{"id":"bgbl1-1974-23-2","kind":"bgbl1","year":1974,"number":23,"date":"1974-03-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-23-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_23.pdf#page=2","order":2,"title":"Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete","law_date":"1974-02-18T00:00:00Z","page":654,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["654                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nFünfte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze,\ndie Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 18. Februar 1974\nAuf Grund des § 2 Abs. 4, des § 68 und des § 73             bb) In Satz 6 werden die Worte „zum Bahnhof\nAbs. 2 des Zollgesetzes in der Fassung der Bekannt-                 Almsick\" ersetzt durch die Worte „zum\nmachung vom 18. Mai 1970 {Bundesgesetzbl. I S. 529),                Gebäude des ehemaligen Bahnhofs Alm-\nzuletzt geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur                    sick\".\nÄnderung des Zollgesetzes vom 3. August 1973                d) Abschnitt F erhält folgende Fassung:\n(Bundesgesetzbl. I S. 940), wird verordnet:\n,,Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanz-\ndirektion Düsseldorf\nArtikel 1                              Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt\nder Grenze zwischen den Regierungsbezirken\nDie Verordnung über die Zollgrenze, die Zoll-\nDüsseldorf und Münster mit der Straße Ding-\nbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfe-\nden-Ringenberg an die der Oberfinanzdirek-\nnen Gebiete vom 22. Dezember 1961 (Bundesgesetz-\ntion Münster an, verläuft entlang dieser Straße\nblatt I S. 2141), zuletzt geändert durch die Vierte\nbis Ringenberg (diesen Ort ausschließend)\nVerordnung zur Anderung der Verordnung über die\nund folgt dann der nach Südvvesten führen-\nZollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenz-\nden Straße bis zur Einmündung in die Straße\naufsicht unterworfenen Gebiete vom 24. Mai 1969\nLoikum-Hamminkeln. Dieser Straße folgt sie\n(Bundesgeset.zbl. I S. 481), wird wie folgt geändert:\nin südlicher Richtung bis Hamminkeln, das\nebenfalls außerhalb des Zollgrenzbezirks\n1. Anlage 1:                                                   bleibt, und verläuft dann in allgemein west-\nAbschnitt G wird aufgehoben; die Abschnitte                 licher Richtung entlang der Straße Hammin-\nH-L werden Abschnitte G---K.                                keln-Mehrhoog-Mehr (Mehr ausschließend)\nbis zur Einmündung in die Landstraße Vissel-\n2. Anlage 2:                                                   Haffen-Bergswick. Ihr folgt sie (Haffen aus-\na) Im Abschnitt A Nr. 2 (Nordseeküste) wird an              schließend) in allgemein nordwestlicher Rich-\nStelle des Wortes „Husum\" unter Wegfall                  tung, bis sie auf den Banndeich am rechten\nder Beistriche eingefügt: ,,bis zur Eisenbahn-           Ufer des Alten Rheins stößt. Der Banndeich\nbrücke Schobüller Straße in Husum. Sie folgt             bestimmt ihren weiteren Verlauf bis zur Ein-\ndann den Straßen Schobüller Straße (ostwärts             mündung des Alten Rheins in den Rhein öst-\nder Brücke), Marktstraße, Neustadt, Schloß-              lich von Rees. Hier überquert sie den Rhein\nstraße, Asmussenstraße, Schulstraße, Herzog-             und folgt in südwestlicher Richtung der\nAdolf-Straße (Ostseite) bis zum Bahnhof. Von             Grenze der Gemeinde Kalkar bis zum Schnitt-\nhier aus folgt sie wieder der Bahnlinie                  punkt mit der Grenze der Gemeinde Uedem,\nüber .... \".                                             sie folgt dieser Gemeindegrenze in allgemein\nsüdlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit\nb) Abschnitt D wird wie folgt geändert:                     der Grenze der Gemeinde Kevelaer. Dieser\naa) Satz 7 wird wie folgt gefaßt:                        Gemeindegrenze folgt sie nach Süden bis zum\nSchnittpunkt mit der Grenze der Gemeinde\n„Von hier verläuft sie in südwestlicher\nGeldern, von dort verläuft sie entlang dieser\nRichtung entlang dem Neuen Tief bis zu\ndessen Einmündung in das Fehntjer Tief,             Gemeindegrenze nach Südosten und dann in\nfolgt diesem bis zur Einmündung des                 allgemein südlicher Richtung bis zum Schnitt-\npunkt mit der Grenze der Gemeinde Kerken;\nPetkurner Tiefs und verläuft anschließend\nentlang dem Petkumer Tief bis zur Bahn-             sie folgt dieser Grenze ,veiter nach Süden\nlinie Emden--Rheine.\"                               bis zum Sdmittpunkt mit der Grenze der Ge-\nmeinde vVachtendonk. Sie verläuft von dort\nbb) In Satz 9 werden die Worte „zur Older-               entlang dieser Gemeindegrenze in südwest-\nsumer Schleuse\" ersetzt durch die Worte             licher Richtung bis zum Sdmittpunkt mit der\n,,zum Oldersumer Siel\".                             Grenze der Gemeinde Grefrath; dieser Grenze\nc) Abschnitt E wird wie folgt geändert:                     folgt sie nach Süden bis zum Schnittpunkt mit\nder Grenze der Gemeinde Nettetal. Sie folgt\naa) Satz 2 wird wie folgt gefaßt:                        von dort dieser Gemeindegrenze nach Süden\n,,Dieser folgt sie in südwestlicher Rich-           bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Ge-\ntung bis zur Einmündung in die Bundes-              meinde Schwalmtal. Sie verläuft entlang dieser\nstraße 54.\"                                         Grenze in allgemein südöstlicher Richtung","Nr. 23 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. März 1974                           655\nbis zum Sdrnittpunkl mit der Grenze der Ge-              g) Abschnitt K wird wie folgt geändert:\nmeinde Mönchengladbach. Sie folgt dieser\naa) In Satz 1 werden die Ortsbezeichnungen\nGrenze bis zum Schnittpunkt mit der Bundes-\n,,Webenheim-Mittelbach\", durch „Weben-\nstrc:1ße 57 (Münchengli:1dbach-Erkelenz).     11\nheim-Zweibrücken Stadtteil Mittelbach-\ne) Abschnitt G wird wie folgt geändert:                             Hengsbach\" ersetzt.\naa) In Satz 1 werden die Ortsbezeichnungen                  bb) In Satz 2 wird die Ortsbezeichnung      11 lx-\n11\nheim11 durch Zweibrücken ersetzt.\n„Aachen\" durch „Köln\" und „Ba-al\" durch                                   11\n„l lückelhoven--Bad l\" ersetzt                        cc) Die Sätze 6 bis 8 werden wie folgt geän-\nbb) ln Sc.llz 2 werden die Ortsbezeichnungen                    dert:\n„Bourheirn\" durch „.Jülich-Bourheim\" und                   \"Von hier führt sie in südöstlicher Rich-\n,, WciswPil(!r\" durch „Eschweiler-Weis-                   tung auf der Straße über Pirmasens-\nwcilcr\" (itsclzt.                                         Windsberg, Pirmasens-Gersbach nach Pir-\nmasens-Winzeln. Von Pirmasens-Winzeln\ncc)    In S,.Jtz :-l werden die Ortsbezeichnungen\nverläuft sie in südlicher Richtung über\n,,Sdwvenhüt1e\" durch „Stolberg-Scheven-\nden Wasserturm, an dem kleinen Litters-\nhütle\", ,,Klr;inh,w\" durch „Hürtgenwald-\nbach entlang, über die Littersbacher Mühle\nKleinlwu\" und „Brück-Hetzingen\" durch\nnach Pirmasens-Niedersimten. Von dort\n,, Nidc~rnen-Brück/Hetzingen\" ersetzt.\nfolgt sie in östlicher Richtung dem Feld-\nweg nach Pirmasens-Erlenbrunn und ver-\nf) AbschniU 1 ! erh~ill folw~nde Fassung:\nläuft dann in allgemein östlicher Rich-\n.,Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanz-                      tung entlang dem Feldweg über die Hö-\ndirektion Koblenz bis zum Anschluß an die                       hen 372 und 303 nach Lemberg.      11\nZollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion Saar-\ndd) In Satz 10 werden die Ortsbezeichnungen\nbrücken\n,,Reichenbach\" durch „Dahn-Reichenbach\"\nDie Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt                    und „Erlenbach\" durch „Erlenbach bei\nder Bun<lE~sstraße 51 mit der Landesgrenze                      Dahn ersetzt.\nII\nNordrhein-Westft1len/Rheinland-Pfalz an die\nZollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion Köln            h) Im Abschnitt L werden die Sätze 3 bis 7 durch\nan, verläuft entlang der Bundesstraße 51 bis                folgende Sätze 3 bis 5 ersetzt:\nStadtkyll und weiter entlang der Bundes-                    „Sie folgt der Bahnlinie, bis diese auf die\nstraße 421 üb,~r Birgel bis Hillesheim. Von                 Alb stößt. Von hier verläuft sie auf dem\nhier führt sie in südlicher Richtung entlang                Westufer der Alb an Knielingen vorbei bis\nder Straße rwch Dohm-Lammersdorf. Beim                      zur Albbrücke an der Da•xlander Straße, über-\nOrtsteil Dohm überquert sie in südwestlicher                quert entlang der Linienführung der Städti-\nRichtung        die Eisenbahnlinie Gerolstein-              schen Straßenbahn die Hafenstraße und folgt\nJünkerath, folgt der Straße über Gerolstein,                dieser auf der Westseite bis zur Kreuzung\nStadtteil Bewingen, bis zur Einmündung in die               Hafenstraße/Eckenerstraße. Von hier führt sie\nBundesstrnße 410 bei Gerolstein. Entlang die-               am Westrand der neuen Bundesstraße 36 ent-\nser Straße führt sie in westlicher Richtung                 lang bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der\nüber den Stadtteil Lissingen bis zum Ostaus-                Regierungsbezirke Nordbaden/Südbaden.\"\ngang von Büdesheim. Von hier verläuft sie in\nsüdwestlicher Richtung entlang der Straße nach           i) Abschnitt O wird wie folgt geändert:\nWallersheim und über Hersdorf hinaus bis\naa) Satz 10 wird wie folgt gefaßt:\nzum Schnittpunkt mit der Straße Mürlenbach-\nSchönecken. Dieser folgt sie in westlicher                       ,, Weiter folgt sie der Straße nach J ache-\nRichtung bis zur Bundesstraße 51 am Südaus-                     nau, verläuft nach Norden entlang dem\ngang von Schönecken und dann der Bundes-                        Fahrweg bis zur Lainl-Alm, von dort in\nstraße 51 in südlicher Richtung über Lasel-                      gerader Linie zum Brauneck, wendet sich\nSeffern-Rittersdorf-Bitburg           bis  Idenheim,             hier nach Osten, überschreitet bei Leng-\nOrtsteil Meilbrück. Von dort verläuft sie in                     gries die Isar an der Einmündung des\nöstlicher Richtung entlang der Straße über                       Hirschbaches und führt diesen entlang bis\nIdenheim bis Auw, dann in südlicher Richtung                     zum Hirschtalsattel und in ostwärtiger\nentlang der Kyll bis zu deren Einmündung                        Richtung zur südlichsten Ausbuchtung des\nTegernsees.  11\nin die Mosel, sodann dem linken Ufer der\nMosel entlang bis zur Staustufe Trier bei                   bb) In Satz 21 werden die Worte\nFlußkiJometer 195,8, den rechts der Mosel                        „überquerend, nach Schwaim\" ersetzt\nliegenden Teil der Stadt Trier aus dem Zoll-                     durch „überquerend bis zur Bundesstraße\ngrenzbezirk ausschließend. Sie überquert so-                     388 südlich von Schwaim .   11\ndann die Mosel in Richtung auf die Feyener\nBrücke an der Bundesstraße 51 und folgt die-                cc) In Satz 22 wird der erste Halbsatz er-\nser Bundesstraße in allgemein südlicher Rich-                    setzt durch:\ntung über Konz-Ayl-Saarburg--Trassem-Freu-                        „Nun folgt sie der Bundesstraße 388 in\ndenburg bis zu ihrem Schnittpunkt mit der                        ostwärtiger Richtung über Poigham nach\nUnterschwärzenbach ...   11\nLandesgrenze Rheinlcmd-Pfalz/Sc1arland.          11","656                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\ndd) l)ie beiden !(:1zl.cn Sätze werden durch                bb) Satz 16 erhält folgende Fassung:\nlolgendcn Satz <~rsdzt:                                       ,, In der Stadt bezieht sie das Hafen-\n,,Sie lol9t nunmehr in nordwestlicher Rich-                  gelände bei ihrem weiteren Verlauf über\ntung der Slrcißp Zwiesel Langdorf nach                        die Straßen Kremper \\Veg, Landstraße I.O.\nBodenrndis, von hier in nordwestlicher                        Nr. 120 (ohne Namen), Bundesstraße 77\nRichtung der SI rtd\\e Drachselsried-Arn-                      (die Straßen Vor dem Dclfttor, Reichen-\nbruck TraidP1sdnJ! bis zum Schnittpunkt                       straße, Krämerstraße, Breite Straße), Kir-\ndieser si rdf.h· nut der Grenze der Regie-                    chenstraße und Viktoria.straße in das der\nnmnsbr>/.1 rke '~ if'd('rbayern/Oberpfalz.\"                   Grenzaufsicht unterworfene Gebiet ein.\"\nj) In Abschnitt P \\\\ inl d(•r erste Satz durch fol-            cc)   Im Satz 17 wird das vVort „Brunsbüttel-\ngenden Sdlz e1se!zl:                                             koog\" durch das vVort „Brunsbüttel\" er-\n„Die ZoUllinnPrdini•t>     illießt im Schnittpunkt                setzt.\nder Strn!k~ Traidr-rsdnd Grub mit der Grenze\nb) Absdmitt H Absatz 2 wird aufgehoben.\nder     Reu~Pnmgr..;hp1i :ke    Oberpfalz/Nieder-\nbayern an die Zol!bi1u1('nlinie der Oberfinanz-          c) In Abschnitt I ,verden die vVorte\ndirektion ivWnch('n ;'in, folqt von hier in nord-           „zwischen Flußkilometer 195 und 196\" durch\nwestlidwr Richtunu der Straße über Grub,                    ,,bei Flußkilometer 195,8;/ ersetzt.\nKötzting, Reckendorf, Lederdorn nach Ross-\nbach und verläuft dmrn weiter in westlicher                                  Artikel 2\nRichtung dem Reqen entlang nach Cham.\"\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n3. Anlage 3:                                                 gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zoll-\na) Abschnitt D wird wie folgl geändert:                   gesetzes auch im Land Berlin.\naa) Im Satz 15 --- letzter Satzteil - werden die\nWorte „Alsenkamp-Kremperweg\" durch                                       Artikel 3\ndie Worte „Alsenskamp--Kremper Weg\"                 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nersetzt.                                          kündung in Kraft.\nBonn, den 18. Februar 1974\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Schüler"]}