{"id":"bgbl1-1974-1-2","kind":"bgbl1","year":1974,"number":1,"date":"1974-01-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/1#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1974-1-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1974/bgbl1_1974_1.pdf#page=18","order":2,"title":"Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A -","law_date":"1973-12-18T00:00:00Z","page":18,"pdf_page":18,"num_pages":8,"content":["18                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nVerordnung\nzur Änderung der Ausführungsbestimmungen A\nüber die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung\nder Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland\n-AB.A-\nVom 18. Dezember 1973\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 des Fleischbeschau-                ren Stoffe mit pharmakologischer Wirkung zu-\ngesetzes in der Fassung vom 29. Oktober 1940                    geführt worden sind oder daß die Tiere andere\n(Reichsgesetzbl. I S. 1463), zuletzt geändert durch             Stoffe, die in Lebensmittel übergehen und ge-\ndas Ge.setz zur Änderung de,s Fleischbeschaugeset-              sundheitlich bedenklich sein können, aufgenom-\nzes vom 5. Juli 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 709), in             men haben. Tiere, bei denen begründete,r Ver-\nVerbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgeset-               dacht auf Rückstände oder Gehalte solcher\nzes sowie auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes                 Stoffe besteht, sind nach näherer Anweisung der\nzur Änderung de,s Fleischbeschaugesetzes vom                    zuständigen Behörde weitergehend zu unter-\n5. Juli 1973 wird mit Zustimmung des Bundesrates                suchen (Rückstandsuntersuchung). Eine Rück-\nverordnet:                                                      standsuntersuchung kann auch stichprobenweise\nvorgenommen werden.\"\nArtikel 1                          4. § 6 erhält folgenden Absatz 3:\nDie Ausführungsbestimmungen A über die Unter-                  ff (3) Für Tiere, bei denen der begründete Ver-\nsuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung                  dacht besteht, daß sie unter Einwirkung von\nder Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtun-             Beruhigungsmitteln stehen, hat der Beschauer\ngen im Inland - AB.A ---, Beilage 1 zur Verordnung              einen Aufschub der Schlachtung von 24 Stunden\nüber die Durchführung des Fleischbeschaugesetzes                anzuordnen.\"\nvom 1. November 1940 (Reichsministerialblatt\nS. 289), zuletzt geändert durch die Freibankfleisch-\n5. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:\nVerordnung vom 30. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I\nS. 1178), werden wie folgt geänder,t:                             ff (1) Der Fleischbeschauer darf die Erlaubnis\nzur Schlachtung nur erteilen, wenn\n1. § 1 wird wie folgt geändert:\n1. das Schlachttier keine Krankheitserscheinun-\na) Absatz 1 erhält folgende Fassung:                             gen aufweist oder wenn es nur Krankheits-\nerscheinungen aufweist, die unerheblich sind\n,, (1) Wer beschaupflichtige Tiere (§ 1 Abs. 1\nund das Allgemeinbefinden nicht stören, und\ndes Gesetzes) schlachten oder schlachten las-\nsen will, hat dies bei der zuständigen Behörde        2. kein Verdacht auf Rückstände oder Gehalte\noder bei einer von dieser benannten Stelle                  von Stoffen im Sinne des § 4 Abs. 4 besteht.\"\noder Person mündlich oder schriftlich unter\nAngabe des für die Schlachtung in Aussicht         6. In § 16 Satz 2 werden die Worte ,, (§ 27 Abs. 1\ngenommenen Zeitpunktes anzumelden. Die                Nr. 8)\" durch die Worte ,,(§ 27 Abs. 1 Satz 1\nTiere sind so zu kennzeichnen, daß der Her-           Nr. 8)\" ersetzt.\nkunftsbetrieb aus der Kennzeichnung auch\nnach der Schlachtung festgestellt werden\n7. § 19 erhält folgenden Absatz 3:\nkann. Der Anlieferer hat jederzeit auf Ver-\nlangen Auskunft über den Namen oder die                 ,, (3) Zur Durchführung einer bakteriologischen\nFirma und die Anschrift des Herkunftsbetrie-          Fleischuntersuchung oder einer Rückstands-\nbes zu geben.\"                                        untersuchung dürfen Proben in dem erforder-\nlichen Umfang entnommen werden.\"\nb) Absatz 4 wird gestrichen.\nDer bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.\n2. § 3 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.\n8. § 20 wird wie folgt geändert:\n3. § 4 erhält folgenden Absatz 4:                              a) Folgender Absatz 3 wird eingefügt:\n,, (4) Bei der Schlachttierbeschau ist das Augen-                 ff (3) Rückstandsuntersuchungen, insbeson-\nmerk auch darauf zu richten, ob Anzeichen vor-                   dere eine Untersuchung auf Stoffe mit anti-\nhanden sind, die darauf hinweisen, daß den Tie-                  mikrobieller Wirkung (Hemmstoffe), sind","Nr. 1 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Januar 1974                                 19\nstichprobenweise sowie bei begründetem                     ,,22. bei Schweinen vereinzelte Veränderun-\nVerdacht vorzunehmen. Für die stichproben-                          gen in einem Kehlgangs- oder Gekrös-\nweise durchzuführende Rückstandsunter-                              lymphknoten, die durch Mykobakterien\nsuchung sind von etwa einem Prozent der                             verursacht sein können; bei Verände-\ngeschlachteten Tiere nach näherer Anwei-                           rungen eines Gekröslymphknotens sind\nsung der zuständigen Behörde Proben für die                        auch der Darm (Dünndarm und Dick-\nRückstandsuntersuchung         zu   entnehmen.                      darm) einschließlich des Gekrösfettes\nStichprobenweise Untersuchungen nach § 4                            als untauglich anzusehen.\"\nAbs. 4 sind anzurechnen.\"\nb) Folgender Absatz 2 wird angefügt:\nb) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und er-\nhält folgende Fassung:                                        \"(2) Als untauglich sind Lunge, Leber, Milz,\nNieren, Magen, Darm und Euter anzusehen,\n,, (4) Für die Durchführung der bakteriolo-\nwenn die Untersuchung auf Hemmstoffe nur\ngischen Fleischuntersuchung gilt Anlage 1,\nbei der Niere ein positives Ergebnis hatte\nfür die Durchführung der Rück.standsunter-\nund nicht § 32 Abs. 1 Nr. 24 anzuwenden ist.\"\nsuchung Anlage 4; soweit in den Anlagen 1\nund 4 keine Verfahren bestimmt sind, dürfen\nnur wissenschaftlich anerkannte und prak-\n13. § 47 Abs. 3 wird gestrichen.\ntisch erprobte Verfahren angewendet wer-\nden.\"\n14. § 48 wird wie folgt geändert:\n9. § 27 erhält die Bezeichnung „Bakteriologische\nFleischuntersuchung        und      Rückstandsunter-       a) Folgender Absatz 2 wird eingefügt:\nsuchung\"; ferner wird in Absatz 1 folgender Satz\nangefügt:                                                         ,, (2) Beruht die Beanstandung auf dem Er-\ngebnis einer Rückstandsuntersuchung, so\n,,In allen in Satz 1 genannten Fällen ist außer-\nkönnen der B·esitzer oder dessen Vertreter\ndem eine Untersuchung auf Hemmstoffe vorzu-\nerklären, daß sie mit der Entscheidung nicht\nnehmen.\"\neinverstanden sind, und bei dem Beschauer\nbeantragen, daß das Bundesgesundheitsamt\n10. In § 28 Satz 1 werden nach den Worten „die                    oder eine von der zuständigen Behörde be-\nbakteriologische       Fleischuntersuchung\"      die          stimmte Untersuchungsstelle an Hand von\nWorte „oder die Rückstandsuntersuchung\" ein-                  Proben mit der Erstattung eines Gutachtens\ngefügt; ferner werden in Satz 5 nach den Worten               beauftragt wird. Der Antrag kann nur un-\n„die bakteriologische Untersuchung\" die Worte                 mittelbar nach Bekanntgabe des Unter-\n„oder die Rückstandsuntersuchung\" sowie nach                  suchungsergebnisses gestellt werden. Wird\nden Worten „der bakteriologischen Fleisch-                    der Antrag nicht oder nicht rechtzeitig ge-\nuntersuchung\" die Worte „oder der Rückstands-                 stellt, so gilt § 49 Abs. 1. Der Beschauer hat\nuntersuchung\" eingefügt.                                      das Ergebnis des Gutachtens der Beurteilung\nzugrunde zu legen.\"\n11. In § 32 Abs. 1 werden hinter Nummer 22 der\nPunkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende            Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.\nNummern 23 bis 25 angefügt:\n,,23. Rückstände von ös,trogen wirkenden Stof-            b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:\nfen (Anlage 4 ZiUer 111.A.Nr. 2) oder von                 ,, (4) In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 23, 24\nThyreostatika {Anlage 4 Ziffer III.A.Nr. 3);           und 25, des § 34 Abs. 2 sowie in den Fällen,\n24. positives Ergebnis der Untersuchung auf                 in denen die Rückstandsuntersuchung ein\nHemmstoffe bei einer der in Anlage 4 Zif-              zweifelhaftes Ergebnis gezeigt hat, hat die\nfer I. Nr. 1 bezeichneten Proben in Verbin-            für den Schlachtort zuständige Behörde der\ndung mit einem positiven oder zweifelhaf-              für den Herkunftsbestand zuständigen Be-\nten Untersuchungsergebnis bei der anderen              hörde den Namen oder die Firma und die\ndort genannten Probe;                                  Anschrift des Herkunftsbetriebes unverzüg-\nlich mitzuteilen.\"\n25. Vorhandensein sonstiger Rückstände oder\nGehalte von Stoffen im Sinne des § 4 Abs. 4,\ndie festgesetzte Höchstmengen überschrei-\n15. Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt:\nten oder, sofern Höchstmengen nicht fest-\ngesetzt sind, deren Unbedenklichkeit nach\nwissenschaftlichen Erkenntnissen nicht er-                                     ,,§ 48a\nwiesen ist.\"                                                               Probenahme\nProbenreste sind als untauglich zum Genuß\n12. § 34 wird wie folgt geändert:                             für Menschen anzusehen und unschädlich zu\na) In § 34 Nr. 21 wird der Punkt durch ein                beseitigen. Eine Entschädigung für die nach\nSemikolon ersetzt und folgende Nummer 22             dieser Verordnung zu entnehmenden Proben\nangefügt:                                            wird nicht gewährt.\"","20                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\n16. § 49 /\\bs. 2 wjrd wie folql. ~Jeündert:                                     Artikel 2\na) ln Sc1i.z l wc,rcJen ndc:h den Worten „bakterio-      Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nlogischen Fleischunlersuchung\" die Worte           Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n,,oder der Rückstm1dsuntersuchung\" einge-          gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 6 des\nfürJt, und                                         Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes\nnach den Worlen „notwendig ist\" werden             vom 5. Juli 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 709) auch im\ndie Wcnle „oder weil cler Antrag nach § 48         Land Berlin.\nAbs. 2 gestellt wircl\" eingefügt.\nb) In Satz 2 werden die Worte „in beiden Fäl-                               Artikel 3\nlen\" gestrichen.\nDie Verordnung tritt am 1. April 1974 in Kraft.\n17. Die AB.A erhalten die dic~ser Verordnung bei-          Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a tritt jedoch am Tage\ngefügte Anlage als Anlage 4.                           nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 18. Dezember 1973\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKatharina Focke","Nr. 1    Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Januar 1974                                    21\nAnlage 4\n(zu § 20 Abs. 4 AB.A)\nRückstandsuntersuchung\nI.  Entnahme und Versand der Proben                      III. A. Ausführung der Untersuchung\n1. Boi der Untersuchung auf Hemmstoffe sind fol-        1.      Untersuchung auf Hemmstoffe\ngende Prolwn zu enlnebnwn:\na) Aus einen1 Vorde,r- oder Hintervier tel mög-\n1\n1.1.    Untersuchungstechnik\nlichst ein ganwr, von Faszi,en umschlossener             a) Aus dem Nierenma,rk und de1r Muskulatur sind\nMuskelbauch oder ersülzweise ein Muskel-                     nach Einfrieren je 2 zylinderförmige Gewebs-\nw(irfel von elwc1 6 cm Seilenlänge;                          stücke mit einem Durchmesser von 8 mm und\nb) eine Niere.                                                   e,iner Höhe von etwa 2 mm auszustanzen. Je\nein Gewebsstück der Niere und der Muskulatur\nIn den Fiillen, in derwn die Untersuchung auf\ni,st .auf je einen vorbereiteten Nährboden von\nJ~emmstoffe nach § 27 der Verordnung durchge-\nführt wird, können die den Buchstaben a) und b)\npH   =  6,0 und pH  =  8,0 aufzulegen.\nenlsprechenclcn, für clie bakteriologische Fleisch-              Stark keimhaltiges Untersuchungsmaterial ist für\nuntersuchung bestimmte Proben auch zur Unter-                   die Unternuchung auf Hemmstoffe ungeeignet.\nsuchung auf Hemmstoffe dienen.                               b) Die Nährböden ,sind 18 bis 24 Stunden bei\n2.\n+ 30° C zu bebrüten.\nßej der Untersuchung auf östirogen wirkende\nStoffe sind folgende Proben zu entnehmen:                    c) Auf einen vorbereiteten Nährboden mit einem\npH von 6,0 werden ein Oxoid-Testblättchen\na) mincleslens 100 g Muskulatur, möglichst eine\nmit 0,01 IE Penicillin G-Na, auf einen vorbe-\nApplikationsslelle und deren unmittelba,re Um-\nreiteten Nährboden mit einem pH von 8,0 ein\ngebung;\nOxoid-Testblättchen mit 0,5 µg Streptomycin\nb) 100 g Leber;                                                  aufg,elegt. Die Nährböden werden als Kontrolle\nc) 100 g Niere.                                                  gleichzeitig mit bebrütet.\n3.  Bei der Untersuchung auf Thyreostatika ist nach              d) Die Hemmzone zwischen dem Rand deir Ge-\nMöglichkeit die gesamte Schilddrüse, zumindest                   websteile und der Wachstumsgrenze wird aus-\naber dm rnchte oder der linke Schilddrüsenlappen                 gemessen. In Zweifelsfällen hat dies unter Zu-\nzu entnehmen.                                                    hilfenahme einer Lupe oder eines Mikroskops\nzu geschehen.\nDie Prnbon sind mit sterilisierten Instrumenten\nzu entnehmen. Falls die Untersuchung nicht un-       1.2.    Beurteilung\nmittelba:r nach der Entnahme an dem Ort der                  Eine vollständige Wachstumshemmung mit einer\nSchlachtung erfolgen kann, sind die Proben an die            auf der        Nährbodenobe1rfläche      durchgehenden\nvon der zustündigen Behörde bestimmte Untm-                  Hemmzone von mindestens 2 mm i1st als positiv,\nsuchungsstelle zu senden. Die Proben zur Unter-              eine solche von mindestens 1 mm bis zu 2 mm als\nsuchung auf Hemmstoffe und auf Östrogen wir-                 zweifelhaft anzusehen, wenn die gleichzeitig ange-\nkende! Stoffe sind sofort gTündlich zu kühlen, zur           setzten Kontrollen erinwandfreie Hemmzonen zei-\nUnlersuchung auf Thyreostatika sind die Gewebe-              gen, die von einem Wert von 6 mm nkht wesent-\nleile sofort nuch der Entnahme in geeignete Pro-             lich abweichen. In dem Befund ist unte,r Benennung\nbengefäße mit 5 °/oigor :rormalinlösung zu verbrin-          des jeweiligen Gewebete:ile1s anzugeben, ob das\ngen. Zum Versand sind die Proben einzeln in un-              Ergebnis de1r Untersuchung als positiv, negativ\ndurchlässiges Matorial zu verpacken und danach               oderr zweifelhaft anzusehen ist.\nmit geeigneten aufsuugenden Stoffen zu umgeben.\nDer Versand der Proben ist in festen, wärmeiso-      1.3.    Nährboden\nlierten Behältnissen ohne Verzug und auf dem\nZur Nährbodenhe11stellung wird ein Trockennähr-\n,schnellsten Wege durchzuführen. Der P,robe ist\nboden folgende,r Zusammensetzung veirwendet:\nein Begleitberiicht na,ch dem Muster in Abschnitt IV\nso beizufügen, daß e,r nicht beschmutzt wird.                   Fleischpepton *)      3,45  g\nCaseinpepton *)       3,45  g\nII. Aufbewahrung des zu untersuchenden Fleisches                    NaCl                  5,1   g\nAgar                 13,0   g\nDer Tierkörper oder das Fleisch sind bis zur Kenn-\nAqua dest. ad      1000,0\nzeichnung luftig und kühl aufzubewahren. Organe\nund sonstige Teile des Tierk6rpers, die nach den             Der Trockennährboden ist in frisch destilliertem\n§ 34 oder § 35 als untauglich zum Genuß für Men-             oder voll entsalztem Wasseir aufzulösen, dabei ist\nschen beurteilt und von denen ke,ine Proben ent-             0,1 °/o KH 2 P0 4 hinzuzufügen. Die Einstellung des\nnommen worden sind, dürfen unschädlich beseitigt\nwerden.                                              *) durch tryptische Verdauung gewonnen.","22                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nplI-W(•tlcs h,it mit l !Cl oclor mit NaOF[ zu erfol-     2.2.8. Diäthylstilböstrol DAB 7 (DAS);\ng<:n. Der plI-Werl d<'s IC'rliql'n Nührbocl<ms ist nach\ndem Au lok li1viPt<'n zu ülwrprüfen.                     2.2.9. Chloroform;\nZur Vorhorc:itun1J d<'s N!ihrhodens für den Hemm-        2.3.    Geräte\nslofflust wcrclc!n 500 rnl des verflüssigten und auf\n[~ SO() C: ilb<wkühll.c·n fortigen Nährbodens mit       2.3.1. Mikrofleischwolf oder ein ähnliches geeignetes\n0,5 ml cii1wr Spurensit.c,qwnsion des Testkeimes                 Gerät zur Zerkleinerung geringer Fleischmengen;\nunl.<~r Schütteln qlcichm/if'liq uernischt. Das Ge-\n2.3.2. Futtergefäße für Mäuse, Einmal-Gefäße aus Kunst-\nmisch wird so in Pclrisclwlen ausgegossen, daß\nstoff oder Gefäße zur mehrfachen Verwendung aus\nnach dem Erstarrc!n eine gleichmäßige Schicht-\neinem Material, das eine sichere Ostrogen-Dekon-\ndicke von 1 nun vorht1nden ist.\ntamination gestattet, z.B. aus Glas;\n1.4.   Sporenst1spcn sinn\n2.3.3. Mäusekäfige, die die Haltung von jeweils 4 Mäusen\nEin Nährboden mit der in Abschnitt 1.3 genannten                 gestatten;\nZusarnmenselzunq wird auf einen pH-Wert von\n7,0 ± 0,1 ein~Jestcllt und nach massive,r Dsen-          2.3.4. Laborgerätschaften      wie   Pipetten,   Meßkolben,\nbeimplunq mit dem in Abschnitt 1.5 genannten                     Bechergläser;\nTestkeim 10 Tage bei + 30° C bebrütet. Danach\nwird der Testkeim mit steriler physiologischer           2.3.5. Chirurgi,sches Instrumentarium bestehend aus fei-\nNaCl-Lösunq ab9eschwcmmt.                                        ner gebogener Pinzette, Skalpell, feiner Schere,\nMichelklammern, Klamme rpinzette;\n1\nDie Abschwemmun9 wird bei 3000 U/min 10 min\nzent1rifu~Jierl, das Sediment in steriler physiol.       2.3.6. Analysenwaage mit eine,r Wägegenauigkeit von\nNaCl-Lösung auf9enommen und abermals 10 min                      mindestens 0,1 mg;\nbei 3000 U/min zentrifu9iert. Nach Abgießen des\n2.3.7. Geeignete Waage zur Wägung des Körpergewichts\nUberstandes wird sterile phy,siologische NaCl-\nmit einem Wägebereich von etwa 0,1 bis 100 g;\nLösung zugegeben und 30 min bei + 70° C eirhitzt.\nDie so gewonnene Sporensuspension wird auf eine          2.3.8. Sektionsinstrumentarium bestehend aus Skalpell,\nDichte von ca. 10 7 Sporen/ml eingestellt. Sie ist               Hakenpinzetten und Schere für Bauchwandschnitt,\nbei Kühlschranktemperatur ( + 3 bis + 5° C) meh-                 feine Pinzette und feine Schere für Uteruspräpara-\nrere Wochen haltbar. Die Uberprüfung der Dichte                  tion, Präpariernadeln.\nerfolgt als kulturelle Keimzählung im Oberflächen-\nverfahren auf dem in diesem Abschnitt genannten          2.4.    Ve,rsuchstiere\nNährboden.\n2.4.1. Ovariektomierte weibliche Mäuse, NMRI oder an-\n1.5.   Testkeim                                                         deres homogenes Tiermaterial, im Alter von 18 bis\nAls Teslkeim ist Bc1c. subtilis BGA zu verwenden.                21 Tagen und im Gewicht von 9 bis 10 g;\nDer Stamm ist vom Institut für Veterinärmedizin\n(Robert von Ostertag-Institut) des Bundesgesund-         2.4.2. Ovariektomie\nhefü;c1mtr!s, 1 Berlin 33, Postfach, zu beziehen.                Die Rückenpartie einer mit Äther (2.2.6) narkoti-\nsierten Maus wird mit Alkohol (2.2.5) leicht ange-\n2.     Untersuchlmg auf östrorien wirkende Stoffe                       feuchtet. Danach wird ein Hautschnitt von ca. 1 cm\n2.1.   Untersuchungsmethode                                             Länge in deir Rückenlinie des Lendenwirbelberei-\nches angelegt.\nDie zu unlersuc:henden Proben we,rden zerkleinert\nund un ovarieklomierte 20 bis 27 Tage alte Mäuse                 Mit eine,r PinzeUe wird kaudal des Ovars die\nverfüttert. Nuch einer Fütterungsperiode von                     Bauchwand durchstochen, dieses unter Sichtkon-\n3 Tagen werden die Uterusgewichte der Versuchs-                  trolle fixiert und mit einem Scherenschlag vom\ntiere mil denen einer Kontrollgruppe verglichen.                 Uterus getrennt. Das gegenüberliegende Ovar wird\nEine signifikante fühöhung des Uterusgewichts der                auf gleiche Weise extirpiert.\nVersuchsqrnppe zeigt Östrogene Aktivität in der                  Der Hautschnitt wird nach Versorgung mit einem\nverfütteden Probe an.                                            Sulfonamidpuder (2.2.7) durch eine Michelklamme,r\n(2.3.5) verschlossen.\n2.2.   Materi,al und Reagenzi<-,n\n2.2.1. Die zu untersuchenden Proben aus Muskulatur,             2.5.    Zu untersuchende Proben und Kontrollen\nLeber und Niere;\n2.5.1,, Zu untersuchende Proben\n2.2.2. Ostrogenfrcie Proben aus Muskulatur, Leber und\nJede der unter 2.2.1 genannten Proben wird für\nNiere eines Schlachttierkörpers der gleichen Tier-\nsich in einem geeigneten Gerät (2.3.1) ze,rkle,inert\ngattung, wie bei der zu untersuchenden Probe;\nund gründlich gemischt. Von jede,r Pirobe werden\n2.2.3. Eiweißarmes, von östroqener Aktivität             freies          96 g abgewogen und mit 48 g eiweißarmen Grund-\nGrundfutter bestehend aus                                        futter (2.2.3) gleichmäßig vermengt und zu einer\n55 °/o Wc~izenschrot                                       Futtermischung homogen verknetet. Die Futter-\nmis,chung wird in 6 Portionen von 24 g aufgeteilt,\n43 °/o Maisschrot\nin Futtergefäße (2.3.2) gefüllt und bei - 18° C bis\n2 0/o Vitamin-Mineralstoffmischung;                       zur Verfütterung eingefroren.\n2.2.4. Äthanol abs.;                                                     In besonderen Fällen, beispielsweise bei e:rkenn-\nbaren Injektions- ode,r lmplantationsstellen mit ver-\n2.2.5. Äthanol 70 0/o;                                                   mutlich hoher östrogener Aktivität, können nicht\n2.2.6. Diüthylüther, pro nc1rcosi, pe,roxidfrei;                         ausreichende Mengen an Probenmaterial durch\nöstrogenfreies Material der gleichen Gewebsart von\n2.2.7. Sulfonamidpuder;                                                  der gleichen Tiergattung ergänzt werden.","Nr. 1 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Januar 1974                                  23\n2.5.2. Oslrogcnlrcie Kontrolle                                       gewogen, um aus der Körpergewichtsentwicklung\nGleiche Anlc,ik~ der in Abschnitt 2.2.2 genannten             Aufschluß über Futterverzehr oder Erkrankungen\nProben wcrdc,n nach Abschnitt 2.5.1, erster Ab-               der Mäuse zu erhalten.\nsatz, vorlwrcitcl.\n2.7.2. Sektion\n2.5.3. Kontrolle mit definiertem Oslrogengehalt\nDie Bauchhöhle wird durch einen Schnitt in der\nEiweißc1rnwm Crundfutl.er (2.2.3) wird jeweils so-            Linea alba eröffnet, nach zwei seitlichen Schnitten\nviel OsLrogc!n in Form einer Lösung von DAS                   wird die Bauchdecke zurückgeklappt. Der Uterus\n(2.2.B) in Dijthyliil.lwr zugesetzt, daß Ostrogenkon-         wiird derart von der Ce1rvix abgetrennt, daß beide\nzenlrctlionen von 0,001 pprn, 0,005 ppm, 0,01 ppm             Hörner im natürlichen Zusammenhang bleiben. Die\nund 0,025 ppm Di\\S, bezogen auf die Menge der                 von de,r Cervix abgesetziten Hörner werden von\nzu untersuchenden Probe, in de,r betreffenden Fut-            Fett und Bindegewebe sowie am kranialen Ende\ntermischung vorlic!~Jen. Nach g,ründlichem Mischen            von dem Narbengewebe aus de,r Exti,rpation ab-\nwird der Dii.ithyliil.her .im Abzug unter gelegent-           getrennt.\nlichem Rühn,n abgcddmpft. Der Zusatz der in Ab-\ns,chnitl 2.2.2 gem1nnlc~n Prnben und die weHere        2.7.3. Wägung\nVerarbeitung zu den vier verschiedenen Futter-\nmischungen erfolgt enlsprechend den Anweisungen               Der herauspräparierte Uterus wird sofort auf einer\nin Abschnitt 2.5.1 erster Absatz.                             Analysenwaage (2.3.6) gewogen. Nach entspre-\nchende1r Fixierung kann die Wägung auch später\nDie DAS-Lösungen werden aus äthynolischer                     er.folgen. Eine Entfernung int,r,auteriner Flüssigkeit\nDAS-Lösung he1rgestellt, ,die 1 mg DAS in einem               ist bei sofortiger Wägung nicht erforderlich.\nMilliliter enthält, wobei der letzte Verdünnungs-\nschritt mit Diäthyläther vorgenommen wird.             2.7.4. Beurteilung\nDie Kontrollen mit definiertem Ostrogengehalt                 Die durchschnittl,ichen Uterusgewichte der pro\ndienen zur Aufstellung einer Eichkmve, die quan-              Probe angesetzten 8 Mäuse werden errechnet und\ntitative Aussagen über die ös,trog,ene AkHvität der           mit Hilfe des Wilooxon-Rangtes,tes die Signifikanz\nProbe, bezogen auf DAS, ermöglicht.                           der Abweichung der Gewichte deir zu untersuchen-\nden Probe gegenüber der östrogenfreien Kontrolle\n2.6.   Ausführung der Unlorsuchung                                   geprüfit. Eine signifikante Erhöhung deir Uterus-\ngewichte de;r zu unter-suchenden Probe is t als po-\n1\n2.6.1. Untersuchun~Jsgruppen für die zu untersuchenden               sitiv anzusehen.\nProben\nFür die nach Abschnitt 2.5.1 zu einer Futtermischung   3.     Untersuchung auf Thyreostatika\nvorbereiteten Proben werden zwei nach Gewicht\nselektierte Cruppen zu 4 Mäusen je Futtermis,chung     3.1.   Untersuchungstechnik\ngebildet; jede Müusegruppe wird in einen beson-\nVon dem f1rischen Schilddrüsengewebe werden\nderen Kjfi9 vorbrncht. Das Körpergewicht jeder\nWürfol von etwa 1 cm Kantenlänge ges,chnitten\nMäusegruppe wird zu Beginn der Untersuchung\nund 24 Stunden in 5 0/oigem Formalin fixiert. Von\naufgezeichnet.\nden be,reiits am Ort de,r Schl,achtung in Formalin-\n2.6.2. Unte,rsuchungsgruppen für die östrogenfreie Kon-              lösung eingelegten Organteilen werden ebenfalls\nt,rolle                                                       Würfel von etwa 1 cm K,antenlänge geschnitten,\ndie für 24 Stunden in 5 0/oigem Fo,rmalin nachfixiert\nDie Bildung von Mjusc!gruppen erfolgt entspre-\nwerden. Von dem so vorbereite,ten Organgewebe\nchend Abschnitt 2.G.l.\nkönnen Gefrier- oder Paraffinschnitte angefertigt\n2.6.3. Untersuchung sgTuppen für die Kontirolle mit de-\n1\nwerden. Sie werden mit Hämatoxylin-Eosin gefärbt\nfinie1rtem Ostrogengehalt                                     (HE-Färbung).\nDie Bildung von Mäusegruppen erfolgt für jede\n3.2.   Bemteilung\nOstrogenkonzentration        entsprechend    Abschnitt\n2.6.1.                                                        Das Mstologi,sche Bild der Schilddrüse nicht be-\nhandelter Mastkälber\n2.6.4. FüHerung und Haltung\nDie Schilddrüsenfollikel sind von flachen oder\nJede Mäusegrnppe erhält 3 Tage je Tag 24 g de,s               kubischen Epithelzellen ausgekleidet, ihre Zellkerne\nfür die Cruppe bestimmten Futit,ers. Trinkwasse,r             haben eine ovale oder kugelige Gestalt. Das Kolloid\nmuß in ausrnichender Menge zur Verfügung s,tehen.             färbt sich bei HE-Färbung intensiv rötlich an und\nOstrogenwirksame Störfaktoren aus Einstreu und                erscheint entweder homogen oder feinkörnig. An\nkontaminierten Ki::ifigen sind auszuschließen.                der Begrenzung zu den Epithelzellen kann das\nKolloid vereinzelte oder zahlreiche Vakuolen sowie\n2.6.5. Kontrollgruppen                                               rötlich angefärbte Schollen enthalten.\nDie Untersuchung einer östrogenfreien Kontrolle\nDie pathologisch-histologischen Veränderungen der\nund einer Kontrolle m iit defini,er,tem Dstrogen-\nSchilddrüse nach der Verfütterung von Thyreosta-\ngehaH dient als Kontrolluntmsuchung für alle an\ntika\neinem T,ag gleichzeiitig begonnenen Unte,rsuchun-\ngen von Probr,n der ~Jieichcn Tiergattung (2.2.1 und          a) Das Kolloid besitzt nur noch e,ine ge,ringgradige\n2.2.2).                                                           Affinität zu dem sauren Farbstoff Eosin und\nnimmt daher nl.l!r e:inen rosaroten Farbton an.\n2.7.   Auswertung                                                        Im rosiarot,en Bläscheninhalt finden sich häufig\neinzelne oder mehrere rötlich angefärbte\n2.7.1. Tötung und Wägung                                                 Schollen. Die Zellkeime de r Epithelien zeigen\n1\nNad1 3tägiger Fütterung werden die Mäuse durch                    durchweg eine kugeHge Gestalt mit einem fein-\nChloroformnarkose getötet, danach gruppenweise                    gekörnten Chromatingerüst.","24                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I\nb) Die palhologisd1-liisl.oloqisclwn Epithelverände-                                    Die verschiedenen Epithelveränderungsfor-\nrungen ldSSl'n sich in 4 Erscheinungsformen                                          men können in einer Schilddrüse in einzelnen\ncinlcilcn:                                                                           Bezirken nebeneinander vorliegen. Im allge-\nmeinen sind die Veränderungen des Schild-\nErscheinun~Jsform l:                                                                 drüsenepithels in den zentralen Bezirken des\nDie Schilddriisenzcllen haben eine zylindrische                                   Schilddrüsengewebes stärkm ausgebildet als\nForm crngenomrrwn, liegen aher noch in einem                                      in den peripher gelegenen Follikeln.\neinschichti<Jen Zellverband.\nc) Die Feststellung von obenbeschriebenen Ver-\nErscheinungsform II:\nänderungen ist als Nachweis der Anwendung\nBei dem einschichtigen, zylindrischen Drüsen-                                 von Thyreostatika anzusehen.\nepithel kommt es an einzelnen Stellen zu\nZellproliforalionen. Die Zellen dringen in die\nFollikellumina vor, so daß polypös- oder                     III. B. Eintragung und Mitteilung               der Ergebnisse       der\npapillomarl.igc Z<\\llverhände entstehen.                                 Rückstandsuntersuchung\nErscheinungsform 111:                                                      a) Nach abgeschlossener Untersuchung durch die\nDie Drüsonzellen sind breitbasig an einer                                      Untersuchungsstelle sind die für die Eintragung\noder mehreren Stellen des Follikels in zwei-                                   der Unteirsuchungsstelle vorgesehenen Ab-\nbis dreischichtige Lagen angeordnet. Daher                                     schnitte des Antragsvordrucks auszufüllen.\nverlioren die Follikel ihr rundes Aussenen                                     Wird die Untersuchung auf Hemmstoffe nach\nund nehmen ein<~ polymorphe Cestalt an.                                        § 27 AB.A durchgeführt, so ist das Ergebnis\nErscheinungsform IV:                                                             der Rückstandsuntersuchung auf dem Antrag\nAnlage 1 zu § 20 Abs. 3 Muster IV zu vermer-\nDas Wachstum der Drüsenepithelien ist so\nken.\nstürmisch verlaufen, daß es in kleine:ren oder\ngrößeren Bez•irken fast ausschließlich in                                b) Die Untersuchungsstelle hat das             Ergebnis der\nmehrschkhtigen Lagen anzutreffen isit. Die                                     Unt,e,rsuchung telegraphisch oder         fernmündlich\nFollikellumina sind teilweise nur noch als                                     und außerdem noch schriftlich            der von den\nSpalten zu erkennen. Daher erscheint das                                       Tierärzten im Antragsvordruck             bezeichneten\nSchilddrüsengewebe kompakt.                                                    Stelle mitzuteilen.\nIV. Muster                                 Antrag auf Rückstandsuntersuchung\nTagebuch-Nr. der Untersuchungsstelle\nTag des Einganges\nUhr ........ .                          Min.\nDurch Boten oder durch .\nden                      19 ......\n1. Tiergattung\n2. Besitzer                            .......... in                                      Kreis\n3. Tag und Stunde der Schlachtung\nder Fleischbeschau\nder Ergänzungsbeschau\n4. Kurze Angaben über Vorgeschichte (Bakteriologische Untersuchung eingeleitet; Stich-\nprobenuntersuchung i. S. von § 20 Abs. 3; besondere Verdachtsgründe bei der Schlacht-\ntier- oder rleischbeschau; Ergebnisse der Fleischbeschau u. dgl.)\n5. Kurze kennzeichnende Angaben über den pathologisch-anatomischen Befund\n6. a)  Anbei zur Untersuchung auf Hemmstoffe eingesandt:\n1 Stück Muskulatur\n1 Niere\nb) Anbei zur Untersuchung auf Östrogen wirkende Stoffe eingesandt:\n1 Stück Muskulatur\n1 Stück Leber\n1 Stück Niere\nc) Anbei zur Untersuchung auf Thyreostatika eingesandt:\n1 Schilddrüse oder 1 Schilddrüsenlappen in 5 0/oiger Formalinlösung\neingelegt\n7. Das Ergebnis der Rückstandsuntersuchung soll mitgeteilt werden durch Fernsprecher\nan_.                            .............................................. (Fernsprech-Nr. stets angeben)\ndrahtliche an\nschriftlich an\n- Unterschrift -\nFleischbeschautierarzt",">.Jr. 1        Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Januar 1974                 25\n/\\ 11\nin\n(Wird von der Untersuchungsstelle ausgefüllt)\nEr(J(:bnis d(!r Untersuchung                                                 zweifel-\ndlif                                                       1 negativ')   1     haft*) 1 positiv')\n~·-- -------\nHemmstoffe                              Muskulatur\nNiere\n--···\nüsi.rogen wirkend e Stoffe Muskulatur\nLeber\nNiere\nThyreostatika                           Schilddrüse\n~') Znlrc,ll<'nd,~s isl <1J1,.uk1euzen"]}