{"id":"bgbl1-1974-113-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":113,"date":"1974-09-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/113#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-113-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_113.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Rheinschiffahrt und im Geltungsbereich der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung","law_date":"1974-09-26T00:00:00Z","page":2361,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2361\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1974                 Ausgegeben zu Bonn am 28. September 1974                                                                                          Nr.113\nTag                                                    Inhalt                                                                                         Seite\n26. 9. 74  Verordnung zur Andcrung der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter\nsowie die Zulassung von Signalleuchten in der Rheinschiffahrt und im Geltungsbereich\nder ßjrnwnschiffillHtslrilßen-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2361\nU501-:J0\n26. 9. 74  Zweite Verordmmg ;,,ur vorübergehenden Anderung der Verordnung über die Beförderung\n~Jefährliche1 Güter auf dem Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2362\n()502-13-:!\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechl.svorsdirif!Pn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       2368\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter\nsowie die Zulassung von Signalleuchten in der Rheinschiffahrt\nund im Geltungsbereich der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung\nVom 26. September 1974\nAuf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die\nAufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnen-\nschiffahrt. vom J 5. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. II\nS. 317), zuletzt geändert durch das Bundes-Immis-\nsionsschutzgesetz vom 15. März 1974 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 721, 1193), wird verordnet:\nArtikel 1\nIn § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Farbe und\nLicht.stärke der Bordlichter sowie die Zulassung von\nSignalleuchten in der Rheinschiffahrt und im Gel-\ntungsbereich der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung\nvom 14. September 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1775)\nwird das Datum „ 1. Oktober 1974\" durch das Datum\n,,1. Oktober 1976\" ersetzt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes\nüber die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der\nBinnenschiffahrt auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am 1. Oktober 1974 in\nKraft.\nBonn, den 26. September 1974\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhnau"]}