{"id":"bgbl1-1974-86-2","kind":"bgbl1","year":1974,"number":86,"date":"1974-08-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/86#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-86-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_86.pdf#page=47","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 45 und Nr. 46","page":1711,"pdf_page":47,"num_pages":2,"content":["Nr. 86 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. August 1974                                                1711\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 45, ausgegeben am 2. August 1974\nTag                                                 Inhalt                                                               Seite\n30. 7. 74  Gesetz zu dem Vertrag vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder ltalienis<iheh Repub1ik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden ....... .                        1069\n30. 7. 74  Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der\nLegalisaUon .................................................................. • • • • • •                       1074\n15. 7. 74  Bckc1n11t111t1chung über das Inkrafttreten der Pariser Fassung der Berner Ubereinkunft zum\nSchut, von Werk<\\n der Literatur und Kunst ......................................... .                           1079\nNr. 46, ausgegeben am 3. August 1974\nil. 7. 74 Bcki1nnlmacl1ung d(~S Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und clPr Re9i<'.run9 der Republik Kenia über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1081\n26. 7. 74  Bckanntmc1chun~r dt~s Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dPr Rc,qierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Austausch\njunqcr d<'lllsdH)r und n1r:xikanischer Techniker und Wissenschaftler . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1083","l712                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teiiil I\nübersieht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 281. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n30. Juni 1974, ist im Bundesanzeiger Nr. 133 vom 23. Juli 1974 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksa(?hen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 133 vom 23. Juli 1974 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-\ngebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\"\nKöln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen verö!fentlicht.\nJm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschnften und\nßckilnntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n g c n : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nlwim Verlag vorliegen. Postcmschrift für Abonnemen tsbeslcllungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1. Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlid1 je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.\nUiesPr Preis qilt auch für Bundesqesetzblütter, die vor dem !. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nmif diis Poslschcckkoulo Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPr,, i s dieser Aus (J ,1 h f): 2,85 DM (2,55 DM zuzüglich --,30 DM Versandkosten); bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM. Im Bezugs-\np1,,is isl die Mehrwt'rlsl<'llt'r <)nllrnltcn; der angewandte Steuersatz beträqt 5,5 0/o."]}