{"id":"bgbl1-1974-120-4","kind":"bgbl1","year":1974,"number":120,"date":"1974-11-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/120#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-120-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_120.pdf#page=7","order":4,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Kant-Gedenkmünze)","law_date":"1974-11-06T00:00:00Z","page":2907,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 120 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1974                        2907\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark\n(Kant-Gedenkmünze)\nVom 6. November 1974\nAuf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von      Die Bildseite zeigt als Gesamtkomposition das\nScheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. I    Porträt Kants, den Namenszug des Philosophen und\nS. 323) ist aus Anlaß des 250. Geburtstages von      die Aufschrift\nImmanuel Kant eine Bundesmünze (Gedenkmünze)              ,r * 1724  t 1804     IMMANUEL KANT\".\nim Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt wor-\nden. Die Ausprägung erfolgte im Bayerischen Haupt-     Auf der Wertseite sind in der oberen rechten\nmünzamt München, die Auflage beträgt 8 Millionen     Hälfte der Münze der Adler - in stilistischer Uber-\nStück.                                               einstimmung mit der Bildseite - und in der unteren\nHälfte - von links nach rechts gestaffelt - die Auf-\nDie Münzen werden ab 4. Dezember 1974 in den      schrift\nVerkehr gebracht.                                        „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND • 1974\n5 DEUTSCHE MARK\"\nDer Entwurf der Münze stammt von Frau Doris\nWaschk-Balz, 2 Hamburg-Ovelgönne.                    untergebracht.\nDas Münzzeichen „D\" des Bayerischen Haupt-\nDie Münze besteht aus einer Legierung von         münzamtes ist am äußeren unteren Rand des Bogens\n625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen   der Wertziffer 5 angebracht.\nKupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und\nein Gewicht von 11,2 Gramm.                            Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift\n,,ACHTUNG FUERS MORALISCHE GESETZ\".\nDas Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und\nwird von einem schützenden glatten Randstab um-      Zwischen den Wörtern „GESETZ\" und „ACHTUNG\"\ngeben.                                               sind drei punktförmige Vertiefungen eingeprägt.\nDies wird namens der Bundesregierung bekannt-\ngemacht.\nBonn, den 6. November 1974\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}