{"id":"bgbl1-1974-24-7","kind":"bgbl1","year":1974,"number":24,"date":"1974-03-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/24#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-24-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_24.pdf#page=15","order":7,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 14","page":683,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Nr. 24             Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. März 1974                                                                                          683\nBundesgesetzblatt\n'\"Jeil II\nNr. 14, ausgegeben am 13. März 1974\nTag                                                                       Inhalt                                                                                           Seile\n5. 3. 74  Vcrnrdnunq ,.ur Andcrung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/73 - Besondere Zollsätze\nqe~w11L1lier Porluq<1I, Schweden und der Schweiz - EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 249\n1B. 2. 74 ßt•kiin11lrrn1d111n9 LilH!r den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorüber-\nqdwnd<: Einfuhr von Berufsausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 251\n5. 3. 74 Bekanntmachung einer Anderung der Klasseneinteilung der internationalen Klassifikation\nvon Warc)n und Dicnslleisllrngen für die Eintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         252\n6. 3. 74 ßek<111n Inldchung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der RecJierung der Vereinigten Repubik Tansania über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             253\n19. 2. 74 Bekanntmachung iiher den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens\n,.ur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr                                                                                255\n19. 2. 74 fü~kannlmadnmcr über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Ubereinkommens\nvon 196G . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       256\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-    Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                        Nr./Seite\nAndere Vorschriften\n4. 2. 74  Verordnunq (EWG) Nr. 313/74 des Rates über den Abschluß\nder beiden Briefwechsel betreffend die Artikel 2 und 3 des\nProtokolls Nr. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen\n\\1\\/irtschaftsqemeinsdrnft und der Portugiesischen Republik                                                                    8. 2. 74                         L 36/1\n4. 2. 74  Verordnunq (Eur,:llom) Nr. 328/74 des Rates zur Änderung der\nReqelunq der Bezüqe und der sozialen Sicherheit der Anla-\nqenbedienstelen dPr Gemeinsamen Forschungsstelle, die in\nder Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden                                                                      9. 2. 74                        L  37/1\n4. 2,. 74  Verordnung ,(Eur,dfiml Nr. 329/74 des Rates zur Änderung der\nReqeluncr der Bezüqe und der sozialen Sicherheit der Anla-\nq.enbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in\nden Niederlcinden dir,nsUich verwendet werden                                                                                   9. 2. 74                        L 37/2\n4. 2. 74   Verordnunq (E\\VC) Nr. 330 1 74 des Rates zur Änderung eini-\nqer Verordnunqen über die Finanzterunq der Interventionen\ndes Europdischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die\nLandwirtschaft, Ahteilunq Garantie                                                                                              9. 2. 74                        L 37/5\n4. 2. 74   Verordnunq (EvVC) Nr. 331/74 des Rates über den Abschluß\ndes Briefwechsels zur Anderunq einiger Bestimmungen der\nProtokolle Nm. L, 6, 7 und 8 des Abkommens zwischen der\nEuropäischen vVirtschaftsqemeinschaft und der Portugiesi-\nschen Republik                                                                                                                 9. 2. 74                        L 37/7\n8. 2. 74   Verordnunq (EWG) Nr. 335/74 der Kommission zur Einfüh-\nrung einer Genehmiqunq für die Einfuhr von Baum wo 11 -\nq a r n e n aus dritten Ländern in das Vereiniqte Königreich                                                                   9. 2. 74                        L 37/20\n8. 2. 74   Verordnung (EWG) Nr. 336/74 der Kommission betreffend\nvon den Interventionsstellen zu treffende Anordnungen im\nRahmen der Gemeinschaftshilfe für die Länder der Sahe.lzone                                                                    9. 2. 74                        L 37/22\n8. 2. 74   Verordnunq (EWC) Nr. 340/74 der Kommission zur Anwen-\ndung des Gemeinsamen Zolltarifs auf Einfuhren bestimmter\n0 ran Cf e n so r t e n aus Spanien                                                                                            9. 2. 74                        L 37/30"]}