{"id":"bgbl1-1974-88-2","kind":"bgbl1","year":1974,"number":88,"date":"1974-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/88#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-88-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_88.pdf#page=13","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Siebdrucker","law_date":"1974-08-01T00:00:00Z","page":1733,"pdf_page":13,"num_pages":9,"content":["Nr. BB  Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 9. Augrust 1974                     1733\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Siebdrucker\nVom 1. August 1974\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs-         3. Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte,\ngesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I             Maschinen und Einrichtungen,\nS. 1112), zuletzt geändert durch das Einführungs-        4. Kenntnisse der Druckverfahren und der Druck-\ngesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bun-           verarbeitung,\ndesgesetzbl. I S. 469), und des § 25 Abs. 1 der Hand-    5. Kenntnisse der Vorlagen und Druckformen, ins-\nwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung              besondere der Siebdruckformen,\nvom 28. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1),\n6. Herstellen von Siebdruckformen,\nzuletzt geändert durch das Berufsbildungsgesetz,\nwird im Einvernehmen mit den Bundesministern für         7. Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,\nArbeit und Sozialordnung und für Bildung und Wis-        8. Kenntnisse der Bedruckstoffe,\nsenschaft verordnet:                                     9. Kenntnisse der Druckfarben,\n10. Vorbereiten der Druckformen,\n§ 1                           11. Vorbereiten des Bedruckstoffes zum Druck,\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes        12. Vorbereiten der Druckfarbe zum Druck,\n13. Vorbereiten und Einrichten der Druckmaschine\nDer Ausbildungsberuf Siebdrucker wird staatlich\neinschließlich Andruck,\nanerkannt.\n14. Fortdrucken,\n15. Messen und Prüfen.\n§ 2\nGeltungsbereich                                               § 5\nDie nachstehenden Vorschriften gelten auch für                     Ausbildungsrahmenplan\nden Ausbildungsberuf Siebdrucker nach der Hand-\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen\nwerksordnung.\nnach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur\nsachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufs-\n§ 3                           ausbildung    (Ausbildungsrahmenplan)    vermittelt\nAusbildungsdauer                     werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei-\nchende sachliche und zeitliche Gliederung ist ins-\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.                    besondere zulässig, soweit eine berufsfeldbezogene\nGrundbildung vorausgegangen ist oder betriebs-\n§ 4                           praktische Besonderheiten die Abweichung erfor-\ndern.\nAusbildungsberufsbild\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens                                § 6\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                                 Ausbildungsplan\n1. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes, der Druck-        Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\nindustrie und des Druckhandwerks,                  Ausbildungsrahrnenpians für den Auszubildenden\n2. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,                  einen                   zu erstellen.,","1734                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\n§ 7                          5. Herstellen eines mindestens vierfarbigen Drucks\nBerichtsheit                          im Format von etwa DIN A 2 in einer Auflage\nvon 20 Stück nach den unter Nummer 3 herge-\nDer Auszubi ldcnde hat ein Berichtsheft in Form             stellten Schablonen in etwa fünf Stunden.\nt!ilies Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge-\nlegenheit zu geben, das Berichtsheft während der              (3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-\nAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das         ling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-\nfü~richlsheft regelrni:.ißi9 durchzusehen.                 nische -Mathematik, Diktat sowie Wirtschafts- und\nSozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen\nFragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden\n§ 8                           Gebieten in Betracht:\nZwischenprüfung                        l. im Prüfungsfach Technologie:\n(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-             a) Werkstoffkunde:\nschenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem\nzweiten Ausbildungsjahr stattfinden.                               aa) Papier, Karton, Pappe: Arten, Herstellung,\nEigenschaften, Erkennungsmerkmale, An-\n(2) Die Zwischenprülunu erstreckt sich auf die in                     wendungsbereiche, Behandlung, Formate,\nder Anlage zu § 5 für die ersten beiden Ausbil-                          Gewichte, Normung,\ndungsjahre aufgeführten Fertigkeiten und Kennt-                    bb) Kunststoffe: Eigenschaften, Behandlung,\nnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ent-\ncc) Farben: Farbenlehre; Farbenarten, Her-\nsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung                            stellung, Eigenschaften, Anwendungsbe-\nwesentlich ist.                                                          reiche und Behandlung von Druckfarben,\nZusatzmitteln und Trockenstoffen,\n(3) Zum Nachweis dc!r Fertigkeiten soll der Prüf-               dd) Filmmaterial: Filmarten, Aufbau, Eigen-\nling in insgesamt etwa acht Stunden fünf Arbeits-                        schaften, Verwendungsmöglichkeiten und\nproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere                          Lagerung,\nin Betracht:\nee) Gewebe: Arten, Eigenschaften, Behand-\n1. Herstellen der benötigten Farbauszüge von einer                       lung und Lagerung,\ngelieferten Vorlage im zweifarbigen Druck,                       ff) Druckrahmen: Arten, Eigenschaften,\n2. Herstellen eines Standbogens und einer Montage,                gg) Rakel: Arten, Eigenschaften, Behandlung\nFormat der Montage etwa DIN A 2,                                     und Lagerung,\n3. Herstellen einer direkten oder indirekten Scha-                hh) Hilfsstoffe: Eigenschaften und Verwen-\nblone,                                                               dungsmöglichkeiten von Montagefolien,\nChemikalien, Waschmitteln, Schmiermit-\n4. Farbmischen nach gegebenöm Farbmuster,\nteln,\n5. Einrichten und Druckc!n von mindestens 20 Druk-\nken.                                                      b) Arbeitskunde:\naa) Beurteilllng von Vorlagen auf ihre Re-\n§ 9                                         produktionsmöglichkeit im Siebdruck,\nPrüfungsanforderungen                            bb) Herstellung von Strichaufnahmen, Kon-\nin der Abschluß- oder Gesellenprüfung                           taktkopien und Nutzenfilmen,\n(1) Die Abschluß- oder Gesellenprüfung erstreckt               cc) Korrekturen am Film,\nsich auf die in der Anlage zu § 5 aufgeführten Fer-               dd) Falzarten, Ausschießen, Herstellung von\ntigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufs-                        Einteilungs bogen,\nschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für             ee) Montage- und Kopiermethoden,\ndie Berufsausbildung wesentlich ist..\nff) Herstellung der Schablonenarten,\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-               gg) Druckf ertigmachen der Druckrahmen,\nling in insgesamt etwa 18 Stunden fünf Arbeits-                   hh) Farbmischen und Druckfertigmachen von\nproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere                          Farben,\nin Betracht:\nii} Einrichten,\n1. Herstellen eines Standbogens und Ausführen                     kk) Wechselbeziehung         zwischen    Druck-\neiner 10-Nutzen-Montagc in etwa drei Stunden,                        f arbe-Bedruckstoff-Druckform-Druck-\n2. Filmmontage für ei.nen mindestens vierfarbigen                        maschin e beim Fortdruck,\nDruck in einem Mindestformat von DIN A 2 in                     11) Druckschwierigkeiten,\netwa zwei Stunden,                                           mm) Messen und Prüfen,\n3. Herstellen von direkten oder indirekten foto-                  nn) die wichtigsten vor- und nachgeschalte-\nmechanischen Schablonen mit dm unter Posi-                           ten Arbeitsvorgänge,\ntion 2 hergestellten Filmmontage in etwa fünf                 oo) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale\nStunden,                                                             der Druckverfahren: Hochdruck, Tief-\n4. Druckferlignwchen der Druckrahmen und Farben,                         druck, Flachdruck und Siebdruck,\nEinrichten der Siebdruckmasdiine in etwa drei                 pp) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Ar-\nStunden,                                                             beitshygiene,","Nr. BB    Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                         1735\nqq) Anwendung und Einsatz von berufs-              das gleiche Gewicht. Für die Bewertung der Kennt-\nüblichen Arbcitsw:rüten, Maschinen und        nisprüfung haben gegenüber dem Prüfungsfach\nZusatzeinrichtungen;                          Wirtschafts- und Sozialkunde die Prüfungsfächer\n2. im Prüfungsfcwh Tc:chnisclw Mathematik:                Technologie das vierfache, Technische Mathematik\ndas dreifache und Diktat das zweifache Gewicht.\nAnwendung d(:r Gn1rnJn,chenarlen einschließlich\nProzentrechnung in den Prüfungsgebieten Flä-        1\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in\nchenbercchnungen, Papiergewicht, Papierbedarf,        der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung minde-\nPapierpreis, Maleric1l- und Energieverbrauch,         stens ausreichende Leistungen erbracht sind.\nFarbverbrauch, Druckmascl1inenleistungen, Lohn\nund Arbeitszeit;\n§ 10\n3. im Prüfungsfoch Diktc1t:\nRechtschreibung, insbesondere Groß- und Klein-                         Dbergangsregelung\nschreibung und Schreibweise allgemein ge-                Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nbräuchlicher Fremdwörler. Hierbei sollen die          krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die\nSatzzeichen innerhalb d('r einzelnen Sätze nicht      bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei\nmitdiktiert werden;                                   denn, die Vertragsparteien vereinbaren mit Zustim-\n4. im Prüfungsfach Wirlsc:hdfts- und Sozialkunde:         mung der zuständigen Stelle die Anwendung der\nVorschriften dieser Verordnung.\nStaatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozialver-\nsicherung und Arbeitsrecht.\n(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von                               § 11\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:                                 Berlin-Klausel\n1. in den Prüfungsfächern Technologie, Technische            Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nMathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde           leitungsgesetzes vom 4. Janua,r 1952 (Bundesgesetz-\njeweils eineinhalb Stunden;                           blatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-\n2. im Prüfungsfach Diktat eine Slunde.                    bildungsgesetzes und § 128 der Handwerksordnung\nauch im Land Berlin.\n(5) Soweit die Prüfung mit 1-Iilfe programmierter\nFragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt\nwird, kann die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer                                 § 12\nunterschritten werden.                                                        Inkrafttreten\n(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung              Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Ver-\nhaben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses          kündung in Kraft.\nBonn, den 1. August 1974\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. S c h 1e c h t","1736                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 19?4, Teil I\nAnlage (zu § .S)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Siebdrucker\nI. Gesamte Ausbildungsdauer:\n-------------------,,--··--·····-----------------------------------\nLfd.                                                              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nTeil des Ausbildungsberufsbildes\nNr.\nArbeitsschutz und Unfallverhütung                      a) Kenntnisse der einschlägigen Arbeits-\n(§ 4 Nr. 2)                                               schutzvorschriften in Gesetzen und Ver-\nordnungen\nb) Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften\nder Träger der gesetzlichen Unfallversiche-\nrung, insbesondere der Unfallverhütungs-\nvorschriften, der Richtlinien und Merk-\nblätter\nc) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe\nd) Kenntnisse der Notwendigkeit und Bedeu-\ntung der Arbeitshygiene, wie allgemeine\nSauberkeit, geeignete Arbeitskleidung\n2   Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte,           a) Kenntnisse der Oberflächenbehandlung und\nMaschinen und Einrichtungen                               Beschädigungsgefahr der Arbeitsgeräte\n(§ 4 Nr. 3)                                               und Maschinen\nb) Kenntnisse der passenden Werkzeuge\nc) Kenntnisse der Zusammensetzung, Anwen~\ndung und Aufbewahrung von Olen, Fetten,\nGraphit, Farben und Reinigungsmitteln\nd) Olen, Schmieren, Reinigen und Warten der\nArbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtun-\ngen\nII. Erstes Ausbildungsjahr:\nVermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Ausbildungsinhalte nach § 4, die den Druckverfahren\nSiebdruck sowie Hochdruck, Flachdruck und Tiefdruck gemeinsam sind:\nLfd.                                                                                                    Zeitliche\nTeil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n---1-----------·-··------------1----------------------1------\nKenntnisse des Ausbildungsbetrie-          a) Betriebsorganisation,       Fertigungsabläufe\nbes, der Druckindustrie und des               und ihre betrieblichen Zusammenhänge\nDruckhandwerks\nb) Verfahren und Erzeugnisse der Druckindu-\n(§ 4 Nr. 1)\nstrie\nc) Verfahren und Erzeugnisse des Druck-\nhandwerks\nd) Zusammenhänge zwischen den einzelnen\nBerufen der Druckindustrie und des Druck-\nhandwerks","Nr. BB     Tctg der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                                    1737\nUd. I r                                                                                                             Zeitliche\nZu verrnittel nde Fertigkeiten und Kenntnisse        Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n-~·-·- ,------ - - - - - - · - · - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -\n2      Kenntnisse       der     Druck verfuhren        a) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale\nund der Drnckveri:lrbeilunq                          der Druckverfahren: Hochdruck, Tief-\n(§4Nr.4)                                             druck, Flachdruck, Siebdruck                               2\nb) Weiterverarbeitung des Bedruckstoffes\n------------------------------,------------------------------\n3      Kenntnisse der Vorlagen               und       a) Satzherstellung:\nDruckformen, insbesondere              der           satztechnische Grundlagen, Handsatz, Ma- _\nSiebdruckformrm                                      schinensatz, Fotosatz, Schreibsatz\n(§ 4 Nr. 5)                                                                                                     8\nb) Druckvorlagenherstellung\nc) Druckformherstellung\n4      Kenntnisse' der Druckmaschinen-                 Darstellung der Druckprinzipien:\nsysteme                                         flach - flach, flach -- rund, rund -- rund                      2\n(§ 4 Nr. 7)\n5      Kenntnisse der Bedruckstoffe                    a) Zusammensetzung, Eigenschaften und Er-\n(§ 4 Nr. 8)                                          kennungsmerkmale von Bedruckstoffen                        2\nb) Anwendungsbereiche der Bedruckstoffe\n------------,--------------------'------------------------------;.-----\n6      Kenntnisse der Druckhnben                       a) Grundkenntnisse der Farbenlehre:\n(§ 4 Nr. 9)                                        - Lichtfarben und additive Farbmischung,\nKörperfarben        und     subtraktive    Farb-\nmischung,\nBenennung und Ordnung der Farben,                          2\nFarbennormung\nb) Herstellung und Zusammensetzung                der\nDruckfarben für die Druckverfahren\n7      Vorbereiten der Druckformen                     a) Kenntnisse der         Falzschemen     und    Aus-\n(§ 4 Nr. 10)                                         schießregeln                                               3\nb) Standmachen in eint ach er Art\n8    Vorbcrei ten      des    Bedruckstoffes         a) Umgehen mit Bedruckstoff en und Kennt-\nzum Druck                                            nisse der Laufrichtung                                     4\n(§ 4 Nr.11)\nb) Stapeln, Klimatisieren\n9      Vorbereiten der Druckfarbe zum                  a) Kenntnisse        der   Grundregeln    des   Farb-\nDruck                                                mischens                                                   4\n(§ 4 Nr. 12)\nb) Mischen einfacher Farbtöne nach Rezept\nund Vorlage\n10      Vorbereiten und Einrichten der                  a) Einstellen des Bedruckstoffdurchlaufs\nDruckmaschine einschließlich An-                                                                               10\nb) Einstellen der Farbwerke und der Rakel\ndruck\n(§ 4 Nr. 13)                                    c) Einrichten der Druckform","1738                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nZeitliche\nLfd.                                                                                                  Richtwerte\nT(\\il dc•s J\\usbildun9sberufsbildes          Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nNr.                                                                                                  in Wochen\n1                          2                                              3                             4\nd) Einstellen der Trockeneinrichtungen und\nDruckbestäubung\ne) Herstellen von ein- oder mehrfarbigen An-\ndrucken, Abstimmen der Andrucke mit der\nVorlage\n11   Fortdrucken                                 Drucken einfacher Arbeiten                              11\n(§ 4 Nr. 14)\n12   Messen und Prüfen                           a) Messen und Prüfen der Bedruckstoffe, ins-\n(§ 4 Nr. 15)                                     besondere der Lauf- und Dehnrichtung, der\nFilz- und Siebseite, der Glätte, der Planlage\nund des Stäubens, der Leimung, des Win-\nkelschnitts, der Formate und des pH-Wer-             3\ntes\nb) Messen und Prüfen der Druckfarben, ins-\nbesondere der Konsistenz und der Viskosi-\ntät\nIII. Zweites Ausbildungsjahr:\nKenntnisse der Druckverfahren               a) Druckverfahren und ihre· Spezialgebiete,\nund der Druckverarbeitung                        insbesondere Verpackungsdruck, Flexo-\n(§ 4 Nr. 4)                                      druck, Endlosdruck und Blechdruck                    2\nb) Druckverarbeitung, insbesondere Schnei-\nden, Falzen, Zusammentragen, Heften und\nKleben\n2  Kenntnisse der verschiedenen Vor-           a) Beurteilen von Vorlagen auf ihre Repro-\nlagen und Druckformen, insbeson-                 duktionsmöglichkeit im Siebdruck\ndere der Siebdruckformen\nb) Unterscheiden der Schriftarten nach DIN                4\n(§ 4 Nr. 5)\n16 518\nc) Herstellungsverfahren und Anwendungs-\nbereiche von Siebdruckformen\n3 Herstellen von Siebdruckformen              a) Herstellen von Strichaufnahmen\n(§ 4 Nr. 6)\nb) Herstellen von Kontakten\nc) Korrigieren am Film\nd) manuelles Herstellen von Positiven\ne) Montieren von Kopiervorlagen\nf) Auswählen der Siebdruckgewebearten                   12\ng) Bespannen der Siebdruckrahmen\nh) Herstellen von manuellen und fotomecha-\nnischen Siebdruckschablonen, insbesonde-\nre von Schnittschablonen, direkten und in-\ndirekten Fotoschablonen\ni) Beurteilen, Korrigieren, Abdecken und Fer-\ntigmachen der Druckform","Nr. 88 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                        1739\n--~   - - ------- ---------- ---- -----------------------------------------,------\nZeitliche\nLfd.\nTeil des J\\11sbildun\\JSberufsbildc!s             Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte\nNr.\nin Wochen\n-------------------------------1-----------------------I------\n4  Kenntnisse der Druckmaschinen-                    a) Druckmaschinensysteme im Anwendungs-\nsysteme                                               bereich                                           2\n(§ 4 Nr. 7)\nb) Erläuterung der Funktionsabläufe\n5  Kenntnisse der Bedruckstoffe                      a) Anwendungsbereiche der Bedruckstoffe\n(§ 4 Nr. 8)\nb) Zusammensetzung, Eigenschaften und Er-\nkennungsmerkmale spezifischer Siebdruck-          2\nBedruckstoffe, insbesondere aus Kunststoff,\nAcrylglas, Holz, Hartfaser, Metall, Glas\nund Leder\n6  Kenntnisse der Druckfarben                        a) Eigenschaften von Druckfarben, insbeson-\n(§ 4 Nr. 9)                                           dere Konsistenz, beckfähigkeit, Trock-\nnungsverhalten und Echtheit                       2\nb) Eigenschaften von Farbzusatzmitteln, Ver-\nschnittarten, Lösemitteln\n7  Vorbereiten der Druckformen                       a) Ausschießen, Standmachen\n(§ 4 Nr. 10)\nb) Anfertigen von Einteilungs- und Standbo-\ngen                                               4\nc) Kenntnisse der Wendearten des Bedruck-\nstoffes für Bogendruckmaschinen\n8  Vorbereiten               des  Bedruckstoffes     a) Kontrollieren der Qualität und Bedruck-\nzum Druck                                             barkeit der Bedruckstoffe                         2\n(§ 4 Nr.11)\nb) Stapeln der Bedruckstoffe\n9  Vorbereiten der Druckfarbe zum                    a) Druckfertigmachen der Farbe\nDruck\nb) Kenntnisse der Wirkungsweise von Farb-             2\n(§ 4 Nr. 12)\nzusätzen\nc) Berechnen des Farbverbrauchs\n10  Vorbereiten und Einrichten der                    a) Auswählen, Vorbereiten und Einstellen der\nDruckmaschine einschließlich An-                      Rakel\ndruck\nb) Abdecken der Vakuumplatte\n(§ 4 Nr. 13)\nc) Einrichten der Druckform\n8\nd) Einstellen des Bedruckstoffdurchlaufs\ne) Einstellen der Trockeneinrichtungen\nf) Herstellen von ein- und mehrfarbigen An-\ndrucken, Abstimmen der Andrucke mit der\nVorlage\n11  Fortdrucken                                       a) Uberwachen und Regulieren des Druckvor-\n(§ 4 Nr. 14)                                         gangs\nb) Beheben von Druckschwierigkeiten und               8\nMaschinenstörungen\nc) Nachbehandeln des Bedruckstoffes","1740                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\n----·\nZeitliche\nLfd.                                                                              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         Richtwerte\nT<:il d<'S i\\usbildunqsb<:rnfsbildes\nNr.                                                                                                                                   in Wochen\n____.. _____\n·····•-····----.. - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -\n1\n...                                                   ....... - - C . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ' - - - - - -\n12            MPssPn und Prüfen                                              Messen und Prüfen, insbesondere\n(§ 4 Nr. 15)\na) des Bedruckstoffs auf Saugfähigkeit, Weg-\nschlageverhalten, Weißgrad, Holzhaltig-\nkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Opazität,\nWi.nkelschnitt, Feuchtigkeit, _Temperatur\nund Rollneigung\nb) der Druckfarbe auf Konsistenz, Viskosität,                4\nErgiebigkeit, Trocknung, Wegschlagever-\nhalten,      Echtheitseigenschaften        und\nScheuerfestigkeit\nc) der Druckform auf Spannung der Gewebe,\nRakeldruck und Absprung\nd) der Farbdichte\nIV. Drittes Ausbildungsjahr:\nKenntnisse der Vorlagen                          und          Herstellungsverfahren und Anwendungsberei-\nDruckformen, insbesondere                        der          che von Druckformen                                           2\nSie bdruckformen\n(§ 4 Nr. 5)\n2          Kenntnisse dPr Druckmaschinen-                                Funktionsweise der Druckmaschinensysteme,\nsysteme                                                       insbesondere des Hand-Siebdrucktisches, des\n(§ 4 Nr. 7)                                                   Halbautomat-Flachbetts, der Zylinder-Sieb-                    4\ndruckautomaten, der Runddruck-Automaten,\ndes Vollautomat-Flachbetts und der Spezial-\nsiebdruckmaschinen für Schaltungsdruck\n___ .. ________ - - - - - - · - - - - - - - - - - - , , - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , - - - - - -\n3          Kenntnisse der Bedruckstoffe                                  Eigenschaften und spezielle Behandlung der\n(§ 4 Nr. 8)                                                   Bedrucks.toffe                                                6\n4          Kenntnisse der Druckfarben                                    Zusammensetzung und Eigenschaften von\n(§ 4 Nr. 9)                                                   Siebdruck-Spezialfarben, insbesondere Zwei-                   2\nkomponentenfarben\n5          Vorbereiten der Druckformen                                   a) Anfertigen von Standbogen\n(§ 4 Nr. 10)\nb) Korrigieren, Abdecken und Fertigmachen                     2\nder Druckform\nc) Entschichten mit Chemikalien\n6          Vorbereiten        des     Bedruckstoffes                     a) Kenntnisse des Qualitätsvergleichs\nzum Druck\nb) Stapeln, Klimatisieren\n(§ 4 Nr. 11)\n7          Vorbereit(~n der Druckfarbe zum                               a) Kenntnisse des Siebdruck-Trockenprozes-\nDruck                                                             ses\n(§ 4 Nr. 12)","Nr. 88 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974                                                      1741\n- - - - - - - - - - - - ----   ----------,-----------------------:------\nLfd.\nZeitliche\nNr.\nTeil des Ausbil<lunusberufsbildes                      Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse                      Richtwerte\nin Wochen\n- - - ---- - - - - - - - - ~ - - - · - - · - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -\n3\n--~--      --·-----------------------'-------------·----------'--------\nb) Kenntnisse der verschiedenen Trockenvor-\nrichtungen\nc) Auswählen und Efostellen der Farbe auf\nden Bedruckstoff\n---------- -- ------------------------~------------------------c------\n8    Vorbereiten und Einrichten der                         a) Einrichten der Druckmaschine\nDruckrnc1schirw cinschließli.ch An-\nb) Einstellen der Zusatzeinrichtungen                                     14\ndruck\n(§ 4 Nr. 13)                                          c) Abstimmen\n- - ~ - - - - - - - - - - -------   --------------'------------------------''--------\n9     Fortdrucken                                           a) Regulieren der Farb- und Tonwertschwan-\n(§ 4 Nr. 14)                                               kungen\nb) Vergleichen des Druckausfalls mit dem\nAbstimmbogen\nc) Kontrollieren der Paßgenauigkeit und des                               16\nRegisters\nd) Beseitigen von Druckschwierigkeiten\ne) Kenntnisse der Wechselbeziehung zwi-\nschen Druckfarbe - Bedruckstoff - Druck-\nform - Druckmaschine\n10    Messen und Prüfen                                      Anwenden der Prüf- und Meßmethoden, insbe-\n(§ 4 Nr. 15)                                          sondere bei der Tonwert-, Farb- und Raster-                                 4\nwiedergabe"]}