{"id":"bgbl1-1974-120-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":120,"date":"1974-11-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/120#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-120-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_120.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr und den Vertrieb von Saatgut nicht in der Sortenliste eingetragener Sorten","law_date":"1974-10-25T00:00:00Z","page":2901,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2901\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                         Z 1997 A\n1974                   Ausgegeben zu Bonn am 6. November 1974 •                                                                                           Nr.120\nTag                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n25. 10. 74   Vierte Verordnung zur Anderung der Verordnung über die Einfuhr und den Vertrieb\nvon Sai:ltgul nicht in dc'r Sortenliste eingetragener Sorten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       2901\n7822<J-2-2\n25. 10. 74   Verordnunq zur Arnkrung der Gleichstellungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  2902\n7822-3-4-2\n25. 10. 74   Fünfte Verordnung über die Festsetzung der Ortslöhne in der Sozialversicherung . . . . . . . .                                                 2906\n6. 11. 74  Bekunnlrnadnmg über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen\nMark (Kant-Gedenkmünze) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2907\n22. 10. 74   Bcrichtigun9 dc•r Nc!ufossung des Bundesfernstraßengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                2908\n911-1\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Einfuhr und den Vertrieb von Saatgut\nnicht in der Sortenliste eingetragener Sorten\nVom 25. Oktober 1974\nAuf Grund des § 83 des Saatgutverkehrsgesetzes                                      geführten, für den Vertrieb \"im Geltungsbe-\nvom 20. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 444), geän-                                     reich des Saatgutverkehrsgesetzes zulässigen\ndert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetz-                                      Bezeichnung\" eingefügt;\nbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469),                               b) in Absatz 3 Satz 1 wird die Jahreszahl „1974\"\nwird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:                                         durch die Jahreszahl „ 1975\" ersetzt.\n2. In § 2 Satz 1 wird die Jahreszahl „ 1974\" durch die\nArtikel 1\nJahreszahl „ 1975\" ersetzt.\nDie Verordnung über die Einfuhr und den Ver-\ntrieb von Saatgut nicht in der Sortenliste eingetra-                                                                    Artikel 2\ngener Sorten vom 10. Juni 1968 (Bundesgesetzbl. I\nS. 617), zuletzt geändert durch die Dritte Anderungs-                          Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nverordnung vom 10. April 1974 (Bundesgesetzbl. I                          leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nS. 925), wird wie folgt geändert:                                          blatt I S. 1) in Verbindung mit § 87 des Saatgutver-\nkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\n1. § 1 wird wie folgt geändert:\nArtikel 3\na) In Absatz 2 werden hinter den Worten „zuge-\nordnet ist,\" die Worte „oder unter einer in                           Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli\nSpalte 3 des gemeinsamen Sortenkatalogs auf-                      1974 in Kraft.\nBonn, den 25. Oktober 1974\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIn Vertretung\nRohr"]}