{"id":"bgbl1-1974-83-4","kind":"bgbl1","year":1974,"number":83,"date":"1974-08-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/83#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-83-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_83.pdf#page=13","order":4,"title":"Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremen","law_date":"1974-07-30T00:00:00Z","page":1621,"pdf_page":13,"num_pages":2,"content":["Nr. B'.-3 Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1974                        1621\nVerordnung\nüber die Grenze des Freihafens Bremen\nVom 30. Juli 1974\nAuf Grund des § 86 Abs. 2 des Zollgesetzes in der      blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des ZoHaesE)tzi~s\nFassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970                 auch im Land Berlin.\n(Bundesgesetzbl. I S. 529), zuletzt geändert durch das\nFünfzehnte Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes\n§ 3\nvom 3. August 1973 (Bundesges<~tzbl. I S. 940), wird\nverordnet:                                                   (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer\nVerkündung in Kraft.\n§ 1\n(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die\nDie Grenze des f<reihufens Bremen wird geändert.        Grenze des Freihafens Bremen vom 14. September\n1hr neuer Verl,rnf E!rqibt sich uus der Anlage.            1961 (Bundesanzeiger Nr. 185 vom 26. September\n1961), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung\n§ 2\nüber die Änderung der Grenze des Freihafens Bre-\nDiese Verordnunq 9ill nach § 14 des Dritten Uber-       men vom 26. August 1969 (Bundesanzeiger Nr. 161\nleitun9c,Q(~setzes vorn 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-      vom 2. September 1969), außer Kraft.\nBonn, den 30. Juli 1974\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Hiehle\nAnlage\nzur Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremen\n(1) Die Zollgrenze in dem Freihafen Bremen ver-         das Zollamtsgebäude in den Freihafen einschlie-\nläuft vom Ende der Gleisanlagen am Westrand der             ßend, wendet sich nach Nordwesten und läuft 100 m\nSüdmole des Uberseehafens in südsüdöstlicher Rich-          entlang der Straße Korffsdeich bis zum Zolltor\ntung 1 170 m auf dem rechten Weserufer bis zum              Korffsdeich. Hier überquert sie die Straße, läuft\nKopf der Nordkaje des Europahafens, biegt 15 m              40 m weiter in nordwestlicher Richtung, biegt nach\nnach Südwesten ab und überquert sodann die Hafen-           Nordosten ab und läuft in gerader Richtung auf den\neinfahrt Europahafen in gerader Richtung auf die            Damm der im Zollgebiet liegenden Verbindungs-\nNordwestspitze des Molenkopfes. Vom Molenkopf               bahn nach den Industriehäfen zu. Nunmehr folgt sie\nläuft sie weiter in südsüdöstlicher Richtung am             der westlichen Oberkante des Damms, parallel zur\nHochufer der Weser 480 m entlang bis in Höhe der            Hafenstraße bis 70 m vor der Heimatstraße, wo sie\nWestseite des Schuppens 6. Hier biegt sie etwa 6 m          nach Westnordwesten abbiegt. Danach knickt sie im\nin nordöstlicher Richtung ab und läuft anschließend         rechten Winkel nach Südsüdwesten ab und läuft\nin zwei aufeinanderfolgenden, gegenläufigen, wei-           230 m entlang der Nordwestseite der Hafenstraße,\nten Bögen in einer Länge von 1 190 m in südöst-             anschließend 80 m in südöstlicher Richtung, biegt\nlicher Richtung entlang dem im Zollgebiet. liegenden        10 m nach Süden ab und erreicht die nordöstliche\nBundesbahngleis Nr. 9 bis zum Zolltor Muggenburg.           Oberkante des Bahndamms des vom Freihafen zum\nAnschließend läuft sie in gleicher Richtung 500 m           Holzhafen führenden Verbindungsgleises. Sie folgt\nentlang dem im Zollgebiet verlaufenden Gleis Nr. 1          dem Bahndamm 190 m nach Südosten bis zum Eisen-\nund biegt in einer Länge von 15 m nach Nordosten            bahnübergang Holzhafen. Hier überquert die Zoll-\nab, die Eisenbahngleise zum Freihafen überquerend.          grenze das Gleis und läuft in zwei aufeinander-\nSodann verläuft sie 100 m entlang der Consul-               folgenden, gegenläufigen, weiten Bögen in einer\nSmidt-Straße bis zur Südostfront des Zollamts Bre-          Länge von 720 m zunächst nach Nordwesten zurück\nmen-Europahafen. In Höhe der Südostfront des Zoll-          und anschließend nach Norden bis zur Höhe der\namts kreuzt die Zollgrenze die Consul-Smidt-Straße,         Vermittlungsstelle des Arbeitsamtes, deren Grund-","1622                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Te.U I\nstück im Zollgebiet bleibt. Dort wendet sie sich         (2) Auf dem linken Weserufer läuft die Zollgrenze\nnach Nordosten und nach 56 m nach Nordwesten.          von der Nordecke der westseitigen Kaje des Hafen-\nNach 27 m biegt sie nach Südwesten und erreicht        beckens II 160 m nach Westsüdwesten, wendet sich\nnach 14 m die Zollabfertigungsstelle Zolltor Waller    200 m nach Südwesten, läuft dann 1 770 m in süd-\nRing. Sie umgeht die Zollabfertigungsstelle, diese     südöstlicher Richtung in einem Abstand von 336 m\nim Zollgebiet lassend, und überquert die Cuxhave-      parallel zur Kaje. Von diesem Punkt setzt sie sich\nner Straße, folgt dann 60 m der Straße Am Holz-        106 m nach Ostnordost fort, läuft dann 250 m in\nhafen, die im Zollgebiet bleibt, und läuft dann in     Richtung Südsüdost, biegt anschließend im rechten\neinem 140 m langen Bogen nach Südwesten zu den         Winkel ab, verläuft 80 m in Richtung Ostnordost\nEisenbahngleisen. Hier knickt sie nach Nordnord-       und läuft dann in einem 155 m langen Bogen nach\nwesten ab und läuft 1 160 m an den Eisenbahn-          Südosten. Nach 265 m biegt sie im rechten Winkel\ngleisen entlang, parallel zu den Straßen „Hinter       nach Nordosten ab, erreicht nach 39 m die Bord-\ndem Speicher XI\" und „Eduard-Suling-Straße\"; die       steinkante an der nordöstlichen Seite des Zollamts-\nGleise und die Straßen in den Freihafen einschlie-     gebäudes, überspringt die Straße und trifft im rech-\nßend. In Höhe des Platzes vor Schuppen 19 biegt        ten Winkel auf die gegenüberliegende Straßenseite.\ndie Zollgrenze zuerst l 00 m nach Nordosten, dann      Von hier läuft sie 49 m in nordöstlicher Richtung\n50 m nach Südosten und anschließend 70 m nach          bis zur nordöstlichen Freihafenzufahrt, überquert\nNordosten ab. Von hier verläuft sie 370 m nach         diese im rechten Winkel und verläuft dann 12 m\nNordwesten im Fahrwasser des Holzhafens. Danach        in nordöstlicher Richtung. Hier biegt sie im rechten\nwendet sie sich nach Südwesten und läuft in gerader    Winkel 435 m nach Nordwesten ab, beschreibt an-\nRichtung durch den Getreidehafen und das Wende-        schließend zwei aufeinanderfolgende, gegenläufige\nbecken des Uberseehafens auf die Mitte des Pontons     Bögen in einer Länge von 1 520 m zunächst nach\nder Schiffszollabfertigungsstelle Uberseehafen zu.     Nordnordosten und weiter nach Nordnordwesten.\nDie Wasserzollgrenze ist durch sieben landfeste        Nunmehr wendet sie sich 450 m nach Westsüd-\nBaken gekennzeichnet. Vom Ponton springt die           westen, schneidet dabei die Uferlinie, biegt etwa in\nZollgrenze auf die Nordostseite der Mole über, biegt   der Mitte des Hafenbeckens rechtwinklig nach\nnach Nordnordwesten ab, läuft an der im Zollgebiet     Nordnordwesten ab und verläuft dann 830 m in\nbleibenden Böschung der Mole entlang und erreicht      einem Abstand von 180 m parallel zur westseitigen\nnach 190 m am Ende der Gleisanlagen wieder den         Kaje. In Höhe der Nordecke der Kaje biegt sie ün\nWestrand der Mole des Uberseeha.fcns. Der Molen-       rechten Winkel nach Westsüdwesten ab und er-\nkopf bleibt im Zollgebiet.                             reicht nach 180 m wieder den Ausgangspunkt."]}