{"id":"bgbl1-1974-68-4","kind":"bgbl1","year":1974,"number":68,"date":"1974-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/68#page=35","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-68-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_68.pdf#page=35","order":4,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1399,"pdf_page":35,"num_pages":2,"content":["Nr. 68    Tdg der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974                                                                                     1399\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 37 ausgegeben am 2. Juli 1974\nTag                                                          Inhalt                                                                                       Seite\n28. 6. 74 Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Volksrnpuhlik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das\nGehfot des anderen Staates vorübergehend entsandt werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     925\n15. 5. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei\nbewäfJnelen Konflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   933\n10. 6. 74 Belrnnntmac:lnmq des Protokolls zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Reqierunq der Deutschen Demokratischen Republik über die Errichtung der Stän-\ndi<fc~n VerlTPtunqen .................................. ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             933\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                          Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                     Bundesanzeiger                          Inkraft-\nNr.                   vom                tretens\n13. 6. 74 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung\nüber den Frachtenausgleich bei der Beförderung\nvon Steinkohlen, Steinkohlenbriketts oder Stein-\nkohlenkoks nach Plätzen an den westdeutschen\nKanälen und im Stromgebiet der Weser                                                                113               25.6. 74                    1. 1. 74\n20. 6. 74 Verordnung PR Nr. 3/74 zur Änderung der Kun-\ndensatzverordnung 1966                                                                              114               26.6. 74                   27.6. 74\n720-12-4\n25. 6. 74 Vierte Verordnung zur Änderung der Verord-\nnung übc~r den Vertrieb von Behelfssaatgut bei\nZuckermais                                                                                          117               29. 6. 74                  30. 6. 74\n7822-:l 5-1\n27. 6. 74 Verordnung Nr. 25/74 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                                          117               29.6. 74                    5. 7. 74","Rundesgüsdzblat,t, Jahrgang 1974, Teil I\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 280. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n31. Mai 1974, ist im Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. Juni 1974 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. Juni 1974 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-\ngebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\"\nKöln 834 00-502 bezogen werden.\nHer,iusgeber: Der Bundesminister der Justiz\nV e!lag: Bundesanwi\\Jer V erlagsges.m. b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Cesdze, Verordnungen, Anordnungen unrl damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden ,,;;·1t-nrror•h11;,.,,,, \\fpr,,rni'.cir 11 rn·1\"n Ve11.r;iqe mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntrndC:hungen sowie\nJl e zu g s b e d in g u n gen : Laufender Bezuq nu1 im P/Jsl,ibc,nncment. 1\\u1,c,,1r·!ilur1cren müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. l'ostnnschrift 1iir Aborn1cmr'rilsbcslr:llungen sowie                                bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (02221) 238067 bis 69.\nBez u q s preis: Für Teil I und Teil lJ halbjtihrlicl1                                                             16 Seilen 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.\nDic'ser Pr<)is qilt nuch für Bundesciesetzblüller, die vor                                                         Lieferung gegen V 01 einsendung des Betrages\n,111! das Postscheckkonto Bu[)(lesqcsetz.blnl.l Köln 3 99.509\nPr r· i s dieser Aus <J ,1 h <· : 2,85 DM (2,S:, DM zuziiqlich -·-,30                                    Licfcrunq qegen Vorausrechnung 3,25 DM. Im Bezu\\JS·\n111,·is ist die Mchrw<'Jlsle11c•1 r'nllwllen, dr•1 ,rnqew<1udt0 Sl1•11nsiltz"]}