{"id":"bgbl1-1974-100-1","kind":"bgbl1","year":1974,"number":100,"date":"1974-08-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/100#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-100-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_100.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Preisausgleich auf eingeführten Branntwein","law_date":"1974-08-21T00:00:00Z","page":2081,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2001\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1974                       Ausgegeben zu Bonn am 29. August 1974                                                                                                            Nr.100\nTaq                                                                       Inhalt                                                                                         Seite\n21. 8. 74  Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Preisausgleich auf eingeführten\nBranntwein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2081\n612-7-5-2\n23. 8. 74  Verordnung über die Zuführung von Mitteln nach dem Gesetz zur Abwicklung der unter\nSonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen\nund Bausparkassen für Zwecke des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (Westvermögen-\nZuführungsverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 2082\n23. 8. 74  Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in\nder Jugendhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2084\n28. 8. 74  Neunte Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungs-\ngesetz (Anrechnungs-Verordnung 1974/75) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 2085\n830-2-9-8\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 50 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    2090\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          2091\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber den Preisausgleich auf eingeführten Branntwein\nVom 21. August 1974\nAuf Grund des Artikels 1 Abs. 6 des Gesetzes                                             2. In Nummer 2 wird die Zahl „99\" durch die Zahl\nüber die Erhebung einer besonderen Ausgleichsab-                                                  ,, 64\" ersetzt.\ngabe auf eingeführten Branntwein vom 23. Dezem-                                             3. In Nummer 3 wird die Zahl „93\" durch die Zahl\nber 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1878) wird verordnet:                                              ,,65\" und die Zahl „98\" durch ·die Zahl „78\" er-\nsetzt.\n§1                                                                                                               §2\n§ 1 Abs. 1 der Verordnung über den Preisaus-                                                  Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\ngleich auf eingeführten Branntwein vom 23. Mai                                              Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n1973 (Bundesgesetzbl. I S. 493), zuletzt geändert                                           gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Ge-\ndurch die Zweite Verordnung zur Änderung der                                                setzes über die Erhebung einer besonderen Aus-\nVerordnung über den Preisausgleich auf eingeführ-                                           gleichsabgabe auf eingeführten Branntwein auch im\nten Branntwein vom 12. Februar 1974 (Bundesge-                                              Land Berlin.\nsetzbl. I S. 179), wird wie folgt geändert:\n§3\n1. In Nummer 1 wird die Zahl ,,{01\" durch die Zahl                                               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\n,, 79\" ersetzt.                                                                         kündung in Kraft.\nBonn, den 21. August 1974\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nPöhl"]}