{"id":"bgbl1-1974-32-3","kind":"bgbl1","year":1974,"number":32,"date":"1974-03-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/32#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-32-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_32.pdf#page=12","order":3,"title":"Siebente Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten","law_date":"1974-03-25T00:00:00Z","page":796,"pdf_page":12,"num_pages":5,"content":["1974, TeiI K\nSiebente Anordnung\ndes Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeicbnungen\nund die Uniform der Soldaten\nVom 25. März 1974\nAul Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der\nBekanntmachung vom 22. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313, 429),, zu-\nletzt              durch das Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinar-\nrechts vorn 2l. i\\u~wst 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1481), ordne ich an:\nArtikel 1\nDie Sokldlen führen folgende Dienstgradbezeichnungen:\nl. Offiziere:\n1. a) General, Admiral;\nb) Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiral-\noberstabsarzt;\nc) Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabs-\narzt;\nd) Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt,\nGeneralapotheker;\n2. a) Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstapothe-\nkcr, Flottenapotheker, Oberstveterinär;\nb) Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flottillenarzt,\nOberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär;\nc) Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker,\nOberstabsveterinär;\n3. Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabs-\nveterinär;\n4. a) Oberleutnant, Oberleutnant zur See;\nb) Leutnant, Leutnant zur See.\nII. Unteroffiziere:\nl. a) Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann,;\nb) Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann;\nc) Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich\nzur See;\nd) Oberfeldwebel, Oberbootsmann;\ne) Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See;\n2. a) Stabsunteroffizier, Obermaat;\nb) Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett.\nHI. Mannschaften:\na)  Hauptgefreiter;\nb)  Obergefreiter;\nc)  Gefreiter;\nd)  Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger,\nKanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzer-\nfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose.\nArtikel 2\n(1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten:\nI. Allgemeine Kennzeichen und Anzugsarten:\nl. Als nationale Kennzeichen werden Kokarden und Ärmelabzeichen\nin den Bundesfarben getragen.","Nr. 32 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. März 1974            191\n2. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug beim Heer sind grau, bei\nder Luftwaffe blaugrau und bei der Marine dunkelblau oder weiß,\ni. n  bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug einheitlich sand-\n1arben. An der Mütze werden getragen beim Heer zwei gekreuzte\nSäbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein\nAnker.\n3. Offiziere und Oberfähnriche          tragen eine Stickerei auf dem\nMützenschirm.\nH. Dienstgradabzeichen:\n1. Heer und Luftwaffe\nil) Grenadier\nkeine Dienstgradabzeichen;\ntJ) Gefreiter\nein Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;\nc)      Obergefreiter\nzwei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;\nd) flauptgefreiter\ndrei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;\ne),     {'nteroffizier\neine unten offene Tresse als Schulterabzeichen;\nf) Stabsunteroffizier\neine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;\ntJ} Feldwebel\nein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene\nTresse als Schulterabzeichen;\nh) Oberfeldwebel\nwie Feldwebel, jedoch zwei Winkel;\ni) 0 berfähnrich\nein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben als Schulterabzeichen;\nj) Hauptfeldwebel\nein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene\nTresse als Schulterabzeichen;\nk,l    Stabsfeldwebel\nein Kopf winke!, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben\nund eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;\nl) Oberstabsfeldwebel\nwie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel;\nrn) Leutnant\nein Stern als Schulterabzeichen;\nn) Oberleutnant\nzwei Sterne als Schulterabzeichen;\no)     Hauptmann\ndrei Sterne als Schulterabzeichen;\np) Major\nEichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen;\nq)     Oberstleutnant\nwie Major, jedoch zwei Sterne;\nr) Oberst\nwie Major, jedoch drei Sterne;\nc,) Brigadegeneral\nGoldstickerei auf roten Kragenspiegeln, Eichenlaub und ein\nStern als Schulterabzeichen;\nt) Generalmajor\n·wie Brigadegeneral, jedoch zwei Sterne;\nu) Generalleutnant\nwie Brigadegeneral, jedoch drei Sterne;\nv} General\nwie Brigadegeneral, jedoch vier Sterne.","798                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\n1. Murinc\ni::!) Mi::llrose\nkeine Dienstgradabzeichen;\nb) Gefreiter\nein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;\nc) Obergefreiter\nzwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;\nd) ll aupt.gefreiter\ndrei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;\ne) Maat\nzwei mit dc~r Offnung gegenübergestellte Winkel mit den\nSpitzen nach oben und unten auf beiden Oberarmen;\nf) Obermaat\nwie Maat, jedoch zwei Oberwinkel;\ng) Bootsmann\nein Winkel, mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen;\nh) Oberbootsmann\nwie Bootsmann, jedoch zwei Winkel;\ni) Oberfähnrich zur See\nein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;\nj) llauptboolsmann\nein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unter-\narmen;\nk) Stabsbootsmann\nein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach\noben auf beiden Unterarmen;\nl) Oberstabsbootsmann\nwie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel;\nm) Leutnant zur See\nein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;\nn) Oberleutnant zur See\nzwei mittelbreit.e Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;\no) Kapitänleutnant\nzwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf\nbeiden Unterarmen;\np) Korvettenkapitän\ndrei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;\nq) Fregattenkapitän\ndrei mitte]breite, zwischen dem zweiten und dritten ein schma-\nler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;\nr) Kapitän zur See\nvier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;\ns) Flottillenadmiral\nein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden\nUnterarmen;\nt) Konteradmiral\nein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf\nbeiden Unterarmen;\nu) Vizeadmiral\nein handbreiter, darüber zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf\nbeiden Unterarmen;\nv) Admiral\nein handbreiter, darüber drei mittelbreite Ärmelstreifen auf\nbejden Unterarmen.\nSoweit Bekleidungsstücke mit Schulterklappen vorgesehen sind, tra-\ngen die Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts sowie die Offiziere\nund Oberfähnriche statt der Ärmelwinkel und Ärmelstreifen die\nWinkel und Streifen in entsprechender Anordnung als Schulter-\nabzeichen. Maate tragen zusätzlich eine offene, Obermaate und\nUnteroffiziere vom Bootsmann aufwärts eine geschlossene Tresse\nals Schulterabzeichen.","Nr. J2 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. März 1974           799\n(2) Ich üt.wrtraqe die Befugnis zur Bestimmung der Uniform der Solda-\n!(1n       1n i t Ausnahme der in Absatz 1 genannten allgemeinen Kenn-\nzeidwn, Anzu~isarten und Dienstgradabzeichen - dem Bundesminister\ndr'r Vertc>idi~;ung mit der Maßgabe, daß Änderungen oder Neueinführun-\nqen erst nach meiner zustimmenden Kenntnisnahme erfolgen.\nArtikel 3\nDiese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.\nCleichzc!i tiq tritt meine Sechste Anordnung über die Dienstgradbezeich-\n11llll!Jen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 (Bundesgesetzbl. I\nS. 325) außer Kraft.\nBonn, dPn 25. März 1974\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Verteidigung\nGeorg Leber","800                                              Buncle.s9ec;etzblatt, Jahrgang 1974,, TeiL I\nEinbanddecken 1973\nTeil 1: 7,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung\nTeil II: 7,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung\nIn diesem Betrag sind 5,5 % Mehrwertsteuer enthalten.\nDie Titelblätter und die zeitliche Übersicht für Teil I lagen der\nNr. 10/74 und für Teil II der Nr. 4/74 bei.\nAusführung: Halbleinen, Rücken        mit Goldschrift, wie in den\nvergangenen Jahren.\nLieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Be-\ntrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509\noder gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vor-\nausrechnung.\nBundesanzeiger Verlogsges. m. b. H. Vertriebsabteilung Bundesgesetzblatt • 53 Bonn 1                     Postfach 6 24\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmad1Ungen veröffentlicht,\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträ9e mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmadrnngcn sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30, 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (0 22 211 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlid1 je 31.- DM. Einzelstücke je angefangene Hi Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten,\nDieser Preis gilt aud1 für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis d I es er Ausgabe : 1,05 DM (0,85 DM zuzüglich -,20 DM Versandkosten); bei Lieferung gegen Vorausrechnung t,35 Dl\\1. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 ¼."]}