{"id":"bgbl1-1974-19-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":19,"date":"1974-03-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-19-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_19.pdf#page=1","order":1,"title":"Postgebührenordnung","law_date":"1974-02-26T00:00:00Z","page":413,"pdf_page":1,"num_pages":6,"content":["413\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                               Z 1997 A\n1974                          Ausgegeben zu Bonn am l. März 1974                                                                             Nr.19\nTag                                                Inhalt                                                                                 Seite\n26. 2. 74     Postgebiihrenorcln tmg                                                                                                          413\n!Jül-1-16\n26. 2. 74     Postschec:kgebührenorclnung (PostSchGebO)   ..........................................                                          419\n!J0l-1-17\n26. 2. 74     Poslzeitungsgebührenordnung (PostZtgGebO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     421\n901-1-13\n26. 2. 74     Zweite Verordnunq zur Änderung der Postordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            426\n901-1-1\n26. 2. 74     Zweite Verordnung zur Änderung der Auslandspostgebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              427\n!J0J-1-15\n26. 2. 74     Verordnung zur Änderung der Postzeitungsordn.ung                                                                                436\n901-1-12\nPostgebührenordnung\nVom 26. Februar 1974\nAuf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes\nvom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) wird im            Postanweisung                                                                      Gebühr\nEinvernehmen mit dem Bundesminister für Wirt-\nschaft verordnet:                                               Telegrafische Postanweisung\nbis          50 DM                                              5,00  DM\nüber 50 bis 100 DM                                                                6,00  DM\n§ 1                            über 100 bis 500 DM                                                               7,00  DM\nüber 500 bis 1 000 DM                                                             8,00  DM\n(1) Die Gebühren für den Brief-, Paket-, Postan-\nweisungs- und Postauftragsdienst werden auf die in                                                               §2\nder Anlage zu dieser Verordnung angegebenen Be-\nträge festgesetzt.                                                 Im Verkehr zwischen dem Land Berlin und dem\nübrigen Geltungsbereich dieser Verordnung ist für\n(2) Die Gebühren für Postanweisungen bleiben für             die Berechnung der Paket- und Postgutgebühren\ndie Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1974 abwei-               jeweils die gebührenmäßig nächstniedrigere Entfer-\nchend von den laufenden Nummern 21 und 22 der                   nungsstufe maßgebend.\nAnlage zu dieser Verordnung wie folgt festgesetzt:                                                               §3\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsg-esetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nPostanweisung                                        Gebühr     blatt I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postverwal-\ntungsgesetzes auch im Land Berlin.\nbis      10    DM                     1,10 DM\nüber 10       bis       50   DM                      1,30 DM                                                     §4\nüber 50        bis 100        DM                     1,60 DM       (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.\nüber 100      bis 200         DM                     1,80 DM       (2) Gleichzeitig tritt die Postgebührenordnung\nüber 200       bis 500        DM                     2,40 DM    vom 14. März 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 437) außer\nüber 500      bis 1 000       DM                     3,40 DM    Kraft.\nBonn, den 26. Februar 1974\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nHorst Ehmke","414                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nAnlage\nzu § 1 .Abs. 1 der Postgebührenordnung vom 26. Februar 1974\nGebührenübersicht\nLfd.                                                            Gebühr\nNr.                              Gegenstand\nDM    Pf\n1\n2\nI. Briefsendungen\nStandardbrief                                                50\n2     Brief      bis    50   g                                     80\nüber    50 bis 100     g                                     20\nüber   100 bis 250     g                                1    60\nüber   250 bis 500     g                                2\nüber   500 bis 1 000   g                                2    40\n3     Standardbrief innerhalb Berlins                              30\n4     Brief innnerhalb Berlins\nbis    50 g                                       40\nüber 50 bis 100 g                                            60\nüber 100 bis 250 g                                           80\nüber 250 bis 500 g\nüber 500 bis 1 000 g                                         20\n5     Postkarte                                                    40\n6     Postkarte innerhalb Berlins                                  20\n1     Standarddrucksache                                           30\n8     Drucksache\nbis    50  g                                      50\nüber 50 bis      100   g                                     60\nüber 100 bis     250   g                                     70\nüber 250 bis     500   g                                     20\n9     Standardbriefdrucksache                                      40\n10     Briefdrucksache\nbis    50   g                                     60\nüber 50 bis 100        g                                     90\nüber 100 bis 250       g                                1    20\nüber 250 bis 500       g                                     70\n11     Standardmassendrucksache                                     20","Nr. 19 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. März 1974          415\nLfd.                                                            Gebühr\nGegenstand\nNr.                                                            DM I  Pf\n12  Massendrucksache\na) Gemäß Postordnung§ 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2\nbis     50 g                                     35\nüber    50 bis     100 g                                     50\nüber 100 bis 250 g                                           60\nüber 250 bis 500 g                                           90\nüber 500 bis 1 000 g                                         10\nüber 1 000 bis 2 000 g                                       30\nüber 2 000 bis 2 500 g                                       50\nb) Gemäß Postordnung§ 19 Abs. 1 Nr. 3\nüber 500 bis 1 000 g\nüber 1 000 bis 2 000 g                                       20\nüber 2 000 bis 2 500 g                                       30\nc) Gemäß Postordnung§ 19 Abs. 2                            2    30\n13  Büchersendung\nbis     50  g                                          30\nüber 50 bis 100      g                                          30\nüber 100 bis 250     g                                          40\nüber 250 bis 500     g                                          60\nüber 500 bis 1 000   g                                          10\n14  Standardwarensendung                                            30\n15  Warensendung\nbis     50  g                                         ·50\nüber 50 bis 100      g                                          60\nüber 100 bis 250     g                                          70\nüber 250 bis 500     g                                          20\n16  Wurfsendung\nbis     20 g                                           15\nüber 20 bis       50 g                                          25\n17  Päckchen                                                   2","416                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nII. Paketsendungen\n---··-\nGebühr\n2.Zone      3.Zone\nLfd.                Gegenstand                  1. Zone    über 150 km\nNr.                                           bis 150 km    bis 300 km über 300 km\nDM    1 Pf    DM      Pf DM    1 Pf\n1\n1                      2                                       3\n18     a) Standardpaket\nbis 5  kg                  3     10      3     30    3    50\nüber   5 bis 6  kg                  3     60      4     10    4    60\nüber   6 bis 7  kg                  4     10      4     90    5    70\nüber   7 bis 8  kg                  4     60      5     70    6    80\nüber   8 bis 9  kg                  5     10      6     50    7    90\nüber   9 bis 10 kg                  5     60      7     30    9    -\nb) Paket bis     10 kg                 Gebühr für ein Standardpaket\ngleichen Gewichts zuzüglich 1 DM\nc) Paket über    10 kg\nüber 10 bis  12 kg                  6     60      8     70   10    50\nüber 12 bis  14 kg                  7     60     10     10   12    10\nüber 14 bis  16 kg                  8     60     11     50   13    80\nüber 16 bis  18 kg                  9     60     12     90   15    60\nüber 18 bis  20 kg                 10     60     14     30   17    50\n19     Zuschlag für ein sperriges Paket       50 v. H. der Paketgebühr,\nmindestens 3 DM\n20     Postgut\nbis 5  kg                     2     50      2     70    2    90\nüber    5 bis 6  kg                     3     -       3     50    4    -\nüber    6 bis 7  kg                     3     50      4     30    5    10\nüber    7 bis 8  kg                     4     -       5     10    6    20\nüber    8 bis 9  kg                     4     50      5     90    1    30\nüber    9 bis 10 kg                     5     -       6     70    8    40\nZu lfd. Nr. 18 b) und 20\nBis zum 31. Dezember 1976 gilt jede nichtsperrige Paketsendung bis 10 kg als\nStandardpaketsendung.\nZu lfd. Nr. 18b) und 19\nBis zum 31. Dezember 1976 wird bei den Paketen bis 10 kg der Berechnung der\nGebühr einschließlich des Sperrgutzuschlags die Gebühr für Standardpakete zu-\ngrunde gelegt.\nZu lfd. Nr. 17, 18 und 20\nDberträgt die Deutsche Bundespost einem Absender durch Vertrag Verteil-,\nBelade- und Beförderungsleistungen bei Paketsendungen und Päckchen, so kann\nfür diese Leistungen ein finanzieller Ausgleich vereinbart werden.","Nr. 19   Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. März 1974           417\nLid.                                                             Gebühr\nNr.\nGegenstand\nDM    Pf\n-----~~--------------------------------.;-----;---\nIII. Postanweisungen\n21  Postilnweisung\nbis 100 DM                                      3\nüber 100 bis 200 DM                                         4\nüber 200 bis 500 DM                                         5   50\nüber 500 bis 1 000 DM                                       7   50\n22   Gebühr für die telegrafische Ubermittlung einer Post-\nanweisung                                                   7   50\nIV. Besondere Versendungsformen\n23   Wertgebühr für eine Sendung\na) Briefe\nbis 500 DM der Wertangabe                               2\nfür jede weiteren 500 DM der Wertangabe\nb) Pakete\nbis 500 DM der Wertangabe                               3\nfür jede weiteren 500 DM der Wertangabe                 1\n24   Einschreibgebühr für eine Sendung                               40\n25   Gebühr für die eigenhändige Zustellung einer Sendung\n26   Rückscheingebühr für eine Sendung\n27   Nachnahmegebühr für eine Sendung                                40\n28   Eilzustellgebühr für eine Sendung\nZustellung zwischen 6 und 22 Uhr                        2\nZustellung zwischen 22 und 6 Uhr                        3\n29   Luftpostgebühr für eine Sendung\na) Briefsendungen\nfür je 20 g .                                               05\nb) Pakete\nbis 1 kg\njedes weitere½ kg mehr                                      50\n30   Schnellpaketgebühr für eine Sendung                         2   50\n31   Gebühr für die Auslieferung eines Kursbriefs\na) für den Kalendermonat                                   60\nb) für die Kalenderwoche                                   20\n32   Werbeantwortgebühr für eine Sendung                              20\n33   Prüfgebühr für Anschriftenprüfung bei Sammelaufträgen\nfür eine Anschrift                                               20\nmindestens für eine Sendung nach demselben Postamt          2","418                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\n- ---------------------------------------:-------\nLfd.                                                              Gebühr\nGe9enstand\nNr.                                                              DM    Pf\nV. Postaufträge\n34     Auftragsgebühr für einen Postzustellungsauftrag           3\n35     Vorzeigegebühr für einen Postprotestauftrag                    40\nVI. Sonstige Gebühren\n36     Einzif!hungsgebühr\na) für eine nicht oder unzureichend freigemachte Brief-\nsendung                                                   50\nb) für ein nicht freigemachtes Paket                           60\n37     Stundungsgebühr\nfür eine volle oder angebrochene Deutsche Mark monatlich       02\nmindestens monatlich                                      2\n38     Behandlungsgebühr für eine Sendung mit vorschrifts-\nwidriger Aufschrift                                           30\n39     Gebühr für die Einlieferungsbescheinigung über eine ge-\nwöhnliche Briefsendung mit Nachnahme                          30\n40     Gebühr für einen Briefkasten in einem privaten Gebäude\nvierteljährlich                                          80\n41     Spätgebühr für die Einlieferung einer Sendung außerhalb\nder Annahmezeiten                                         2\n42     Gebühr für die Ubermittlung eines nachträglichen Ver-\n1angens des Absenders                                     3\n43     Gebühr für die Nachforschung nach einer Sendung           2\n44     Zustellgebühr für eine Paketsendung                           50\n45     Gebühr für das Bereithalten der Sendungen zur Abholung\na) für Briefsendungen und Postanweisungen vierteljähr-\nlich                                                  3\nZuschlag für jede zusätzliche gewöhnliche Postfach-\neinheit vierteljährlich                                   50\nb) für Paketsendungen monatlich                          40\nc) für eine postlagernde Paketsendung                         50\n46     Gebühr für eine Unzustellbarkeitsanzeige"]}