{"id":"bgbl1-1974-8-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":8,"date":"1974-01-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/8#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-8-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_8.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Durchführung der Bodennutzungshaupterhebung 1974","law_date":"1974-01-23T00:00:00Z","page":109,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["109\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1974                   Ausgegeben zu Bonn am ;Jo. Januar 1974                                                                                                         Nr.8\nTag                                                                   Inhalt                                                                                       Seite\n23. 1. 74 Verordnunq zur Durchlühnmg der Bodennutzungshaupterhebung 1974 ................. .                                                                           109\n24. 1. 74 Verordnung übl:r das Vf~rschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von\nBelJubungsrnitteln (ßetiiubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung - BtMVV) .......... .                                                                        110\n2121-6-5\n16. 1. 74 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 2 Abs. 2 des Kaffeesteuergesetzes\nvom 30. Juli 1953) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     119\n612-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblat.t Teil II Nr. 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               119\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       120\nVerordnung\nzur Durchführung der Bodennutzungshaupterhebung 1974\nVom 23. Januar 1974\nAuf Grund des § 12 des Gesetzes über Boden-                                        lin, Bremen und Hamburg sowie in Städten mit mehr\nnutzungs- und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964                                        als 100 000 Einwohnern allgemein durchzuführende\n(Bundesgesetzbl. I S. 405), geändert durch das Ge-                                   Bodennutzungshaupterhebung im Jahr 1974 statt.\nsetz zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs-\nund Ernteerhebung vom 23. Dezember 1970 (Bundes-                                                                                        § 2\ngesetzbl. I S. 1876), wird mit Zustimmung des Bun-                                        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\ndesrates verordnet:\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1} in Verbindung mit § 19 des Gesetzes\n§ 1\nüber Bodennutzungs- und Ernteerhebung auch im\nLand Berlin.\nZur Anpassung an statistische Vorhaben der Euro-\n§ 3\npäischen Gemeinschaften findet abweichend von § 4\nAbs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Bodennutzungs- und                                        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nErnteerhebung die im Jahr 1977 in den Ländern Ber-                                   dung in Kraft.\nBonn, den 23. Januar 1974\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl"]}