{"id":"bgbl1-1974-115-3","kind":"bgbl1","year":1974,"number":115,"date":"1974-10-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/115#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-115-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_115.pdf#page=19","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 57","page":2431,"pdf_page":19,"num_pages":1,"content":["Nr. 115 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Oktober 1974                                                           2431\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 57, ausgegeben am 5. Oktober 1974\nTag                                             Inhalt                                                                           St>ite\n2. 10. 74   Gesetz zu dem Vertrag vom 26. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Auslieferung . . . . . . .                              1257\n11. 9. 74    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung von Indien über Finanzhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1269\n16. 9. 74    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte\nandere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1269\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 19S0\n(Bundesgesetzbl S. 23) wird auf folgende im Bundesr1nzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                 Tag des\nDatum und Bezeichnung de1 Verordnung                                      Bundesanzeiger                                 inkraft-\nNr.                  vorn                      tretens\n30. 9. 74 Verordnung TSF Nr. 9/74 über Tarife für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen                                    186               4. 10. 74                       1.11.74\n30. 9. 74 Verordnung über die Verlängerung der Frist\nfür den Bezug des Kurzarbeitergeldes in den\nBezirken der Arbeitsämter Donauwörth, Hanau,\nMemmingen, Neunkirchen, Pfarrkirchen, Siegen,\nVechta und der Landkreise Karlsruhe und\nOsnabrück                                                               186               4. 10. 74                       1. 8. 74"]}