{"id":"bgbl1-1974-88-3","kind":"bgbl1","year":1974,"number":88,"date":"1974-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/88#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-88-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_88.pdf#page=22","order":3,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Druckvorlagenhersteller","law_date":"1974-08-01T00:00:00Z","page":1742,"pdf_page":22,"num_pages":13,"content":["1742                                Bundesgesetzblatt, Jahrg,ang 1974, Teil I\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Druckvorlagenhersteller\nVom 1. August 1974\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs-           9. Grundkenntnisse der Farbenlehre,\ngesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I          10. Kenntnisse der Sensitometrie,\nS. 1112), zuletzt geändert durch das Einführungs-\ngesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bun-        11. Herstellen von Strich-, Halbton- und Rasterauf-\ndesgesetzbl. I S. 469), wird im Einvernehmen mit               nahmen,\nden Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung         12. Anfertigen von Klebespiegeln,\nund für Bildung und Wissenschaft verordnet:\n13. Grundfertigkeiten im Herstellen von reproduk-\ntionsfähigen Vorlagen,\n§ 1\n14. Bearbeiten von Filmnegativen und -positiven,\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes\n15. Herstellen von Nutzenfilmen und -folien,\nDer Ausbildungsberuf         Druckvorlagenhersteller\nwird staatlich anerkannt.                                16. Korrigieren der Tonwerte,\n17. Anfertigen von einfachen Seitenmontagen,\n§2                                  Standbogen und Stanzformzeichnungen.\nAusbildungsdauer, Fachrichtungen                  (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den ein-\nDie Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte      zelnen Fachrichtungen sind neben der Vertiefung\nAusbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtun-           von Fertigkeiten und Kenntnissen nach Absatz 1\ngen                                                      Nm. 1, 2 und 3 mindestens die folgenden Fertigkei-\nReprovorberei tung,                                   ten und Kenntnisse:\nReprofotografie oder                                  1. in der Fachrichtung Reprovorbereitung:\nReproretusche                                              a) Herstellen von verschiedenen Schriften,\ngewählt werden.                                              b) Grundsätze der Flächengestaltung, Farben-\nund Schriftwahl,\n§3\nc) Anfertigen von Standbogen und Stanzform-\nAusbildungsberufsbild                             zeichnungen,\n(1) Gegenstand der für alle Fachrichtungen ge-            d) Herstellen von ein- und mehrfarbigen Vorla-\nmeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die                    gen, Reinzeichnen nach Entwürfen und Skiz-\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                            zen,\n1. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes und der              e) Herstellen von Ausgleichs- und Vollretuschen\nDruckindustrie,                                              in Schwarzweiß und Farbe,\nf) Herstellen von Farbretuschen auf einfarbigen\n2. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,\nVorlagen,\n3. Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte,             g) Herstellen von Originalmontagen, Ein- und\nMaschinen und Einrichtungen,                                 Auskopierungen;\n4. Kenntnisse der Satztechnik, der Druckverfahren       2. in   der Fachrichtung Reprofotografie:\nund der Druckverarbeitung,\na)  Eintesten von Film und Raster,\n5. Grundfertigkeiten im Umgang mit Zeichengerä-             b)  Berechnen der Belichtungszeit,\nten und -materialien,\nc)  Herstellen von Grauskalen,\n6. Grundfertigkeiten im Zeichnen,                           d)  Herstellen und Beurteilen der Farbauszüge,\n7. Grundfertigkeiten der Film- und Fotopapier-              e)  Herstellen von Masken zur Ton- und Farb-\nbearbeitung,                                                 Wertkorrektur,\n8. Bedienen von Reproduktionskameras, Vergröße-              f) Herstellen von Rasterprojektionen,\nrungs- und Kontaktgeräten,                              g) Kenntnisse der elektronischen Reproduktion;","Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                              1743\n3. in der Fachrichtung Reproretusche:                  ben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in\na) Korrigieren der Tonwerte,                        Betracht:\nb) Anfertigen von Standbogen, Seitenmontagen        1. Ausflecken eines Fotoabzuges und Uberarbeiten\nund Stanzformzeichnungen,                          der Tiefenzeichnung        in zweieinhalb Stunden\nc) Herstellen von Kopiermontagen,                   2. Anfertigen einer Halbtonaufnahme\nd) Kenntnisse der positiven und negativen Plat-                                              in einer Stunde\ntenkopie,                                      3. Herstellen eines Strichnegativs und eines Papier-\ne) Kenntnisse des Andrucks und der Druckform-          abzuges im Kopiergerät                in einer Stunde\nkorrektur,\n4. Herstellen einer Strichaufnahme\nf) Erkennen und Korrigieren von Farbausschei-                                     in einer halben Stunde,\ndungsfehlern,\n5. Anfertigen einer Vergrößerung der Strichauf-\ng) Kenntnisse der fotomechanischen und elektro-\nnahme auf Fotopapier                  in einer Stunde\nnischen Farbauszugsmethoden,\nh) Kenntnisse der Maskicrtechnik, der Farbprüf-    6. Herstellen eines Layouts (Klebespiegel) im For-\nverfahren, der Herstellung von Farbvorlagen        mat DIN A 4                  in eineinhalb Stunden,\nund der Druckformherstellung.                  7. Aufrastern      des Halbtonnegativs mit Kontakt-\nraster                        in eineinhalb Stunden,\n§4                           8. Anfertigen einer Filmmontage (Strich und Rast.er)\nin eineinhalb Stunden,\nAusbildungsrahmenplan\n9. Umkopieren einer Filmmontage\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen\nin einer halben Stunde.\nnach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur\nsachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-\nbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt wer-                                   §8\nden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichen-             Prüfungsanforderungen in der Abschlußprüfung\nde sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbil-\ndungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit eine       (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in\nder Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und\nberufsfeldbezogene Grundbildung vorausgegangen\nKenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht\nist oder betriebspraktische Besonderheiten die Ab-\nvermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-\nweichung erfordern.\nbildung wesentlich ist.\n§5                               (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\nling in insgesamt 30 Stunden in der jeweils gewähl-\nAusbildungsplan                    ten Fachrichtung\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des           Reprovorbereitung sechs Arbeitsproben,\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden             Reprofotografie vier Arbeitsproben und\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.\nReproretusche drei Arbeitsproben\ndurchführen. Hierfür kommen insbesondere in Be-\n§6                           tracht:\nBerichtsheft                      1. in der Fachrichtung Reprovorbereitung:\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form           a) Zeichnen einer Schriftzeile       in drei Stunden,\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge-         b) Umzeichnen einer Halbtonvorlage in Strich-\nlegenheit zu geben, das Berichtsheft während der               manier auf transparentes Material\nAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat                                                 in acht Stunden,\ndas Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.                  c) Verkleinern einer Zeichnung (fotografisch)\nauf ½ -Größe                     in einer Stunde,\n§7                               d) Reinzeichnen einer farbigen Aufsichtsvorlage\nnach einem gegebenen Schwarzweißfoto\nZwischenprüfung                                                             in zehn Stunden,\n(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-          e) Entwerfen einer Faltschachtel in vier Stunden,\nschenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem               f) Herstellen einer Landschaftsretusche\nzweiten Ausbildungsjahr stattfinden.                                                            in vier Stunden;\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in   2. in der Fachrichtung Reprofotografie:\nder Anlage zu § 4 für die ersten beiden Ausbil-            a) Herstellen von zwei Halbtonaufnahmen nach\ndungsjahre aufgeführten Fertigkeiten und Kennt-                einer farbigen Aufsichtsvorlage; vom ersten\nnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ent-              Negativ ist ein Rasterdiapositiv oder ein Dia-\nsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden                positiv, vom zweiten Negativ sind drei gleich-\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung· we-             mäßige Fotoabzüge anzufertigen\nsentlich ist                                                                                    in fünf Stunden,\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-        b) Herstellen einer Feinstrichaufnahme\nling in insgesamt etwa 11 Stunden neun Arbeitspro-                                               in einer Stunde,","1744                                  Bundes,gesetzbla,tt, Jahrg,ang 1974, Teil I\nc) Herstellen von zwei Farbsätzen (maskiert)                    bb) Arbeitskunde:\nverschiedener Größe nach Durchsichtsvorla-                       aaa) Einfluß des Druckverfahrens und\ngen; Anfortigen einer Negativmontage aus                                 der Bedruckstoffoberfläche auf die\nbeiden Farbsätzen unter Hinzufügung einer                                Zeichnung;    zeichnerische    Aus-\nFarbfläche mit positiver oder negativer                                 drucksmöglichkeiten,\nSchrift nach Klebespiegel\nbbb) Urheberrecht, Plagiat,\nin einundzwanzig Stunden,\nccc) Schriftarten,\nd) Herstellen einer schwierigen Rasteraufnahme\nsowie einer Rasterkopie für Hochdruck und                       ddd) Farbenlehre,\nFlachdruck                         in drei Stunden              eee) perspektivische Gesetze, Goldener\noder                                                                    Schnitt,\nHerstellen einer einfachen Rasteraufnahme                          fff) Anfertigung von Standbogen und\nsowie einer Rasterkopie für Tiefdruck                                   Stanzformzeichnungen;      Falzsche-\nin drei Stunden;                      men und Ausschießen,\n3. in ch~r Fachrichtung Reproretusche:                                  ggg) Montage- und Kopiermethoden,\nhhh) Ton- und Farbwertkorrektur,\na) für Hochdruck und Flachdruck:\naa) Herstellen einer Vierfarbenreproduktion                        iii) sensitometrische Grundlagen,\nnach einer Aufsichts- oder Durchsichts-                    kkk) Maskierverfahren,\nvorlage (unmaskiert über Halbton), Bild-                      lll) Herstellung von Ausgleichs- und\ngröße etwa DIN A 5 in achtzehn Stunden,                             Vollretuschen in Schwarzweiß und\nbb) Kombinic~ren einer gegebenen grafischen                              Farbe:    Maschinenretusche, Kon-\nZeichnung mit einem Foto mit selbstge-                              struktionsretusche,   Landschaftsre-\nfertigten Schablonen zum Ein- und Aus-                              tusche, Porträtretusche, Retusche\nbelichten                   in sechs Stunden,                       von Raumaufnahmen,\ncc) Anfertigen einer Schwarzweißretusche                       mmm) die wichtigsten vor- und nachge-\nmit Einsetzen oder Entfernen von Bildtei-                           schalteten Arbeitsvorgänge,\nlen                        in sechs Stunden,                nnn) Prinzipien und Unterscheidungs-\nb) für Tiefdruck:                                                           merkmale der verschiedenen Druck-\naa) Anferligen einer Schwarzweißretusche                                 verfahren: Hochdruck, Tiefdruck,\nmit Einsetzen oder Entfernen von Bildtei-                           Flachdruck und Siebdruck,\nlen von einer zu harten oder zu weichen                     ooo) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und\nVorlage                      in fünf Stunden;                       Arbeitshygiene,\nbb) Retuschieren eines Vierfarbensatzes                          ppp) Anwendung und Einsatz von berufs-\nin zwanzig Stunden,                         üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen\ncc) Retuschieren eines Schwarzweiß-Halbton-                              und Hilfsmitteln,\nnegativs für die Aufrasterung mit dem               b) in der Fachrichtung Reprofotografie:\nKontaktraster; Richtigstellen der Prozent-             aa) Werkstoffkunde:\nwerte für den Druck auf Kunstdruck-\naaa) Lichtempfindliche          Materialien:\npapier                        in fünf Stunden.\nFilm, Fotopapier; Aufbau, Eigen-\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-                               schaften, Verwendungsmöglichkei-\nling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-                                  ten und Lagerung,\nnische Mathematik, Diktat sowie Wirtschafts- und                        bbb) Chemikalien zum Ansetzen der Lö-\nSozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen                               sungen und Bäder: Entwickler, Fi-\nFragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden                                  xierbad, Abschwächer und Verstär-\nGebieten in Betracht:                                                           ker; Eigenschaften und Wirkungs-\n1. im Prüfungsfach Technologie:                                                 weise,\na) in der Fachrichtung Reprovorbereitung:                           ccc) Hilfsstoffe: Abdeck- und Retusche-\naa) Werkstoffkunde:                                                      farben; Eigenschaften und V erwen-\ndungsmög lichkei ten,\naaa) Zeichenmaterial, insbesondere Pa-\npier, transparentes Material und                 bb) Arbeitskunde:\nRasterfolien:    Eigenschaften       und              aaa) Aufnahmearten: Strich-, Halbton-\nVerwendungsmöglichkeiten,                                     und Rasteraufnahmen; Farbauszüge,\nbbb) Zeichenfarben und -tuschen: Eigen-                             Projektionen und Vergrößerungen;\nschaften und Verwendungsmöglich-                              elektronische Reproduktion,\nkeiten,                                               bbb) Kontaktarten: Strich-, Halbton- und\nccc) Chemikalien, Farben und Lacke:                                 Rasterkontakte;      Umkopierungen,\nEigenschaften und , Verwendungs-                              Zusammenkopierungen und Fotoab-\nmöglichkeiten,                                                züge,\nddd) lichtempfindliche Materialien: Film,                   ccc) Masken: Maskiertechnik; Masken-\nFotopapier; Aufbau, Eigenschaften,                            negative, Maskendiapositive, Mas-\nVerwendungsmöglichkeiten und La-                              kenkompensation, Farbmasken,\ngerung,                                               ddd) Farbenlehre,","Nr. 88 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                         1745\neee)    Sensitometrie,                                 Flächen- und Inhaltsberechnungen, Format-\nHf)   Messen und Prüfen,                             änderungen, Zusammensetzung von Bädern\nund Lösungen, Grundkenntnisse der Sensito-\nggg)    die wichtigsten vor- und nachge-\nschalteten Ar bei tsvorg änge,                 metrie, Papiergewicht, Papierbedarf, Papier-\npreis, Material- und Energieverbrauch, Lohn\nhhh)    Prinzipien und Unterscheidungs-                und Arbeitszeit,\nmerkmale der verschiedenen Druck-\nverfahren: Hochdruck, Tiefdruck,            b) in der Fachrichtung Reprofotografie:\nFlachdruck und Siebdruck,                      Anwendung der Grundrechenarten einschließ-\niii) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und              lich Prozentrechnen in den Prüfungsgebieten\nArbeitshygiene,                                 Belichtungszeit, Blendenwahl, Gegenstands-\nund Bildweite, Zusammensetzung von Bädern\nkkk)    Anw(~ndung und Einsatz von berufs-\nund Lösungen, Filmverbrauch, Flächenberech-\nüblichen Arbeits~Jeräten, Maschinen\nnung, Körperberechnung, Grundkenntnisse\nund Hilfsmitteln,\nder Sensitometrie, Lohn und Arbeitszeit,\nc) in der Fachrichtung Reproretusche:                      c) in der Fachrichtung Reproretusche:\naa) Werkstoffkunde:                                        Anwendung der Grundrechenarten einschließ-\naaa) lichtempfindliche Materialien: Film,              lich Prozentrechnen in den Prüfungsgebieten\nFotopapier; Aufbau, Eigenschaften,             Flächen- und Inhaltsberechnungen, Format-\nVerwendun~Jsmüglichkeiten und La-               änderungen, Zusammensetzung von Bädern\ngerung,                                        und Lösungen, Grundkenntnisse der Sensito-\nbbb) Chemikalien zum Ansetzen der Lö-                 metrie, Papiergewicht, Papierbedarf, Papier-\nsungen und Bäder: Entwickler, Fi-              preis, Material- und Energieverbrauch, Lohn\nxierbad, Abschwächer und Verstär-              und Arbeitszeit;\nker; Eigenschaften und Wirkungs-        3. im Prüfungsfach Diktat:\nweise,\nRechtschreibung, insbesondere Groß- und Klein-\nccc) Hilfsstoffe: Abdeck- und Retusche-\nschreibung      und    Schreibweise     allgemein\nfarben, Eigenschaften und Verwen-\ngebräuchlicher Fremdwörter. Hierbei sollen die\ndungsmöglichkeiten,                         Satzzeichen innerhalb der einzelnen Sätze nicht\nddd) Bedruckstoff e: Eigenschaften und             mitdiktier:t werden;\nArten hinsichtlich der Reproduk-\ntion,                                   4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nStaatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozialver-\nbb) Arbeitskunde:                                       sicherung und Arbeitsrecht.\naaa) Farbenlehre,\nbbb) Ursachen und Korrektur von Farb-             (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von\nausscheidungsfehlern,                   folgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:\nccc) fotomechanische und elektronische         1. in den Prüfungsfächern Technologie, Technische\nFarbauszugsmethoden,                        Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde\nddd) Unterfarbenkorrektur,                         jeweils eineinhalb Stunden;\neee) Sensitometrie,                            2. im Prüfungsfach Diktat eine Stunde.\nfff) manuelle Ton- und Farbwertkorrek-           (5) Soweit die Prüfung mit Hilfe programmierter\ntur,                                    Fragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt\nggg) fotomechanische Ton- und Farb-            wird, kann die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer\nwertkorrektur,         Maskiertechnik;  unterschritten werden.\nFarbprüfverfahren,\n(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung ha-\nhhh) Montage- und Kopiermethoden,\nben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses das\niii) Messen und Prüfen,                       gleiche Gewicht. Für die Bewertung der Kenntnis-\nkkk) die wichtigsten vor- und nachge-          prüfung haben gegenüber dem Prüfungsfach Wirt-\nschalteten Arbeitsvorgänge,             schafts- und Sozialkunde die Prüfungsfächer Tech-\nlll) Prinzipien und Unterscheidungs-          nologie das vierfache, Technische Mathematik das\nmerkmale der verschiedenen Druck-       dreifache und Diktat das zweifache Gewicht.\nverfahren: Hochdruck, Tiefdruck,\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der\nFlachdruck und Siebdruck,\nFertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens\nmmm} Arbeitsschutz, Unfallverhütung und          ausreichende Leistungen erbracht sind.\nArbeitshygiene,\nnnn) Anwendung und Einsatzmöglichkei-\nten von berufsüblichen Arbeitsgerä-                                §9\nten, Maschinen und Hilfsmitteln.\nAufhebung von Vorschriften\n2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:                    Die bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten\na) in der Fachrichtung Reprovorbereitung:              Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsan-\nAnwendung der Grundrechenarten einschließ-          forderungen für die industriellen Lehrberufe Gra-\nlich Prozentrechnen in den Prüfungsgebieten         phischer Zeichner, Positivretuscheur, Reproduk-","1746                               Bundesgesietzb1aitt, Jahrg,a,ng 1974, Teil I\ntionsphotograph,    Schriftlithograph,   Farbenlitho-                                § 11\ngraph und Tiefdruckretuscheur sind nicht mehr an-\nBerlin-Klausel\nzuwenden.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n§ 10                               Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-\nUbergangsregelung                         bildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nAuf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die                                     § 12\nbisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei\ndenn, die Verlragsparleien vereinbaren mit Zustim-                               Inkrafttreten\nmung cler zusU:indigen StelJe die Anwendung der              Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Ver-\nVorschriften dieser Verordnung.                           kündung in Kraft.\nBonn, den 1. August 1974\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. S c h 1e c h t","Nr. 88 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                              1747\nAnlage (zu § 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Druckvorlagenhersteller\nI. Gesamte Ausbildungsdauer:\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes                 Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nNr.\nArbeitsschutz und Unfallverhütung                      a) Kenntnisse der einschlägigen Arbeits-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)                                        schutzvorschriften in Gesetzen und Ver-\nordnungen\nb) Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften\nder Träger der gesetzlichen Unfallversi-\ncherung, insbesondere der Unfallverhü-\ntungsvorschriften, der Richtlinien und\nMerkblätter\nc) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe\nd) Kenntnisse der Notwendigkeit und Bedeu-\ntung der Arbeitshygiene, wie allgemeine\nSauberkeit, geeignete Arbeitskleidung\n2    Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte,            a) Kenntnisse der Oberflächenbehandlung\nMaschinen und Einrichtungen                                und Beschädigungsgefahr der verschiede-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)                                        nen Arbeitsgeräte und Maschinen\nb) Kenntnisse der passenden Werkzeuge\nc) Kenntnisse der Zusammensetzung, Anwen-\ndung und Aufbewahrung von Olen, Fetten,\nGraphit, Farben und Reinigungsmitteln\nd) Olen, Schmieren, Reinigen und Warten der\nArbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtun-\ngen\nII. Erstes Ausbildungsjahr:\nZeitliche\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       Richtwerte\nNr.\nin Wochen\nKenntnisse des Ausbildungsbetrie-          a) Betriebsorganisation,       Fertigungsabläufe\nbes und der Druckindustrie                    und ihre betrieblichen Zusammenhänge\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)\nb) Verfahren und Erzeugnisse der Druckin-\ndustrie\nc) Zusammenhänge zwischen den einzelnen\nBerufen der Druckindustrie\n2    Kenntnisse der Satztechnik, der            a) Satztechnische Grundlagen: Handsatz, Ma-\nDruckverfahren und der Druckver-              schinensatz, Fotosatz, Schreibsatz\narbeitung\nb) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale                  2\n(§ 3 Abs. l Nr. 4)\nder Druckverfahren: Hochdruck, Tief-\ndruck, Flachdruck, Siebdruck\nc) Weiterverarbeitung des Bedruckstoffes","1748                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nZeitliche\nLfd.                                                          Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   Richtwerte\nTeil des Ausbildun9sherufsbildes\nNr.\nin Wochen\n3        Grundfertigkeiten im Umgang mit                 Arbeiten mit Stift, Feder, Pinsel, Kreide, Scha-\nZeichengeräten und -materialien                 ber und Spritzapparat auf Papier, Transparent-         6\n(§'3 Abs. 1 Nr. 5)                             folien oder Filmen\n- - - - ' - - - - - - - - - - - - - - - ---- - -\n4        Grundfertigkeiten irn Zeichnen                  a) Zeichnen nach Natur und Vorlage auf Ma-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)                                 terialien\nb) Anlegen von Flächen und Verläufen                 10\nc) Anwenden von Aquarell-, Deck- und La-\nsurfarben\n5        Grundfertigkeiten der Film- und                 a) Ansetzen von Bädern und Lösungen\nFotopapierbearbeitung                           b) Entwickeln und Fixieren\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)                                                                                    3\nc) Prüfen der Aufnahme\nd) Abschwächen und Verstärken\n6        Bedienen von Reproduktionskame-                 a) Kenntnisse der Objektive, Blenden, Licht-\nras, Vergrößerungs- und Kontakt-                    quellen und Filter sowie ihrer Eigenschaf-\ngeräten                                             ten\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)                              b) Grundfertigkeiten im Anwenden der Ob-              13\njektive, Blenden, Lichtquellen und Filter\nc) Ausführen einfacher Arbeiten mit Kontakt-\ngeräten\n7        Grundkenntnisse der Farbenlehre                 a) Lichtfarben und additive Farbmischung\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)\nb) Körperfarben     und   subtraktive    Farbmi-\nschung                                             3\nc) Benennung und Ordnung der Farben\nd) Farbennormung\n8        Kenntnisse der Sensitometrie                    a) Logarithmen, Transparenz, Opazität                  5\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)\nb) Dichte, Schwärzung, Gradationskurve\n9        Herstellen von Strich-, Halbton-                a) Beurteilen der Vorlage auf Reprofähigkeit\nund Rasteraufnahmen                             b) Anbringen von Paßmarken\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 11)                                                                                    9\nc) Bestimmen des geeigneten Fotomaterials\nd) Errechnen des Reproduktionsmaßstabes\nIII. Zweites Ausbildungsjahr:\nBedienen von Reproduktionskame-                 a) Kenntnisse des Aufbaus und der Arbeits-\nras, Vergrößerungs- und Kontakt-                    weise der verschiedenen Kameratypen,\ngeräten                                                                                                3\ninsbesondere der Horizontal- und Vertikal-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)                                  kameras und der Vergrößerungs- und Kon-\ntaktgeräte","Nr. 88 Ti:lg der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                           1749\nLfd.\nZeitliche\nNr.\nT<·il dris i\\usllildu1Hp;IH•r11isbildcis                      Zu vPrmil.1clnd(~ Fertigkeiten und Kenntnisse   Richtwerte\nin Vl/ochen\n-·---·····-··----1-----------------------1------\n---•--······-'-------------------------'------\nb) Bedienen der fotografischen Apparate,\nVergrößerungs- und Kontaktgeräte in der\nReproduktionsfotografie\n····· ·--··-···-··-·-·-··--·-·-·--·-·····-· - ---··\n2        Kennlnissc> dcr Sensitometrie                                   a) Logarithmen, Transparenz, Opazität\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)\nb) Dichte, Schwärzung,        Farbdichte,   Grada-\ntionskurve\nc) Fotografische Effekte\n3\nd) Gradation und Empfindlichkeit eines Mate-\nrials anhand der Gradationskurve\ne) Vorberechnungssysteme           für  Belichtung\nund Entwicklung\n3         Herstellen von Strich-, Halbton-                                a) Einstellen der Bildgröße und Festlegen der\nund Rastcrnufnahmen                                                Belichtungszeit; Arbeiten mit Gravur- und\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 11)                                                Kontaktraster\nb) Entwickeln, Fixieren, Abschwächen und                 9\nFertigmachen der Aufnahme, Prüfen des\nNegativs\nc) Herstellen von Diapositiven\n4         Anfertigen von Klebespiegeln                                    a) Aufreißen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 12)                                                                                                      4\nb) Schneiden und Kleben\n5         Grundfertigkeiten im Herstellen                                 a) Umsetzen von Halbtonvorlagen in Strich-\nvon reproduktionsfähigen Vorla-                                    zeichnungen und umgekehrt\ngen                                                             b) Montieren von Fotos, Strichvorlagen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 13)                                                                                                      6\n(Zeichnungen und Text) nach Vorlage\nc) Vergrößern und Verkleinern von Rein-\nzeichnungen\nd) Entfernen und Einsetzen von Bildteilen\n6        Bearbeiten von Filmnegativen und                                Manuelles und chemisches Korrigieren von\n-positiven                                                      Filmen                                                   6\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 14)\n7         Herstellen von Nutzenfilrnen und                                a) Kenntnisse des Materials für Duplikat- und\n-folien                                                            Nutzenfilme\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 15)\nb) Umkopieren                                            6\nc) Arbeiten mit Umkehrfilm\nd) Regenerieren des Entwicklers\n8        Korrigieren der Tonwerte                                        a) Kenntnisse der Sinnbilder für die Repro-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 16)                                               duktionstechnik: Korrekturzeichen nach\nDIN 16 549                                            9","1750                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nZeitliche\nLfd.\nTeil d(:s Ausbildungsberufsbildes                 Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n1                           2                                                     3                              4\nb) Korrigieren der Tonwerte an Halbton- und\nRasterfilmen, Durcharbeiten der Licht- und\nSchattenpartien\n9      Anfertigen von einfachen Seiten-                a) Anfertigen      von Standbogen,       Liniieren,\nmontagen, Standbogen und Stanz-                       Markieren von Text und Bild\nformzeichnungen\nb) Kenntnisse der Falzschemen und des Aus-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 17)\nschießens                                            6\nc) Anfertigen von einfachen Seitenmontagen\nd) Anfertigen von einfachen Stanzformzeich-\nnungen\nIV. Drittes Ausbildungsjahr:\nA. I n d e r Fa c h r i c h tu n g R e p r o v o r b e r e i t u n g :\nKenntnisse des Ausbildungsbetrie-                Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und\nbes und der Druckindustrie                       ihre betrieblichen Zusammenhänge\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)\n2      Herstellen       von      verschiedenen           a) Schreiben von verschiedenen Schriftarten\nSchriften                                             mit Spezialfedern, Zeichnen mit Feder und\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a)                        Pinsel\nb) Satzherstellen mit Titelsetzgeräten                    4\nc) Abreiben von Schriften\nd) Unterscheiden der Schriftarten nach DIN\n16 518\n3      Grundsätze der Flächengestaltung,                 a) Kenntnisse des Zusammenklangs von Text,\nFarben- und Schriftwahl                               Bild, Farbe und Untergrund in der Gestal-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)                        tung\nb) Anwenden der         verschiedenen    Komposi-         4\ntionselemente\nc) Bestimmen von Schriftart und Schriftgröße\nd) Typografisches Skizzieren\n4      Anfertigen von Standbogen und                    a) Anfertigen von Standbogen in exakter Li-\nStanzformzeichnungen                                  niierung, Abmessung und Winkelung,\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)                        Markierungen für Satzspiegel, Stanz- und\nRillenzeichen\n4\nb) Falzschemen und Ausschießen\nc) Anfertigen von Stanzformzeichnungen als\nMontageunterlage und Kopiervorlage für\ndas Stanzwerkzeug\n5      Herstellen von ein- und mehrfarbi-               a) Zusammenfügen einzelner           Vorlagen    zu\ngen Vorlagen, Reinzeichnen nach                       einer Gesamtvorlage\nEntwürfen und Skizzen\nb) Montieren von Fotos, Zeichnungen und\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d)\nTexten                                              11","Nr. 88 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                         1751\nZeitliche\nLfd.\nTeil d(!S J\\usbilduniJsherulsbildes          Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  Richtwerte\nNr.\nin Wochen\nc) Reinzeichnen nach Entwürfen und Skizzen,\nschwarzweiß und farbig\nd) Arbeiten mit Schneidefolien\n6   Herstellen von Ausgleichs- und              a) Anlegen der Perspektive\nVollretuschen in Schwarzweiß und\nb) Anwenden der Spritztechnik\nFarbe\n(§ 3 Abs. 2 Nr. l Buchstabe e)              c) Retuschieren mit dem Pinsel\nd) Anwenden der Schabetechnik\ne) Einsetzen von Schablonen\nf) Berücksichtigen des Druckverfahrens und\n14\ndes Bedruckstoffes bei der Retusche\ng) Herstellen von Ausgleichs- und Vollre-\ntuschen in Schwarzweiß und Farbe:\nMaschinenretusche,\nKonstruktionsretusche,\nLandschaftsretusche,\nPorträtretusche,\nRetusche von Raumaufnahmen\n7   Herstellen von Farbretuschen auf            Uberarbeiten eines Schwarzweißfotos zu einer\neinfarbigen Vorlagen                        farbigen Vorlage                                       6\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f)\n8   Herstellen von Originalmontagen,            a) Montieren     auf  lichtdurchlässigen Unter-\nEin- und Auskopierungen                        lagen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g)\nb) Aufsetzen von Kontroll- und Steuermarken              8\nc) Ein- und Auskopieren\nd) Prüfen der Montagen\nB. In der Fachrichtung Reprofotografie:\nKenntnisse des Ausbildungsbetrie-           Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und\nbes und der Druckindustrie                  ihre betrieblichen Zusammenhänge\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)\n2   Eintesten von Film und Raster               a) Kenntnisse der Zusammensetzung und der\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a)                 Eigenschaften von Filmen, insbesondere\nSensibilität, Gradation, Auflösungsvermö-\ngen, Maßhaltigkeit und Lichthofschutz\nb) Kenntnisse der Filmsorten, insbesondere\n8\nder    Zweischichtenfilme,       Umkehrfilme,\nMaskenfilme, Farbfilme für Negativ und\nDiapositiv sowie der Duplikatfilme\nc) Kenntnisse der Rasterarten\nd) Eintesten von Film und Raster","1752                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\n------------------·-----------------------------------,-------\nZeitliche\nLfcl.\nT1~il d<'s !\\usbildu11<Jslwrnfs1Jil<ks                Zu vcrmiltdnde Fertigkeiten und Kenntnisse            Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n---- _____,,_ --------- ----------------------------- - - - 1 - - - - - - - - - - - _ _ _ _ : _ - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - -\n3        Bcrnchrwn der Belichtungszeit                          a) Kenntnisse der Belichtungsmessung\n(§ '.i Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b)                                                                                      4\nb) Berechnen der Belichtungszeit, Lichtmen-\nge, Lichtempfindlichkeit des Materials,\nFarbtemperatur der Lichtquelle\n- - - - - - - - - ---------------'----------------------------,------\n4        l lerstellcn von Crnuskdlen                            Herstellen von Grauskalen nach DIN 16 543                       2\n(§ 3 J\\ bs. 2 Nr. 2 Buchstabe c)                      und DIN 16 545\n5        Herstellen und Beurteilen                      der     a) Kenntnisse der Gradation des Dichteum-\nFarbauszüge                                                fanges und der Farbausscheidung\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d)\nb) Ausmessen von Negativen, Diapositiven,\nMasken und Rasterfilmen zur Feststellung\nvon Dichte, Umfang und Gradation\n14\nc) Arbeiten mit Densitometern, Dichtemes-\nsungen von Licht und Tiefe, Bestimmen\ndes Tonwertumfangs von Auf- und Durch-\nsichtsvorlagen; Kenntnisse der logarith-\nmischen Dichtewerte und ihrer Umrech-\nnung\n6        Herstellen von Masken zur Ton-                         a) Kenntnisse der Maskiertechnik und der\nund Farbwerlkorrektur                                      verschiedenen Materialien für die Herstel-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e)                             lung der Masken\nb) Herstellen von Masken durch Kontakt oder                     9\nAufnahme\nc) Einpassen der Masken im Kontakt oder\nStrahlengang\n7        Herstellen von Rasterprojektionen                      a) Kenntnisse des Materials für Rasternega-\n(§ 3 Abs, 2 Nr. 2 Buchstabe f)                             tive und Projektionsdias\nb) Festlegen der Rasterweite und des gün-\nstigsten Vergrößerungsverhältnisses\n8\nc) Anfertigen von Rasternegativen\nd) Einstellen des projizierten Rasternegativs\nauf Größe und Schärfe\ne) Entwickeln der großformatigen Rasterdias\n8        Kenntnisse der elektronischen Re-                      a) elektronische Reproduktionstechniken auf\nproduktion                                                 mechanischen und fotomechanischen Ge-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchsldbe g)                             räten und Maschinen                                         6\nb) Herstellung von Abtastvorlagen für die\nGravur\nC. In der Fachrichtung Reproretusche:\nKenntnisse des A usbildungsbetrie-                     Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe          und\nbes und der Druckindustrie                              ihre betrieblichen Zusammenhänge\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)","Nr. BB         Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                           1753\n·-··---------· ---------------------------------------,-----\nZeitliche\nUd.                                                                                                                   Richtwerte\nT<'il d<'s /\\11silildu11qsiH'rt1fsbildes                 Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nNr.\nin Wochen\n- · - - - - - 1 - - - - - - - --·-··-- -· ------· ----·- -----------1-----------------------1------\n2       Korrigieren der Tonwerte                                 a) Beurteilen der einzelnen Farbauszüge nach\n(§ 3 Abs. 2 Nr. J Buchstabe d)                              Gradation, Durchbelichtung, Dichteumfang\nund Farbausscheidung\nb) Korrigieren der Farb- und Tonwerte\nc) Anwenden sensitometrischer Vorberech-               20\nnungsmethoden zur genauen Bestimmung\nvon Farb- und Tonwertkorrekturen bei\nFarbarbeiten\nd) Zusammenkopieren und Einbelichten\ne) Kenntnisse der Unterfarbenkorrektur\n--------~·- ---·----------------------,-------------------------,------\n3       Anfertigen von Standbogen, Sei-                          a) Anfertigen von Standbogen in exakter Li-\ntenmontagen und Stanzformzeich-                              niierung\nnungen\nb) Kenntnisse der Falzschemen und des Aus-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b)\nschießens                                           5\nc) Anfertigen von Seitenmontagen\nd) Anfertigen von Stanzformzeichnungen als\nMontageunterlage und Kopiervorlage für\ndas Stanzwerkzeug\n4       Herstellen von Kopiermontagen                            a) Montieren     auf  lichtdurchlässigen   Unter-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c)                               lagen\nb) Aufsetzen von Kontroll- und Steuermarken\n6\nc) Ein- und Auskopieren\nd) Prüfen der Montagen\ne) Abstimmen von Diapositiven zu einer ge-\nschlossenen Form\n5       Kenntnisse der positiven                         und     a) Kopie auf verschiedene Metalle\nnegativen Plattenkopie                                                                                           2\nb) ·unterschiedliche Kopierverfahren\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d)\n6       Kenntnisse des Andrucks und der                          a) Flachformandruck- und Auflagenmaschi-\nDruckformkorrektur                                           nen einschließlich fotomechanischer Farb-           4\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe e)                               gebungskontrolle\nb) Zylinderandruck und Zylinderkorrektur\n7       Erkennen und Korrigieren                         von     a) Kenntnisse der Ursachen der Farbaus-\nFarbausscheidungsfehlern                                     scheidungsfehler, der Haupt- und Neben-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe f)                               absorption von Druck- und Filterfarbstof-\n4\nfen\nb) Anwenden der verschiedenen Korrektur-\nverfahren\n8       Kenntnisse der fotomechanischen                          a) Gradation des Dichteumfangs          und    der\nund elektronischen Farbauszugs-                              Farbausscheidung\nmethoden                                                 b) Abstimmung von Farbfilter, Aufnahmema-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe g)\nterial und Rasterwinkelung                           4","1754                              BundesgesetzbLaH, Jahrg,ang 1974, Teil I\nZeitliche\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes         Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n1                     2                                             3                           4\nc) Tonwertumfang von Auf- und Durchsichts-\nvorlagen\nd) elektronische Geräte und ihre Arbeits-\nweise\n9   Kenntnisse der Maskiertechnik,          a) Maskiertechnik und Materialien\nder Farbprüfverfahren, der Her-\nb) Farbprüfverfahren und ihr Aussagewert\nstellung von Farbvorlagen und der                                                             6\nDruckformherstellung                     c) Farbfoto- und -diaherstellung\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe h)          d) Verfahren der Druckformherstellung"]}