{"id":"bgbl1-1974-39-3","kind":"bgbl1","year":1974,"number":39,"date":"1974-04-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/39#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-39-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_39.pdf#page=7","order":3,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Artikels 2 § 2 Nr. 6 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 28. Juli 1969)","law_date":"1974-03-22T00:00:00Z","page":907,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 39 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. April 1974            907\nAnlage 3\nDurchführung der Prüfung\nDie Bdltleile von Aufenthaltsräumen sollen zur Güteprüfung durch im\nFreien auf\\Jeslellte Lautsprecher beschallt werden, wobei der Abstand\nder Scha1lquelle so groß sein muß, daß eine gleichmäßige Beschallung\nder zu 1mtersuchenden Gesamtfläche gesichert ist. Das Mikrofon zur\n.:vlc:ssung clc•s Sdwllpegels außerhalb des Aufenthaltsraumes ist in\nei1wm .\\lisLmd von mindestens 1,5 m von der zu untersuchenden Fläche\ndnzuordnen. Die Messung kann in Anlehnung an DIN 52 210, Ausgabe\nJuli 1970, mit Terzr,rnschen als Meßgeräusch erfolgen.\nEs ist zul~issig, die Messung anstelle mit Lautsprecherschall auch un-\nmittelbar rnit Fluglärm durchzuführen, sofern durch eine geeignete\nIv1eßanordnunq die gleichzeitige Messung und zeitliche Mittelung des\nSchalls im Freien vor der zu untersuchenden Fläche und im Aufenthalts-\nraum ~JewLihrleistet ist.\n:Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 12. Dezember 1973 - 1 BvL 19/72 - , ergangen\nauf Vorlage des Sozialgerichts Heilbronn, wird\nnachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:\nEs ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß Ar-\ntikel 2 § 27 Absatz 1 Satz 1 des Angestelltenver-\nsicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung\ndes Artikels 2 § 2 Nr. 6 des Dritten Rentenver-\nsicherungs-Anderungsgesetzes vom 28. Juli 1969\n(Bundesgesetzbl. I S. 956) Versicherte von der\nNachentrichtung erstatteter Beiträge ausschließt,\nwenn sie eine rentenversicherungspflichtige Be-\nschäftigung oder Tätigkeit nicht mehr ausüben,\nweil sie erwerbsunfähig sind.\nDer vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nsungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 22. März 1974\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn","908                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nEinbanddecken 1973\nTeil 1: 7,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung\nTeil II: 7,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung\nIn diesem Betrag sind 5,5 0/o Mehrwertsteuer enthalten.\nDie Titelblätter und die zeitliche Übersicht für Teil I lagen der\nNr. 10/74 und für Teil II der Nr. 4/74 bei.\nAusführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den\nvergangenen Jahren.\nLieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Be-\ntrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt.\" Köln 3 99-509\noder gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vor-\nausrechnung.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. Vertriebsabteilung Bundesgesetzblatt • 53 Bonn 1 • Postfach 624\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugs Preis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,05 DM (0,85 DM zuzüglich -,20 DM Versandkosten); bei Lieferung gegen Vorausrechnung t,35 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer e11lhallen; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}