{"id":"bgbl1-1974-14-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":14,"date":"1974-02-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/14#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_14.pdf#page=1","order":1,"title":"Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (27. ÄndG LAG)","law_date":"1974-02-13T00:00:00Z","page":177,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1974                       Ausgegeben zu Bonn am 16. Februar 1974                                                                                           Nr.    14\nTag                                                         In h a 1 t                                                                                     Seite\n13. 2. 7 4    Siebenundzwanzigstes Gesetz zur .Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (27. ÄndG LAG~                                                           177\n62H\n12. 2. 74     Zweite VerordnunrJ zur Änderung der Verordnung über den Preisausgleich auf einge-\nführten Brannl wein ................................................................ .\nliU-7--5-2\n11. 2. 74     Bckannlrrwchung über die Zahl der von den Landtagen zu wählenden Mitglieder\nBundesversammlung ............................................................... .\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgcselzblall Teil II Nr. 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     181\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              181\nRechtsvorschriflcn der Europäischen Gemeinschaften ................................ .\nSiebenundzwanzigstes Gesetz\nzur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes\n(27.ÄndG LAG)\nVom 13. Februar 1974\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                       meinen Bemessungsgrundlage für die Renten-\nsen:                                                                                    anpassung nach § 1272 Abs. 1 der Reichsver-\nsicherungsordnung ergibt, und zwar\nArtikel 1                                                1. für die Anpassung zum 1. Januar 1974 atiS\ndem Verhältnis zwischen dem 15. und dem\nDa,s Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der                                              16. Rentenanpassungsgesetz,\nBekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (Bundes-\n2. für di,e Anpassung zum 1. Oktober 1974\ngesetzbl. I S. 1909), zuletzt geändert durch das\naus dem Verhältnis zwischen dem 16. Ren-\nSechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des\ntenanpassungsgesetz und der Rentenan-\nLastenausgleichsgesetzes vom 24. August 1972 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 1537), wird wie folgt geändert:                                             passung zum 1. Juli 1974,\n3. für die jährlichen Anpassungen ab 1. JuH\n1975 jeweils aus dem Verhältnis zwischen\n1. § 277a wird wie folgt geändert:                                                            den Rentenanpassungen des lauf enden\na) Der bisheriige Satz 1 wird durch den folgenden                                          Jahres und des Vorjahres.\"\nAbsatz 1 ersetzt:                                                         b) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Absatz 2.\n,, (1) Die UnterhaHshilfe wird zum 1. Januar                      2. In § 279 Abs. 3 wird da,s Wort „jährlich                                           0\ndurch\n1974, zum 1. Oktober 1974 und danach alljähr-                             das Wort „jeweüs\" ersetzt.\nlich zum 1. Juli durch Rechtsverordnung an-\ngepaßt. Dabei iist von dem Hundertsatz auszu-                       3. In § 292 Abs. 7 wird das Wort „jährlich\" durch\ngehen, der sich aus der Veränderung der allge-                            das Wort „jeweils\" ersetzt.","178                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nArtikel 2                                              Artikel 3\nDie Erhöhungsbelräge auf Grund der Renten-              Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nanpassungen zum 1. Juli 1974 nach § 1272 Abs. 1         des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nder Reichsversicherungsordnung, § 49 Abs. 1 des         1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nAngestelltenversiche,rungsgE~selzes und § 71 Abs. 1\ndes Reichsknappschaftsgesetws bleiben für die Zeit\nvom 1. Juli bis 30. September 1974 bei der Berech-                            Artikel 4\nnung der Kriegss,chadenrente und der dieser ent-          Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nsprechenden laufenden Beihilfen unberücksichtigt.       dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet\nBonn, den 13. Februar 1974\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchmidt\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}