{"id":"bgbl1-1974-119-5","kind":"bgbl1","year":1974,"number":119,"date":"1974-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/119#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-119-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_119.pdf#page=14","order":5,"title":"Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes","law_date":"1974-10-23T00:00:00Z","page":2890,"pdf_page":14,"num_pages":9,"content":["2890                               Bundes,gesietzbLatt, Jahrgang 1974, Teil I\nDritte Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes\nüber Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes\nnach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes\nVom 23. Oktober 1974\nAuf Grund des § 37 Abs. 2 des Gesetzes über               (3) Anstelle der Anlage 4 zu § 23 der Bundeswahl-\nVolksbegehren und Volksentscheid bei Neugliede-           ordnung und der Anlagen 4 a, 4 b und 5 zu § 25 der\nrung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2 bis        Bundeswahlordnung treten die Anlagen 7, 8, 9 und\n6 des Grundgesetzes in der Fassung der Bekannt-           10 dieser Verordnung. Die Anlage 5 a zu § 25 der\nmachung vom 26. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. I           Bundeswahlordnung entfällt.\nS. 204) wird mit Zustimmung des Bundesrates ver-\nordnet:                                                                           §2\n§ 1                              § 45 Nr. 6 der Bundeswahlordnung ist mit der\n(1) Die Stimmzettel nach den §§ 2 und 3 des Ge-        Maßgabe anzuwenden, daß neben den dort genann-\nsetzes über die Volksentscheide auf Grund der nach        ten Abdrucken auch Abdrucke des Gesetzes über die\nArtikel 29 Abs. 2 GG in den Ländern Rheinland-            Volksentscheide auf Grund der nach Artikel 29\nPfalz und Niedersachsen zustande gekommenen               Abs. 2 GG in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nie-\nVolksbegehren vom 25. Oktober 1974 (Bundes-               dersachsen zustande gekommenen Volksbegehren,\ngesetzbl. I S. 2877) sind von weißem oder weißlichem      des Gesetzes über Volksbegehren und Volksent-\nPapier in der Größe 14,8 X 21 cm (Format DIN A 5).        scheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach\nSie sind nach dem Muster de-ff Anlagen 1 bis 5 je-        Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes, des je-\nweils einheitlich herzustellen und zu verwenden.          weiligen Gesetzes über die Landtagswahlen in\nseiner derzeit geltenden Fassung und ein Abdruck\n(2) Die Abstimmungsbenachrichtigung hat nach           dieser Verordnung dem Abstimmungsvorsteher zu\n§ 17 Abs. 1 der Bundeswahlordnung in der Fassung\nübergeben sind. Soweit nur einzelne Bestimmungen\nder Bekanntmachung vom 8. April 1965 (Bundes-             aus den vorstehend aufgeführten Rechtsvorschriften\ngesetzbl. I S. 239, 373), geändert durch die Verord-      anzuwenden sind, genügt der Abdruck eines ent-\nnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom               sprechenden Auszuges.\n28. Juli 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1353), zu erfolgen.\nDer Abstimmungsbenachrichtigung ist gemäß § 17\nAbs. 2 der Bundeswahlordnung ein Vordruck für                                      §3\neinen Antrag auf Ausstellung eines Stimmscheines            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nnach dem Muster der Anlage 6 beizufügen.                  kündung in Kraft.\nBonn, den 23. Oktober 1974\nDer Bundesminister des Innern\nMaihof er","Nr. 119     Ta~J der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1974                    2891\nAnlage 1\nStimmzettel\nfür den Volksentscheid in den früheren Regierungsbezirken\nKoblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz\nNur in einem Kreis ankreuzen\nIch will,\ndaß das Gebiet der früheren                           daß das Gebiet der früheren\nRegierungsbezirke Koblenz und Trier                   Regierungsbezirke Koblenz und Trier\nbeim Land                                           dem Land\nRheinland-Pfalz                                  Nordrhein-Westfalen\nverbleibt.                                      angegliedert wird.\n0                                                   0\nAnlage 2\nStimmzettel\nfür den Volksentscheid im früheren Regierungsbezirk Montabaur\ndes Landes Rheinland-Pfalz\nNur in einem Kreis ankreuzen\nIch will,\nclaß clas Gebiet des früheren                         daß das Gebiet des früheren\nRegierungsbezirks Montabaur                            Regierungsbezirks Montabaur\nbeim Land                                            dem Land\nRheinland-Pfalz                                           Hessen\nverbleibt.                                      angegliedert wird.\n0                                                   0","2892                             Bundes9esetzblatt, Jahrg-ang- 1974, Teil I\nAnlage 3\nStimmzettel\nfür den Volksentscheid im früheren Regierungsbezirk Rheinhessen\ndes Landes Rheinland-Pfalz\nNur in einem Kreis ankreuzen\nIch will,\ndaß das Gebiet des früheren                          daß das Gebiet des früheren\nRegierungsbezirks Rheinhessen                        Regierungsbezirks Rheinhessen\nbeim Land                                              dem Land\nRheinland-Pfalz                                             Hessen\nverbleibt.                                       angegliedert wird.\n0                                                      0\nAnlage 4\nStimmzettel\nfür den Volksentscheid im Verwaltungsbezirk Oldenburg\ndes Landes Niedersachsen\nNur in einem Kreis ankreuzen\nIch will,\ndaß das Gebiet des früheren                              daß das frühere Land\nLandes Oldenburg beim Land\nOldenburg\nNiedersachsen                                       als selbständiges Land\nverbleibt.                                     wiederhergestellt wird.\n0                                                      0","Nr. 119 - . Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1974              2893\nAnlage 5\nStimmzettel\nfür den Volksentscheid im Landkreis Schaumburg-Lippe\ndes Landes Niedersachsen\nNur in einem Kreis ankreuzen\nIch will,\ndaß das Gebiet des früheren\nLandes Schaumburg-Lippe                               daß das frühere Land\nbeim Land\nSchaumburg-Lippe\nNiedersachsen                                      als selbständiges Land\nverbleibt.                                  wiederhergestellt wird.\n0                                                   0","2894                                      Bu.nde,s,ges,etzbh1,tt, Jahrgang 1974, Teil I\nAnlage 6\n(Antrag auf Ausstellung eines Stimmscheines)\nAn die\nGemeinde                                                            Stimmscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben\nund absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Stimmlokal,\nsondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Stimm-\nkreises oder durch Stimmbrief abstimmen wollen.\nAntrag auf Ausstellung eines Stimmscheines für den Volksentscheid\nin                                                                                      am\n(Wer für einen anderen den Antrag stellt, muß nachweisen, daß er dazu berechtigt ist)\nIch beantrage die Ausstellung eines Stimmscheines (sämtliche Angaben in Druckschrift machen)\nName:\nVorname:\ngeboren am:\nWohnung:\n(Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)\nGrund\n1. Abwesenheit aus wichtigem Grund\nnämlich 1):    ...\n2. Verlegung der Wohnung in einen anderen Stimmbezirk nach dem 21. Tag vor dem Volksentscheid                      D 2)\n3. Krankheit, hohes Alter, körperliches Gebrechen, berufliche Gründe oder wegen eines sonstigen kör-\nperlichen Zustandes, so daß der Abstimmungsraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierig-\nkeiten aufgesucht werden kann.                                                                                  D 2)\nDie Richtigkeit der Angabe wird versichert.\nDer Stimmschein und die Briefabstimmungsunterlagen 3)\nD   l!)    soll an meine obige Anschrift geschickt werden\nsoll an folgende Anschrift geschickt werden:\n(Vor- und Zuname, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)\nD  2\n)    wird von mir abgeholt 4 ).\n(Ort und Datum)\n(Unterschrift)\n1)  Grund angebeu.\n2) Zutreffendes ankreuzen [3]\n3) Falls Briefabstimmung nicht erwünscht, bitte streichen.\n4) Beauftragte müssen nachweisen, daß sie zur Empfangnahme berechtigt sind.",">~ r. 119      · Ti.lCJ der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1974                                   2895\nAnlage 7\nVerlorengegangene Stimmscheine werden nicht ersetzt!\nJIerrn/ Frau/ Fr~i ul (~in                                                                Stimmschein\nNr.\nfür den Volksentscheid\nim\nam\nNur gültig für den\nStimmkreis\ngeboren am\nwohnhaft in 1 )\nkann mit diesem Stimrnsclwin an clem Volksentscheid in dem obengenannten Stimmkreis teilnehmen\nl. gegen Abqabe des Stimmscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises durch Stimm-\nabqabe in einem beliebi11en Stimmbezirk des obengenannten Stimmkreises\noder\n2. gegen Einsendung des Stirnrnscheines an den Kreisabstimmungsleiter des obengenannten Stimmkreises\ndurch Briefabstimmung.\n............. , den              1975\n(Gemeindebehörde)\nDienstsiegel\nAchtung Briefabstimmer!\nNachslehendl! .,Eidesstc1ttliche Erklärung zur Briefabstimmung\" nicht abschneiden. Sie gehört\nzum Stimmschein und ist mit Unterschrift, Ort und Datum zu versehen. Dann erst den Stimm-\nschein in den purpurroten Stimmumschlag stecken.\nEidesstattliche Erklärung zur Briefabstimmung.\nIch erkläre gegenüber dem Kreisabstimmungsleiter des obengenannten Stimmkreises an Eides\nStatt, daß ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - gemäß dem erklärten Willen des Ab-\nstimrnunysherechtigl.en 2)           gekennzeichnet habe.\n, den.                                      1975\n(Ruf.• mH.l Fumilicmhtrne des Abslimrnungsberechtigten oder der Vertrauensperson)\n1) Nur ausfüllen, wenn tlie Vers,mdunsdirift nicht mit der Wohnung übe.reinstimmt.\n2) Bei Kcm1zcidrnun1i durch r)ine Verl.nnwnspcrson.","2896            Bundesg,esietzb1aitt, Jahrgang 1974, Teiil I\nAnlage 8\n(Vorderseite des Stimmumschlags für die Briefabstimmung)\n(DIN C 6) blau\nStimmumschlag\nIn diesen Umschlag dürfen Sie\nnur den Stimmzettel einlegen,\nnicht aber den Stimmschein\n(Rückseite des Stimmumschlags für die Briefabstimmung)\nNur Stimmzettel einlegen!\nUmschlag verschließen und\ndann hier Siegelmarke\naufkleben\nNach dem Verschließen diesen Umschlag und den\nStimmschein mit der unterschriebenen eidesstatt-\nlichen Erklärung in den purpurroten Stimmbrief-\numschlag legen.","Nr. 119 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1974    2897\nAnlage 9\nSiegelmarke\nzum Volksentscheid\nim Stimmkreis ...... ..\n(Nr. und Name des Stimmkreises)\nAuf die Rückseite des Stimmumsdllags kleben!","2898                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nAnlage 10\n(Vorderseite des Stimmbriefumschlags)\n(12 X 17,6 cm) purpurrot\nInnerhalb des\nBundesgebiets\n(einschl.\nBerlin-West)\ngebührenfrei\nStimmbrief\nAn den\nHerrn Kreisabstimmungsleiter\ndes Slimmkreises\n(Nr. und Name)\n(Straße und Hausnummer der Dienstsletle)\n(Rückseite des Stimmbriefumschlags)\nIn diesen Stimmbriefumschlag\nmüssen Sie einlegen\n1. den Stimmschein\nund\n2. den verschlossenen blauen Stimm-\numschlag mit dem darin befindlichen\nStimmzettel.\n1) Postleitzahl einsetzen.\n2) Bestimmungsort in der postamllichen Schreihweise angeben.\n:l) Schriftgröße etwa Tertia (Fettschrift)."]}