\nDr.uck auf Zeitungs-, Illustrations- und\nKunstdruckpapier in verschiedenen Raster-\nweiten\ni) Herstellen von Duplexät.zungen, Zweifar-\nbenätzungen und zweifarbigen Atzungen\n3     Bedienen der Bearbeitungsmaschi-             Bedienen der Fräs- und Facettiermaschinen            4\nnen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)           und der sonstigen Bearbeitungsmaschinen\n4     Nachschneiden                                a) Entfernen von Fräskanten und des Grates\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)                   bei facettierten Rasterätzungen\n8\nb) Umschneiden freistehender Abbildungen\nc) Beseitigen und Nachschneiden von Fehl-\nstellen in Strich- und Rasterätzungen\n5     Andrucken                                    a) Andrucken von ein- und mehrfarbigen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d)                   Strichätzungen, Rasterätzungen und Farb-\nsätzen\nb) Kenntnisse der Bedruckstoffe und des Ein-\nflusses von Temperatur und Luftfeuchtig-\nkeit\nc) Kenntnisse der Druckfarben und der Farb-\nnormung\n9\nd) Zurichten von Klischees\ne) Einpassen von mehrfarbigen Andrucken","1764                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nUd.                                                                                                 Zeitliche\nTeil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiter und Kenntnisse   Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n1                        2                                               3                             4\nf) Abstimmen der Andrucke mit der Vorlage\ng) Zusammenstellen der Farbskala\nh) Kenntnisse der Wechselbeziehung zwi-\nsehen Druckfarbe - Bedruckstoff - Druck-\nform - Druckmaschine\n6     Messen und Prüfen                        a) Messen der Glätte des Atzgrundes und der\n(§ 3 Abs. 2 Nr. l Buchstabe e)                Flanken\n4\nb) Prüfen des Passers\nc) Messen der Farbdichte\n7    Kenntnisse      der elektronischen        a) Arbeitsweise und Anwendung der elektro-\nReproduktion                                   nischen Farbauszugsgeräte\n4\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f)\nb) Arbeitsweise und Anwendung der elektro- ·\nnischen Graviermaschinen\nB. In der Fachrichtung Flachdruck:\nKenntnisse des Ausbildungsbetrie-         Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und\nbes, der Druckindustrie und des           ihre betrieblichen Zusammenhänge\nDruckhandwerks\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)\n2    Anfertigen von Montagen                  a) Beurteilen der Filme auf Kopierfähigkeit\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a)           b) Anfertigen von Einteilungs- und Montage-\nbogen sowie von Anhaltskopien\n15\nc) Montieren von Filmen auf Montagemate-\nrialien\nd) Anfertigen von Montagen zum Einkopieren\nund Zusammenkopieren von Motiven\ne) Prüfen der Montagen\n3    Kopieren von Montagen                     a) Herstellen von Negativ- und Positivkopien\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b)                auf selbstbeschichteten und vorbeschich-\nteten   Druckplatten und          Druckfolien,\nKenntnisse der Lichtdosierung und Rah-\nmenkopie, Aus- und Einbelichten; Anferti-\n11\ngen von Folienkopien\nb) Kenntnisse der Maschinenkopie\nc) Beurteilen der Druckplattenarten und -fo-\nlien\nd) Prüfen und Korrigieren der Druckplatten\n4    Andrucken                                 a) Kenntnisse der Bedruckstoffe, des Einflus-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c)                ses von Temperatur und Luftfeuchtigkeit\nsowie des Einflusses der verschiedenen Be-\ndruckstoffoberflächen auf die Bildwieder-\ngabe\nb) Kenntnisse der Druckfarben und der Farb-\nnormung                                            21","Nr. 8B             Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                           1765\n----\nZeitliche\nLfd.\nTc~il dus /\\ us ll i lcl u n~JSIJ(! rufsbi ldes               Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    Richtwerte\nNr.\nin Wochen\nl                                                          3                              4\n------ ---·-\nc) Andrucken von ein- und mehrfarbigen\nDruckplatten\nd) Einpassen von mehrt arbigen Andrucken\ne) Abstimmen der Andrucke mit der Vorlage\nf) Zusammenstellen der Farbskala\n-·-·---··----\n5    Messen und Pr üfen                                            a) Prüfen des Passers und der Druckschärfe\n(§ 3 J\\bs. 2 Nr. 2 Buchslilbe d)                                                                                      4\nb) Messen der Farbdichte; Vergleichen von\nTonwerten\n··----~-\nC. In der Fachrichl.unq Tiefdruck:\nKenntnisse des Ausbildungsbetrie-                            Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe        und\nbes, der Druckindustrie und des                              ihre betrieblichen Zusammenhänge\nDruckhandwerks\n(§ 3 Abs. 1 Nr. l)\n2    Anfertigen von Montagen                                      a) Beurteilen der Filme auf Kopierfähigkeit\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a)                               b) Anfertigen von Einteilungs- und Montage-\nbogen sowie von Anhaltskopien\nc) Montieren von Filmen auf Montagemate-                 4\nrialien\nd) Anfertigen von Montagen zum Einkopieren\nund Zusammenkopieren von Motiven\ne) Prüfen der Montagen\n------,----------········-··-··-------'c.._---------------------;------\n3    Kopieren von Montagen                                        a) Kenntnisse der Lagerung der angelieferten\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b)                                   Pigmentpapiersorten\nb) Ansetzen und Konstanthalten der Sensibi-\nlisierungsbäder\nc) Kenntnisse der Sensibilisierung und Lage-\nrung der präparierten Papiere\nd) Kenntnisse der Veränderung der Empfind-\nlichkeit des Pigmentpapiers durch Tempe-\nratur, Luftfeuchtigkeit, Licht und Alter             4\nsowie der Verwendung von Stabilisie-\nrungsfolien\ne) Kenntnisse der Aufgaben des Rasters, der\nRasterarten, Rasterweiten und Rasterwink-\nlung\nf) Kenntnisse der Lichtquellen und ihrer\nEigenarten sowie der Arbeitsweise der\nLichtdosiergeräte\ng) Kopieren von Montagen\n4    Vorbereiten der Druckzylinder                                a) Ansetzen und Pflege von galvanischen Bä-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c)                                   dern\nb) Vorbereiten der Zylinder zum Aufkupfe-\n2\nrungsprozeß\nc) Kenntnisse des Zwecks und der Wirkung\nvon Stromstärke, Badzusätzen, Temperatur\nund Filterung","1766                              Bundf~sges,etzbLaitt, Jahrgang 1974, Teil I\nZeitliche\nLfd.\nTeil dPs Ausbildun9sbernfsbildes            Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     Richtwerte\nNr.                                                                                                 in Wochen\n--~----------------------------_____!---------------------.,..-----\n5   Uberl.ragen, Entwickeln, Abdecken          a) Kenntnisse der manuellen und elektroly-\n(§ 3 1\\ bs. 2 Nr. 3 Buchstabe d)               tischen Zylindervorbereitung\nb) Ubertragen der Pigmentkopie mit Register-\nsystemen\nc) Entwickeln des Zylinders\n6\nd) Beurteilen der ausgewaschenen und ge-\ntrockneten Pigmentkopie auf dem tempe-\nrierten Zylinder; Kontrollieren des Passers\ne) Abdecken des Druckzylinders\nf) Prüfen des abgedeckten Zylinders anhand\nder Montage\n6   Ätzen                                      a) Kenntnisse der chemischen und physika-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe e)                 lischen Vorgänge beim Ätzen\nb) Ansetzen der Ätzbäder\n11\nc) Ein- und Mehrbadätzen\nd) Beobachten und Beeinflussen des Ätzver-\nlaufs\n1   Gravieren                                  a) Kenntnisse der Herstellung von Abtastvor-\n{§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe f)                 lagen für die Gravur\nb) Kenntnisse der Arbeitsweise von Abtast-\nund Graviermaschinen\nc) Justieren der Abtast- und Graviermaschi-               7\nnen auf Format- und Zylinderumfang\nd) Kenntnisse der Grund- und Bildeichung\ne) Anwählen von          Umdrehungszahlen       zur\nFarbgravur\n8   Andrucken und Korrigieren von              a) Kenntnisse der Bedruckstoffe, der Druck-\nZylindern                                      farben, der Verdünnung und des Ver-\n{§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe U)                 schnitts\nb) Abstimmen des Andrucks nach der Vor-\nlage, Zusammenstellen der Farbskala\n13\nc) Ausführen von Pluskorrekturen durch Nach-\nätzen, galvanische Kupferabtragung und\nN achschneidearbei ten\nd) Ausführen von Minuskorrekturen durch\ngalvanische Kupferauftragung, Lackfüllun-\ngen, Schleifen und Abätzen\n9   Messen und Prüfen                          a) Messen und Prüfen der aufgekupferten,\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe h)                 nachbearbeiteten, geätzten und gravierten\nZylinder                                              4\nb) Messen des Näpfchenvolumens\nc) Messen der Farbdichte","Nr. 8B         Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                                                        1767\nD. Tn d c r F         c1 c h r ich Lu n q SI Pr eo Ly pi e:\n-------------------\nUd.                                                                                                                                                    Zeitliche\nT<)i I d<'s /\\ uslJi l<i1111qslH'rt1 lsl>i ldcs                 Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse                          Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n- - - - - - ---------------- --------- ----------- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -\n-------'---------------                     - --- --------------------'-----------------------'------\nKen 111 n isse des /\\ usbi lclungsbetr.ie-                 1   Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe                         und\nbes, der Druc:k_industric! und des                             ihre betrieblichen Zusammenhänge\nDruckhc1ndwr\\rks                                           1,\n(§ 3 J\\bs. 1 Nr. 1)\n- - - - -1 - ' - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ' - - - - - -\n2          Kenn lnisse          des         typogrufischen                a) Grundkenntnisse der Satztechnik\nMaßsystems                                                                                                                                     2\nb) Rechnen mit typografischen und metrischen\n(§ :3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a)\nMaßen\n3         Kenntnisse der Pflege und Behand-                               a) Gewinnung der Metalle\nlung der Metallegierungen und\nb) Zusammensetzung der Legierungen\nKunststoffe\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b)                                c) Verwendung von Zusatzmetallen                                                 8\nd) Eigenschaften der Metalle und der Werk-\nstoffe für die Druckformherstellung im\nHochdruck\n4         Prägen von Matern                                              a) Feuchten der Mater\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe c)\nb) Zurichten der Mater\nc) Prägen von Strich- und Rasterätzungen,                                        8\nSchriftsatz, Kunststoffstereos und Galva-\nnos\nd) Kenntnisse der Arbeitsweise der hydrau-\nlischen Prägepressen\n5         Gießen von Rund- und Flachstereos                              a) Kenntnisse der Arbeitswejse der Gießwer-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe d)                                      ke und Apparate\nb) Gießen von Rund- und Flachstereos                                             6\nc) Kenntnisse der Bearbeitungsmaschinen\nd) Oberflächenverhärten von Bleistereos\n6         Herstellen von Druckplatten aus                                a) Kenntnisse der Anwendungsbereiche der\nGummi und Kunststoffen                                              Werkstoffe                                                                  7\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e)\nb) Herstellen von Druckplatten aus Gummi\nund Kunststoffen\n7         Korrigieren, Nachschneiden und                                 a) Korrigieren und Nachschneiden der Druck-\nFertigmachen von Druckplatten                                       platten\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe f)                                                                                                                 16\nb) Einpassen der Druckplatten für den mehr-\nfarbigen Druck\nc) Kenntnisse der Arbeitsweise der Bearbei-\ntungsmaschinen\n8         Messen und Prüfen                                              a) Messen der Maternf euchtigkeit\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe g)                                                                                                                  4\nb) Messen der Metallhärte\nc) Messen der Gußqualität","1768                                               BundPS(Je:>setzblütt, .Jahrgang 1974, TeH I\nFundstellennachweis A\nBundesrecht\nohne völkerrechmche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1973 - 273 Seiten DIN A 4\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nDer Fundstellennachweis A 1973 enthält (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Ver-\nträgen mit der DDR abgesehen) die Fundstellen der nach dem 3i. Dezember 1963\nim Bundesgesetzblatt Teil ! und II sowie im Bundesanzeiger verkündeten und noch gelten-\nden Vorschriften\nund der im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften\nmit den inzwischen eingetretenen Änderungen.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 9,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten, der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.\nNachtrag zum Fundstellennachweis A 1973\nDer Nachtrag zum Fundstellennachweis A führt den Fundstellennachweis A 1973 auf den\nStand vom 30. Juni 1974 fort.\nDer Nachtrag kann zum Preis von DM 1,- zuzüglich DM 0,25 Versandkosten bezogen werden.\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH Bonn/Köln\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVcrla~J: Bundesanzeiger Verlagsgcs.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Ccselze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmadrnngen veröffentlicht.\nIm Bundcs!-Jcsctzblalt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, V crtri:iqe mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifvcirn, dnungen veröffentlicht.\n13 e zu g s b e d in g u n g c n: Lilufemler Bezug nUI im Postubonnement. AbbeslelluDgen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlilq vorliegen. Poslanscbrift fiir Abonnementsbeslcllungen sowie Jkstellunqen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nB c zu g s preis : Für Teil l und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je an~1efangene 16 Seiten 0,8.5 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesc)!zbliittcr, die vor dem !. Juli 1972 ausqeqeben worden sind. Lieferunq geqen Voreinsendung des Betrages\nuni das Postscheckkonto Bundesucsctzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPr<' i s d i c s c r Aus g u b c : 2,85 DM (2,55 DM zuzüglich - -,30 DM Versdndkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM. Im Bezu9s-\nprcis isl die Mehrwerl.stcucr enthalten; der angewandte Steuersatz betr,igl 5,5 °/o."]}