{"id":"bgbl1-1974-81-7","kind":"bgbl1","year":1974,"number":81,"date":"1974-07-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/81#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-81-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_81.pdf#page=16","order":7,"title":"Verordnung über die Einfuhr von Abfällen (Abfalleinfuhr-Verordnung - AbfEinfV)","law_date":"1974-07-29T00:00:00Z","page":1584,"pdf_page":16,"num_pages":6,"content":["1584                               Bunde,s,gesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nVerordnung\nüber die Einfuhr von Abfällen\n(Abfalleinfuhr-Verordnung - AbfEinfV)\nVom 29. Juli 1974\nAuf Grund des § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die        2. Meldebestätigung\nBeseitigung von Abfällen vom 7. Juni 1972 (Bun-            3. Führungszeugnis\ndesgesetzbl. I S. 873), zuletzt geändert durch § 69\nAbs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom             4. Führerschein\n15. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 721), in Verbin-       5. Gewerbeanmeldung\ndung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskosten-           6. Genehmigung oder Erlaubnis nach dem Güter-\ngesetzes vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 821)          kraftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekannt-\nverordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des               machung vom 22. Dezember 1969 (Bundesgesetz-\nBundesrates:                                                   blatt 1970 I S. 1), zuletzt geändert durch Arti-\n§ 1                                 kel 268 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetz-\nbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469)\nAntragsunterlagen\n7. Zulassung oder Erlaubnis nach der Verordnung\n(1) Die Genehmigung nach § 13 des Abfallbesei-\nüber die Beförderung gefährlicher Güter auf der\ntigungsgesetzes ist bei der zuständigen Behörde\nStraße vom 10. Mai 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 449)\nunter Verwendung des dieser Verordnung in der\nAnlage als Muster beigefügten amtlichen Formulars          8. Nachweis     ausreichender Haftpflichtversicherun-\n(Antrags- und Genehmigungsformular) zu beantra-                gen.\ngen. Die Angaben müssen in deutscher Sprache ge-\n§ 2\nmacht werden.\n(2) Dem Antrag muß eine Erklärung des Betrei-\nForm der Genehmigung\nbers der Abfallbeseitigungsanlage beigefügt wer-              (1) Die Genehmigung wird für eine einzelne Ver-\nden, in der die Abfälle beseitigt werden sollen (Ab-       bringung erteilt. Sie kann ohne Beschränkung auf\nfallbeseitiger). In der Erklärung bestätigt der Ab-        eine einzelne Verbringung auch für eine bestimmte\nf allbeseitiger                                            Zeitdauer erteilt werden, wenn dies wegen der be-\n1. die Richtigkeit der Angaben des Antragstellers,         absichtigten mehrfachen Verbringung von Abfällen\nsoweit sie seine Person und die Abfallbeseiti-        derselben Art zweckmäßig ist und das Wohl der\ngungsanlage betreffen,                                Allgemeinheit dadurch nicht beeinträchtigt wird.\n2. seine Bereitschaft, die im Antrag nach Art und             (2) Zur Erteilung der Genehmigung wird das An-\nMenge beschriebenen Abfälle zu übernehmen,            tragsformular     mit   einem  Genehmigungsvermerk\nversehen.\n3. die Eignung seiner Anlage zur schadlosen und\ngeordneten Beseitigung der Abfälle in der im                                     § 3\nAntrag beschriebenen Weise.\nAntrags- und Genehmigungsformular\nSoll die Beseitigung der Abfälle im Falle einer\nLagerung und späteren Behandlung oder Ablage-                 Das Antrags- und Genehmigungsformular wird in\nrung durch mehrere Abfallbeseitigungsanlagen er-           Sätzen zu je acht Exemplaren erstellt. Der Antrag-\nfolgen, so müssen dem Antrag Erklärungen der vor-          steller reicht sieben Exemplare bei der zuständigen\nstehenden Art von den Betreibern aller beteiligten         Behörde ein. Im Falle der Genehmigung erhält er\nAbfallbeseitigungsanlagen beigefügt werden.                fünf Exemplare des Genehmigungsbescheides; diese\nsind bestimmt\n(3) Die Beschaffenheit und Zusammensetzung der\n1. für ihn selbst,\nAbfälle ist durch eine Analyse nachzuweisen, soweit\ndie zuständige Behörde nicht darauf verzichtet. Die        2. zur Ubergabe durch den Beförderer bei der Grenz-\nzuständige Behörde kann eine weitere Analyse durch             überschreitung an die in § 4 genannten Dienst-\neinen von ihr bestimmten Sachverständigen verlan-              stellen,\ngen.\n3. zur Ubergabe durch den Beförderer an denAbfall-\n(4) Die zustiindige Behörde kann die Vorlage wei-          beseitiger, der das Exemplar nach der Ubernahme\nterer Unterlagen verlangen, insbesondere:                      der Abfälle mit einem Annahmevermerk versieht\n1. Personalausweis oder Paß                                    und es der Genehmigungsbehörde übersendet,","Nr. 81 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1974                         1585\n4. für den Befördercr, der von dem Abfallbeseitiger      a) Abfällen aus Haus-\nbei der Ubergabe der Abfälle einen Annahme-              haltungen einschließlich\nvermerk auf das Exemplar erhält,                         Sperrmüll oder Abfällen\n5. als Beleg für den Antragsteller, der das Exemplar         gleicher Art              100 bis  1000,- DM\nvon dem Befördcrer zurückerhält, nachdem es ent-     b) Erdaushub, Bauschutt 100 bis        1000,- DM\nsprechend Nummer 4 mit einem Annahmever-             c) sonstigen Abfällen         100 bis  5000,- DM\nmerk des Abfallbescitigers versehen worden ist.\n2. Erteilung von Genehmigungen für mehrfache Ver-\nbringungen von\n§ 4\na) Abfällen aus Haus-\nAnmeldung und Vorführimg der Abfälle                  haltungen einschließlich\nDie Abfälle sind bei dem Verbringen in den Gel-           Sperrmüll oder Abfällen\ntungsbereich des Abfallbeseitigungsgesetzes bei              gleicher Art              100 bis 6 000,- DM\nden Zolldienststellen, im Freihafen Hamburg bei          b) Erdaushub, Bauschutt 100 bis 6 000,- DM\ndem Freihafenamt der Freien und Hansestadt Ham-          c) sonstigen Abfällen         100 bis 10 000,- DM.\nburg anzumelden und auf Verlangen vorzuführen.\nDer Beförderer hat dabei das für die Zolldienststel-                             § 6\nlen oder das Freihafenamt bestimmte Exemplar des\nGenehmigungsbescheides unaufgefordert zu über-                             Berlin-Klausel\ngeben.                                                   Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n§ 5\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 33 des Abfallbesei-\nGebühren und Auslagen                  tigungsgesetzes auch im Land Berlin.\n(1) Für Amtshandlungen der Genehmigungsbe-\nhörde werden Gebühren und Auslagen erhoben.                                      § 1\n(2) Für die Bemessung der Gebühren gelten fol-                           Inkrafttreten\ngende Rahmensätze:                                       Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die\n1. Erteilung von Genehmigungen für eine Verbrin-      Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats\ngung von                                          in Kraft.\nBonn, den 29. Juli 1974\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nGenscher\nFür den Bundesminister des Innern\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nEgon Bahr","1586                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nMuster                                                             Anlage\n[-Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen\nAntrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Einfuhr von Abfällen nach § 13 Abfall-\nbeseitigungsgesetz in Verbindung mit§ 1 der Abfalleinfuhr-Verordnung\nZutreffendes ist angekreuzt:          00\n1.  Antragsteller\nName, Firma:\nAnschrift:    (Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)\n----------------------------------------------\nStaat                                         Telefon                                           Registr.-Nr. (soweit amtlich festgelegt)\nFrühere Anträge\nSind früher     (auch von anderen Bohörden irn Geltungsbereich dieser Verordnung) bereits Genehmigungen nach § 13 Abfallbeseitigungsgesetz\nerteilt oder versagt worden? ja O nein 0\nFalls ja, nähere Angaben (ggf. besonderes Blatt)\n2.  Die Genehmigung soll gelten\n- für eine einzelne Verbringung             O; Beginn: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n- ohne Beschränkung auf eine einzelne Verbringung im Zeitraum von _ _ _ _ _ _ _ _ _ bis _ _ _ _ _ _ _ _ _ Q\n3.  Abfallbeschreibung\n3.1  Abfallerzeuger\nName, Firma:\n----·--------~----------------------------------------\nAnschrift:    (Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)\nStaat\n-   -    -    -   •-a---•----••----••--•---------------------------------               Telefon\nWerk/Betriebsteil                                                                               Registr.-Nr. (soweit amtlich festgelegt)\n3.2  Bezeichnung der Abfälle\nÜbliche Bezeichnung\nwissenschaftl.-techn. Bezeichnung (ggf. Erläuterung auf besond. Blatt)\nNr. des Abfallschlüssels                      Bundesland, das Abfallschlüssel amtlich eingeführt hat (soweit zutreffend)\n3.3 Technische Herkunft der Abfälle\nIm Produktionsbereich\n-----------------------------------------------------------\nAngefallen bei Produktion von\n------------------------- --------------------------------------\nVerwendete Roh- und Grundstoffe\nFür die Abfallzusammensetzung wesentliche Hilfsstoffe\n-----------------------------------------------------------------------\n3.4 Beschaffenheit der Abfälle\nErscheinungsbild: fest         0\nstaubförmig     O      granuliert O  · brackig  O     sperrig 0\npastös   O       breiig O ___________%Feststoffgehalt\nflüssig 0\nFarbe                                                                     Geruch","Nr. 81 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1974                                                               1587\nBesondere Eigenschaften: giftig               O        krankheitserregend           O     ätzend 0     feuergefährlich  0     selbstentzündlich        0\nstark riechend Ü ekelerregend 0\nKurze chemisch-physikalische Kennzeichnung: organisch:                                  sauer 0     basisch 0\nanorganisch: sauer 0          basisch 0\ncyanhaltig O metallsalzhaltig O halogenhaltig Ü leichtflüchtig 0                                     brennbar 0\nAufzählung aller Bestandteile und Inhaltsstoffe\n-----             ---·---~-------------------------------------\nWelcher Stoff bildet den flüssigen Anteil?\n_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _%\n_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _%\nWie groß ist der wasserlösliche Anteil?_\nleichtlöslich O schwerlöslich 0\nIst der wasserlösliche Anteil giftig? ja O nein 0\nBeschreibung aller Gefahren, die von den Abfällen ausgehen:\nMögliche Reaktionen mit anderen Stoffen:\n------------------- ------------------------------\nSonstige Hinweise auf die Beschaffenheit der Abfälle, eigene Erfahrungen usw.\n3.5 Chemisch-physikalisch-biologische Analyse                          (§ 1 Abs 3 der Verordnung)\nErstellt durch: Name des Instituts/Sachverständigen\nAnschrift:  (Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)\nStaat                                                                                                   Telefon\n-------------------  --------------------------------\n3.6  Schutzmaßnahmen\nSind Schutzmaßnahmen erforderlich?                       ja  O        nein  0\nFalls ja, genaue Beschreibung:\n- --- -----------------------          ------------------------------\nSind die Abfälle gefährliches Gut im Sinne der einschlägigen nationalen oder internationalen Vorschriften über die Beförderung\ngefährlicher Güter?           ja O     ·nein    0\nVorschrift                                                                                   Klasse                          Ziffer\n3.7 Anlieferung: unverpackt O in Gebinden aus Holz O Metall O Kunststoff O Papier 0\nin Säcken aus Kunststoff O Gewebe O Papier 0\nin Fässern offen O geschlossen O in Mulden offen O geschlossen 0\nin Containern offen O geschlossen Ü                              in Tankwagen Ü\nin sonstiger Weise (bitte beschreiben) Ü\n4.   Menge der Abfälle\n- bei der einzelnen Verbringung                                                                    _ _ _ _ _ _ _ m3\n- bei mehrfachen Verbringungen je Verbringung                                                     _______ m3\ninsgesamt                                     _ _ _ _ _ _ _ m3\ns.   Beförderung\n5.1  Beförderer\nName, Firma:\nAnschrift: ([OostlcilLahl, Wohnort, Slraflc und Hausnummer)\nStaat                                                                                Telefon                 Registr.-Nr. (soweit amtlich festgelegt)\n- - - - - ------------ \"---- ---------","t 588                                                Bundes,ges-etzbLatt, Jahrgang 1974, Teil I\n5.2   frühere Abfalltransporte des Beförderers\nSind früher (auch    von anderen Behörden im Geltungsbereich dieser Verordnung) bereits Genehmigungen nach §§ 12 oder 13 Abfallbeseitigungs-\ngesetz erteilt oder versagt worden. ja            O     nein 0\nFalls ja, nähere Angaben (ggf besond. Blatt)\n5.3   Beförderungsablauf\nÜbernahme der Abfälle am _ _ _ _ _ _ _ _ Qrt:__________________________\nGrenzübergang am                   _ _ _ _ _ _ _ _ Übergangsstelle: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nBeförderungsweg innerhalb des Geltungsbereichs des Abfallbeseitigungsgesetzes (mit Zeitangaben):\nBeförderungsmittel (mit besonderem Hinweis auf vorgesehene       Umladungen):\nÜbergabe der Abfälle am                    _ _ _ _ _ _ Ort: ___________________________\nan: (Name und Anschrift: Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)\n6.     Abfallbeseitigungsanlagen                                                                              .\nSoll die Beseitigung der Abfälle durch mehrere Abfallbeseitigungsanlagen neben- oder hintereinander erfolgen, sind die nach-\nfolgenden Angaben für jede der beteiligten Anlagen und ihre Betreiber zu machen. Aus der Beantwortung der Nr. 6.3 muß sich\nder Ablauf der gesamten Beseitigung nach Art und Reihenfolge eindeutig ergeben (ggf. besond. Blatt)\n6.1   Betreiber\nName, Firma:\nAnschrift:   (Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)                                                           Telefon\nName, Firma:\nAnschrift:   (Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)                                                           Telefon\n6.2    Anlage\nStandort                                    Telefon                                               Registr.-Nr.   (soweit amtlich festgelegt)\nStandort                                     Telefon                                               Registr.-Nr.   (sow1it amtlich festgelegt)\n6.3    Vorgesehene Art der Beseitigung\n6.3.1 Lagerung Ü; Dauer: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nAngaben, wann und wie die Abfälle später behandelt oder abgelagert werden sollen, sind in Nr. 6.3.2 und 6.3.3 zu machen.\n6.3.2 Behandlung: Verbrennung           O       Kompostierung O Sonstiges (nähere Angaben        hierzu erforderlich) 0\nBeginn: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n6.3.3 Ablagerung 0\nZusätzliche Erläuterungen zum Ablauf der Beseitigung\nOrt, Datum                                                                         Unterschrift\nErklärung des Betreibers der Abfallbeseitigungsanlage\nIch erkläre, die Richtigkeit der Angaben des Antragsteliers zu meiner Person und der von mir betriebenen Abfallbeseitigungsan-\nlage. Ich bin bereit, die in. diesem Antrag nach Art und Menge beschriebenen Abfälle zu übernehmen. Ich versichere die Eignung\nmeiner Anlage zur schadlosen und geordneten Beseitigung der Abfälle in der im Antrag beschriebenen Weise.\nOrt, Datum                                                                         Unterschrift und Stempel des Betreibers der Anlage","Nr. 81 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1974                                         1589\nNur von der Behörde auszufüllen!\n(Stempel der zuständigen Behörde)\nGenehmigungsvermerk\n1.    Der vorstehende Antrag wird unter folgenden Bedingungen und Auflagen genehmigt (Zutreffendes ist angekreuzt):\n1.1 Der Genehmigungsvermerk oder ein beglaubigter Abdruck ist in allen zum Verbringen der Abfälle           O\nbenutzten Fahrzeugen mitzuführen.\ni .2 Abfälle, die nach Arten getrennt gelagert, abgelagert oder behandelt werden sollen, sind getrennt      O\neinzusammeln und zu befördern.\n1.3 Das Bedienungspersonal ist in geeigneter Weise mit den bei der Verbringung von Abfällen                 O\nzusammenhängenden Gefahren vertraut zu machen.\n1.4 Wesentliche Änderungen der im Antrag gemachten Angaben sind der genehmigenden Dienststelle              O\nunverzüglich mitzuteilen.\n1.5 Ggf weitere Bedingungen und Auflagen      (z.B. Beförderungsweg):\n2.    Die im Antrag gemachten Angaben sind Bestandteil dieser Genehmigung.\n3. Hinweise\n3.1 Bei der Verbringung der Abfälle sind alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Grundsatz des§ 2 des\nAbfallbeseitigungsgesetzes, zu beachten.\n3.2 Die beförderten Abfälle dürfen nur bei der im Antrag genannten Anlage angeliefert werden.\n3.3 Auflagen und Bedingungcm können nachträglich geändert oder ergänzt werden.\n3.4 Diese Genehmigung kzmn bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Antrag, bei Nichteinhaltung der\nAuflagen oder bei sonstigen Verstößen gegen die Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes und die dazu ergangenen\nDurchfür1rungsbcstimrnungen aufgehoben werden. Außerdem können Verstöße gegen diese Vorschriften als Straftaten oder\nOrdnungswidrigkeiten (§§ 16, m des /\\bfallbeseitigungsgesetzes) geahndet werden.\n3.5 Ggf. weitere Hinweise:\n4.    Dieser Bescheid ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß § 5 der Abfalleinfuhr-Verordnung auf             DM festgesetzt.\nRechtsbehelfsbelehrung\nOrt, Datum, Unterschrift der Behörde"]}