{"id":"bgbl1-1974-115-2","kind":"bgbl1","year":1974,"number":115,"date":"1974-10-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/115#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-115-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_115.pdf#page=16","order":2,"title":"Verordnung zur Änderung der Tarifüberwachungs-Verordnung GüKG - GüKTV","law_date":"1974-09-30T00:00:00Z","page":2428,"pdf_page":16,"num_pages":3,"content":["2428                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nVerordnung\nzur Änderung der Tarifüberwachungs-Verordnung GüKG -               GüKTV\nVom 30. September 1974\nAuf Grund des § 20 a Abs. 6 in Verbindung mit         2. In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl „240\" ersetzt\n§ 20 a Abs. 5 und § 28 Abs. 1 sowie des § 23 Abs. 4,       durch die Zahl „ 180\".\ndes § 28 Abs. 2, des § 58 Abs. 3 und des § 97 d\nAbs. 5 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fas-        3. In § 3 a Nr. 6 werden die Worte „desselben Un-\nsung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1969               ternehmers\" gestrichen.\n(Bundesgesetzbl. 1970 I S. 1), zuletzt geändert durch\nArtikel 268 des Einführungsgesetzes zum Strafge-         4. § 4 wird wie folgt geändert:\nsetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469),\na) In Absatz 1 werden im einleitenden Satzteil\nwird verordnet:\ndie Worte „folgende Prüfungsunterlagen\" er-\nsetzt durch die Worte „folgende, in zeitlicher\nArtikel 1                                Reihenfolge geordnete Prüfungsunterlagen\".\nDie Verordnung über die Tarifüberwachung im              b) In Absatz 7 wird nach den Worten „Euro-\nGüterfernverkehr und grenzüberschreitenden Güter-               päischen Gemeinschaften\" eingefügt „oder bei\nkraftverkehr in der Fassung der Bekanntmachung                  Genehmigungen nach der Verordnung über\nvom 7. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 573) wird wie            den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr\nfolgt geändert:                                                 mit CEMT-Genehmigungen\".\n1. § 1 wird wie folgt geändert:                          5. In § 8 wird als Satz 2 angefügt:\na) Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:              „Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dern\nSchlusse des Jahres, für das die Prüfungsunter-\n,,Der Unternehmer oder die in seinem Ge-            lagen gelten.\"\nschäftsbetrieb tätige Person hat in das Fahr-\ntenbuch alle Beförderungen im Güterfernver-       6. In der Anlage 1 wird das Muster des Fahrten-\nkehr, die mit der Genehmigung durchgeführt           buchblattes für den Güterfernverkehr ersetzt\nwerden, vor Beginn der Beförderung in zeit-          durch die Anlage 1 zu dieser Verordnung.\nlicher Reihenfolge mit den vorgeschriebenen\nAngaben vollständig und gut lesbar mit Tinte,     7. In der Anlage 2 wird das Muster des Fahrten-\nKugelschreiber oder Tintenstift einzutragen;         buchblattes für den Möbelfernverkehr ersetzt\nferner sind bei Beendigung der Beförderung           durch die Anlage 2 zu dieser Verordnung.\nDatum und Uhrzeit des Endes der Verwen-\ndung der Genehmigung für die Beförderung,                                Artikel 2\nbei Verwiegung nach § 10 das Gewicht der\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nLadung unverzüglich nach der Verwiegung\nDberleitungsgesetzes vorn 4. Januar 1952 (Bundes-\neinzutragen; die Uhrzeiten brauchen nicht\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung rnit § 105 des Güter-\neingetragen zu werden, wenn die Genehmi-\nkraftverkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\ngung an einem Kalendertag nur für dasselbe\nKraflJahrzeug verwendet wird.\"\nArtikel 3\nb) Absatz 4 Satz l Halbsatz 2 erhält folgende\nDiese Verordnung tritt am 1. November 1974 in\nFassung:\nKraft. Vorhandene Fahrtenbücher nach dern Muster\n„ in das Fahrtenbuch der für den Anhänger        der bisherigen Anlagen können jedoch über diesen\nverwendeten Genehmigung sind neben des-           Zeitpunkt hinaus verwendet werden, wenn beim\nsen amtlichem Kennzeichen nur Beginn und          Einsatz mehrerer Kraftfahrzeuge mit derselben\nEnde der Verwendung der Genehmigung für           Genehmigung an einem Kalendertag zusätzlich zu\ndie Beförderung sowie die Ordnungsnummer          den sonstigen Angaben jeweils die Uhrzeiten des\nder für das Kraftfahrzeug verwendeten Ge-         Beginns und des Endes der Verwendung der Geneh-\nnehmigung einzutragen.\"                           migung für die Beförderung eingetragen werden.\nBonn, den 30. September 1974\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhnau","Nr. 115        Tdg der Ausgabe: Bonn, den 9. Oktober 1974                                                                                     2429\nAnlage 1\nzur Verordnung vom 30. September 1974\nDieses Blatt ist verbunden mit der zugehörigen Monats•                                                                                                          Blatt\nzusarnmenstel lung der beauftragten Frachtenprüfstelle\noder der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr einzu-\nreichen. Maßgebend ist dabei das Datum des Beförde-\nNr          •\nrungsbeginns. Am Monatsende nicht verwendete Felder\ndes Blattes sind durchzustreichen.\nVerwendung der Genehmigung für die Beförderung\nmit Kfz.\namt 1. Kennzeichen\nVersandart\n?~\nQ)     ,.._\n-......-.o\nOJ\nc..c\n+-'   Bestimmungsort\n:J (.)\n\"'Cl ~\nC LL\nQ)        •\nGüterart\nCl)==\nB ruttogewi eh t               ... ·•··••······························· ................... ,. ........................................ ···········--kg\nBeförderung mit dem angegebenen Kfz. erfolgt nur auf der Teilstrecke\nvon (Ort)                                              .................. bis (Ort) ...................................................... .\nVerwendung der Genehmigung für die Beförderung\nmit Kfz.                                                                                                           nd\namtl. Kennzeichen       Beginn         ··········ö'ä'tüm;üi1ri:'eii•j\"\"\"\"\" E                      e ......... oäiüm;·rn1rziifi·•y-· ..\n,,...._,.._   Versandart\nC Q)\na.>'i::\n-----.a\nO) +-'\nC ..C\nBestimmungsort\n:J (.)\n\"'Cl~\nC LL\nQ)        •\nGüterart\n(/).!=\nBruttogewicht                            ······························· .............................................................................. kg\nBeförderung mit dem angegebenen Kfz. erfolgt nur auf der Teilstrecke\nvon (Ort)                                              .................. bis (Ort) ..............................................................\nVerwendung der Genehmigung für die Beförderung\nmit Kfz.                                     Beginn ................................................ Ende ...............................................\namtl.· K·ennzeichen                              Datum, Uhrzeit 0 )                                             Datum, Uhrzeit\")\n,-..'+-       Versandort\nc      Q)\nw·;.::\n-----.a\nO) +-'\nc..c        Bestimmungsort\n:J (.)\n\"'Cl~\nC LL\nQ)        •\nGüterart\n(/):!:::.\nBruttogewicht                                                                                                                                     .... kg\nBeförderung mit dem angegebenen Kfz. erfolgt nur auf der Teilstrecke\nvon (Ort)                                                                    bis (Ort) .............. .\nBei Anderungen müssen die ursprünglichen Eintragungen lesbar bleiben.\n•) Die Uhrzeiten brauchen nicht eingetragen zu werden, wenn die Genehmigung an einem Kalendertag nur für da$•\nselbe Kraftfahrzeug verwendet wird.","2430                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nAnlage 2\n:;.ur Verordnunq vorn JO. SPplPmber 1974\nDieses Blatt ist verbunden mit der zugehörigen Mo•                                                                                                                                                   Blatt\nnats1usammc11stollung der beauftragten Frachtenprüf-\nstelle oder der Bundesanstalt für den Güterfernver-\nkohr einzureichen. Maßgebend ist dabei das Datum\nNr•\ndes Beförderungsbeginns. Am Monatsende nicht ver-\nwendete Felder des Blattes sind durchzustreichen.\nVerwendung der Genehmigung für die Beförderung\nmit Kfz./.                                                  . . Beginn                                                                           Ende .......................................................\nAnh.     amtl. Kennzeichen                                                    Datum, Uhrzeit*)                                                             Datum, Uhrzeit*)\n..,_     Versandort\n---m\nC·-\nQ)       ,.__\n.__..o\ncn-             Bestimmungsort ...\nc-5\n: , (lj\n\"O ,._\ncU..            Güterart\nQ)          •\n(/);:::\nbenötigter\nLaderaum                         ......................................................................................................................................... Mwm/m 3\nBeförderung mit dem angegebenen Fz. erfolgt nur auf der Teilstrecke\nvon (Ort)                 ......................................................................... bis (Ort) ..................... ., ..:·\"\nVerwendung der Genehmigung für die Beförderung\nmit Kfz./ ..                                            ....... Beginn                                                                           Ende .............. ,........................................\nAnh.    amtl. Kennzeichen                                                     Datum, Uhrzeit*)                                                             Datum, Uhrzeit*)\n.-..Q)\n4-      Versandort\nc:·-\n(1) ,._\n.__._o\ncn~            Bestimmungsort .......................................................................................................................................................................\nc:::s -5(lj\n\"O ,._\ncU..          Güterart\nQ)        •\nCl).:':::\nbenötigter\nLaderaum                    ................................................ .,,................................................................................................. Mwm/m 3\nBeförderung mit dem angegebenen Fz. erfolgt nur auf der Teilstrecke\nvon {Ort) ........................................................................................ bis (Ort) ............. ., ..... .,., .................................................................\nVerwendung der Genehmigung für die Beförderung\nmit Kfz./ ..                                             ..... Beginn ......................................................... Ende ........... \"...................................... .\nAnh.    arntl. Kennzeichen                                                    Datum, Uhrzeit*)                                                             Datum, Uhrzeit*)\n,-.... Q)\nVersandort\nc·-\n0> _Q\nrn:c\nCü\nBestimmungsort\n:, C\\l\n\"O ,._\nCU.          Güterart\nQ)        •\nCl)::::\nbenötigter\nLaderaum                                                                                                                                                                          Mwm/m 3\nBeförderung mit dem angegebenen Fz. erfofgt nur auf der Teilstrecke\nvon (Ort) ....................................................................................... bis (Ort) ........................................................................................\nBei Änderungen müssen die ursprünglichen Eintragungen lesbar bleiben.\n11<)    Die Uhrzeiten brauchen nicht eingetragen zu werden, wenn die Genehmigung an einem Kalendertag nur\nflir dasselbe Fahrzeug verwendet wird."]}