{"id":"bgbl1-1974-81-5","kind":"bgbl1","year":1974,"number":81,"date":"1974-07-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/81#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-81-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_81.pdf#page=6","order":5,"title":"Verordnung über den Nachweis von Abfällen (Abfallnachweis-Verordnung - AbfNachwV)","law_date":"1974-07-29T00:00:00Z","page":1574,"pdf_page":6,"num_pages":7,"content":["1574                                Bundes,ges.etzbLatt, Jahrgang 1974, Teil I\nVerordnung\nüber den Nachweis von Abfällen\n(Abfallnachweis-Verordnung - AbfNachwV)\nVom 29. Juli 1974\nAuf Grund des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über die          nach dem Muster der Anlage 2 (Begleitschein) er-\nBeseitigung von Abfällen vom 7. Juni 1972 (Bundes-          bringt er den Nachweis, welche _Abfälle nach Art\ngesetzbl. I S. 873), zuletzt geändert durch § 69 Abs. 4     und Menge er mit dem Ziel der Beseitigung zum\ndes Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März            Einsammeln oder Befördern abgegeben hat.\n1974 (Bundesgesetzbl. I S. 721), wird mit Zustimmung          (2) Der Einsammler oder Beförderer von Abfällen\ndes Bundesrates verordnet:                                  hat das Nachweisbuch aus Begleitscheinen einzu-\nrichten und zu führen. Mit ihnen erbringt er den\n§ 1                             Nachweis, welche Abfälle nach Art und Menge er\naus dem Besitz eines Abfallerzeugers übernommen\nGeltungsbereich                        und an den Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage\n(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten            (Abfallbeseitiger) weitergegeben hat.\nnur für die Besitzer solcher Abfälle, die nicht mit            (3) Der Abfallbeseitiger hat das Nachweisbuch\nden in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt         aus Begleitscheinen einzurichten und zu führen.\nwerden. Sie verpflichten diese Besitzer insoweit,           Mit ihnen erbringt er den Nachweis, welche Ab-\nals die zuständige Behörde von ihnen die Einrich-           fälle nach Art und Menge er zur Beseitigung über-\ntung und Führung eines Nachweisbuches sowie das             nommen hat.\nEinbehalten und Aufbewahren von Belegen verlangt.\n(4) Der Besitzer von Abfällen, der diese von einem\n(2) Absatz 1 und die weiteren Vorschriften dieser        anderen erhalten hat, ohne Einsammler, Beförderer\nVerordnung gelten entsprechend auch dann, wenn              oder Abfallbeseitiger zu sein, hat das Nachweisbuch\n1. Abwasser, Klärschlamm, Fäkalien und ähnliche             entsprechend der Vorschrift des Absatzes 1 einzu-\nStoffe auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich      richten und zu führen.\noder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht                (5) Der Besitzer von Abfällen kann in das Nach-\nwerden und dies auch aus anderen als den in             weisbuch weitere Belege aufnehmen, wenn dies\n§ 1 Abs. l des C~esetzes genannten Gründen ge-          zweckmäßig ist, um die mit Hilfe der Bestands-\nschieht,                                                blätter oder Begleitscheine erstrebten Nachweise\n2. Jauche, Gülle und Stallmist auf landwirtschaft-          sicherer, genauer oder vollständiger führen zu kön-\nlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte     nen.\nBöden aufgebracht werden und dabei das übliche                                     §3\nMaß der landwirtschaftlichen Düngung über-                   Einrichtung und Führung der Nachweisbücher\nschritten wird.\n(1) Einzelbelege, die in das Nachweisbuch aufzu-\n§2                              nehmen sind, sind in zeitlicher Reihenfolge abzu-\nBestandteile der Nachweisbücher                 heften und durchgehend zu numerieren. Bestands-\nblätter sind im Nachweisbuch gesondert abzuheften.\n(1) Der Besitzer von Abfällen, die bei ihm ange-\nfallen sind (Abfallcrzcrnger), hat das Nachweisbuch            (2) Das Nachweisbuch kann, um eine zweckmäßi-\naus Belegen nach den Mustern der Anlagen 1 und 2            gere Führung zu ermöglichen, in mehreren Teilen\neinzurichten und zu führen. Mit Belegen nach dem            eingerichtet werden. In diesem Falle muß dem Nach-\nMuster der Anlage 1 (Bestandsblatt) erbringt der            weisbuch ein Deckblatt mit einer Ubersicht über die\nAbfallerzeuger den Nachweis, welche Abfälle nach            Teile vorgeheftet werden; die Einzelbelege sind in-\nArt und Men9e sich jeweils in seinem Besitz befin-          nerhalb der Teile durchgehend zu numerieren.\nden. Für jede Abfallart, für die die zuständige Be-            (3) Der Besitzer von Abfällen hat das Bestands-\nhörde die Einrichtun9 des Ndchweisbuches verlangt,          blatt und die Begleitscheine nach Maßgabe der für\nist ein gesondertes Blatt anzulc9en. Mit Belegen            ihn bestimmten Aufdrucke auf den Formularen aus-","Nr. 81 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1974                       1575\n'/.Ufüllc!n. Der ;\\ bJc1J lerzeU!JCr und der Besitzer im                                  §5\nSinn<) des § 2 Abs. 4 hc1bcm insbesondere die erfor-\nRegelung für Sonderfälle\nderlichen Einl.rngungen über die Abfallart und die\nAbfallmenge vorzunehnwn.                                          (1) Wer Abfälle, für die er ein Nachweisbuch\nführen muß, von einem anderen übernimmt, der in-\n(4) ;\\ ]lp Eintra~Jungen müssen in deutscher Sprache\nsoweit nicht zur Führung eines Nachweisbuches\nund mil Schreibmaschi1w, Tinte, Kugelschreiber\nverpflichtet ist, hat auf den für ihn bestimmten und\noder einem sonslig<!n Schreibgcri:it mit dauerhafter\nauf den von ihm weiterzugebenden Mehrfertigungen\nSchrift vorgenommen werden. Der ursprüngliche\ndes Begleitscheins Art und Menge der übernomme-\nInhalt eirwr Eintragung darf nicht unleserlich ge-.\nnen Abfälle sowie Name und Anschrift des Vor-\nmacht werden; i.rnch dürfen Veränderungen nicht\nbesitzers anzugeben. Wer Abfälle einem anderen\nvorgenommen werden, die nicht erkennen lassen,\nübergibt, der insoweit nicht zur Führung eines\nob sie bei der ursprünglichc·n Eintragung oder erst\nNachweisbuches verpflichtet ist, hat auf den Mehr-\nspät(ir gernucht worden sind.\nfertigungen des Begleitscheins dessen Namen und\n(5) DiP Vercrnlworl.mig für die Einrichtung und             Anschrift anzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten auch,\nFührunq eines Nach wcisbuches trägt der Besitzer wenn Abfälle in den Geltungsbereich des Abfall-\nder Abfülle. Er kann die Erfüllung der ihm obliegen- beseitigungsgesetzes verbracht oder aus dem Gel-\nden Aufgabe, ein Nachweisbuch einzurichten und tungsbereich des Abfallbeseitigungsgesetzes ausge-\nzu führen, einem Dritten übertragen. Seine Verant- führt werden. Werden Abfälle aus dem Geltungs-\nwortlichkeit bk•ibt hiervon unberührt. Der Name bereich des Abfallbeseitigungsgesetzes ausgeführt,\ndes Drittc~n und der ZPitrnum, für den dieser bestellt so tritt an die Stelle der Versicherung des Abfall-\nist, sind im Nachwl~isbuch fest.zuhalten.                       beseitigers die Bestätigung über die erfolgte Aus-\nfuhr durch die Zolldienst.stelle oder das Freihafen-\n§4                              amt der Freien und Hansestadt Hamburg.\nHandhabung des Bestandsblattes                      (2) Ist ein Besitzer von Abfällen zugleich Abfall-\nund der Begleitscheine                     erzeuger und Beförderer, kann auf die weiß und\n(1) Eintragungen in dds Bestandsblatt über den              rosa gefärbten Mehrfertigungen, ist er zugleich Be-\nlaufenden Zugang oder Abgang von Abfällen, zu                   förderer und Abfallbeseitiger, kann auf die gelb\ndenen der Abfallerzeuger und der Besitzer im Sinne              und rosa gefärbten Mehrfertigungen der Begleit-\ndes § 2 Abs. 4 nach § 3 Abs. 3 verpflichtet sind,               scheine verzichtet werden. Beseitigt der Abfall-\nsind unverzüglich, spätestens jedoch im Rahmen                  erzeuger die Abfälle selbst, brauchen nur die blau\neiner wöchentlichen Fortschreibung, vorzunehmen.                und grün gefärbten Mehrfertigungen verwandt zu\nwerden.\n(2) Für jeden Fall der Abgabe von Abfällen aus\ndem Besitz eines Abfallerzeugers an einen Ein-                     (3) Ist wegen anderer als der in den Absätzen 1\nsammler oder Beförderer zur 'Weitergabe an einen               und 2 genannten Besonderheiten eine uneinge-\nAbfallbeseitiger ist ein gesonderter Satz von Be-              schränkte Anwendung der Vorschriften der §§ 2\ngleitscheinen zu verwenden. Mehrfertigungen der                bis 4 über die Verwendung von Bestandsblättern\nBegleitscheine sind als Beleg bei der Abgabe und               und Begleitscheinen nicht möglich, so hat der be-\nder Weitergabe der Abfälle von allen Beteiligten,              troffene Besitzer von Abfällen diese Belege in einer\ndie ein Nachweisbuch führen, entsprechend der Aus-             abweichenden Weise zu verwenden, um die nach\n§ 2 Abs. 1 Satz 2 und 4, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3\nzeichnung auf den jeweiligen Mehrfertigungen ein-\nzubehalten.                                                    Satz 2 erstrebten Nachweise zu führen. Die zustän-\ndige Behörde stellt fest, in welchen Einzelfällen\n(3) Auf den Begleitscheinen versichern                      solche Ausnahmen notwendig und falls erforder-\n-    der Abfallerzeuger die richtige Deklarierung der          lich, in welcher Weise Bestandsblätter und Begleit-\nAbfälle,                                                  scheine zu verwenden sind.\n- der Einsammler oder Beförderer die ordnungs-\ngemäße Beförderung und\n§6\n--- der Abfallbeseitiger die schadlose Beseitigung.\nAufbewahrung der Belege\nDurch Ubergabe oder Ubersendung der entsprechend\nausgezeichneten Mehrfertigungen der Begleitscheine                 Die Nachweisbücher sind 5 Jahre lang, vom Da-\nbestätigen außerdem                                             tum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges\nan gerechnet, aufzubewahren.\n-- der Einsammler oder Bcfördcrer dem AbfaJI-\nerzeuger,\nder Abfallbeseitiger dem Einsammler oder Be-                                         §7\nförderer und                                                               Ordnungswidrigkeiten\nder Abfallbeseitiger dem Abfallerzeuger\nOrdnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 9\nden Erhalt der Abfälle, sobald diese übergeben sind.            des Abfallbeseitigungsgesetzes handelt, wer vor--\n(4) Die für das Nachweisbuch bestimmten Mehr-               sätzlich oder fahrlässig\nfertigungen der Begleitscheine sind, sobald sie aus-            1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3, Abs. 2 Satz 1,\ngefüllt oder im Rücklauf eingegangen sind, unver-                   Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 oder § 3 Abs. 1 oder\nzüglich, spätestens jedoch am darauffolgenden Ar-                   2 Satz 2 das Nachweisbuch nicht in der vorge-\nbei tsta9, in das Nachweisbuch einzuordllEm.                        schriebenen Form einrichtet oder führt,","1576                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\n2. entgegen § 3 Abs. 3 Satz 2 eine Eintragung über                                  §8\nAbfallart oder Abfallmenge nicht, nicht richtig                            Berlin-Klausel\noder nicht vollständig vornimmt,\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n3. entgegen § 3 Abs. 4 eine Eintragung nicht vor-\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nschriftsmäßig vornimmt. oder unleserlich macht,       gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 33 des Abfall-\n4. entgegen § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 3      beseitigungsgesetzes auch im Land Berlin.\nSatz 2 eine Eintragung in das Bestandsblatt nicht\nrechtzeitig vornimmt oder entgegen § 4 Abs. 4\neinen dort bezeichneten Beleg nicht rechtzeitig                                  §9\nin das Nachweisbuch einordnet                                              Inkrafttreten\noder                                                     Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf\n5. entgegen § 6 Nachweisbücher nicht 5 Jahre lang        die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats\naufbewahrt.                                           in Kraft.\nBonn, den 29. Juli 1974\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nDr. Hartkopf","Nr. 81 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1974                                                                     1577\nMuster                                                                                                                                                                 Anlage 1\nBlatt:-----\nBestandsblatt\nBeleg zum Nachweis der Beseitigung von Abfällen nach§ 11 Abs. 3 Abfallbeseitigungsgesetz in Verbindung mit§ 2 Abs. 1 der\nAbfallnachweis-Verordnung\nAbfallart:                                                                                                         Abfallschlüssel (Nr. und Land):\nVersicherung der Richtig-\nAbfallmenge                                    Begleitschein-Nr.            keit der Angaben durch\nJahr:                       Zugang                               Abgang                       Bestand           und sonstige              Unterschrift des Verant-\nBemerkungen                  wortlichen für jede ·\nTag, Monat                  m3       1           kg         1        m3     1     kg            m3     1    kg                                           Eintraauna\nÜbertrag*>\nvon Blatt:\n---                                  ---\n-- ----- ----                      --------\n----- -----~     -   ---\n- -------~------      -                 ----\n---------               ---·- - -\n------------         ---                                      ----\n-·----------                      -------               --- 1--------\n*) Bei Abschluß des Blattes ist der Bestand in die\nSpalte Bestand des nächsten Blattes zu übertragen.\nMuster                                                                                                                                                               Anlage 2\n(Papierfarbe: Weiß)\nBegleitschein                                                                                                                                             Nr.: 012345\nBeleg zum Nachweis der Beseitigung von Abfällen nach§ 11 Abs. 3 Abfallbeseitigungsgesetz in Verbindung mit§ 2 Abs. 1 der\nAbfallnachweis-Verordnung\nMit Unterschrift des Beförderers zum Nachweisbuch des Erzeugers\n® Abfallschlüssel                       Abfallmenge\n(D Abfallart\n(Nr., Land)                     ®m3               © kg\n---------\n-------\n--------                 --   --\n® Betriebsnummer                                                         (JJ Beförderernummer                              ®  Beseitigungsnummer\n1                                 1                                      1                        1                        1                         1\nAbfallerzeuger                                                           Abfallbeförderer                                  Abfallbeseitiger\nPostleitzahl __                                                          Postleitzahl _ _ _ _ _ _ _ _ _ __                 Postleitzahl _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nAnschrift_                                                               Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __                  Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nName_                                                                                                                      Name _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nName---~---------\nArt d. Fahrzeuges _ _ _ _ _ _ _ __\nPol. Kennzeichen\n@ Versicherung der richtigen                                              (8) Versicherung der ordnungsgemäßen             @) Versicherung der schadlosen\nDeklarierung                                                             Beförderung                                      Beseitigung\nUnterschrift, Datum                                                      Unterschrift, Datum                              Unterschrift, Da.turn","1578                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, TeH I\nMuster                                                                                                                                Anlage 2\n(Papierfarbe: Eosin-Rot)\nBegleitschein                                                                                                             Nr.: 012 345\nBeleg zum Nachweis der Beseitigung von Abfällen nach § 11 Abs. 3 Abfallbeseitigungsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der\nAbfallnachweis-Verordnung\nErzeuger mit Unterschrift des Beförderers an zuständige Behörde\n( 1) Abfallart\n® Abfallschlüssel                     Abfallmenge\n(Nr., Land)                  ®m3              ©  kg\nrs) Betriebsnummer\n---    ---      ---  1\n(7)  Beförderernummer                            ® Beseitigungsnummer\n[\n----                 j\nAbfallerzeuger                                Abfallbeförderer                                  Abfallbeseitiger\nPostleitzahl                                 Postleitzahl__________ ___ Postleitzahl _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nAnschrift                                    Anschrift                                          Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nName                                          Name _______________\nName - - - - - - - - - - - - - - - - -\nArt d. Fahrzeuges _ _ _ _ _ _ _ __\nPol. Kennzeichen ... _ _ _ _ _ _ _ __\n@ Versicherung der richtigen                  ® Versicherung der ordnungsgemäßen                @ Versicherung der schadlosen\nDeklarierung                                  Beförderung                                       Beseitigung\nUnterschrift, Datum                          Untersehriff, öatum·------.                       Unterschrift, Datum\nMuster                                                                                                                                Anlage 2\n(Papierfarbe: Gelb)\nBegleitschein                                                                                                              Nr.: 012345\nBeleg zum Nachweis der Beseitigung von Abfällen nach§ 11 Abs. 3 Abfallbeseitigungsgesetz in Verbindung mit§ 2 Abs. 1 der\nAbfallnachweis-Verordnung\nMit Unterschrift des Beseitigers zum Nachweisbuch des Beförderers\n® Abfallschlüssel                    Abfallmenge\nCD    Abfallart\n(Nr., Land)                   ®m3             ©   kg\n(5) Betriebsnummer                            (7) Beförderernummer                              ® Beseitigungsnummer\n[_________             l                      [    - - - --- -------]\nAbfallerzeuger                                Abfallbeförderer                                  Abfallbeseitiger\nPostleitzahl                                  Postleitzahl                                      Postleitzahl\nAnschrift                                     Anschrift                    ________________ _ Anschrift\nName                                          Name                                              Name\nArt d. Fahrzeuges\nPol. Kennzeichen\n(0 Versicherung der richtigen                 @ Versicherung der ordnungsgemäßen                @ Versicherung der schadlosen\nDeklarierung                                  Beförderung                                       Beseitigung\nUnterschrift, Datum                           Unterschrift. Datum                               Unterschrift. Datum","Nr. 81 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1974                                                       1579\nMuster                                                                                                                            Anlage 2\n(Papierfarbe: Blau)\nBegleitschein                                                                                                         Nr.: 012345\nBeleg zum Nachweis der Beseitigung von Abfällen nach § 11 Abs. 3 Abfallbeseitigungsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der\nAbfallnachweis-Verordnung\nBeseitiger mit seiner Unterschrift an zuständige Behörde\n® Abfallschlüssel                  Abfallmenge\nCD  Abfallart\n(Nr., Land)                  ®m3             ©   kg\n-- ---- - - - - - - - - - - - - - - - - - + - - - - - - - - - - - + - - - - - - - - - + - - - - - -\n® Betriebsnummer                               0 Beförderernummer                          ® Beseitigungsnummer\n1                     1                        1                     1                     1                      1\nAbfallerzeuger                                 Abfallbeförderer                            Abfallbeseitiger\nPostleitzahl                                   Postleitzahl _                              Pos-tleitzahl _ _ _ _ _ _ _ _ __\nAnschrift                                      Anschrift                                   Anschrttt _ _ _ __\nName ________ ____ _______ ___     ______ _    Name                                        Name _____________\nArt d. Fahrzeuges __\nPol. Kennzeichen. __ _\n®   Versicherung der richtigen                  ®   Versicherung der ordnungsgemäßen       @ Versicherung der schadlosen\nDeklarierung                                    Beförderung                                Beseitigung\nDiifersch:ilt, Datum                       Unterschrift, Datum\nMuster                                                                                                                           Anlage 2\n(Papierfarbe: Rosa)\nBegleitschein Nr.                                                                                                     Nr.: 012345\nBeleg zum Nachweis der Beseitigung von Abfällen nach § 11 Abs. 3 Abfallbeseitigungsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der\nAbfallnachweis-Verordnung\nBeseitiger mit seiner Unterschrift an Erzeuger\n® Abfallschlüssel                  Abfallmenge\n0    Abfallart\n(Nr.,Land)                   @m3            ©    kg\n-------                                                                                                                              -·  --- -\n---·                                                                                                                                    -----\n® Betriebsnummer                               © Beförderernummer                          ® Beseitigungsnummer\n1                     1                        1                     1                     1                     1\nAbfallerzeuger                                 Abfallbeförderer                            Abfallbeseltlger\nPostleitzahl _ _ _ _ _ _ _ _ _ __              Postleitzahl _ _ _ _ _ _ _ _ _ __           Postleitzahl\nAnschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __             Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __            Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nName _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __               Name _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nName\nArt d. Fahrzeuges _ _ _ _ _ _ __\nPol. Kennzeichen _ _ _ _ _ _ _ __\n®  Versicherung der richtigen                  ®    Versicherung der ordnungsgemäßen       @ Versicherung der schadlosen\nDeklarierung                                   Beförderung                                 Beseitigung\nUnterschrift, Datum .                          Unterschrift, Datum                         Unterschrift, Datum","1580                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nMuster                                                                                                                          Anlage 2\n(Papierfarbe: Grün)\nBegleitschein                                                                                                         Nr.: 012 345\nBeleg zum Nachweis der Beseitigung von Abfällen nach § 11 Abs. 3 Abfallbeseitigungsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der\nAbfallnachweis-Verordnung\nZum Nact.weisbuch des Beseitigers\n® Abfallschlüssel                  Abfallmenge\n0 Abfallart                                        (Nr., Land)                  ®m3           © kg\n(5) Betriebsnummer\nC ______ ]                                    c_---~\n0  Beförderernummer                           ® Beseitigungsnu'l\"!mer\n1                      1\n.Abfallerzeuger                               Abfal I beförderer                             Abfallbeseitiger\nPostleitzahl                              _ _ Postleitzahl _ _ _ _ _ _ _ _ _ __              Postleitzahl _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nAnschrift ..                                _ Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _            Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nName ______ ------. - ----                    Name _______________                           Name _ _ _ _ _ _ _ __\nArt d. Fahrzeuges _ _ _ _ __\nPol. Kennzeichen _ _ _ _ _ _ _ _ __\n® Versicherung der richtigen                  ® Versicherung der ordnungsgemäßen             @ Versicherung der schadlosen\nDeklarierung                                  Beförderung                                    Beseitigung\n-- ÜnierschrHt, Datum                             Unterschrift, Datum\nRückseite Anlage 2 grüne Ausfertigung\nfolgende Hinweise sind zu beachten:\na) Alle Begleitscheinsätze sind fortlaufend numeriert.\nb) Es sind auszufüllen die Spalten\nG) bis ® vom Abfallerzeuger,\n0 vom Abfallerzeuger (soweit ihm bekannt), sonst vom Abfallbeförderer,\n® vom Abfallbeförderer,\n® vom Abfallerzeuger oder Abfallbeförderer (soweit diesen bekarint), sonst vom Abfallbeseitiger,\n@) vom Abfallbeseitiger.\nc) Der Abfallbeseitiger ist gehalten, Abfälle zurückzuweisen, sofern der notwendige Begleitschei,n nicht vollständig ausgefüllt ist.\nd) Die Abfälle sind nach dem gültigen behördlichen Verzeichnis von Schlüsselzahlen für Abfälle (Abfallschlüssel) zu bezeichnen,\nsoweit ein solches Verzeichnis besteht.\ne) Nach Übergabe der Abfälle an den Beförderer und der Unterzeichnung des Begleitscheins durch den Abfallerzeuger und den\nBeförderer behält der Abfallerzeuger das weiße Blatt für sein Nachweisbuch und das rote Blatt zur Weiterleitung an die zu-\nständige Behörde ein. Die restlichen 4 Blätter übergibt er dem Beförderer.\nf)    Nach Unterzeichnung des Begleitscheins durch den Abfallbeseitiger behält der Beförderer das gelbe Blatt für sein Nachweis-\nbuch ein. Die restlichen 3 Blätter übergibt er dem Abfallbeseitiger.\ng) Der Abfallbeseitiger leitet das blaue Blatt der zuständigen Behörde und das rosa Blatt dem Abfallerzeuger zu. Das grüne\nBlatt behält er für sein Nachweisbuch.\nh) Abfallerzeuger im Sinne dieses Formblattes ist auch der Besitzer von Abfällen, der diese von einem anderen erhalten hat, ohne\nBeförderer oder Abfallbeseitiger zu sein. Abfallbeförderer (Beförderer) · im Sinne dieses Formblattes ist auch der Einsammler."]}