{"id":"bgbl1-1974-68-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":68,"date":"1974-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/68#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-68-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_68.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Durchführung des § 24 Abs. 2 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes","law_date":"1974-06-28T00:00:00Z","page":1365,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1365\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1974                        Ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 1974                                                                                               Nr.68\nTag                                                        In h a 1 t                                                                                     Seite\n28. 6. 74 Verordnung zur Durchführung des § 24 Abs. 2 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes                                                                   1365\n2170-1-9\n28. ß. 74 Verordnu11u iib0r die Berufsausbildun9 zum Chemielaboranten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1366\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBu1ides~JCsclzblc1!1 Teil lI Nr. 37 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1399\nV(!rk ündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1399\nVerordnung\nzur Durchführung des § 24 Abs. 2 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes\nVom 28. Juni 1974\nAuf Grund des § 24 Abs. 2 Satz 2 des Bundes-                              6. Personen mit schweren geistigen oder seelischen\nsozialhilfegesetzes in der Fussung der Bekanntma-                                  Behinderungen, die wegen dauernder und außer-\nchung vom 18. September 1969 (Bundesgesetzbl. I                                    gewöhnlicher motorischer Unruhe ständiger Auf-\nS. 1688), zuletzt: geändert durch das Gesetz zur                                   sicht bedürfen,\nWeiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts                               7. andere Personen, deren dauerndes Krankenlager\nvom 24. April 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 981), ver-                                erfordernder Leidenszustand oder deren Pflege-\nordnet die Bundesreqierung mit Zustimmung des                                      bedürftigkeit so außergewöhnlich ist, daß ihre\nBundesrates:                                                                       Behinderung der Behinderung der in den Num-\nmern 1 bis 5 genannten Personen vergleichbar\n§ 1\nist.\nBehinderte im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 1 des                             Als Gliedmaße gilt mindestens die ganze Hand oder\nGesetzes sind                                                                 der ganze Fuß.\n1. Personen mit Verlust beider Beine im Ober-                                                                                    § 2\nschenkel, bei denen eine prothetische Versor-\nBerlin-Klausel\ngung nicht möglich ist oder die eine weitere\nwesentliche Behindenmg haben,                                                 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n2. Ohnhänder,                                                                 blatt I S. 1) in Verbindung mit § 152 des Bundes-\n3. Personen mit Verlust dreicr Cliedmaßen,                                    sozialhilfegesetzes auch im Land Berlin.\n4. Personen mit Lähmungen oder sonstigen Be-\n§ 3\nwegungsbehinderungen, wenn diese Behinderun-\ngen denjenigen der in den Nummern 1 bis 3 ge-                                                                      Inkrafttreten\n, nannten Personen g]eichkornrnen,\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom. 1. April\n5. Hirnbeschädigt.e mit schwernn körperlichen und                             1974 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur\nschweren geistigen oder seelischen Störungen                              Durchführung des § 24 Abs. 2 Satz 1 des Bundes-\nund Gebrauchsbehinderung mehrerer Glied-                                  sozialhilfegesetzes vom. 24. Februar 1970 (Bundes-\nmaßen,                                                                    gesetzbl. I S. 213) außer Kraft.\nBonn, den 28. Juni 1974\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKatharina Pocke"]}