{"id":"bgbl1-1974-119-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":119,"date":"1974-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/119#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-119-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_119.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Volksentscheide auf Grund der nach Artikel 29 Abs. 2 GG in den Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen Volksbegehren","law_date":"1974-10-25T00:00:00Z","page":2877,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["2877\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1974                      Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1974                                                                                                         Nr.119\nTag                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n25. 10. 74  Gesetz über die Volksent.scheide auf Grund der nach Artikel 29 Abs. 2 GG in den Ländern\nRheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen Volksbegehren . . . . . . . . . . . . . .                                                                 2877\n29. 10. 74  Gesetz zur Änderung des Heim,ubeitsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften\n(Heimarbeitsänderungsgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        2879\n804-1, 802-1, 1100-4, 811-f, 9513-1, 450-16\n17. 10. 74 Neufassung des Ergänzungsabgabegesetzes . , ............. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   2887\n61H-11\n16. 10. 74 Verordnunu zur And(:IUnfJ der Verordnung über die Einführung eines Bleib-weg-Signals\nauf den BLmdf•swass<•rslraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      2889\n!)502-1:\",\n23. 10. 74 Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksent-\nscheid bei Nc•uglie<lcrung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grund-\ngesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2890\n25. 10. 74 Vi(:rundzwd11ziqslP Hekdnnlmadnmg über die Wechsel- und Scheckzinsen                                                               .............                2899\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 59 und Nr. 60 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 2899\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           2900\nGesetz\nüber die Volksentscheide auf Grund der nach Artikel 29 Abs. 2 GG\nin den Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen\nzustande gekommenen Volksbegehren\nVom 25. Oktober 1974\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                        1. für die früheren Regierungsbezirke Koblenz und\nsen:                                                                                          Trier\n§ 1\n„Stimmzettel für den Volksentscheid in den\nIm Land Rheinland-Pfalz sind in den früheren\nfrüheren Regierungsbezirken\nRegierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur und\nKoblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz\nRheinhessen,\nim Land Niedersachsen sind im Verwaltungsbezirk                                                                                           Ich will,\nOldenburg und im Landkreis Schaumburg-Lippe\nnach dem Gebietsstand vom 9. April 1956                                                        daß das Gebiet der frü-                               daß das Gebiet der frü-\nheren Regierungsbezir-                                heren Regierungsbezir-\nbis zum 31. März 1975 Volksentscheide über die\nke Koblenz und Trier                                  ke Koblenz und Trier\nLandeszugehörigkeit dieser Gebiete durchzuführen.\nbeim Land                                             dem Land\n§ 2                                                                Rheinland-Pfalz                                             Nordrhein-\nWestfalen\nDie Stimmzettel für die Volksentscheide im Land\nRheinland-Pfalz lauten:                                                                        verbleibt.                                            angegliedert wird.\"","2878                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\n2. für den früheren Regierungsbezirk Montabaur              2. für den Landkreis Schaumburg-Lippe\n„Stimmzettel für den Volksentscheid                         „Stimmzettel für den Volksentscheid\nim Landkreis Schaumburg-Lippe\nim früheren Regierungsbezirk Montabaur\ndes Landes Niedersachsen\ndes Landes Rheinland-Pfalz\nIch will,\nIch will,\ndaß das Gebiet des frü-    daß das frühere Land\ndaß das Gebiet des frü-     daß das Gebiet des frü-        heren Landes Schaum- Schaumburg-Lippe\nheren     Regierungsbe-     heren     Regierungsbe-\nburg-Lippe beim La nd als selbständiges Land\nzirks Montabaur beim        zirks Montabaur dem\nNieder s ach s e n      wiederhergestellt\nLand                        Land\nverbleibt.                 wird.\"\nRheinland-Pfalz                   Hessen\nverbleibt.                  angegliedert wird.\"                                   § 4\nDer Volksentscheid zugunsten der jeweils ange-\n3. für den früheren Regierungsbezirk Rheinhessen           strebten .Änderung der Landeszugehörigkeit kommt\nzustande, wenn eine Mehrheit, die mindestens ein\n„Stimmzettel für den Volksentscheid             Viertel der zum Landtag wahlberechtigten Bevöl-\nim früheren Regierungsbezirk Rheinhessen           kerung im Abstimmungsgebiet umfaßt, der vorge-\ndes Landes Rheinland-Pfalz                 schlagenen Änderung zustimmt.\nIch will,\n§ 5\ndaß das Gebiet des frü-      daß das Gebiet des frü-\nheren      Regierungsbe-     heren    Regierungsbe-        Im übrigen finden auf die Volksentscheide die\nzirks Rheinhessen beim       zirks Rheinhessen dem      Vorschriften der §§ 20 bis 38 des Gesetzes über\nLand                         Land                       Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliede-\nrung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2\nRheinland-Pfalz                    Hessen             bis 6 des Grundgesetzes in der Fassung der Bekannt-\nverbleibt.                   angegliedert wird.\"        machung vom 26. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. I\nS. 204) Anwendung. Soweit in dem genannten Ge-\nsetz Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der\nBundeswahlordnung für entsprechend anwendbar\n§ 3\nerklärt sind, ist das Bundeswahlgesetz in der Fas-\nDie Stimmzettel für die Volksentscheide im Land         sung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1972 (Bun-\nNiedersachsen lauten:                                      desgesetzbl. I S. 1100, 1849) und die Bundeswahlord-\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom\n1. für den Verwaltungsbezirk Oldenburg                     8. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 239, 373), geändert\ndurch Verordnung vom 28. Juli 1972 ·(Bundesgesetz-\n„Stimmzettel für den Volksentscheid             blatt I S. 1353), anzuwenden.\nim Verwaltungsbezirk Oldenburg\ndes Landes Niedersachsen                                              § 6\nIch will,                            Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\ndaß das Gebiet des frü-      daß das frühere Land       (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nheren Landes Olden-\nOldenburg\nburg beim Land\nals selbständiges Land                                § 7\nNiedersachsen\nwiederhergestellt             Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nverbleibt.                   wird.\"                     in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 25. Oktober 1974\nDer Bundespräsident\nScheel\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister des Innern\nMaihof er"]}